Fingerabdruck NewAfrica

Ein Fingerabdruck identifizert einen Menschen das ganze Leben lang. © NewAfrica/Depositphotos

Schluss mit flächendeckenden elektronischen Fingerabdrücken?

Heribert Prantl /  Am 21. März entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob für Identitätskarten weiterhin Fingerabdrücke verlangt werden dürfen.

Ein Scanner ist ein Abtaster, ein Datenerfassungsgerät. Das Gesetz in Deutschland zwingt derzeit jeden, der einen Personalausweis beantragt, die Kuppen seiner beiden Zeigefinger amtlich scannen zu lassen. Seine Fingerabdrücke werden dann auf einem Chip seines Personalausweises gespeichert. Es handelt sich um ein biometrisches Merkmal, das einen Menschen sein Leben lang kontrollierbar macht.

So ist es seit dem 2. August 2021 geltendes Recht, so steht es in Paragraf 5 Absatz 9 des Personalausweisgesetzes – weil eine EU-Verordnung das so vorgeschrieben hat. Es könnte aber sein, dass das in Kürze nicht mehr gilt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nämlich am 21. März darüber, ob die Speicherpflicht für Fingerabdrücke mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Verstösst die Speicherei gegen den Schutz personenbezogener Daten? Ist sie verhältnismässig? Sind die Daten ausreichend vor Missbrauch geschützt?

Es kann sein, dass das Gericht in Luxemburg die ganze Speicherei für grundrechtswidrig hält und daher die EU-Verordnung für ungültig erklärt. Dann sind die nationalen Gesetze, welche die Verordnung in allen EU-Ländern umsetzen, nicht mehr haltbar. Das wäre ein gewaltiger Sieg für den Datenschutz und die Aktion Digitalcourage, welche die Klage eingefädelt hat.

Warum? Die seit bald drei Jahren geltende Fingerabdruckpflicht ist ein Symbol und ein Instrument des Sicherheits- und Präventionsstaats. Ist sie ein Beitrag zur Totalerfassung der Bürgerinnen und Bürger, wie sie das Bundesverfassungsgericht verboten hat? Die Sicherheitspolitiker kontern solche Kritik mit dem Hinweis darauf, dass die Fingerprints nicht in einem Zentralspeicher landen, sondern nur auf dem Personalausweis selbst festgehalten werden.

Die Begehrlichkeiten des Präventionsstaats

Ist das wirklich so? Bleibt das wirklich so? Zu erwarten ist jedenfalls, dass der Europäische Gerichtshof Vorkehrungen verlangt, welche die Sicherheit der gespeicherten Fingerabdruckdaten gewährleisten und Zweckentfremdung ausschliessen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht am 14. März 2023 waren Sicherheitslücken ein grosses Thema. Das Fingerabdruck-Gesetz dient, so auch sein Name, der «Stärkung der Sicherheit»: Straftaten, die unter Identitätstäuschung begangen werden, sollen so ausgeschlossen werden.

Aber wer gibt die Sicherheit, dass die Daten nicht alsbald ganz andere Begehrlichkeiten wecken? Wer garantiert, dass die Daten nicht irgendwann zur Kontrolle von behördlichen Auflagen, also zu Überwachungszwecken eingesetzt werden? Es gilt der Erfahrungssatz: Wenn Daten da sind, werden sie auch genutzt – auch zu Zwecken, die heute noch als undenkbar erscheinen. Deshalb: Der Gier nach immer mehr Erfassung muss Einhalt geboten werden.

Der vor zehn Jahren verstorbene Winfried Hassemer (er war der erste Strafrechtsprofessor, der zum Bundesverfassungsrichter gewählt wurde und dann bis 2008 in Karlsruhe wirkte) hat diese Gefahr eindrucksvoll so beschrieben: «Sicherheitsbedürfnisse sind strukturell unstillbar.» Und er begründete das so: «Es ist gegen das Argument ‹Morgen kann vielleicht etwas passieren› kein Kraut gewachsen. Aber es muss ein Kraut dagegen gewachsen sein.» Vielleicht findet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am kommenden Donnerstag das Kraut, von dem der grosse Rechtsgelehrte sprach.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Dieser Beitrag des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien am 17. März 2024 als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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2 Meinungen

  • am 19.03.2024 um 12:38 Uhr
    Permalink

    Als ich vor einigen Jahren einen neuen Pass/ID benötigte, musste ich im Kanton VD sämtliche Fingerabdrücke abgeben. Ich fand das reichlich übergriffig, aber man gab mir zu verstehen, dass dies nun so sei. Keine Fingerabdrücke = kein ID. Falls das Verbot in der EU durchkommt, dürfen wir hoffen, dass die Schweiz in diesem Fall EU-Recht übernimmt?

  • am 19.03.2024 um 14:31 Uhr
    Permalink

    So einen «Präventions-Staat» haben wir in der Schweiz genauso.
    Das geht los mit plumpen Scans von .ch und .swiss -Webseiten, damit ja niemand auf dumme Ideen kommt. Die Scans sind allerdings nutzlos: der geneigte «echte Kriminelle» (das Schimpfwort geht in den Staatsanwaltschaften um) wird schon wissen, wie er seine schlitzohrige Software zu verbergen hat.
    Und enden tut die «Prävention» dann mit der Verwahrung: Augen zu und wegsperren, für immer. Das ist die Reaktion von Angsthasen. Wie wär’s stattdessen mit etwas Selbstverteidigung lernen im Sportunterricht in der Schule, oder vielleicht etwas Zivilcourage lernen im Staatskunde-Unterricht? Wie wär’s mit lernen, wie man Handgreiflichkeiten de-eskaliert? Ach was, Gott bewahre, das ist viel zu mühsam. Lieber möglichst viel «Prävention», das ist viiiiiiiiiiiiiiiel bequemer.

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