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Bei einem Herzstillstand zählt jede Minute © philips.ch

Bei Herzstillstand kommt der Lebensretter

Linda Stibler /  Eine Notruf-App alarmiert freiwillige Helfer, die einen Patienten reanimieren können. Was aber, wenn der das gar nicht möchte?

Wenn ein Mensch einen Herzstillstand erleidet, ist er nicht sofort tot. Man könnte ihn noch reanimieren. Doch das muss sehr schnell gehen. Mit jeder Minute, die verstreicht, sinkt die Überlebenschance um 10 Prozent. Die Zeit reicht aber oft nicht, bis die Ambulanz eintrifft. Die Patientin oder der Patient stirbt.
Im Kanton Tessin geht man jetzt neue Wege. Eine private Initiative namens «Ticino Cuore» hat ein Netzwerk von freiwilligen Helfern aufgebaut. Es sind engagierte Laien, die sich bereit erklärt haben, sofort in ihrer Nachbarschaft Hilfe zu leisten, wenn sie per Smartphone aufgeboten werden. Oft sind sie vor der Ambulanz vor Ort, können sofort mit der Reanimation beginnen, unter Umständen auch auf ein Defibrillationsgerät zugreifen, das irgendwo in der Nähe bereit steht. Im Kanton Tessin habe man den Erfolg bei Notfällen mit Herzstillstand markant steigern können, berichtet die Organisation; jeder zweite Patient überlebt.
Flächendeckendes Netz von Laien-Helfern
Jetzt möchten auch die Notfalldienste der beiden Kantone Baselland und Basel-Stadt ein Team mit freiwilligen Helfern aufbauen. Im Kanton Baselland denkt man an eine private Stiftung, die mit dem Notfalldienst verbunden ist. Hauptinitiator ist der ärztliche Leiter der Sanität des Kantonsspitals Baselland, der Arzt Patrick Siebenpfund. In einem Gespräch erklärt er, weshalb ihm dieses Projekt so sehr am Herzen liegt. Als Kind habe er erlebt, wie ein Mädchen in seiner Schule an einem Herzstillstand gestorben sei, weil nicht rasch genug geholfen werden konnte.
Zur ersten Hilfe brauche es keine professionelle Ausbildung, betont er. «Es genügt, wenn die Helfer klar erkennen können, ob es sich um einen Herzstillstand handelt und sie eine Herzmassage durchführen können.» Dazu brauche es vorerst nur Arme und Hände und keine medizinischen Hilfsmittel. «Das können alle lernen, sogar Kinder.»
Die freiwilligen Helfer, die man für dieses Projekt gewinnen möchte, müssten diese Praktiken lernen und bereit sein, sofort Hilfe zu leisten, wenn sie übers Handy alarmiert werden. Anzustreben wäre ein möglichst dichtes Netzwerk von solchen freiwilligen Helfern, damit jemand innert nützlicher Frist zur Stelle sein kann. Um die Hilfe noch effektiver zu gestalten, könnten die Helfer eventuell auch auf einen Defibrillator zugreifen, ein einfaches Gerät, das dem Patienten einen Stromstoss versetzt, sodass das Herz wieder zu schlagen beginnt.
Bei jedem Notfall-Patienten müsste innert 2 bis 3 Minuten eine Wiederbelebung beginnen und innert 5 Minuten eine Frühdefibrillation durchgeführt werden. Die dazu nötigen Geräte befinden sich bereits heute an manchen Orten im öffentlichen Raum. Allerdings müssten diese Geräte jederzeit zugänglich sein und regelmässig gewartet werden. Denkbar wäre, dass diese Dienstleistung von der Stiftung im Leasing-Verfahren gemietet wird.
Im Kanton Basel-Stadt ist ebenfalls ein solches Netzwerk geplant, es soll aber voll im kantonalen Notfalldienst integriert sein. Die Smartphone-basierte Alarmierung möchten Baselland und Basel-Stadt gemeinsam und partnerschaftlich beschaffen.
Auch die jährlichen Kosten für den Dienst möchte man aufteilen, sie werden derzeit auf 25‘000 Franken pro Jahr und Kanton geschätzt. Im Kanton Baselland sollen sie von der Stiftung aufgebracht werden. Im Kanton Basel-Stadt trägt sie der Kanton. Es erscheint unangebracht, hier Fragen nach der weiteren Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu stellen, denn Leben zu retten hat immer Vorrang.
Und der Patientenwille?
Es bleibt allerdings eine Frage offen: Was passiert mit jenen Menschen, die um keinen Preis reanimiert werden möchten? Bei einem Herzstillstand sind sie nicht mehr ansprechbar. Diese Problematik ist dem Notfallarzt Patrick Siebenpfund durchaus bewusst. In jüngster Zeit seien die Gesundheitsdienste sensibilisiert auf diese Frage und auch bereit, den Patientenwillen zu respektieren. In der Notfallpraxis allerdings sind die Möglichkeiten beschränkt. Man gehe grundsätzlich davon aus, dass normalerweise jeder Mensch gerettet werden möchte. Im Falle eines Herzstillstandes sei aber die Zeit ein wichtiger Faktor. Wenn immer möglich, werde man versuchen, den Patientenwunsch zu erkennen, sei es durch eine zugängliche Patientenverfügung oder durch Rückfragen.
Doch oft werden die Patienten unterwegs aufgefunden. Es gebe manchmal Hinweise, wenn gefährdete Menschen einen Anhänger mit sich tragen, der Reanimation verbietet. Es gebe gar Menschen, die diesen Wunsch als Tattoo auf ihrer Haut eingraviert hätten, sagt Patrick Siebenpfund.
Roland Bingisser, Chefarzt des Notfallzentrums am Universitätsspital Basel weist mit einigem Stolz darauf hin, dass Basel mit der Medizinischen Notrufzentrale Möglichkeiten geschaffen hat, sofort abzuklären, ob ein Patient irgendwo eine Patientenverfügung hinterlegt hat, wo er seinen Willen betreffend lebenserhaltenden Massnahmen festgeschrieben hat. Dies ist dank einer elektronischen Datenbank möglich. Seit der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetzes vor rund vier Jahren haben Ärzte und medizinische Einrichtungen die ausdrückliche Pflicht, den Patientenwillen bezüglich lebensverlängernden oder lebenserhaltenden Massnahmen zu respektieren. Doch davon haben noch sehr wenige Menschen Kenntnis genommen. Entsprechend Wenige, die im Risikofall eine Entscheidung treffen möchten, haben dies irgendwo schriftlich festgehalten, es ihren nächsten Angehörigen klar mitgeteilt oder gar eine Patientenverfügung zu ihren Gesundheitsdaten in einer medizinischen Einrichtung hinterlegt. Daher sind – das bestätigt auch Roland Bingisser – die Möglichkeiten für die Notfalldienste relativ gering, in einem Falle von Bewusstseinsverlust des Patienten, dessen Wille festzustellen. Allerdings könne bereits bei Einlieferung eines Patienten sofort geklärt werden, ob in irgend einer medizinischen Einrichtung eine entsprechende Patientenverfügung vorhanden sei. Und selbstredend stütze man sich auch auf die Aussagen der nächsten Angehörigen.
Das führt zuletzt zu einer beinahe philosophischen Frage. Wir leben in einer Zeit, wo in der Medizin vieles machbar geworden ist, um das natürliche Ende eines Menschen hinauszuschieben. Das mag im Allgemeinen als grosser Fortschritt bewertet werden und in vielen Fällen segensreich sein. Es gibt jedoch Menschen, die am Ende ihres Lebens stehen und/oder schwer krank sind; für sie sieht es oft anders aus.
Es ist eine Realität, dass sich vor allem alte Menschen wünschen, mit einem Herzschlag aus dem Leben scheiden zu können. Lange war es ein Tabu darüber zu reden, aber es ist nicht unmoralisch, einen solchen Wunsch zu äussern. Manchmal muss sogar für die Respektierung dieses Wunsches gekämpft werden. Das ist das Seltsame und Zwiespältige in dieser schönen, neuen Welt, die suggeriert, dass man ewig leben kann. Zum Glück hat das oft geschmähte Kindes- und Erwachsenenschutz-Gesetz da eine längst fällige Korrektur gebracht.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

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4 Meinungen

  • am 30.07.2017 um 19:40 Uhr
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    Danke für diese achtsam gewählten Worte. Ich möchte nicht reanimiert werden. Am wenigsten von Laien. Einmal mehr wird da der Mensch auf einen mechanischen Gegenstand reduziert. Denn für mich ist klar, dass alles miterlebt wird und als sehr unangenehm empfunden werden kann. Unwichtig ob die Reanimation erfolgreich ist oder nicht. So ärgert mich auch die Aussage, dass es nur Arme und Hände braucht. Mir wäre viel wichtiger, dass die helfende Person Empathie hat. Die Helfer müssten sich selber mit dem Tod beschäftigen, über Wahrnehmungsfähigkeit bei Bewusstseinsverlust informiert sein und auch bereit sein, Sterbende liebevoll in den Tod zu begleiten. Nur das mechanische behandeln zu lernen reicht nicht.
    Leider kommt auch gar nicht zu Wort, wie die Lebensqualität nach gelungenen Reanimationen in der Praxis ist. Wie oft nimmt das Hirn schaden und ist die Person danach nicht mehr zu einem eigenständigen Leben fähig? Auch darauf müssten Helfer vorbereitet werden.

  • am 31.07.2017 um 16:44 Uhr
    Permalink

    Danke für die Behandlung dieses Themas, das mich seit ausfüllen meiner Patientenverfügung im 2013 beschäftigt. Ich möchte nur reanimiert werden, wenn dies anlässlich eines Eingriffs im Spital notwendig sein sollte.
    Aufgrund des Artikels habe ich auch mit Exit gesprochen und es dürfte leider kaum möglich sein, diesen in meiner Patientenverfügung ausgedrückten Willen rechtzeitig einem hilfreichen Reanimatoren z.K. zu bringen. Die Sanitäter retten zuerst und schauen höchstens nachher in eine Verfügung. Amen / Insch’Allah 🙂

  • am 31.07.2017 um 22:15 Uhr
    Permalink

    Eigentlich ist es recht einfach, eine unerwünschte Reanimation zu verhindern, siehe folgenden Link:http://www.nocpr.ch/. Leider sind gerade die freiwilligen – auch ausgebildete Sanitäter – Helfer (ich wohne im Kanton Tessin!) zuwenig darüber informiert oder «können» den Patientenwillen nicht respektieren. Meine 2 Söhne, ausgebildete Ärzte auch in Notfallmedizin – bestätigen das leider. Die First Responder beginnen, oft ohne nach einer Patientenverfügung zu fragen, mit der Reanimation.

  • am 1.08.2017 um 14:17 Uhr
    Permalink

    @Nora Lanzi: Danke für den Hinweis. Die Infosperber-Redaktion hat den Link unter dem Artikel angefügt.

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