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SVP-Nationalrat Markus Hausammann: «Ich goutiere diesen Abzug nicht!» © mh

Die abzugsfähige CS-Busse stört auch Bürgerliche

upg /  Die Credit Suisse darf ihre 2,5 Milliarden-Busse bei den Steuern in Abzug bringen. Das finden nicht nur SP und Grüne stossend.

Die Busse in Höhe von 2,5 Milliarden Franken hat ihren Grund: Die CS hat in den USA Jahrzehnte lang gesetzwidrig gehandelt, Zehntausenden US-Bürgern geholfen, Steuern zu hinterziehen, und zu diesem Zweck illegale Schein-Trusts geduldet und Meldepflichten umgangen.
Die Schweizer Steuerbehörden behandeln diese Busse als normalen Geschäftsaufwand, so dass die Bank ihre Busse bei den Steuern in Abzug bringen kann – zum Schaden von Kanton und Bund.
Eine Blitzumfrage des Infosperber ergab, dass dies nicht nur SP und Grüne stossend finden, sondern auch etliche bürgerliche Politiker. «Ich goutiere diesen Abzug nicht!», empört sich der Thurgauer SVP-Nationalrat Markus Hausammann. Bussen sollen nicht in Abzug gebracht werden können, und zwar «nicht erst in Zukunft». Für das Abschaffen dieser Abzugsfähigkeit plädieren auch FDP-Ständerat Joachim Eder, sein CVP-Ratskollege Isidor Baumann, CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, CSP-Nationalrat Karl Vogler und der Berner BDP-Nationalrat Urs Gasche.

«Jedermann soll Bussen abziehen können»
Der St. Galler SVP-Nationalrat Roland Büchel stört sich am Steuerabzug nicht, ist jedoch konsequent: Er würde sich dafür einsetzen, dass auch natürliche Personen ihre Steuerbussen und allenfalls auch Verkehrsbussen bei den Steuern in Abzug bringen können. Mit dieser Forderung scheint Büchel allerdings ziemlich einsam dazu stehen.
Für den St. Galler FDP-Nationalrat Walter Müller ist die Sache «völlig klar»: «Entweder können alle strafrechtliche Bussen abziehen oder niemand.»
Je näher Parlamentarier mit Unternehmen verbandelt sind, desto eher verteidigen sie die einseitige Abzugsfähig von Bussen zugunsten von Unternehmen und Konzernen.
Hansruedi Wandfluh, Verwaltungsratspräsident der Wandfluh AG in Frutigen, findet es normal, dass juristische Personen «jeden Aufwand zur Leistungssteigerung» abziehen können: «Warum sollte es bei den Bussen anders sein?». Bei normalen Bürgern würden andere Regeln gelten: «Diese können Lebenshaltungskosten generell nicht abziehen
Das stimmt allerdings nur, wenn die normalen Bürger Lohnabhängige sind. Freiberufliche Private können ebenfalls den ganzen Geschäftsaufwand bei den Steuern abziehen, allerdings keine Bussen.
Die Aargauer FDP-Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist und SVP-Ständeratspräsident Hannes Germann pflichten Wandfluh bei. Die Frage, wie sie die unterschiedliche Behandlung von natürlichen und juristischen Personen bei diesem Steuerabzug von Bussen begründet, wollte Egerszegi nicht beantworten. Germann meint dazu: «Der Fall CS zeigt, welcher Justiz- und Behördenwillkür exportorientierte Unternehmen gerade in Ländern wie den USA ausgesetzt sind. Das gilt nicht nur für Banken, sondern auch für Pharma und andere Industrieunternehmen (Produktehaftpflicht usw.). Und immerhin hat der Staat ja auch von den zuvor (offenbar unrechtmässig) erwirtschafteten höheren Gewinnen profitiert.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Eine Meinung zu

  • am 22.05.2014 um 12:59 Uhr
    Permalink

    Ich finde dieses Vorgehen wieder einmal eine stossende Ungerechtigkeit, dass kriminelles Verhalten letztlich – zumindest zu einem Teil mit wahrscheinlich etlichen Millionen Franken – dem Steuerzahler aufgebürdet wird. Ich fände es interessant, den obenstehenden Artikel ins Englische zu übersetzen und beispielsweise der New Yorkt Times zukommen zu lassen.

    Volker Jäger

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