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Oft argumentiert die Tabakindustrie auf der Grundlage von Gefälligkeitsgutachten. © pixabay

Tabakindustrie: Täuschen gehört zum Geschäft

Rainer M. Kaelin /  Die Tabakindustrie argumentiert mit Gutachten, die ihre wissenschaftlichen Handlanger erstellt haben.

Red.: Der Arzt Rainer M. Kaelin war Vizepräsident der Lungenliga Schweiz und ist Vizepräsident von Oxyromandie, einem Verein, der sich für den Schutz der Nichtraucher und für Werbeverbote für Tabakprodukte einsetzt, wie sie die WHO-Rahmenkonvention vorsieht.

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) wehrt sich gegen Werbeverbote für Tabak- und Nikotinprodukte, weil diese angeblich gegen die verfassungsrechtlich verankerte Marktfreiheit verstossen. Der Ständerat befindet darüber anlässlich der Herbstsession vom 17. September. Die Industrie argumentiert auf der Grundlage von Gefälligkeitsgutachten.

Gewerbeverband als Steigbügelhalter der Tabakindustrie
Es ist bekannt, dass sich der SGV, der als Dachorganisation die schweizerischen KMU’s vertritt, für die Interessen der Tabakindustrie einsetzt. Tatsächlich ist er seit mindestens den 90er Jahren ein Alliierter der Industrie. Damals liessen sich die Mitglieder des SGV durch Philip Morris (PM) über Toleranz, Höflichkeit und Luftqualität «aufklären» und brachten danach die Vorlage der Nichtrauchertische des Luzerner Gastgewerbes im Kantonsparlament zu Fall (1).

Eigens angefertigte Rechtsgutachten und -klagen wurden von der Industrie auch anderswo meist durch ihre Handlanger, wie zum Beispiel durch Gastwirteverbände (1,2), zur Verteidigung ihrer Interessen eingesetzt. Es erstaunte daher nicht, dass der SGV im Frühling dieses Jahres die Bundesparlamentarier darüber aufklärte, dass die von der ständerätlichen Gesundheitskommission ins Auge gefasste Ratifizierung der Tabakrahmenkonvention der WHO (FCTC) «staatspolitisch äussert heikel sei», da sie «möglicherweise» in Konflikt mit der verfassungsrechtlich garantierten schweizerischen Wirtschaftsfreiheit (3) gerate.

Rechtsgelehrte in Diensten der Industrie
Diese vorsichtige Ausdrucksweise findet sich im Gutachten von Professor Urs Saxer, den der Gewerbeverband für ihre Stellungnahme herangezogen hatte. Was die Industrie fürchtet, ist das «umfassende» Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring, das mit der FCTC in den Partnerstaaten umgesetzt werden soll, um der Tabakepidemie Einhalt zu gebieten. Saxer meint, dass eine solche weitreichende Einschränkung einem Totalverbot gleichkomme und daher verfassungswidrig sei. Es gäbe mildere Mittel, um den öffentlichen Gesundheitsschutz sicherzustellen, etwa die Verstärkung der bereits bestehenden Warnhinweise (4). Dieses Argument erstaunt, zumal aus dem Mund eines universitären Rechtsgelehrten.

Saxer arbeitet nicht nur für den Gewerbeverein sondern auch für Japan Tobacco International (JTI). Für den Hersteller von Tabakwaren hat er im Jahr 2017 ein Gutachten verfasst mit der Empfehlung, dass die E-Zigaretten von den Regelungen zum Passivrauchen auszunehmen seien (5). Wie dies juristisch begründet wurde, ist nicht bekannt. Saxer dürfte sein Gutachten «nur mit dem Einverständnis seines Auftraggebers» herausgeben, was nicht geschah (6).

Gemäss einem Bericht der Basler Zeitung (4), zitiert Saxer in seinem 67-seitigen Gutachten für den SGV rund fünfzig mal die Dissertation von Ariane Klemm Hügle, die während der Abfassung ihrer Arbeit Angestellte von JTI war. Laut Saxer sei Klemm Hügles Text die einzige rechtswissenschaftliche Arbeit zu diesem Thema. Er traue sich als Titularprofessor der Universität Zürich und habilitierter Staats- und Verwaltungsrechtler eine «unabhängige Würdigung» dieser Dissertation zu. Nicht nur das Sprichwort «Wes Brot ich ess›, des Lied ich sing» lassen an dieser Behauptung zweifeln: Die Geschichte der Tabakindustrie ist mit einer reichen Porträtgalerie von «unabhängigen» Wissenschaftlern dekoriert, die für die Interessen der Zigarettenhersteller eingespannt wurden.

Der Fall von Professor Andreas Auer
Aufsehen und Verwirrung waren enorm, als mitten in der Diskussion um den Schutz vor Passivrauch im Jahr 2005, Professor Andreas Auer ein von Japan Tobacco International (JTI) gesponsertes Gutachten veröffentlichte (7). Darin kam er zum Schluss, dass die Genfer Initiative, die das Rauchen im öffentlichen geschlossenen Raum verbieten wollte, verfassungswidrig sei. Und zwar weil sie die individuellen Freiheitsrechte einschränke.

Wie konnte der angesehene Verfassungsrechtler sowohl die Daten der WHO-Empfehlungen und auch das auf Wissenschaft beruhende rechtliche Vertragswerk der FCTC ignorieren? Prosaische Erklärung (8): Seine juristische Konstruktion beruhte auf der Prämisse, dass die Bekämpfung der Tabakepidemie von einem moralischen Vorurteil ausgehe. Im Übrigen berief sich Auer auf einen wissenschaftlichen Artikel (9) von 2003, der die Schädlichkeit des Passivrauches relativierte. Eine Arbeit, welche die aufgeworfene Fragestellung mit einer untauglichen Methode untersucht hatte, was verschiedene Experten der öffentlichen Gesundheit längst erkannt hatten.

Kein Wunder: Die Studie war von PM finanziert worden. Der Erstautor James E. Enstrom war wie der Genfer Professor Ragnar Rylander (10) von der amerikanischen Justiz als einer der massgeblichen Verantwortlichen für die öffentliche Desinformation genannt worden. JTI fand im brillanten Rechtsgelehrten Auer einen offenbar leicht zu instrumentalisierenden Experten – und stellte ihm die wissenschaftlichen Grundlagen zu seiner juristischen Argumentation zur Verfügung.

Gretchenfrage für Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Für den Jugendschutz, der von der ständerätlichen Kommission und in der FCTC angestrebt wird, ist ein Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring die bei weitem wirksamste Massnahme. Griffiger als die bestehenden Warnhinweise, die kaum weiter verbessert werden können. Nach wie vor lautet die Gretchenfrage, die die Parlamentarierinnen und Parlamentarier beantworten müssen: Soll das höhere Rechtsgut der jugendlichen Gesundheit gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Tabakindustrie überwiegen, das sich hinter dem theoretischen Ideal der totalen Wirtschaftsfreiheit verbirgt?

Wenn die Volksvertreter diese Güterabwägung zugunsten der Gesundheit machen, ist das Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring die adäquate und verhältnismässigere Massnahme. Sie erreicht ihren Zweck, ist kostenlos und dauerhaft und wird mit einem einzigen Parlamentsentscheid umgesetzt. Zusätzlich werden die Gesundheitskosten positiv beeinflusst, weil weniger chronische Lungenkranke unser Gesundheitssystem belasten werden. Sinkende Raucherquoten in denjenigen Ländern, die die FCTC umgesetzt haben, stützen diese Argumentation.

Individuelle Freiheiten, wie die Werbefreiheit, gelten in keinem Rechtsstaat absolut, sondern werden eingeschränkt, um verwundbare Mitglieder der Gesellschaft zu schützen. Dieses Prinzip gilt für gefährliche Produkte wie Medikamente, Sprengstoffe, abhängig machende Drogen – und muss auch Nikotinprodukte umfassen. Bundesgerichtsentscheide, Heilmittelgesetz und Produktesicherheitsgesetz bestätigen, dass das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung, die Marktfreiheit und die individuelle Freiheit im liberalen Rechtsstaat verfassungskonform und nicht willkürlich einschränkt (11).
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Quellen:

  • 1. Raymond Pantet, Director of public affairs, Philip Morris internal note, July 12.1990: This positive result has been achieved thanks to the strong involvement of der director of the association of the café-restaurants owners and of the head of the cantonal section of USAM… Both allies, who are members of the cantonal parliament had been briefed in detail on our arguments (tolerance, courtesy and indoor Air quality).
  • 2. Fogels Testimony: Zeugenaussage vor dem Stadtrat von New York 6.Juni 1994. «Mein Name ist Barry Fogel. Ich bin Besitzer einer Restaurantkette mit Häusern in Beverley Hills.– Im Jahre 1988 wurde in Beverley Hills eines der ersten Gesetze des Landes für rauchfreie Restaurants erlassen. Dieses wurde 5 Monate später infolge des Lobbyings des Restaurantsbesitzervereins von Beverley Hills widerrufen. Ich war Präsident des Vereins. Es existierte kein Restaurantbesitzerverein vor der Rauchfrei-Verordnung. Wir wurden durch die Tabakindustrie organisiert. Die Industrie half uns die Kosten unserer Gesetzesklage gegen Beverley Hills zu bezahlen — Die Tabakindustrie behauptetet wiederholt, dass die Restaurants in Beverley Hills während des 5 Monate dauernden Rauchverbotes 30 % Erwerbseinbussen zu erleiden gehabt hätten. Offizielle Zahlen hingegen, welche auf den Verkaufssteuerdaten beruhten, zeigten einen einen leichten Zuwachs der Umsätze…»
  • 3. Tobias Bär: Gewerbe bekämpft Tabakkonvention Rauchen. Verband hält Übereinkommen der Weltgesundheitsorganisation für «Staatspolitisch äusserst heikel». Argauer Zeitung 15.05.2019.
  • 4. Stefan Häne: Kronzeugin der Tabakfreunde arbeitete für einen Tabakkonzern. Basler Zeitung, 31.08.2019
  • 5. Daniel Gerny: Der Kampf um die E-zigarette wird härter. E-zigaretten sind gegenüber Tabakprodukten gesetzlich privilegiert, doch das könnte sich ändern. NZZ, 28.08.2017.
  • 6. Persönliche Mitteilung via E-mail von Prof. Saxer an den Autor, 28.08.2017.
  • 7. Andreas Auer: Le droit face à la «politically correctness»: la constitutionalité de l’initiative populaire Genevoise «Fumée passive et Santé». Geneve Octobre 2005.
  • 8. Doris Vaterlaus, avocate au barreau de Geneve: Analyse et Commentaire sur la constitutionalité de l’initiative «Fumée passive et Santé.»
  • 9. Enstrom J.E., Kabat CB: Environmental tobacco smoke and tobacco related mortality of Californians. BMJ, 2003, May 17; 326(7398):1057
  • 10. Ragnar Rylander, Dr. med., Professor für Umweltmedizin an den Universitäten von Genf und Göteborg wurde seit 1970 während 30 Jahren von Philip Morris mit 80-120 000 USD/Jahr bezahlt, um die Kontroverse über die Schädlichkeit des Passivrauches aufrechtzuerhalten. Seine Epidemiologischen Studien in der Schweiz und seine Tierexperimente im PM-Labor INBIFO, Köln bestätigten die Schädlichkeit des Passivrauches, was er aber durch Manipulation der Datenbasis zurechtbog, bezw. verheimlichte. Er verklagte P. Diethelm und J.C. Rielle, die in Genf seinen Wissenschaftsbetrug aufzeigten, auf Ehrverletzung, langwieriger Prozess, der 2003 mit ihrem Freispruch endete. (S.Malka, M.Gregori: Vernebelung. Wie die Tabakindustrie die Wissenschaft kauft, Orell Füssli, Zürich,2008, Übersetzung von Infiltration. Une Taupe à la solde de Philip Morris, Ed. Medecine et Hygiene, Genf 2005)
  • 11. Rainer M. Kaelin, Roland Niedermann: Zweiter Entwurf zum Tabakproduktegesetz: Mogelpackung! SAez 2019;99(24):911-913.

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Arzt Rainer M. Kaelin war Vizepräsident der Lungenliga Schweiz und ist Vizepräsident von Oxyromandie, einem Verein, der sich für den Schutz der Nichtraucher und für Werbeverbote für Tabakprodukte einsetzt, wie sie die WHO-Rahmenkonvention vorsieht.

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Eine Meinung zu

  • am 12.09.2019 um 10:33 Uhr
    Permalink

    Spätestens wenn die Frage «Schutz der Gesundheit unserer Jugendlichen» oder «Konzernprofit-Maximierung» zum wiederholten Male diskutiert werden muss, wird offensichtlich, dass der real existierende Kapitalismus gescheitert ist.

    Gegenseitiger Respekt, Rücksichtsname, Empathie sowie Altruismus und Kooperation sind die Voraussetzung, damit Mensch und Natur friedlich koexistieren können.

    https://www.friedenskraft.ch/verein

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