Kommentar

AHV: Nichts begriffen!

Gabriela Neuhaus © zvg

Gabriela Neuhaus /  Landauf, landab blasen Redaktionen derzeit ins gleiche Horn: Nein zur 13. AHV-Rente. Die NZZ findet Argumente sogar im Zug.

Schon gewusst: NZZ-Redaktorinnen nehmen auch mal den Zug! Unterwegs bot sich Inlandchefin Christina Neuhaus kürzlich eine willkommene Gelegenheit, «Volkes Stimme» zu einem aktuellen Thema aufzuzeichnen. Genau genommen: 1.-Klass-Volkes Stimme. Die NZZ ist ja auch die Stimme der deutschen und schweizerischen Ersten Klasse.

Neuhaus protokolliert undercover, in direkter Rede, ein Gespräch ihrer Mitpassagier:innen – zwei Männer und zwei Frauen im Rentenalter. Es geht, laut NZZ-Artikel vom 12. Januar 2024, um Seniorenvergünstigungen beim GA (1. Klasse, versteht sich), Golfferien in Südafrika, Reisen in die USA und eine zweitägige Flusskreuzfahrt, die sich eine Bekannte mit ihren Geschwistern geleistet habe. Eine Frau notabene, die «nur von der AHV» lebe.

Als Pointe bringt Neuhaus das Statement einer mitreisenden Seniorin: «Eben, deshalb musst du mit Ja stimmen» – gemeint ist die Initiative zur 13. AHV-Rente, über die wir am 3. März an der Urne entscheiden werden.

Es ist anzunehmen, dass die Journalistin weder den Text hat autorisieren lassen noch mit den Senior:innen in eine Diskussion eingetreten ist, um Hintergrund über das Gehörte zu erfragen. Zuviel Aufwand für eine billige Volksstimmungsmache im redaktionellen Teil. Im Kleingedruckten der Hinweis, «aufgezeichnet» (aber hoffentlich nicht mit dem Smartphone?) und «leicht verfremdet» – was vermutlich soviel heisst wie: noch etwas propagandistisch zugespitzt.


Medienkampagne gegen eine 13. AHV-Rente

Red. Auf der Frontseite titelte die «NZZ am Sonntag» am 21. Januar mit der Drohung: «13. AHV heisst bis 66 arbeiten».

Am 22. Januar forderte Chefredaktor Stefan Schmid im St. Galler Tagblatt: «Die Armee statt die AHV stärken: Putins Imperialismus zwingt uns zu anderen Prioritäten.»

Grosse Medien geben mit Interviews und Gastbeiträgen vor allem Personen das Wort, welche eine 13. AHV-Rente ablehnen. Auch unter den veröffentlichten Briefen von Leserinnen und Lesern dominieren ablehnende Stimmen, obwohl die Mehrheit der Stimmberechtigten laut Umfragen eine 13. AHV-Rente unterstützen.

Neuhaus ist nicht die einzige, die sich vor den Karren der Initiativ-Gegnerschaft spannen lässt. Landauf, landab blasen meinungsbildende Redaktionen derzeit ins gleiche Horn. So titelte etwa der Blick am 15. Januar: «Die goldene Rentnergeneration spart im Alter sogar weiter.»

Zitiert wird aus einer Studie von «Swiss Life» aus dem Jahr 2022, die belegen soll, dass es den Rentner:innen hierzulande nicht nur gut, sondern zu gut geht. Der Artikel suggeriert, dass Rentnerinnen und Rentner ihren Lebensabend auf Kosten jüngerer Generationen geniessen. Ganz im Sinn von Versicherern wie «Swiss Life». Denn merke: Jeder Franken, der in den AHV-Fonds fliesst, ist für die «Swiss Life» verlorenes Kapital und reduziert ihr lukratives Geschäft mit Geldern der zweiten und dritten Säule.

In seinem Artikel vom 16. Januar geht NZZ-Wirtschaftsredaktor Hansueli Schöchli noch einen Schritt weiter und prangert die «Umverteilungsmaschine AHV» an; diese «subventioniere» Alte auf Kosten der Jungen und Arme auf Kosten der Reichen. – Subventionen? Für die NZZ ein Schimpfwort par excellence. Oder hat man in der NZZ je etwas von «Subventionen» an die Armee gelesen? 

Artikel 112 der Bundesverfassung hält in Bezug auf die Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AVH) deutsch und deutlich fest:

«Die Renten haben den Existenzbedarf angemessen zu decken. Die Höchstrente beträgt maximal das Doppelte der Mindestrente. Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst.»

Die AHV beruht auf dem Solidaritätsprinzip – die Umverteilung ist in der Bundesverfassung gewollt und gehört zu den Grundwerten unseres Landes. Das sollten die erwerbs- und spekulationstätigen Gutverdiener:innen endlich einmal kapieren. Ihre Golfferien sind durch eine 13. AHV-Rente nicht in Gefahr. Und ihr unverdientes Erbe bislang auch nicht.

Heute beträgt die AHV-Mindestrente für eine Einzelperson, die ein Leben lang AHV-Beiträge einbezahlt hat, 1’225 Franken im Monat. Dies ist nie und nimmer existenzsichernd. Und die Maximalrente von 2’450 Franken? Existenzbedarf deckend? Vielleicht in Thailand oder im Südsudan.

Die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente ist eine Massnahme, um mit geringem Aufwand und innert nützlicher Frist die AHV-Renten den verteuerten Lebenskosten anzupassen, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist. Nichts mehr und nichts weniger.  Das tut dringend Not. Zumal im Bundeshaus die Banken- und Versicherungsparlamentarier:innen immer noch scharf darauf sind, die AHV-Finanzierung klein zu halten, auf dass der Anteil des Finanzsektors am Sozialversicherungskuchen nicht geschmälert werde.

Es ist nicht das erste Mal, dass im Vorfeld einer AHV-Abstimmung Gräben zwischen Jung und Alt, zwischen Arm und Reich herbeigeschrieben und Konflikte geschürt werden. Milliardäre wie Blocher und Co. behaupten, das Geld reiche nicht für anständige Renten. Ausgerechnet in der reichen Schweiz, wo es bloss darum geht, die Prioritäten richtig zu setzen. 

Mit ihrer Kampagne gegen die 13. AHV rütteln Rechtspopulist:innen und redaktionelle Meinungsbildner:innen an den Grundprinzipien des Sozialstaats. NZZ-Schöchli geht sogar soweit, dass er Rentenbezüger:innen rundweg als Profiteure beschimpft! In einer Zeitung, die sonst dem Profitscheffeln nur gut gesinnt ist. 

Immerhin haben sie bei mir damit etwas bewirkt: Ich habe heute Morgen den Abstimmungskampf des Gewerkschaftsbundes für die 13. AHV mit einer Spende unterstützt.

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Dieser Beitrag erschien zuerst auf offroadreports.ch.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Die Autorin ist Journalistin und publiziert ihre Beiträge auf offroadreports.ch.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Senioren Paar.monkeybusiness.Depositphotos

Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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25 Meinungen

  • am 22.01.2024 um 12:29 Uhr
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    Wie üblich, der Krug geht zum Brunnen, singt zum erhaltenen Brot, während bestimmt keine Krähe einer anderen das Auge aushackt. Das ist bei der alten Tante leider schon eine halbe Ewigkeit der Fall. Mit Journalismus hat dieses Verhalten nichts zu tun.

  • am 22.01.2024 um 12:43 Uhr
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    Wir sollten vielleicht mehr Geld in Renten statt in zahlreiche private Säulen investieren. Oder wollen wir Rente Deutschland?

  • am 22.01.2024 um 13:16 Uhr
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    Der Zynismus Begüterter, wie Arme zu leben haben, nimmt die vielfältigsten Formen an. Tatsache ist, dass in der Schweiz niemand bloss von der AHV leben kann, wenn er nicht daneben eine abbezahlte Immobilie besitzt, oder auf ein Erbe, einen Kapitalgewinn oder einen Vermögensverzehr zurückgreifen kann. Und weil Armut mit Scham behaftet ist, gibt es kaum kraftvolle Einzelstimmen noch gibt es eine Lobby, die sich im Bundeshaus oder anderswo Gehör verschaffen können. Und wenn selbst die Bundesverfassung als Argument nicht mehr ausreicht, ja was dann?

  • am 22.01.2024 um 14:32 Uhr
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    In der Schweiz hat man den Eindruck, dass sich sehr viele sehr reich vorkommen, obwohl sie gar nicht zu den wirklich entscheidenden 1% gehören. AHV Rentner kenne ich sehr viele und da ist es wie bei den Arbeitenden, das reiche % ist nach der Arbeit noch immer reich und kann noch immer das Geld arbeiten lassen. Der Normallsterbliche muss aber im Alter von Rente und AHV leben können. Wenn er in seinem Leben etwas auf die hohe Kannte brachte, dann kann er damit gerade etwas den wesentlich kleineren Betrag seiner Rentenbeträge kompensieren. Es wird ihm aber bei dem Ausstellen seiner Steuererklärung Jahr für Jahr klar, dass sein Erspartes um immer noch grosse Beträge kleiner wird, so hat meine Bank mir wenigstens vorgerechnet, dass das kleine Angesparte pro Jahr um die 15’000 SFr. kleiner werden wird. Nach Adam Riese mit der Teuerung, die uns heute trifft, kann man sich sehr leicht ausrechnen, wenn der Gurt keine Löcher mehr hat. Selbst eine 13 AHV Zahlung könnte das nicht ausgleichen.

  • am 22.01.2024 um 14:36 Uhr
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    Die 13. AHV-Rente ist ein Witz
    Und erst noch ein schlechter! Da will man mit der Giesskanne alle beglücken – also einschliesslich jene, die das gar nicht brauchen: ein wesentlicher Teil der Rentner steht finanziell gut bis sehr gut da, wie die Studie von Prof. Pilippe Wanner im Auftrag des Bundes zeigt. Selbst beim unteren Mittelstand steigen die Ersparnisse nach der Pensionierung an, nicht zuletzt dank der Rente aus der Pensionskasse.
    Was dazu kommt: wie das finanziert werden soll, steht in den Sternen. Anstatt der jährlichen «5-Milliarden-Giesskanne» sollte einer der Vorschläge, die im Parlament auf dem Tisch liegen, zügig umgesetzt werden, indem zum Beispiel die Ergänzungsleistungen gezielt erhöht werden. Das würde jenen helfen, die das auch brauchen. Übrigens: Bezüger von Witwen- und Witwerrenten und IV-Rentenbezüger werden gemäss Initiative von einer 13. Rente ausgeschlossen. Also weg mit der sündhaft teuren «Giesskanne» am 3. März!

    • am 23.01.2024 um 04:10 Uhr
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      Nur, dass jene, die diese Initiative jetzt so vehement bekämpfen, nicht die geringste Absicht haben, die Ergänzungsleistungen zu erhöhen oder sie (sowenig wie die AHV) auch nur der Teuerung anzupassen. Ganz im Gegenteil.
      Artikel 112 der Schweizerischen Bundesverfassung wird seit Jahrzehnten massiv verletzt, was die ‹Demokraten› von rechts bis Mitte nicht weiter stört.
      Insbesondere Rentnerinnen, ohne deren Gratis-Care-Arbeit die Schweizer Wirtschaft längst zusammengebrochen wäre, müssen oft allein von der AHV leben, nicht selten von der minimalen. (Jede Erhöhung dort beträgt auch nur die Hälfte.) Viele scheuen sich, Ergänzungsleistungen zu beantragen, selbst wenn sie dazu berechtigt wären. (Falls sie darüber überhaupt Bescheid wissen. Es wird einem ja nicht leicht gemacht.)
      Und wenn es dem unteren Mittelstand noch gelingt, für Notfälle ein kleines Polster zu bewahren oder zu äufnen, so spart er sich das meist vom Munde ab.
      Danke an Frau Neuhaus für diesen Artikel.

    • am 23.01.2024 um 11:39 Uhr
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      @Bleuer: Glauben Sie nicht allen Studien und Statistiken. Wenn 5 von 10 Gläser voll sind, dann wird das BfS beweisen, dass alle 10 Gläser halbvoll sind. Ausgehend von den statistisch halbvollen Gläsern, kann jetzt für die leeren oder die vollen Gläser „argumentiert“ werden, so wie es Gegner und Befürworter der 13. AHV-Rente ins Feld führen. Sie argumentieren und verallgemeinern mit den vollen Gläsern und vergessen dabei die leeren Gläser.
      Zudem, nur weil Sie (Steuerzahler) der Staat systematisch in die Armut treibt, möchten Sie wohl nicht als Bittsteller für Ergänzungsleistungen beim Staat vorstellig werden? Die BV macht da eine andere Aussage.

      • am 24.01.2024 um 08:46 Uhr
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        Ein Vertreter der Gewerkschaften und einer von den Arbeitgebern haben sich bei «eco talk» im TV darauf geeinigt, dass es 20% Armutsbetroffene gebe. Im Umkehrschluss heisst das, das 80 % der AHV-Bezüger (die ja auch noch die BVG-Rente haben, seit 1985 obligatorisch) gut bis sehr gut dastehen. Und die brauchen keine 13.AHV-Rente. Es muss möglich sein, die 20% soweit zu unterstützen, dass sie aus der Armut kommen. Ist das denn so schwierig zu verstehen?

      • am 24.01.2024 um 21:05 Uhr
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        @ Robert Bleuer: Nein, das ist nicht schwierig zu verstehen. Nur wird das angesichts der politischen Mehrheiten im Parlament nach einer allfälligen Ablehnung der Initiative genau so wenig geschehen wie in den Jahrzehnten zuvor. Die Parlamentsmehrheit hielt es ja nicht einmal für nötig, einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten.
        (Ich bin auch der Meinung, dass die Minimalrente der AHV nicht zwingend bloss die Hälft der Maximalrente betragen muss. Um auf die Maximalrente zu kommen, muss man inzwischen ein ziemlich hohes Gehalt haben. Das war früher anders.)
        Zum Thema Giesskannenprinzip ist übrigens auch der Kommentar von Pascal Spring
        vom 23.01.2024 um 01:40 Uhr (hier weiter unten) sehr lesenswert.

      • am 25.01.2024 um 00:34 Uhr
        Permalink

        @Bleuer: Das Pareto-Prinzip ist hier fehl am Platz. Arbeitnehmende, die vor 1985 im Erwerbsleben standen, kannten kein BVG (2. Säule). Glück hatte, wer in einem fortschrittlichen Unternehmen mit Pensionskasse und eingeschränkter Freizügigkeit („goldene Kette“) arbeitete. Denen fehlen Beitragsjahre zum angesparten Rentenkapital in der 2. Säule. Erst diejenigen, welche in 1985 (Einführung BVG) als 25-jährige im Erwerbsleben standen (also ab Jg. 1960), bezahlten die vollen Beiträge (50/50) in die Altersvorsorge BVG bis zu ihrer Pensionierung mit 65 (also 2025!). Man rechne.
        Wieso haben die Gegner (Nein-Sager) der Initiative im Parlament keinen Gegenvorschlag ausgearbeitet? Das von ihnen wiederholt ins Feld geführte Baby-Boomer-„Problem“, war doch seit Jahrzehnten absehbar und trotzdem wurden keine vorsorglichen Massnahmen zur Finanzierung der AHV getroffen. Da hat die Politik geschlafen. Und die Heiratsstrafe bei AHV-Renten und Steuern belastet Rentenbezüger unfair.

  • am 22.01.2024 um 14:43 Uhr
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    Zitat: Eine Frau notabene, die «nur von der AHV» lebe.

    Vermutlich hat die Autorin dieser Aussage noch nicht mitgekriegt, dass ein Leben «nur von der AHV» spätestens mit der Einführung des BVG – zugunsten der staatlich aufoktroyierten Alimentierung der Banken- und Versicherungswirtschaft mittels Abzügen von Salären der Lohnempfänger – schon vor langer Zeit verunmöglicht worden ist.

    Inwiefern die Aussage

    «Die AHV beruht auf dem Solidaritätsprinzip – die Umverteilung ist in der Bundesverfassung gewollt und gehört zu den Grundwerten unseres Landes.»

    so stimmt, kann man mittlerweilen anzweifeln. Wenn die Sozialversicherungen einst vielleicht mal mit dem Gedanken der Umverteilung von oben nach unten konzipiert worden sind, ist davon heute jedenfalls nicht mehr viel übrig.
    Man überlege etwa, wie die Kopfpauschalen bei den KVG-Prämien heute eine Rente regelrecht verschlucken.
    Dazu die aktuell aufflammende Diskussion über die Streichung von AHV-Kinderrenten.
    Man möge selber urteilen.

  • am 22.01.2024 um 14:45 Uhr
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    Super Artikel, erfrischend zu lesen und mit dem Nagel auf den Kopf getroffen. Danke.

  • am 22.01.2024 um 14:51 Uhr
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    Auf Italienisch gibts den Spruch: «Uomo morto che cammina» – in etwa: «Wandelnde Leiche, einfach noch nicht umgefallen». Genau sowas ist die AHV. Dort sind Klempner am Werk, die zur Aufgabe haben die Renten so klein wie irgendwie möglich zu halten, weil das kostet ja. Das Kostenargument ist zum Rundum-Totschläger verkommen, und weder die Verfassung noch die 13. Rente werden an dieser Geisteshaltung was ändern. Ich wette mit Ihnen, man wird – nach der gewonnenen Abstimmung – einfach die bisherige Jahresrente anstatt in 12, dann neu in 13 Teilen auszahlen. Und siehe da, fast alle werden mit dem Schildbürgerstreich glücklich werden (nur die Rentner nicht). Wetten, dass es so kommt?

  • am 22.01.2024 um 16:06 Uhr
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    Über diesen – im Stil einer Glosse – daherkommenden „Beitrag“ von Frau Neuhaus habe ich mich auch geärgert. Andererseits darf man auch sagen, dass diese Schreiberei in der NZZ sich mittlerweile nahtlos einreiht in das schon fast täglich erscheinende Gejammer über Wokeism, Gendersternchen, Wohnbaugenossenschaften, (linksextreme!) Antisemiten, Velodemos, Tempo 30, Stützuntericht, und was da noch alles so schlimm linksgrün ist.
    Ich habe mein Abo nun noch einmal verlängert – der eine oder andere Artikel, der an vergangene Grösse und Ambition erinnert, ist es mir wert. Aber nicht mehr allzu lange, wenn die Schweizer Ausgabe durch immer häufigere Artikelverwertung aus der Deutschen Ausgabe langsam aber sicher zur AfD-Hauspostille wird. Und auch Maaßen hat mit Freisinn nichts zu tun.

  • am 22.01.2024 um 18:13 Uhr
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    Wir kennen es zur Genüge. Die Schweizer Stimmberechtigen lehnen Initiativen ab, obwohl die Mehrheit von ihnen bei einer Annahme von den Vorteilen profitieren könnten. Die Angstmache die dazu führt ist immer dieselbe. Die AHV wurde dieses Jahr nicht der Teuerung angepasst, und die zweite Säule wird der Teuerung nie angepasst. Die Gesamtrente wird kontinuierlich kleiner. Die Grossverdiener welche die Gelder verwalten, kassieren riesige Gewinne. Corona hat gezeigt dass es möglich ist Unsummen «herzuzaubern» wenn dies angeblich notwendig wird, aber die Angstmache geht weiter und sie funktioniert. Nicht mehr funktionieren wird sie erst wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten begreift, dass wir von den verantwortlichen Stellen weitgehend manipuliert und belogen werden.

  • am 23.01.2024 um 01:40 Uhr
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    Dass man mit einer 13. Rente alle nach dem GIesskannenprinzip beglückt, mag man auf den ersten Blick als stossend empfinden. Aber dies geht nun mal prinzipbedingt einher mit einem Solidarsystem.
    Daran rütteln zu wollen, hiesse letzten Endes auch, dass man, diesem Verständnis folgend, in Zukunft etwa Übergewichtigen oder Rauchern wegen unsozialen Verhaltens nicht mehr die bedingungslose Unterstützung des Gesundswesens zukommen zu lässt. Wo wären dann die Grenzen gesetzt, täte man dies?
    Skiunfall? Unnötig, weil Risikoverhalten, also die Meniskusoperation selbst bezahlen!
    Krebs? Könnte wegen ungesunder Ernährung sein, also selber schuld, bleib auf deinen Kosten sitzen!
    Was auf den ersten Blick verlockend nach mehr Gerechtigkeit aussieht, kann ganz schnell auf einem selbst zurückfallen; denn jeder begeht seine Sünden auf die eine oder andere Weise. Diese Tür zu öffnen, bedeutet, einer Entwicklung Vorschub zu leisten, die ethisch-moralisch für jeden einzelnen zum Bumerang werden kann.

  • am 23.01.2024 um 10:33 Uhr
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    Wenn ein Geldzustupf gratis ist, wieso soll ich denn da nein sagen? Zudem habe ich Anrecht darauf, dass es mir gut geht, schliesslich geben wir auch Geld für Dümmeres aus.

    Dies ist in etwa so der Tenor dieses «Beitrags» und auch der meisten Kommentare. Der zweite Teil ist sogar richtig, wenn auch nicht zielführend. Der erste Teil («gratis») ist jedoch schlicht und einfach komplett falsch. Irgendjemand hat diese Erweiterung der AHV zu bezahlen. Dabei geht es um 4-6 Mia Franken (pro Jahr!). Wohl nur wenige bestreiten, dass es Altersarmut gibt. Das sind zum Glück aber relativ wenige. Diese müssen unterstützt werden. Die Giesskanne «AHV Rente erhöhen für alle» – die meisten davon sind überdurchschnittlich vermögend – führt zu einer Umverteilung von arm zu reich und von jung zu alt. Dies ist unpräzis/stumpf und asozial.

  • am 23.01.2024 um 10:39 Uhr
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    Die Krankenkassen-Prämien-Verbilligungs-Berechnungen klappen bestens. Wäre doch auch bei der 13. AHV Rente möglich. Dann bekommt die wirklich nur wer sie benötigt.

  • am 23.01.2024 um 10:44 Uhr
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    Einsparmöglichkeiten : 10 Milliardenbudget Armee, 20 Milliarden bei der Landwirtschaft, Medikamente- Preisabsprachen Bund / Pharma..wieviele Millionen ? Einheitskrankenkasse.
    Einnahmemöglichkeiten : Erbschafts-Vermögenssteuer erhöhen.

  • am 23.01.2024 um 14:09 Uhr
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    Das Todschlagargument ‹Giesskannnenprinzip› wird bei der Abstimmung vermutlich wieder gewinnen. Eigenartigerweise spricht man bei den Subventionen für die Bauern nie vom ‹Giesskannnenprinzip›.

    • am 24.01.2024 um 10:37 Uhr
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      Richtig.
      Avenir Suisse berechnete jährliche 20 Milliarden Steuergelder für die Landwirtschaft. Agroscope kommt auf ein Jahresgehalt jedes Bauer von Fr. 80’700.- . Die jährlichen 7,656 Milliarden Subventionen an Bauern geteilt durch die 48350 Bauernbetriebe gibt pro Betrieb und Jahr 160’000.- Steuergelder.

  • am 23.01.2024 um 23:52 Uhr
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    Wieviel Prozent der Rentner brauchen keine 13. AHV-Rente, weil sie ausreichend versorgt sind? 50%, 70%, 90%? Es braucht keine 13. Rente, sondern eine Angleichung der Mindestrente. Das Giesskannenprinzip ist einfach der falsche Ansatz.

    Und es ist einfach falsch, die jungen Menschen noch mehr ausbluten zu lassen. Die sollen noch Kinder empfangen und aufziehen können, statt immer noch mehr Steuern und Abgaben für die ach so leistungsverdiente Baby-Boomer-Generation (ich meine die Generation und ganz ausdrücklich nicht den Einzelnen!!) finanzieren zu müssen.

    • am 24.01.2024 um 16:29 Uhr
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      Interessant, der Frame Giesskannenprinzip und die ach so armen Jungen, die da wohl Milliarden und aber Milliarden dazuzahlen sollen. Fakt ist, dass die Teuerung in den letzten mindestens 16 Jahren weder bei den Renten noch der AHV nur annähernd ausgeglichen worden wäre, nein sie wurden nie angeglichen.
      Die Drohung von 5 Milliarden, auch ein Frame , würde bedeuten, dass wir jährlich für die AHV total dann 13x 5 Milliarden zahlen müssten was nach Adam Riese 65 Milliarden im Jahr bedeuten würde. Merken Sie was da abgeht?

    • am 24.01.2024 um 21:21 Uhr
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      «Ausreichend versorgt sein». Was meinen Sie damit? Satt, warm und trocken gehalten? Das ist jetzt ziemlich genau jener Zynismus, den ich oben angesprochen habe. Und mit «ausbluten» verwenden Sie einen weiteren Frame, welcher der Sache völlig unangemessen ist. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass diese ganze Problematik (und ein paar weitere dazu) ziemlich elegant mit einer Mikrosteuer auf Bank- und Börsentransaktionen gelöst werden könnte, ohne dass jemand ausblutet geschweige denn überhaupt etwas davon merkt. Wer ist dagegen ausser der UBS, KKS etc.?

  • am 25.01.2024 um 02:40 Uhr
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    Warum spielt man Jung gegen Alt aus? Damit die Jungen NEIN stimmen? Man sollte nicht vergessen, dass auch die heutigen Rentner für die ganze Generation ihrer Eltern zahlen mussten, das ist das Prinzip der AHV. Also ist es auch richtig, dass die heutigen Jungen für die Rentner bezahlen. Wenn sie selber in die Rente gehen, werden sie ja auch von der 13. AHV profitieren! Die Kurzsichtigkeit der Gegner ist ärgerlich!

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