Sperberauge

Was die «NZZ» unter einer «stramm linken Gesinnung» versteht

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg. /  Die nicht gewählte Verfassungsrichterin in Deutschland sei als «linke aktivistische Juristin» nicht wählbar, meint die «NZZ».

«Hinterbänkler der Union retten den Ruf von Karlsruhe»: So lautete der Titel seines Kommentars. Marc Felix Serrao, Chefredakteur der «Neuen Zürcher Zeitung» in Deutschland, gestand der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zwar zu, sie «mag fachlich ohne Tadel sein». Aber ihre Überzeugungen liessen auf eine «eher stramm linke Gesinnung schliessen».

Serrao schrieb auch gleich, worin diese «stramm linke Gesinnung» besteht und zitierte dazu einige ihrer früher gemachten Vorschläge:

  • ein gendergerecht umformuliertes Grundgesetz;
  • eine Frauenquote in Parlamenten;
  • muslimische Kopftücher im Staatsdienst erlauben;
  • die Menschenwürde des ungeborenen Lebens relativieren [Red. Tatsächlich zitierte sie nur das geltende Recht: Föten seien keine juristischen Personen.*];
  • ein Verfahren zum Verbot der AfD;
  • drakonische Einschränkungen der Grundrechte während der Corona-Pandemie [Red. Ihre damaligen Forderungen gingen nicht weiter als diejenigen grosser Medien nach einigen noch schärferen Massnahmen, u.a. einer allgmeinen Impfflicht].

Solche Meinungen hätten «an einem höchsten Gericht nichts verloren», beschied Serrao. Sein Fazit: «Karlsruhe wurde von einem massiven Vertrauensverlust bewahrt.»

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*Frauke Brosius-Gersdorf war 2023 und 2024 stellvertretende Koordinatorin der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für eine Teillegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dort verantwortete sie das Kapitel «Verfassungsrechtlicher Rahmen» und kam zum Ergebnis, dass eine Entkriminalisierung von Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen möglich sei. Das war jetzt der Anlass für einen digitalen Mob.


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