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Das Abstimmungsbüchlein mit den Erklärungen zu den Abstimmungen vom 13. Juni 2021, also auch zum Covid-19-Gesetz. Das Referendumskommitte hat deswegen einen Brief an den Bundesrat geschrieben. © fs

Sind die Abstimmungsunterlagen zum Covid-Gesetz manipuliert?

Monique Ryser / Felix Schindler /  Die Gegner des Covid-19-Gesetzes sprechen von Irreführung und «Entrechtung» des Volkes. Dieser Vorwurf ist haltlos.

Die folgenden Zeilen enthalten Sprengpotential: «ACHTUNG, vergleicht das Codvidgesetz im Abstimmungsbüchlein mit der aktuellen Version des Covidgesetzes! Im Büchlein ist die ALTE Version! Wir stimmen aber über die neue ab!! Da sind viele deftige Punkte drin, welche in der alten Version noch nicht drin sind.» Das Gesetz sei nachträglich verschärft worden und «unsere Regierung hält es nicht für notwendig, uns über die Änderungen zu informieren. So geht Demokratie nicht.»

Das Zitat stammt aus einem Facebook-Post einer Frau, die laut ihrem Profil Juristin ist. Die Zeitungsredaktionen, auch Infosperber, erhalten Mails von aufgebrachten LeserInnen, die Aufklärung über angeblich manipulierte Abstimmungsunterlagen fordern. Das Komitee «Freunde der Verfassung», welches das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hat, schickte dem Bundesrat einen Brief, in dem es diesen für seine angeblich irreführende Informationspolitik kritisiert. Es sei unerlässlich, dass die Bürger «über all diese Änderungen und deren Folgen informiert sind (…). Dies ist nicht der Fall in dem von Ihnen publizierten Text». Der Nebelspalter berichtete über den Brief, allerdings ohne diesen klar einzuordnen.

Das Covid-19-Gesetz wird laufend revidiert

Es ist tatsächlich so, dass sich das aktuelle Covid-19-Gesetz (der richtige Name lautet: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie) von jenem unterscheidet, das im Abstimmungsbüchlein abgedruckt ist. Das Gesetz wurde unter Dringlichkeitsrecht erlassen und wurde seit dem Beschluss am 25. September 2020 in jeder darauffolgenden Session der eidgenössischen Räte ergänzt. Das liegt daran, dass es zur Bewältigung einer aktuellen Krise geschaffen wurde, die laufend neue Herausforderungen und Probleme hervorbringt.

Auf diesen Sachverhalt weist auch das Abstimmungsbüchlein auf Seite 41 hin: «Dieser Text bildet den Stand bei Redaktionsschluss der ‹Erläuterungen des Bundesrates› ab. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich weitere Änderungen des Gesetzes ab.» Die ersten Änderungen erfolgten bereits während der Referendumsfrist, die am 14. Januar endete – andere danach.

Diese Änderungen sind formal nicht Gegenstand der Abstimmung. Wer am 13. Juni Ja zur Abstimmungsvorlage sagt, sagt also Ja zur Fassung des Gesetzes vom 25. September 2020 – und nicht zur Fassung vom 1. April 2021. Der Grund, warum das so ist: Der Verein «Freunde der Verfassung» hat das Referendum gegen das Gesetz vom 25. September ergriffen. Die «Freunde» sammelten Unterschriften von Stimmberechtigten, die eine Abstimmung über den Inhalt genau dieses Gesetzes verlangten – den Inhalt der künftigen Änderungen kannten sie nicht. Deshalb ist es zwingend, dem Volk auch exakt diese Version zur Abstimmung zu unterbreiten.

Nun steht der Vorwurf im Raum, dass das Volk bei diesen Änderungen nichts mitzureden hat. Doch das Gegenteil ist der Fall: Sie alle unterstanden und unterstehen wiederum dem fakultativen Referendum, beispielsweise die letzte Revision vom 19. März 201, deren Referendumsfrist bis am 8. Juli 2021 läuft. Denn: Werden an einem Gesetz Änderungen vorgenommen resultiert daraus in jedem Fall ein neuer, referendumsfähiger Bundesbeschluss. Will heissen: Sollte jemand beispielsweise mit dem im März eingeführten Covid-Zertifikat nicht einverstanden sein, so steht es ihm frei, 50’000 Unterschriften gegen das geänderte Gesetz zu sammeln und so eine Volksabstimmung zu veranlassen. Ganz genau das hat das «Netzwerk Impfentscheid» am Donnerstag angekündigt. Gegen die Härtefall-Bestimmungen des Covid-Gesetzes zum Beispiel, die am 18. Dezember verabschiedet wurden, hat niemand das Referendum ergriffen – damit hat das Volk den parlametarischen Beschluss bereits genehmigt.

Rechtsstaatlich korrekt

Nun gibt es doch ein grosses Aber: Sollten die Stimmberechtigten das Gesetz am 13. Juni ablehnen, sagen sie Nein zur gesetzlichen Grundlage des Covid-19-Gesetzes. Obwohl es formal gesehen auch dann nicht um die neueren Fassungen geht, so müssten diese zwingend dahinfallen. Deshalb versenkt ein Nein nicht nur die Fassung vom 25. September 2020, sondern auch alle nachfolgenden. Den Änderungen würde bei einem Nein das Fundament entzogen, denn sie berufen sich alle auf das «Ursprungsgesetz» vom 25. September 2020. Wie die Bundeskanzlei in ihrem Brief an die «Verfassungsfreunde» erklärt: «So gelten etwa Art. 1 (Gegenstand und Grundsätze) sowie Art. 21 (Inkrafttreten und Geltungsdauer) des Grunderlasses für das ganze Gesetz. Überdies beziehen sich die Änderungen zum Teil auf den Kontext des Grunderlasses und sind auch darum auf ihn angewiesen. Würde er in der Volksabstimmung abgelehnt, könnten die Änderungen darum ebenfalls nicht mehr weiterbestehen.» (Quelle: Nebelspalter, hinter Paywall).

Sofort ein neues Gesetz?

Das Argument der Gegner, das Parlament könne ja dann sofort wieder ein neues Gesetz machen, greift nicht: Nach einem Volks-Nein zu einem Gesetz gleich wieder ein ähnliches Gesetz zu machen, wäre staatspolitisch äusserst fragwürdig. Ausserdem können Bundesrat und Parlament nur dann ein dringliches Gesetz erlassen, wenn die Situation «keinen Aufschub» duldet. Nach mehr als einem Jahr Pandemie ist das nicht mehr der Fall. Dazu kommt: Auch die Hilfsprogramme in den Kantonen stützen sich auf das Covid-19-Gesetz des Bundes – auch diese müssten die entsprechenden Gesetze ausser Kraft setzen, da die Grundlage entfällt. Es bräuchte mindestens ein bis eineinhalb Jahre, bis ein neues Gesetz wirksam würde. 

Das Covid-19-Gesetz ist zeitlich bis am 31. Dezember 2021 befristet. Die Befristung ist bei dringlichen Erlassen zwingend. Einzelne Artikel haben jedoch eine längere Laufzeit – beispielweise um den Unternehmen Zeit zur Rückzahlung der Covid-19-Kredite zu geben. Davon betroffen sind die Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung (bis Dezember 2022), zur Beobachtung der epidemiologischen Lage und die Information der Kommissionen und Kantone (bis Dezember 2023) und zum Konkursrecht (bis 2031). 

Dem Bundesrat eins auswischen

Ein Nein, ändert auch nichts daran, ob sanitarische Massnahmen gegen die Epidemie – wie Maskenpflicht oder Schliessung von Wirtschaftszweigen – verfügt werden können. Dies ist im Epidemiengesetz geregelt, das von den Stimmberechtigten in einer Abstimmung 2013 genehmigt wurde. Gesundheitsminister Alain Berset formulierte es so: «Diese Abstimmung hat enorme Konsequenzen. Aber nicht für den Bundesrat.» Wer also dem Bundesrat eins auswischen will, hat sich mit dem Covid-19-Gesetz das falsche Objekt ausgesucht. Zudem: In einer direkten Demokratie sind Abstimmungen nicht dafür da, jemandem Noten zu verteilen. Das System Schweiz kann nur funktionieren, wenn sich die Stimmberechtigten sachlich mit der Materie auseinandersetzen und über den Wortlaut abstimmen, der im Gesetz oder der Vorlage steht.

Die «Freunde der Verfassung» schreiben auf ihrer Website, das Gesetz sei am Volk «vorbeigeschmuggelt» und die Bevölkerung «entrechtet» worden. Nur: Gerade die Tatsache, dass wir über das Gesetz abstimmen können und jede neue Fassung dem Referendum untersteht zeigt, dass die verfassungsmässigen Volksrechte auch in der Krise gewahrt sind. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich jene, die das Gegenteil behaupten, ausgerechnet «Freunde der Verfassung» nennen.

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22 Meinungen

  • am 22.05.2021 um 11:36 Uhr
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    Meiner Meinung nach haben die Gegner dieses Gesetzes ungleich lange Spiesse. Die Panikmache der Regierung unter gütiger Mithilfe praktisch sämtlicher Medien haben eine enorme Wirkung. Wer die nüchternen Zahlen in Relation zur Population und anderen stillschweigend akzeptierten Krankheits- und Todesstatistiken setzt, kommt unweigerlich zu einem anderen Schluss. Es geht hier nicht um eine Pandemie.
    Ich mache diese Aussage im Wissen um die offiziellen Reaktionen wie «Leugner» oder «Verschwörungstheoretiker» und dergleichen.
    Der Bürger bedenke: Angenommene Gesetze mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln zu verhindern ist ein mühevoller Weg. Also wehret den Anfängen:-)

  • am 22.05.2021 um 12:06 Uhr
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    Wie sollte jemand in unserer Demokratie vorgehen, der die Corona-Massnahmen und Freiheitsbeschränkungen des Bundes ablehnen möchte? Aus diesem Artikel muss man ableiten: Es gibt trotz Abstimmung gar keine Möglichkeiten.
    Alles was man abstimmen kann ist so gut zusammengeschnürt, dass die einzige Lösung gemäss Autoren lautet, man muss der Regierung zustimmen. Das steht allerdings nicht in der Verfassung, denn diese «schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes» (Art.2 Abs.1) und nicht die Entscheide der Regierung. Wenn Abstimmungen nur noch dazu da sind, geschaffene Sachzwänge abzunicken, können wir uns diese sparen. Leider werden ehrliche Debatten und gute Argumente , was für uns alle in der Schweiz das beste ist, immer seltener. Etwas mehr Demokratieverständnis wäre hier gerade im Infosperber angebracht und eine kritischere Berichterstattung zu befürworten.

  • am 22.05.2021 um 12:16 Uhr
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    Der Unmut der «Freunde der Verfassung» ist nachvollziehbar. Für das traditionelle Rechtsverständnis ist es irritierend, wenn ein Gesetz bereits vor der Abstimmung zu mutieren beginnt. – Ob mit oder ohne Covid-19 Gesetz, der Bundesrat kann auf Grund des Epidemiegesetzes und der Rückendeckung des Parlamentes weiterhin nach freiem Ermessen, je nach Einschätzung der «epidemischen Lage» bestimmen und regieren. Oder konnte das «Volk» jemals über Masken, Abstandsregeln, Quarantänen, Lockdowns mitbestimmen? – Das Covid-19 Gesetz kann der bundesrätlichen Covid-Politik lediglich einen demokratischen Anstrich verleihen und die Hemmschwelle für weitere Übergriffe weiter senken.

  • am 22.05.2021 um 13:17 Uhr
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    Der Artikel ist gut geschrieben und zeigt aber ganz klar, wie lachhaft die «Demokratie» in der Schweiz geworden ist. Natürlich ist jede Gesetzesanpassung referendumsfähig aber bei monatlichen Anpassungen ist es lachhaft von einem Mitbestimmungsrecht des Volkes zu reden. Das ist praktisch gar nicht umsetzbar und darum stimmen wir jetzt über etwas ab, das schon mehrmals überholt wurde. Schon nur der Sachverhalt mit Dringlichkeitsrecht, Notrecht, Pandemiegesetz und welches wann und wo gelten soll, zeigt die Fassadendemokratie in Perfektion.

  • am 22.05.2021 um 14:17 Uhr
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    Über was wir formal abstimmen ist irrelevant, wenn wir anschauen, über was wir faktisch abstimmen. Momentan ist das Gesetz MIT seinen Änderungen in Kraft. Bei einer Annahme des Gesetzes läuft das Gesetz weiter MIT den Änderungen. Bei einer Ablehnung wird das Gesetz ausser Kraft gesetzt MIT diesen Änderungen, die wie Sie erwähnten, ohne den Grunderlass nicht alleine bestehen können.

    Neue Änderungen können das Gesetz auch verbessern und bei vielen Personen zu einer anderen Stimmabgabe führen. Dass diese Änderungen nicht transparent kommunziert werden, kann sehr wohl als Irreführung bezeichnet werden, da der Kenntnisstand zum faktisch in Kraft stehenden Gesetz beeinflusst wird. Die Begründung mit dem Redaktionsschluss gilt ja beim App VoteInfo zum Beispiel nicht. Zudem war der Gesetzgeber zumindest bei den letzten Änderungen über das Referendum informiert und hätte die Änderungen auch nicht in dieses Gesetz einführen müssen.

    Ich bin gleicher Meinung, dass die einschränkenden Massnahmen auf das Epidemiengesetz abgestützt werden und dass sich die Stimmberechtigten sachlich mit der Materie auseinandersetzen können sollen. Deshalb schaue ich vorwärts auf Ihren nächsten Artikel, wo sie gerne alle Änderungen aufführen können, die in der aktuellen Fassung auch bei einer Ablehung verfallen. Denn nur so können wir uns wirklich ein Bild machen, über was wir wirklich (und nicht formell) abstimmen.

  • am 22.05.2021 um 15:11 Uhr
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    In einer Demokratie, insbesondere in einer direkten, tummeln sich zu häufig Menschen, die meinen, sie könnten nur durch laute Opposition mit Gleichgesinnten zu Ruhm und Ehre gelangen. Die Autoren haben es klar formuliert: «In einer direkten Demokratie sind Abstimmungen nicht dafür da, jemandem Noten zu verteilen. Das System Schweiz kann nur funktionieren, wenn sich die Stimmberechtigten sachlich mit der Materie auseinandersetzen und über den Wortlaut abstimmen, der im Gesetz oder der Vorlage steht.» Doch was bedeutet «sachlich», wenn es um komplexe Vorlagen geht, mit langfristigen Konsequenzen für alle? Wo ist die neutrale Instanz, die sich die Zeit nimmt, um sich mit dem Für-und-Wider zu befassen und dann eine fundierte, öffentliche Meinung abgibt?

  • am 22.05.2021 um 19:31 Uhr
    Permalink

    Sie schreiben dass nur einzelne Artikel des Gesetzes bis 2031 gelten und führen Beispiele an. Nun ist es aber so, dass auch der Artikel 1 auch bis 2031 gültig sein soll. Darin steht unter anderem (1a) ==> Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftli­chen Lebens fest. Er berücksichtigt nebst der epi­demiologischen Lage auch die wirtschaftlichen und ge­sellschaftlichen Konsequenzen. <== Das bedeutet dass der Bundesrat theoretisch bis 2031 bestimmen kann und das Parlament nur darüber informiert werden muss welche Massnahmen geplant sind. Das ist schon sehr viel Macht in den Händen von 7 Personen die in ihren Ressorts Laien sind.

    • Avatar photo
      am 23.05.2021 um 13:27 Uhr
      Permalink

      Sehr geehrter Herr Baumli, ich habe ihnen zuerst eine unpräzise Antwort gegeben. Die einzelnen Artikel des Gesetzes treten gestaffelt ausser Kraft und ab 2024 werden nur noch Artikel 1 und Artikel 9 Absatz c bis 2031 in Kraft sein. Der Artikel 1 löst allein durch sein Bestehen keine Massnahmen aus, sondern es sind die einzelnen vom Parlament eingefügten Artikel, die Massnahmen auslösen. Wie im Text erklärt werden sanitarische Massnahmen aufgrund der Befugnisse im Epidemiengesetz erlassen und nicht aufgrund des Covid-19-Gesetzes. Der Zweck des Gesetzes ist, dem Bundesrat besondere Kompetenzen zu verleihen, um die Folgen der sanitarischen Massnahmen abzufedern. Falls das Parlament befinden würde, gewisse Massnahmen müssten weitergeführt werden, müsste das ins ordentliche Recht überführt werden und unterstünde erneut dem Referendum.

  • am 23.05.2021 um 07:34 Uhr
    Permalink

    Wie a l l l e die vorhergehenden Kommentare zeigen:

    1. Ist «das Volk» nicht so «UN – klug», wie «man oben» gerne hätte.

    2. Ist sich allmählich fast jede «demokratische» Regierung (NICHT NUR) in der Schweiz in seltener Weise einig,
    unter dem Schafspelz der Demokratie
    «sich das Volk so richtig (und hilflos) untertan zu machen» –
    und dabei jeden Widerstand in einer «demokratische Gummizelle» zu brechen

    3. Scheinen fast alle Regieungen zu glauben, ihr «Volk» mittlerweile derart perfekt manipulieren. überwachen und «mund-tot» machen zu können,
    dass «man oben» alles perfekt im Griff hat.

    Wie ich «hier» bereits mehrfach betonte, lernt «man» aus Geschichte NICHTS.

    «Man» scheint auch nie lernen zu wollen,
    dass «die Gechichte» über alle vergangenen Epochen lehrte,
    dass auch die beste, neueste, superste «Angriffs»-Waffe
    immer wieder durch eine noch bessere, neuere Verteidigung stumpf wurde.

    Mit dem Unterschied zur Vergangenheit,
    dass ES nun, «global» und «von oben» — «gegen unten» geht.
    «Das Volk» wird zum Haupt-Angst-Gegner gemacht wird –
    von fast allen Regierungen welt-weit
    und es sind Waffen verfügbar sind, die «alles terminieren» können.

    EINS hat «man oben» ?an-scheinend? vergessen,
    dass nun die nächsten -und liebsten- Menschen
    zu den gefährlichsten Gegnern werden (müssen) ! ! !
    Schrecklich ! ! !

    Eltern/Kinder/Bruder-Mord wird sich multiplizieren ! ! !
    Wie die Geschichte -eigentlich- lehrt.
    Fürchterlich !

    Wolf Gerlach, Ingenieur

  • am 23.05.2021 um 07:43 Uhr
    Permalink

    Da die Schreiberlinge mit Diffamierung arbeiten, ist ganz leicht erkennbar, dass sie zu den Propagandisten des Bundes gehören. Also, wie gut diese Sachverhalte mit Worten verdrehen können, wissen wir schon lange. Deshalb lasst Euch nicht verwirren von diesem Text. Dass dieser im Info-Sperber abgedruckt wird, hat offensichtlich damit zu tun, dass wir Leser zu wenig Geld in den Sponsor-Topf eingezahlt haben, sodass andere, die käufliche Meinungen lieben gerne unter die Arme gegriffen haben, weil ja die Infosperber-Leser gute Multiplikatoren für Meinungsmache seien – und wenn diese verwirrt sind – wem würde das nicht wunderbar dienen. Von diesen zwei Schreiberlingen möchte ich hier nichts mehr lesen. Herr Gasche, können Sie nicht dafür sorgen – oder vertrauen Sie darauf dass die Kommentarschreiber eine grössere Wirkung haben als der redaktionelle Text?

  • am 23.05.2021 um 11:41 Uhr
    Permalink

    Das bedeutet: Der ganze Artikel 1 dauert bis 31.12.2031. Dannzumal könnte dann, wie das oft passiert, in einem Beschluss die Dauerbeschränkung gekippt werden (so nebenbei) und dann werden wir das Gesetz nie mehr los. Brandgefährlich!

  • am 23.05.2021 um 12:18 Uhr
    Permalink

    Im Abstimmungsbüchlein stehen zu wenig Informationen, wenn es sich um komplexe schwer verständliche Sachverhalte handelt. Die Verkürzung auf einfach vermittelbare Botschaften ist bereits eine Manipulation. Und JA, war es schon immer.
    Die subtile aber aufgeblasene Angst-Mache im Verhältnis zu den realen Gefahren und anderen Lösungsmöglichkeiten, ist eine erprobt erfolgreiche Manipulation.
    «Angst essen Seele auf» (Seele als Metapher, für Geist u. Verstand.)
    Die Meisten bei uns stimmen eh nach Bauchgefühl, parteiengebunden und/oder zu vertrauenselig ab. Wer nimmt sich oder kann sich die Zeit nehmen, um sich in eine Materie selbst einzuarbeiten oder in einem «offenen» Dialog ?
    Welche Gruppen es am besten verstehen «Vertrauen zu erschleichen», unreflektierte Gefühle, neurologische und linguistische Erkenntnisse zu «instrumentalisiern und zu bewirtschaften» ,
    üben subtil Macht aus, verfügen über mehr Machtmittel, üben so Macht über die Köpfe aus.

    Das Meiste geschieht gekonnt subtil (unter der Bewusstseinsschwelle).
    Schon die Kleinkinder sollten von ihren Eltern stark gemacht werden, in der Kontrolle von ihren Ängsten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Eltern, die das als Kinder nicht selbst gelernt haben, werden die Ängste ihrer Kinder noch befördern, um Macht über ihr Verhalten zu gewinnen, meist nicht zum Wohl des Kindes.
    Nur der Mensch ist wirklich frei, der mit Ängsten selbstkontrolliert umgehen kann.

  • am 23.05.2021 um 13:53 Uhr
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    Sehr geehrte Frau Monique Ryser

    Sie bestätigen mit Ihrer Antwort also dass wir tatsächlich über die Fassung vom 19. März 2021 abstimmen, denn im Gesetzestext im Abstimmungsbüchlein steht nichts von einer Verlängerung bis 31. Dezember 2031.

    Übrigens anerkennen Sie in Ihrem Artikel die Fristerweiterungen auf Dezember 2022, Dezember 2023 und Ende 2031. Diese Fristen werden aber ebenfalls in der ersten Fassung des Gesetzes NICHT aufgeführt. Sie argumentieren in Ihrem Artikel also mit Fristen, bei denen es gemäss Ihnen formal gar nicht geht.

    Die Frage stellt sich also, warum Sie sich an dieser Desinformationskampagne beteiligen mit der fadenscheinigen Begründung es gehe formal nur um die Fassung vom letzten September.

    Bitte klären Sie uns doch auf, welche Teile des Gesetzes nach Ende 2021 noch in Kraft sind, falls das Gesetz angenommen wird. Interessanterweise schreiben Sie im Artikel ja von der Verlängerung von Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung, Konkursrecht, etc.
    Dass Sie in Ihrer nicht abschliessenden Aufzählung der bis Ende 2022 gültige Art. 6a Impf-, Test- und Genesungsnachweise nicht aufführen, ist ebenfalls interessant. Gehört wohl auch zur Taktik der Desinformationskampagne.

    Ausserdem sollten Sie auch erklären, was Sie genau meinen mit «Das Covid-19-Gesetz ist zeitlich bis am 31. Dezember 2021 befristet», wenn dann doch einzelne Artikel über dieses Datum gültig sein sollen.

    • am 31.05.2021 um 18:59 Uhr
      Permalink

      Siehe auch mein Beitrag weiter unten mit dem Link auf die Stelle in der Arena-Sendung zum Covid-19 Gesetz, wo nun die effektive Auswirkung eines Neins von Bundesrat bestätigt wurde (Arena 28.5., Min 51.24)
      Bei einem Nein fallen auch all die nachträglich eingebrachten Verschärfungen.
      Es lohnt sich also definitiv jetzt Nein zu stimmen am 13.6.
      Die Massnahmen im Frühjahr 2020 waren so *nicht* durch das Epidemiengesetz abgedeckt. In diesem steht ausdrücklich, dass die Verhältnismässigkeit gewährt sein müsse. Es waren im März 2020 mit dem Kreuzfahrtschiff› Diamond Princess› schon ausreichend Informationen über die Krankheit vorhanden. Ein adäquates Reagieren auf die Pandemie mit gezielter Prophylaxe bei den Risikogruppen à la «Wunder von Elgg» und entsprechend den Empfehlungen von Prof. Dr. Paul R. Vogt und vielen anderen wäre die verhältnismässige Reaktion gewesen. Nur das Covid-19 Gesetz ermöglichte dem Bundesrat unkontrolliert dem Druck der selbst ernannten SNC-TF und ausländischen Regierungen nachzugeben.

  • am 23.05.2021 um 20:01 Uhr
    Permalink

    Zitat:
    «Denn: Werden an einem Gesetz Änderungen vorgenommen resultiert daraus in jedem Fall ein neuer, referendumsfähiger Bundesbeschluss. Will heissen: Sollte jemand beispielsweise mit dem im März eingeführten Covid-Zertifikat nicht einverstanden sein, so steht es ihm frei, 50’000 Unterschriften gegen das geänderte Gesetz zu sammeln und so eine Volksabstimmung zu veranlassen.»

    Hmm.
    Ich verstehe das so: Wir können beliebig oft nachlegen, und ihr könnt beliebig oft eure 50’000 Unterschriften sammeln.

    Vexierbild: «Suche die Demokratie»

  • am 24.05.2021 um 10:37 Uhr
    Permalink

    Aus meiner Sicht MUSS dem Bundesrat die Kompetenz resp. die Entscheidungsgewalt zwingend entzogen werden.

    Der Bundesrat kann nach Artikel 1, Absatz 4 bis am 31.12.2031 walten und schalten wie er will: «Er informiert das Parlament regelmässig, frühzeitig und umfassend über die Umsetzung dieses Gesetzes. Er konsultiert die zuständigen Kommissionen vorgängig über die GEPLANTEN VERORDNUNGEN UND VERORDNUNGSÄNDERNGEN.

    Deshalb braucht es ein klares NEIN zum Covid-Gesetz.

    Sonst planen sie für Dich die nächsten Schüsse (Impfungen) bis ins Jenseits.

    Und Ihr könnt sicher sein, wenn dem Bundesrat die Kompetenz JETZT nicht entzogen wird, steht in ein paar Wochen im Covid-Gesetz, dass Kinder ab 10 Jahren selbst entscheiden können, ob sie sich impfen lassen wollen.

    https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/bag-will-gewissen-kindern-entscheid-selbst-ueberlassen-716329.html

    Kein Kind unter 18 Jahren kann sich ohne Einwilligung der Eltern ein Tattoo stechen lassen, aber sich impfen lassen schon – wie absurd und bizarr ist die Regierung mittlerweile!!

    Dass in den Industrieländern alles planmässig abläuft, sollte jedem mittlerweile aufgefallen sein – in Deutschland ist das Kinder-Impfen genauso Thematik wie in anderen EU-Ländern. Das alles sind doch längst keine Zufälle mehr !! – Man Leute, wacht auf, setzt klare Zeichen mit einem klaren NEIN.

  • am 24.05.2021 um 15:03 Uhr
    Permalink

    @Michel Mortier
    Ihre Vorstellung der Demokratie in Ehren, aber was Sie vorschlagen ist alles andere als eine Demoktaioe mit einer freien Meinungsbildung, geschweige denn Meingsvielfalt.

    «die neutrale Instanz, die sich die Zeit nimmt, um sich mit dem Für-und-Wider zu befassen und dann eine fundierte, öffentliche Meinung abgibt?»

    Ein Teil unserer Probleme schaffen eben diese Erwartung, dass es eine neutrale Instanz gäbe, welche eine (mystische) Kompetenz habe, eine ÖFFENTLICHE MEINUNG abzugeben und dann möglicherweise noch diese ver-öffentlich-te Meinung noch selbsternannt als verbindlich zu erklären.

    Das wäre blinder Gehorsam eines schwer konditions-geschädigten Souverän!

    Der grösste Mangel am umstrittenen Not-Regime ist eben die Unterdrückung der Meinungsvielfalt. Demokratie wie Wissenschaft braucht den offenen Diskurs.
    Wenn Meinungsträger aussortiert und diffamiert werden, wird das Gefüge schwer geschädigt. Ob dies bewusst oder «nur» unsorgfältig geschieht, wäre die nächst zu klärende Frage.

  • am 24.05.2021 um 19:02 Uhr
    Permalink

    Wie wir alle wissen, wurde das Referendum nicht wegen den Entschädigungen und Hilfsprogrammen ergriffen, sondern wegen der Ermächtigung des Bundesrates, grundlegende Bürger- und Menschenrechte ausser Kraft zu setzen.
    Ohne Covid-Gesetze wäre nämlich die Rechtsgrundlage für eine ausserordentliche Lage, so wie sie im März 2020 vom Bundesrat verfügt und umgesetzt wurde, nicht mehr gegeben.
    Somit ist das Covid-19 Gesetz nichts Anderes als eine von der Verfassung und ordentlichen Gesetzen widderrechtliche Verlängerung der befristeten Bestimmung, welche noch VOR dem im September beschlossenen dringlichen Gesetz galt.

    Dass solche Ausnahmeregelungen befristet sind, hat in einer Demokratie seine guten Gründe.
    Dass man solche drastischen Einschränkungen vom Bürgerrechten (Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, Erschwerung vom Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden, usw.) nicht beliebig verlängern darf, dürfte wohl jedem aufrechten Demokraten einleuchten.

    Mit einer absichtlich langen Schliessung von Restaurants, Kundgebungsverboten oder Einschränkungen, aber auch das Verunmöglichen von Bildungs- und Diskussionsanlässen wurde die Diskussions- und Debattenkultur, welche üblicherweise vor Abstimmungen geführt wird, praktisch zum Erliegen gebracht, was der direkten Demokratie grossen Schaden zufügte.

    Solche demokratiefeindiche Ränkespiele können nur mit einem NEIN zum Covid-19 Gesetz am 13. Juni gestoppt werden.

  • am 24.05.2021 um 21:02 Uhr
    Permalink

    Ich erhoffe mir von einem Nein ein beschleunigte Ende des Covid Getues.

  • am 30.05.2021 um 11:40 Uhr
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    Die Spitzfindigkeiten zur Rechtfertigung der intransparenten Abstimmungsunterlagen helfen nicht weiter.
    Dafür hat uns die SRF Arena vom 28.5.2021 nun weitergeholfen. Jetzt ist es klar:

    Mit dem Votum von David Trachsel [Min 51:24] löste sich die zuvor tretmühlenartig wiederholte Fehlinformation einer Covid-19 Abstimmung, bei der es nur um wirtschaftliche Entschädigungen für betroffene Betriebe gehen solle, in Luft auf.

    Das selbstentlarvende Eingeständnis von A. Berset [Min 51:34] ist ein historisches Ereignis in der Geschichte des Bundesrates – ein schlichtes **“Das stimmt”**.

    Das dürfte auch der Grund sein, weshalb in den TA- und CH- MSM-Alliierten die SRF Arena vom 28.5.2021 ausgeschwiegen wird. Nur gerade bei nau.ch und watson.ch (mit Replikation bei solothurnerzeitung und tagblatt.ch) wird die SRF Arena überhaupt erwähnt – aber nicht auf die Ungeheuerlichkeit dieses Fehlers in den Abstimmungsunterlagen hingewiesen.

    Direktlink auf die Stelle mit David Trachsel & Alain Berset:
    https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/abstimmungs-arena-zum-covid-19-gesetz?urn=urn:srf:video:d8992c25-824b-469f-8486-251a657ca375&startTime=3084

  • am 2.06.2021 um 11:17 Uhr
    Permalink

    Leider würde die neueste Ausgabe des Gesetzes den Bundesrat ermächtigen die Prüfung durch die Swissmedic auszuhebeln und Medikamente zuzulassen die nicht genügend getestet sind. Dies sind Entscheidungen welch zum Schutz der Bevölkerung ausschliesslich dem medizinischen Fachpersonal überlassen werden müssen, nicht unseren fachlich unkundigen Politikern!
    Art. 3
    b. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Tätigkeiten im Zusammenhang mit wichtigen medizinischen Gütern vorsehen oder die Bewilligungsvoraus-setzungen anpassen;
    c.Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel vorsehen oder die Zulassungsvoraussetzungen oder das Zulassungsverfahren anpassen

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