Kommentar

kontertext: Die Barfuss-Juristin und der Völkerrechts-Professor

Anni Lanz © zvg

Anni Lanz /  Die Flüchtlings- und Menschenrechte: zu viel? Zu strikt? Die Menschenrechtsaktivistin Anni Lanz antwortet einem Jus-Professor.

In der Schweiz ebenso wie in vielen europäischen Ländern und im Europarat stehen grundsätzliche Diskussionen an, ob die Flüchtlings- und Menschenrechtskonventionen sowie deren Auslegung aufgeweicht, flexibilisiert und entschärft werden sollen. Infosperber hat über den «Tabubruch in der Asyldebatte» berichtet.

Der Völkerrechtler Oliver Diggelmann beschreibt im «Magazin» vom 17. Januar 2026 unter dem Titel «Die grosse Idee» den Diskurs über die Menschenrechte seit dem 2. Weltkrieg. Seine Diagnose lautet:  Zersetzung der internationalen menschenrechtlichen Übereinkommen seit der Jahrtausendwende. Es habe eine «Banalisierung der Menschenrechte», eine Überdehnung des Begriffs stattgefunden. Das in den Uno-Konventionen enthaltene Diskriminierungsverbot sei zum Kampfbegriff in einem Kulturkampf verkommen. Zunehmend sei der Diskriminierungsbegriff als Waffe der Linken eingesetzt worden. 

Die Frage, wer sich wie auf die Menschenrechte berufen kann oder darf, steht also zur Diskussion, und ich versuche nachfolgend, sie aufzunehmen. Sind es die Richter und Völkerrechtler oder die Diskriminierten, das Fussvolk? Welche Sichtweise auf die Menschenrechte gibt den Ausschlag? Die von links oder rechts, von oben oder von unten? 

Als damals noch jüngere Feministin habe ich in einer Asyl-NGO meine Sicht auf die Menschenrechte vor gut 40 Jahren gefunden und entwickelt, noch zu Zeiten des Kalten Kriegs. Es war die Zeit der ersten «Ausschaffungen» von Geflüchteten, kurz nachdem es erstmals ein national geltendes Asylgesetz gab. Das Verbot der Auslieferung von Geflüchteten an ihre Verfolger, das Refoulementverbot, galt und gilt gemäss der Flüchtlingskonvention und anderen Menschenrechtskonventionen als uneinschränkbar. Diese Bestimmung erregt in fremdenfeindlichen Kreisen besonderen Anstoss, und sie ist heute der wichtigste Zankapfel in der europäischen Migrationsdebatte. Damals aber hatte das Migrationsthema noch längst nicht die politische Sprengkraft von heute.

Wie ich die Menschenrechte kennen lernte

Mitte der 80er Jahre bildeten sich in der Schweiz überall Asylkomitees mit «Barfuss-JuristInnen», das heisst mit Laien, die sich rechtlich für bedrohte Geflüchtete einsetzten. Es fanden auch in der Schweiz die ersten Kirchenasyle statt, und das Bürgerforum und der Verein Longo maï führten das erste «Banquet républicain» durch, um Geflüchtete vor Abschiebungen zu schützen. Solche Aktionen des zivilen Ungehorsams rechtfertigten wir mit dem Refoulementverbot. Damals waren es Tamilen und Tamilinnen, die vor Pogromen flüchteten, Menschen aus Mobutus Zaire und aus der Militärdiktatur der Türkei, die bei uns Schutz suchten. Auch ich war eine der Barfussjuristinnen. Und ich bin es heute noch. Ich hatte durch diese freiwillige Tätigkeit den Wert der Menschenrechte kennen gelernt. Ich schrieb unzählige Beschwerden, lernte türkisch und reiste in die Türkei, um Beweise für meine Beschwerden einzuholen. Dank den in internationalen Konventionen enthaltenen Rechten konnte ich einige Abschiebungen verhindern. Es war naheliegend, dass ich an der Menschenrechts-Konferenz von 1993 in Wien teilnahm.

Menschenrechte auch für Frauen

Die dort anwesenden Afrikanerinnen, Lateinamerikanerinnen und Asiatinnen, stattliche Matronen, in bunte Stoffe gewandet und voller Selbstvertrauen, organisierten in Wien ein grosses Tribunal, das die systematische Gewalt an Frauen, die Genitalverstümmelung, die Mitgiftmorde, die Vergewaltigungen, die häusliche Gewalt, die Zwangsheiraten und vieles mehr als Menschenrechtsverletzungen offenlegten. «Alle Menschenrechte für alle» – und nicht nur für die weissen Männer – war damals die Losung. Manchen der Klägerinnen wurde am Tribunal erstmals bewusst, dass auch sie mit den Menschenrechten Rechte beanspruchen konnten und dass sie sich aus quälenden Abhängigkeiten befreien durften. Die Organisatorinnen und die anderen Konferenzteilnehmerinnen verfochten diese Rechte gegen ihre eigenen Regierungen, die sich nur allzu gerne auf ihre besondere Kultur und Tradition beriefen und das Menschenrechtssystem als eine westliche, neokoloniale Einmischung abtaten. Nicht so die Frauen an der Basis. Sie waren entschlossen, ihre Rechte in die eigenen Hände zu nehmen. Es war eine wichtige Bewegung, die später auch die Nicht-Heterosexuellen miteinschloss. Ihren Kampf setzten sie auch an der zwei Jahre später erfolgten Uno-Frauenkonferenz in China fort, wo nun Vertreter strenggläubiger Muslime, Evangelisten und Katholiken aufmarschierten und die Menschenrechte der Frauen zu relativieren versuchten. 

Die Frauen aus Afrika, Lateinamerika und Asien wiesen an diesen Menschenrechtskonferenzen auch ihre weissen Schwestern zurecht, die bis anhin den Menschenrechtsdiskurs dominiert und aus ihrer westlichen Sicht ausgelegt hatten. Deren Themen waren unter anderen Lohndiskriminierung oder Verbot des Schwangerschaftsabbruchs. Die Frauen aus den armen Ländern forderten neben den sozialen und ökonomischen Grundrechten das Verbot von Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Sklaverei oder Mitgiftmorde ein. Auch in der Schweiz lernten wir einheimischen Frauen viel von Migrantinnen. Diese zeigten uns, wie frau sich auf die Uno-Konferenzen vorbereiten und sich an den zahlreichen Vorbereitungskonferenzen beteiligen konnte. Wir lernten dabei die etwas umständliche Uno-Sprache zu handhaben und wie wir uns gegenseitig bestärken konnten. Grundlage der Uno-Menschenrechtskonferenzen waren weniger die EMRK, sondern die verschiedenen Uno-Menschenrechts-Konventionen, zu denen neben dem Internationalen Pakt der bürgerlichen und politischen Rechte (von 1966) der Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (von 1966), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (von 1966 ), das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (von 1979) und andere mehr gehörten. Der Begriff Diskriminierung ist durchaus in mehreren dieser Übereinkommen enthalten und die Debatte um diesen Begriff den Menschenrechten nicht fremd.

Die Machtfrage 

Frauen aus anderen Kontinenten stellten die Privilegien der weissen Frauen in Frage. Nie vergesse ich jenes von kurdischen und türkischen Migrantinnen organisierte Wochenend-Seminar im Sommer 1995 im Jura, an welchem wir einheimische Frauen harscher Kritik unterzogen wurden. Die Debatte um Diskriminierungsverbote erweiterte meinen Horizont, auch wenn die Begriffe Menschenrechte oder Diskriminierung teilweise in inflationärem Gebrauch standen. Die Aktivistinnen von unten warfen die Macht- und Genderfragen auf, die der Menschenrechtsdebatte in den westlichen Ländern eher fremd waren. Wegen einer angeborenen oder zugeschriebenen Eigenschaft gesellschaftlich ausgegrenzt zu sein, ist ein sehr schmerzhafter Zustand. Für mich war die Uno-Weltfrauenkonferenz mit der starken und breiten Präsenz von Frauen-NGOs aus armen Ländern (siehe dazu den «Magazin»-Artikel vom 24.1.2026 «Die Zeiten gendern sich» von Patricia Purtschert) DAS Schlüsselerlebnis meines Leben. 

Nicht die linken NGOs und Feministinnen haben die Menschenrechte banalisiert; sie wurden ja nach der Jahrtausendwende zunehmend entmachtet. Im Gegenteil: Ich und viele meiner Mitstreiterinnen haben erlebt, wie die Entwertung und Kriminalisierung von Menschen, vor allem der geflüchteten, die Menschenrechtskonzepte zersetzten. Mit dem Feindbild des Migranten bauten sich rechtspopuläre und später auch bürgerliche Politiker und Politikerinnen eine starke Wählerbasis auf, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in ganz Europa und in den USA. Die Menschenrechte verloren ihre Kraft gerade mit dem Feindbild der Migranten. Migration und Asyl entwickelte sich seit der Jahrtausendwende zu einem zentralen Kampfbegriff um politische Macht. Hannah Arendt kommt in ihrem Beitrag «Wir Flüchtlinge» rückblickend zum Schluss: «Und die Gemeinschaft der europäischen Völker zerbrach, als – und weil – sie den Ausschluss und die Verfolgung seines schwächsten Mitglieds zuliess.»

Mein Kampf um die Anerkennung von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen im Asylbereich dauert an. Doch ist es für mich als Feministin kein Widerspruch, dass ich als Besucherin von Ausschaffungshäftlingen seit über 20 Jahren vorwiegend Männer begleite, denn deren oft viele Monate dauernde Inhaftierung wegen fehlender Aufenthaltspapiere verletzt die Menschenwürde grundlegend.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Anni Lanz ist Menschenrechtsaktivistin und im Solinetz Basel engagiert.
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Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe von Autorinnen und Autoren. Sie reflektiert Diskurse der Politik und der Kultur, greift Beiträge aus Medien kritisch auf und pflegt die Kunst des Essays. Zurzeit schreiben regelmässig Silvia Henke, Mathias Knauer, Michel Mettler, Felix Schneider und Beat Sterchi.

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4 Meinungen

  • am 12.02.2026 um 11:48 Uhr
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    Der Autorin ist Recht zu geben und auch Dank für ihren Einsatz. Aber ihr Einlass ignoriert aktuelle Gegebenheiten. Natürlich soll kein Flüchtling seinen Verfolgern ausgeliefert werden. Aber der Großteil der Asylbewerber wird nicht zuhause verfolgt, sondern sie kommen, weil sie hier bessere Chancen für ihr Leben als daheim erwarten. Das deckt sich aber nicht mit der Intention der internationalen Flüchtligsabkommen. Wirtschaftsflüchtlinge waren nicht gemeint. Die durch ungeregelte Migration entstandenen Probleme sind der Anlass, diese Abkommen zu überprüfen und anzupassen.
    Der EuGh hat jüngst entschieden, dass Frauen aus Afghanistan u.a. patriarchaisch geprägten Ländern Anrecht auf Asysl hätten, weil sie an ihrer freien Entfaltung als Frau gehindert wären. Formal richtig, aber doch wohl völlig überdehnt. Einreiseerlaubnis für alle Frauen der Welt, die durch Männer an ihrer Selbstbestimmung gehindert werden?

  • am 13.02.2026 um 04:12 Uhr
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    Zit.(«das Refoulementverbot, galt und gilt gemäss der Flüchtlingskonvention und anderen Menschenrechtskonventionen als uneinschränkbar») In Stein gemeißelte Gesetze gibt es im virtuellen Raum der Religione, nicht aber im realen Raum der Geschichte. Dort muss jedes Gesetz immer wieder im Kontext gesellschaftlicher Wandlungen kritisch überprüft werden. Was nicht notwendigerweise gleich die Löschung bedeuten muß, aber ggf. den Grad seiner Ausführbarkeit (Ausführungsbestimmungen) Die Menschenrechtskonvention wurde verfaßt in einer Zeit, da die Wanderungsbewegungen weit entfernt von den heutigen Dimensionen waren. Alle staatlichen Möglichkeiten sind endlich – über die Grenze mag gestritten werden, aber letztlich gilt doch «ultra posse nemo obligatur» . Vielleicht wird man jene Grenzen mal durch einen Algorithmus berechnen können. Derweil aber bleibt nur der demokratische Mehrheitsentscheid – den man beherzt herbeiführen muß statt endloser ideologischer Debatten. So ist das REALE Leben.

  • Heinrich Frei
    am 14.02.2026 um 20:46 Uhr
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    Wurde der Rechtsstaat wie die Menschenrechte in Bern entsorgt?
    Nur wenige der 123 Millionen Menschen die Ende 2024 flüchteten sind in reiche Länder wie die Schweiz geflüchtet. Trotzdem wird bei uns der Teufel an die Wand gemalt von den Fremden, die uns bedrohen. Menschenrechte sollen ausser Kraft gesetzt werden.
    Meine Bekannte unterrichtet in Zürich Frauen und Männer. Ein Mann dort aus Sri Lanka, den sie seit sechs Jahren kennt, darf hier nicht arbeiten. Er darf auch keine Lehre machen. Ihm droht jetzt wie anderen seiner Landsleute die Deportation nach Sri Lanka. Er hat grosse Angst, dass er in seiner Heimat so Schreckliches erleben wird wie andere seiner Mitbürger. Für Bern gilt Sri Lanka als sicher. Es ist absurd, wenn hier einige tausend junge Menschen, Flüchtlinge, nicht arbeiten dürfen.
    Obwohl die USA, Saudi-Arabien und andere Länder immer wieder in Kriege verwickelt sind liefert die Schweiz diesen Staaten Kriegsmaterial. was nach dem Kriegsmaterialgesetz verboten wäre.

  • Heinrich Frei
    am 15.02.2026 um 05:48 Uhr
    Permalink

    Gibt es für Flüchtlinge zu viele Menschenrechte? Anni Lanz antwortete einem Jus-Professor. Die meisten 123 Millionen Menschen die Ende 2024 flüchteten sind vor Kriegen und Verfolgung geflohen. Meist sind sie im eigenen Land oder in ein Nachbarland geflüchtet. Trotzdem wird bei uns der Teufel an die Wand gemalt von den Fremden und das Recht zu flüchten wird in Frage gestellt.
    Die Menschen, die fliehen bringen sich auch von Kriegen in Sicherheit die von Staaten geführt werden die von der Schweiz mit Waffen beliefert werden.

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