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Der Herr über kirchliche und weltliche Moral: Bischof Norbert Brunner und seine Villa © Bistum Sitten

Bischof von Sitten schickt Lehrerin in die Wüste

Kurt Marti /  Eine katholische Religions- und Ethiklehrerin erlebte im Wallis eine Hexenjagd, nachdem sie zurück zu den jüdischen Wurzeln ging.

Nach der Kruzifix-Affäre im Jahr 2010 zeigen die klerikalen und säkularen Kreise im Wallis erneut grosse Mühe mit der verfassungsmässigen Einhaltung der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Betroffen ist diesmal die Religions- und Ethiklehrerin Edith Inderkummen, welche an der Orientierungsschule von Brig unterrichtete. Und wie in der Kruzifix-Affäre nimmt auch dieser Fall zügig Anlauf in Richtung Bundesgericht, wenn nicht vorher die Walliser Behörden zur Einsicht gelangen, unbedingt eine Blamage in der nationalen Öffentlichkeit zu vermeiden.

«Zurück zu den jüdischen Wurzeln»

Inderkummen, die frühere CSPO-Kantonsparlamentarierin und Gemeindepräsidentin von Erschmatt, liess sich am Religionspädagogischen Institut (RPI) der Universität Luzern als Religionspädagogin ausbilden und unterrichtete seit 2006 an mehreren Primar- und Sekundarschulen im Oberwallis. Im Herbst 2012 übernahm sie ein Teilpensum für Religions- und Ethikunterricht an der OS Brig-Glis. Es war ihr ein besonderes Anliegen, mit den Schülerinnen und Schülern auch die kritischen Aspekte des katholischen Glaubens zu behandeln und nicht nur Glaubenswahrheiten zu pauken. Für ihre Offenheit und ihr Engagement erntete sie viel Lob.

Nach jahrelanger kritischer Beschäftigung mit den religionswissenschaftlichen Erkenntnissen über den christlichen Glauben wollte Inderkummen schliesslich «nach der Torah/Tenach jüdisch im Sinne wie Jesus Christus (Jeschua ben Josef) leben, welcher Jude und pharisäischer Rabbiner war». Dementsprechend ist sie «den Weg zurück zu den jüdischen Wurzeln des Christentums gegangen». Deshalb gab sie am 8. März dem Dorfpfarrer von Erschmatt den Austritt aus der katholischen Kirche bekannt.

Ein antiquiertes Unterrichtsgesetz

Am 24. Mai entzog ihr der Bischof von Sitten Norbert Brunner die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Religionsunterricht und stützte sich dabei auf das kantonale Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen, das bereits vor Beginn des vatikanischen Konzils 1962 in Kraft trat und das den beiden christlichen Kirchen das Recht einräumt, die Lehrpersonen zum Religionsunterricht zu «ermächtigen». Darüber hinaus verlangt dieses antiquierte Gesetz von den Lehrpersonen im Wallis sogar, dass sie die Schülerinnen und Schüler für ihre Aufgabe als «Mensch und Christ» erziehen, im klaren Widerspruch zur Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Bundesverfassung.

Ebenfalls am 24. Mai informierte Generalvikar Richard Lehner im Auftrag des Bischofs das Erziehungsdepartement und die Schuldirektion der OS in Brig-Glis, Inderkummen sei «ab sofort nicht mehr berechtigt» Religionsunterricht im Auftrag der katholischen Kirche zu erteilen. Doch damit nicht genug! Lehner legte im Schreiben dem Erziehungsdepartement ebenfalls nahe, Inderkummen auch die Stunden im konfessionsneutralen Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft (ERG) zu entziehen, das gemäss Lehrplan 21 schweizweit anstelle des konfessionellen Religionsunterrichts tritt. Zwar wisse er, dass es dazu «keiner kirchlichen Beauftragung» bedürfe, aber es sei «unerlässlich, dass Lehrpersonen, welche ERG unterrichten, einer der beiden Kirchen angehören».

In einem Schreiben vom 30. Mai an den Bischof betonte Inderkummen, dass es sich «keinesfalls um einen Glaubensabfall» handle und sie zu einem Wiedereintritt bereit sei, wenn sie «den jüdischen Weg innerhalb der Kirche» leben könne. Der Bischof habe ihr Schreiben jedoch «nicht beantwortet».

Schuldirektion verhängt rigorose Auflagen

Weil ein Kirchenvertreter ihren Kirchenaustritt öffentlich gemacht und die Gerüchteküche bereits gebrodelt habe, entschloss sich Inderkummen am 3. Juni, ihre Schülerinnen und Schüler über ihren Kirchenaustritt zu informieren. Ein sehr emotionaler Moment, der sie zu Tränen rührte. Am selben Tag gingen Reklamationen von Eltern bei der Schuldirektion ein und am nächsten Tag wurde Inderkummen von Schuldirektor Robert Lochmatter und von Schulinspektor Urs Stoffel zur Anhörung vorgeladen. In einer entsprechenden Aktennotiz wurde festgehalten, dass sie «ab sofort» nicht mehr den konfessionellen Unterricht erteilen könne. Anlässlich des Gesprächs verwies Inderkummen auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit und war mit der «fristlosen Entlassung» nicht einverstanden.

Die Unterrichtung des konfessionsneutralen Faches Ethik-Religionen-Gemeinschaft wurde ihr laut Aktennotiz nur unter rigorosen Auflagen gestattet. Sie musste ihre Vorbereitungen «1-2 Tage vorher» dem Schulinspektor übermitteln und dieser leitet sie an den Schulinspektor zur Begutachtung weiter. Zudem waren Unterrichtsbesuche durch den Schuldirektor und den Schulinspektor vorgesehen. Bei Auffälligkeiten würde dem Erziehungsdepartement «Bericht erstattet» und es würden «allfällige Disziplinarmassnahmen geprüft», heisst es in der Aktennotiz weiter.

Behandlung war «erniedrigend und demütigend»

Gestützt auf den Entzug der Lehrerlaubnis des Bischofs bestätigte Erziehungsminister Oskar Freysinger mit Entscheid vom 20. Juni die Kündigung bezüglich des konfessionellen Religionsunterrichts rückwirkend auf den 4. Juni. Hingegen hielt er klar fest, dass davon die Anstellung für das Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft «nicht betroffen» sei. Einen Monat später reichte Inderkummen gegen diesen Entscheid eine Beschwerde beim Erziehungsdepartement ein, die noch hängig ist.

Darin hält Inderkummen fest, dass die «fristlose Entlassung» aufgrund ihres Kirchenaustritts und der «Rückbesinnung auf die jüdischen Wurzeln» der verfassungsmässig garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit widerspreche. Zudem sei ihr von der Schuldirektion nahegelegt worden, «den Arbeitsort zu verlassen oder den Arzt für eine Krankschreibung zu konsultieren». Zusammen mit der Kontrolle ihres Ethikunterrichts sei dies «erniedrigend und demütigend» gewesen.

Bis heute «keine Kündigung» für das Fach ERG

Obwohl die Kündigung sich nur auf den konfessionellen Unterricht bezog und obwohl ihr bis heute für das Fach ERG nicht gekündigt wurde, erhielt Inderkummen im laufenden Schuljahr 2013/2014 keine ERG-Stunden zugeteilt. Zur Zeit ist sie arbeitslos. Dabei hatte sie ihre ERG-Stunden zusammen mit jenen für den konfessionellen Religionsunterricht bereits im Januar bei der OS-Schuldirektion eingegeben, worauf ihr mitgeteilt wurde, man werde sich «bei der Planung an diese Vorgaben halten».

Eine gegenteilige Information bezüglich ihrer ERG-Stunden hat sie seither keine erhalten, so dass sie davon ausging, zumindest ihren ERG-Unterricht fortführen zu können. Umso mehr als mit dem neuen Lehrplan 21 der konfessionelle Unterricht vom obligatorischen ERG-Unterricht abgelöst wird. Deshalb hat sie am 22. September in einem Nachtrag zur Beschwerde festgehalten, dass sie bis heute über «keine Kündigung» für das Fach ERG verfügt, weil es «bis heute nicht möglich war, sich zu einigen, wer mir kündigen soll». Und weil sie im laufenden Schuljahr keine Stunden erhalten habe, verlange sie für den entstehenden Verlust «eine Entschädigung».

Brisanter Mailverkehr hinter den Kulissen

Dank ihrer Beschwerde erhielt Inderkummen Akteneinsicht, insbesondere in den brisanten Mail-Verkehr hinter den Kulissen. Damit lässt sich gut nachvollziehen, wieso Inderkummen bis heute weder eine Anstellung noch eine Kündigung für das Fach ERG erhielt:

  • Am 4. Juni rapportierte Marcel Blumenthal, Adjunkt der Dienststelle für Unterrichtswesen, dem bischöflichen Generalvikar Richard Lehner, dass die Weiterbeschäftigung im Schuljahr 2013 – 2014 im Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft «aktuell Gegenstand weiterer (auch juristischer) Abklärungen» sei. Damit antwortete er auf die Forderung Lehners, für das Fach ERG nur Lehrpersonen anzustellen, die einer der beiden Kirchen angehören, obwohl diese Angelegenheit das Bistum gar nichts anging.
  • Am 24. Juni erkundigte sich Adjunkt Blumenthal bei Schulinspektor Urs Stoffel, ob Inderkummen «von der Schule Brig-Glis für ERG vorgeschlagen wird, um im Schuljahr 2013 – 2014 dies zu unterrichten».
  • Am 1. Juli liess der zuständige Briger Stadtrat Patrick Amoos das Erziehungsdepartement wissen, dass das Fach ERG «durch Fach- und Klassenlehrpersonen erteilt» werde, so dass «die Notwendigkeit einer Anstellung einer spezialisierten Fachkraft» für das Fach ERG «nicht gegeben» sei.
  • Am 2. Juli verlangte Adjunkt Blumenthal vom Briger Stadtrat, dass er Inderkummen über diese Stellungnahme informiert.
  • Gleichentags spielte der Briger Stadtschreiber Eduard Brogli den Ball an den Kanton zurück, der seit Anfang 2012 Anstellungsbehörde für die Lehrpersonen sei. Es bestehe deshalb «keine Veranlassung», Inderkummen über die Stellungnahme des Briger Stadtrates ans Erziehungsdepartement zu informieren. Es handle sich bei der Stellungnahme nicht um einen «Vorschlag», sondern bloss um einen «Hinweis».
  • Die Antwort des kantonalen Adjunkts Blumenthal kam postwendend. Mit Verweis auf Artikel 13 des Gesetzes über das Lehrpersonal erklärte er dem Stadtschreiber Brogli, wenn kein Vorschlag für eine Weiterbeschäftigung gemacht werde, müsse «die lokale Behörde diese Mitteilung vor Ort an die betreffende Lehrperson» machen.
  • Dies wiederum liess Stadtschreiber Brogli nicht gelten, weil die erwähnte Bestimmung die Gemeinde Brig-Glis «mit keinem Wort» zur Information der Lehrperson verpflichte. Man könne den «Hinweis» im weitesten Sinne als «Vorschlag» interpretieren, «auch wenn wir nicht explizit die Entlassung beantragen». Damit liege der Ball beim Kanton, «den Fall zu prüfen, zu entscheiden und zu kommunizieren».

Seit dieser peinlichen Ballschieberei wartet Inderkummen vergeblich auf eine entsprechende Information. Auch eine rechtskräftige Kündigung bezüglich des ERG-Unterrichts ist bis heute nicht bei ihr eingetroffen. Dafür wäre Staatsrat Freysingers Erziehungsdepartement zuständig.

Es droht die Niederlage vor dem Bundesgericht

Es ist davon auszugehen, dass die Beschwerde Inderkummens vom Walliser Staatsrat abgelehnt wird und auch ihr Begehren für eine Entschädigung. Die nächste Station wird das Kantonsgericht sein, das bereits in der Kruzifix-Affäre überraschend für den entlassenen OS-Lehrer Valentin Abgottspon entschieden hat, um einen Gang vor das Bundesgericht zu vermeiden. Im Konflikt zwischen dem antiquierten Walliser Unterrichtsgesetz und der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Bundesverfassung wird sich das Bundesgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit für letztere entscheiden.

Dabei könnte ein pikantes Detail eine nicht unwesentliche Rolle spielen: In einer Informationsschrift im Zusammenhang mit dem konfessionellen Religionsunterricht wird ausgerechnet der «jüdische Religionsphilosoph Martin Buber» prominent zitiert, um die Argumentation für die sogenannten «Katechetischen Fenster» zu erläutern. Es wird deshalb nicht einfach sein, den Bundesrichtern zu erklären, wieso eine gläubige Religionslehrerin, die zu den jüdischen Wurzeln zurückkehrt, nicht zugelassen wird.

Es ist höchste Zeit, dass das veraltete Walliser Unterrichtsgesetz endlich revidiert wird. Dann wird der Bischof von Sitten seinen Einfluss auf die Schulen endgültig verlieren.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Kurt Marti ist Journalist und wohnt in Brig-Glis. Er ist Autor des Buches «Tal des Schweigens: Walliser Geschichten über Parteifilz, Kirche, Medien und Justiz».

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11 Meinungen

  • am 29.10.2013 um 15:37 Uhr
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    Es gibt sie also doch noch, die sanften Schweizer Taliban!

  • am 29.10.2013 um 20:46 Uhr
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    Ich gratuliere Frau Inderkummen zu ihrer Erkenntnis was das «Zurück zu den Wurzeln de Christentums betrifft» @ Frau Inderkummen. Wir die wir diese Erkenntnis haben müssen Verfolgung sprich Unrecht ertragen, so steht es geschrieben. So wie Jeshua Verfolgung und Unrecht ertragen musste. Ich wünsche Ihnen viel Kraft um Anfeindungen möglichst unbeschadet zu überstehen.

  • am 30.10.2013 um 01:21 Uhr
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    Meinen allergrössten Respekt an Frau Inderkummen. Eine mutige, ehrliche und gute Entscheidung welche Sie getroffen hat. Sie zeigt mit dem Finger auf eine Wunde, welche die katholische Kirchenführung immer wieder zu vertuschen versucht. Die Differenz zwischen historisch verifizierbarer Wahrheit und dem Fantasiegebäude des Vatikans, des Romanum Imperiums, welche das Nazarenertum für seine Machtzwecke heute noch missbraucht, vermischt mit römischen Götzen und heidnischen Gebräuchen. Es ist auch ein Schlag ins Gesicht all jener Katholiken, welche an der Basis gute, achtbare Leistungen erbringen, was diese Kirchenführer und die mit ihr wirtschaftlich Verstrickten hier wieder mal abziehen.

  • am 30.10.2013 um 20:14 Uhr
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    Als betroffene Mutter einer Schülerin war ich Anfangs Schuljahr eher erstaunt, dass Frau Inderkummen für den Unterricht im konfessionsneutralen Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft (ERG)
    angestellt wurde. Dies nachdem ich sie in einem Beitrag auf YouTube als sehr (zu)streng gläubige Katholikin gesehen habe. Das war mir zu wenig neutral. Den Unterricht hat sie aber dann gemacht, ohne dass ich je Etwas beanstanden musste. Was für eine Religion eine Lehrperson aber für ERG haben sollte, ist mir ein Rätsel? Möchte ich als Moslem lieber einen Katholiken oder einen Juden oder wäre es doch toll mit einem Moslem??? Dieser Ausschluss geht bei mir schon irgendwie Richtung Rassismus……….

  • am 30.10.2013 um 20:21 Uhr
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    Herzlichen Dank dem «Infosperber", dass wir Eltern ausser Gerüchten nach so vielen Monaten auch noch wirkliche Infos erfahren.

  • am 31.10.2013 um 21:20 Uhr
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    Langsam, aber immer schneller, schäme ich mich dafür, der katholischen Sekte anzugehören.

  • am 1.11.2013 um 05:49 Uhr
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    Ein wenig katholische Kirchengeschichte, von einem welcher Rabbi Joshua, den jüdischen Nazarener, für sein Wirken bewundert.

    Leider sind von den vielen Evangelien, es waren mal deren 60, nur noch 4 in abgeänderter Weise in der Bibel zu finden. Von den 60 Evangelien sind 7 als die wichtigsten erkennbar. Tatsächlich waren es 7 Evangelien im Kanon bis 360 nach Christus. Dann wurde die Bibel auf 4 abgeänderte Evangelien reduziert und die Hölle dazu gedichtet. Ungeachtet dessen, dass die Hölle hier auf Erden stattfindet. Doch die damalige Kirche des Romanum Imperiums brauchte Macht über die Christen, und brauchte brave Soldaten, welche für das Romanum Imperium, nun genannt Römisch Katholische Kirche, in den Krieg zogen wo es gerade danach bedurfte. Wer sich diesen Manipulationen widersetzte, wurde bei lebendigem Leibe verbrannt, ungeachtet seines Standes. So wurde die katholische Kirche für lange Zeit die Weltweit grösste Theokratie. Sie ist die Fortsetzung des Romanum Imperiums. Sie regierte die Könige, die Grafschaften, die Länder. Sie spielte Frankreich gegen England aus, England gegen Spanien, später umgekehrt, um selber immer wieder an der Macht zu bleiben, um Macht zu gewinnen, und um an jedem Krieg viel Gold zu verdienen, die damals stabilste Währung. Die Lutherische Revolution brachte dann den kleinen Bruder der katholischen Kirche hervor, die reformierte Kirche. Insgesamt haben die Religionskriege in den letzten 2000 Jahren 60 Millionen Tote hervorgebracht, und etwa 40 Millionen Schwerversehrte, Kriegskrüppel, Waisen und Arbeitsunfähige. Wie gross diese Macht heute noch wirkt, sehen wir am amerikanischen Bibelgürtel. Ein Gürtel welcher kartographisch gesehen quer durch die ganze Usa geht, und calvinistisch geprägt ist. Erstaunlich ist also nicht, dass in diesem Bibelgürtel die jeweiligen Staaten die Todesstrafe, also das Blutopfer, immer noch praktizieren. In diesem Bibelgürtel, bis hinauf zu Texas, gehen bis zu 40% der Menschen am Sonntag in die Kirche. Je höher in einem Staat die Besucherzahl der Kirche, desto höher auch die Zahl der ausgeführten Todesstrafen. Hinter den jeweils 2000 verschiedenen, calvinistisch geprägten Strömungen Christlicher Kirchen in den Usa stehen als Finanziers zu über 90% die Republikaner. Die reichste und mächtigste Partei der Usa. Die Partei der Tee-Party, der Superreichen und Mächtigen. Natürlich gibt es einige Ausnahmen, wie z.B. die Befreiungstheologen, welche in ihrer Sichtweise, je nach Gruppierung, der anthroposophischen Sichtweise sehr nahe stehen und das Land spirituell sehr bereichern.
    Alle Angaben sind historisch verifizierbar. Mit freundlichen Grüssen Beatus Gubler, Nonprofit Sozialprojekte http://www.streetwork.ch Basel.

  • am 1.11.2013 um 06:01 Uhr
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    Noch ein Nachtrag zu katholischen Kirchengeschichte:
    Hinweis: Jeshua-ben-Josef, oder Joshua-ben-Josef, ist der historisch verifizierbare Name von Jesus. „ben“ bedeutet „Sohn von“ . Der Name Jesus wurde eingeführt von den römischen Regenten, denn diese wollten sich sicher sein, dass auch möglichst viele von den Römern, welche den griechischen Göttern anhingen, in die nun neu zur Staatsreligion erklärten katholische Christenform konvertierten. Wer dies nicht tat, wurde umgebracht. Den Jesus kommt von Jes Zeus, und heisst laut Auskunft eines mit mir in Kontakt stehenden jüdisch-christlichen Sprachgelehrten und Rabbiners in der Übersetzung Heil Zeus. Wenn also sich im Namen des nun neuen Gottes oder Erlösers mit neuen guten Werten der Name des griechischen Gottes verbirgt, werden die griechischgläubigen Römer leichter zum Christentum übertreten. Denn das neue, nun verzerrt christliche Romanum Imperium Vatikanum brauchte jeden Mann für die Front. Da das grosse Reich zusammenfiel, kamen jetzt die Vergeltungsakte der vormals besetzten und versklavten Nationen, Königreiche und ethnischen Kulturen. So taten die Christen plötzlich das, was sie ethisch und moralisch aus Glaubensgründen immer abgelehnt hatten, sie begannen zu töten, und fanden gefallen daran. Wer sich dem Dogma widersetzte, wurde bei lebendigem Leibe verbrannt. Auch diese Angaben sind historisch verifizierbar. Mit freundlichen Grüssen Beatus Gubler, Nonprofit Sozialprojekte http://www.streetwork.ch Basel.

  • am 3.11.2013 um 10:59 Uhr
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    Vorab: Es gibt keinen Gott, es gibt keine Götter! —

    Bei uns in Regensburg bannt sich ein neuer Austrittsrekord an. Wir werden dieses Jahr wahrscheinlich gut über 1000 Kirchenaustritte aus den beiden großen christlichen Kirchen haben. — In Deutschland gab es letztes Jahr nur noch 79 r.-k. Neupriester für den Gemeindedienst.

  • am 7.11.2013 um 15:45 Uhr
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    Die röm.-kath. Kirche in ihrer alten feudalistischen Struktur (innerkirchlich) ist ein krudes Relikt aus alten Zeiten. Daneben gibt es noch das Staatskirchenrecht, welche das Verhältnis von Staat & Kirche regelt. Diese beiden Systeme beissen sich regelmässig. So auch im Fall von Frau Inderkummen. Konfessionellen Unterricht wird sie wohl nicht mehr erteilen können, obschon Jesus ein Jude war und zeitlebens blieb und auch keine Kirche begründete, wie es Beatus Gubler so trefflich ausführt! Den konfessionsneutralen Unterricht sollte die Religionspädagogin jedoch weiterhin geben dürfen, wie es Staatsrat Freysinger verfügt hat. Durch ihre universitäre Ausbildung ist sie befähigt, nebst dem «teaching in religion» auch das «teaching about religion» zu beherrschen. Die unstatthaften Einflussversuche seitens des Ordinariats Sitten sind reine Übergriffe und missbräuchlich. Verlieren Sie nicht den Mut Frau Inderkummen!

  • am 8.11.2013 um 05:55 Uhr
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    @Esther, Danke für Ihren Beitrag, sie Sprechen mir aus dem Herzen, ich kann Ihnen nur beipflichten. Gruss Beatus Gubler

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