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Vergewaltiger kommen oft mit bedingten Haftstrafen davon. © ARD

Verurteilte Vergewaltiger müssen nicht ins Gefängnis

Barbara Marti /  Schweizer Gerichte bagatellisieren Vergewaltigungen. Damit signalisieren sie Frauen, dass sich eine Anzeige kaum lohnt.

Das Bezirksgericht Zürich hat einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in erster Instanz für schuldig befunden, ein finnisches Au-pair vergewaltigt zu haben. Es verurteilte den Täter zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten. Zusätzlich muss er dem Opfer 15’000 Franken Genugtuung zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von 44 Monaten gefordert. 

Milde für den Täter
Die Maximalstrafe für Vergewaltigung ist zehn Jahre Haft. Das milde Urteil begründete das Bezirksgericht laut der «Neuen Zürcher Zeitung» damit, dass der Täter «keine übermässige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert. Der Täter muss deshalb nicht ins Gefängnis. Er wird auch nicht des Landes verwiesen, weil er für zwei von drei Richter als persönlicher «Härtefall» gilt. Der nordmazedonische Staatsangehörige sei in der Schweiz zur Welt gekommen und gut integriert. Der dritte Richter war anderer Meinung. Das öffentliche Sicherheitsbedürfnis sei wichtiger als die Integration des Täters in der Schweiz. 

Jeder Dritte muss nicht ins Gefängnis
In der Schweiz muss jeder dritte verurteilte Vergewaltiger nicht ins Gefängnis. Was das für die Opfer heisst, schilderte die Freiburger Sängerin Julie Hugo im «Blick». Ende 2021 hatte ein Nachbar sie in ihrer Wohnung vergewaltigt und schwer misshandelt. Trotzdem verurteilte das Bezirksgericht Saane den Täter in diesem Frühjahr bloss zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10’000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Die milde Strafe für Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und einfache Körperverletzung begründete der Richter mit fehlenden Vorstrafen und dem guten Verhalten des Täters während des Verfahrens. Hugo fühlt sich nun auch als Opfer von offizieller Seite: «Es ist, als ob ich ein zweites Mal vergewaltigt worden sei – und zwar von der Justiz.» Deren Botschaft sei beunruhigend: «Du kannst jemanden vergewaltigen und verprügeln, ohne dass es schwerwiegende Konsequenzen für dein Leben hat.»

Mehr Vergewaltigungen, weniger Verurteilte
Laut dem Bundesamt für Statistik steigt die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen seit 2015 jährlich an. Im Jahr 2022 waren es 804 Anzeigen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung hingegen sinkt. Im Jahr 2020 waren es 113, im Folgejahr 77 Verurteilungen. Laut Schätzungen erstatten in der Schweiz weniger als 10 Prozent der Vergewaltigungsopfer Anzeige. Und von diesen geben viele während des Verfahrens auf. Kein Wunder: Das Verfahren dauert lange, ist belastend und mit hohen Kosten für die rechtliche Vertretung verbunden. Milde Urteile wie im Fall des finnischen Au-Pairs und von Julie Hugo wirken zusätzlich abschreckend.


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Keine
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3 Meinungen

  • am 20.06.2023 um 11:23 Uhr
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    Wenn Vergewaltigungen lasch bestraft werden, ist das eine Ermutigung für zukünftige Täter. Außerdem setzt der Staat seine Glaubwürdigkeit und sein Gewaltmonopol aufs Spiel. Ein strafmündiger Mensch muss sich über die Konsequenz seiner Handlungen im Klaren sein und dazu gehört bei bestimmten Tätern eben auch eine Abschiebung; die Tat geplant gewesen war oder nicht, ändert ja nichts am angerichteten Schaden: Vergewaltigungsopfer sind ihr ganzes weiteres Leben traumatisiert, suizidgefährdet und in ihrer Beziehungsfähigkeit eingeschränkt während Täter munter in Freiheit herumspazieren. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu milden Urteilen, die für viele unverständlich sind. Strafen sollen auch abschrecken, dafür kann das Strafmaß voll ausgeschöpft werden. In gewissen, oft islamischen Ländern wird man für Vergewaltigungen hingerichtet, da kann man Tätern guten Gewissens einige Jährchen unbedingt aufbrummen.

  • am 20.06.2023 um 11:55 Uhr
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    «Keine übermässige Gewalt angewendet» habe. Die Tat sei nicht geplant gewesen und habe nicht lange gedauert». Einfach unglaublich! Wenn ein Diebstahl nur kurz dauert ist er weniger schlimm als ein länger dauernder Diebstahl, wenn ich es recht verstehe? Eigentlich sollte immer die Parteizugehörigkeit und ob Richter oder Richterin bei Berichten angegeben werden, dann könnte man den Rechtsstaat besser einordnen!

  • am 20.06.2023 um 13:36 Uhr
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    So verliert die Justiz jegliche Glaubwürdigkeit. Die Begründung idt hanebüchen und kann nur erklärt werden, dass die Richter wohl bereits unter dem Bolognasystem studiert haben, also nichts gelernt haben.

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