Sperberauge

Bundesrat adelt lärmiges Heliskiing

Kurt Marti © Christian Schnur

Kurt Marti /  Das umweltschädliche Heliskiing mitten im Naturschutzgebiet wird vom Bundesrat zum nationalen Interesse erklärt.

Seit 2001 streiten sich Befürworter und Gegner des Heliskiings über die insgesamt 43 Gebirgslandeplätze in der Schweiz, wovon 17 in BLN-Gebieten (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) liegen. Im vergangenen Mai hatte das Lobbying der Helikopter-Branche und des Kantons Wallis, insbesondere von Zermatt, beim Bundesrat Erfolg. Dieser sistierte kurzerhand den jahrelangen und teuren Prüfungsprozess der Heli-Landeplätze und begründete diesen Entscheid mit «unüberbrückbaren Differenzen».

Laut einer Studie des Beratungsbüros «Infras» im Auftrag des Kantons Wallis hat das Heliskiing im Wallis «eine geringe Bedeutung», konkret sechs bis sieben Millionen Franken, was einem Promille der touristischen Wertschöpfung entspricht. Wenn auch die touristischen Einbussen durch die Lärmemissionen einbezogen werden, fällt die Bilanz noch magerer aus. Die «unüberbrückbaren Differenzen» entzündeten sich vor allem am Gebirgslandeplatz «Monte Rosa» im BLN-Gebiet «Dent Blanche – Matterhorn – Monte Rosa», dessen Aufnahme ins BLN-Inventar eine Kompensation für den Bau der Liftanlagen auf das Klein Matterhorn war.

In einem Gutachten kam die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss, dass das Heliskiing im BLN-Gebiet «Dent Blanche – Matterhorn – Monte Rosa» eine «schwere Beeinträchtigung» bedeutet. Und selbst der Bundesrat hielt vergangenen Januar im Entwurf zur Revision der BLN-Verordnung als Schutzziel für das BLN-Gebiet in Zermatt klipp und klar fest: «Die Ruhe und den unberührten Charakter der naturnahen und wilden Lebensräume im Hochgebirge erhalten.»

Im Juni wollte die grüne Nationalrätin Regula Rytz mit einer Interpellation vom Bundesrat wissen, wie er «die anerkannten Konflikte mit den Schutzgebieten von nationaler Bedeutung nach dem Abbruch des Überprüfungsprozesses» zu lösen gedenke (siehe Link unten). Die Antwort vom 20. August ist verblüffend: Laut Bundesrat kommen dem Heliskiing in den national geschützten BLN-Gebieten «gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung» zu. Damit dürfen die Gebirgslandeplätze in den national geschützten Gebieten weiterhin betrieben werden. Zum Ärger der Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness. Diese fordert schon seit Jahren «die sofortige Aufhebung der Gebirgslandeplätze im Weltnaturerbe und in allen geschützten oder schützenswerten Landschaften sowie ein generelles Verbot des Heliskiings in den Schweizer Bergen bis 2020».

Ohne dies explizit zu erwähnen, stützt sich der Bundesrat in seiner Argumentation auf ein lupenreines Interessen-Gutachten, welches das flugbegeisterte Bundesamt für Luftfahrt (Bazl) beim «Center for Aviation Competence» der Uni St. Gallen in Auftrag gegeben hat (siehe Link unten). Andreas Wittmer, der Co-Autor des Gutachtens, ist in der Flugbranche bestens verwurzelt, insbesondere als Präsident des Vereins «Swiss Aerospace Cluster», der laut Handelsregister unter anderem die «Förderung der Schweizerischen Luftfahrtsbranche» zum Zweck hat.


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