Hohe Geldstrafen für Verstösse gegen Frauenquote

Barbara Marti /  Neue Verordnung in Kraft: Frankreich büsst Behörden, die für Kaderstellen zu wenig Frauen anstellen.

Anfang dieses Jahres hatte das französische Parlament beschlossen, schrittweise eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von Spitzenpositionen im Staatsdienst einzuführen. Von neu angestellten Kaderleuten muss bis Ende 2014 jede fünfte eine Frau sein. Diese Quote von 20 Prozent steigt danach auf 30 Prozent. Spätestens 2018 soll die Quote dann 40 Prozent erreichen.
«Revolution» für den öffentlichen Dienst
Aus der jetzt veröffentlichten Verordnung geht hervor, dass Verstösse mit hohen Geldstrafen sanktioniert werden. Bereits ab 2013 kostet jede fehlende Führungsfrau 30’000 Euro (36’000 Franken). Bis 2017 wird diese Busse schrittweise auf 90’000 Euro erhöht. Die Verordnung sei eine «Revolution» für den öffentlichen Dienst, sagte François Sauvadet, der unter Nicolas Sarkozy bis zum Schluss Minister für den öffentlichen Dienst war.
In Spitzenpositionen nur zehn Prozent Frauen
In Frankreich liegt der Frauenanteil im öffentlichen Dienst bei etwa 60 Prozent, schreibt der «Figaro». In den Spitzenpositionen sind Frauen mit einem Anteil von nur gut zehn Prozent deutlich untervertreten. Das französische Arbeitsministerium geht von landesweit etwa 5000 Stellen aus, für welche bei der Neubesetzung jetzt die Quote gilt. Es sind Stellen in der Verwaltung, aber auch in staatlichen Schulen und Krankenhäusern.
40-Prozent-Quote für Verwaltungsräte
Für private Unternehmen hat Frankreich bereits Anfang des letzten Jahres eine Frauenquote beschlossen. Bis 2017 müssen 40 Prozent der Vorstandsmitglieder weiblich sein. Diese Quote gilt für die rund 650 börsennotierten Unternehmen und für alle Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz. Die Sanktionen für Unternehmen, welche die Quote nicht erfüllen, sind wesentlich milder als die hohen Geldstrafen für den Staatsdienst: Die Wahl von männlichen Mitgliedern wird nicht rechtskräftig und diese Aufsichtsratsmitglieder dürfen für ihre Anwesenheit in den Sitzungen nicht bezahlt werden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Die Autorin ist Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift «FrauenSicht».

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