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Alpiq-Kraftwerk Salanfe im Unterwallis © google earth

Kraftwerk Salanfe: Alpiq verweigert einen Teil der Wasserzinsen

Kurt Marti /  Der Alpiq-Konzern geht gerichtlich gegen die Wasserzinsen vor. In einem Fall verweigert er sogar die Zahlung, um Druck aufzubauen.

Seit drei Jahren verweigert der Alpiq-Konzern die Zahlung des kantonalen Anteils der Wasserzinsen des Kraftwerks «Salanfe SA», das zwischen Martigny und St. Maurice im Unterwallis liegt und das zu 100 Prozent dem Alpiq-Konzern gehört. Dies bestätigt Alpiq-Sprecher Guido Lichtensteiger auf Anfrage. Dabei handle es sich um «einen kleinen Bruchteil» der gesamten Wasserzinsen. Den genauen Betrag nennt er nicht. Es dürften rund 4,5 Millionen Franken jährlich sein.

Druck mit Zahlungsverweigerung

Mit dieser Zahlungsverweigerung will der Alpiq-Konzern offenbar Druck auf die Walliser Justiz machen, bei der eine Beschwerde gegen den kantonalen Anteil der Wasserzinsen hängig ist.

Mit dieser Beschwerde fechten mehrere im Wallis gelegene Wasserkraftwerke, an denen Alpiq und weitere Stromkonzerne beteiligt sind, den Kantons-Anteil des Wasserzinses an, der jährlich rund 90 Millionen beträgt.

Alpiq-Sprecher Lichtensteiger begründet das Vorgehen dieser sogenannten Partnerwerke wie folgt:

«Diese ‹besondere Steuer› belastet die Partnerwerke im Wallis überproportional und wirkt angesichts der Marktpreise für die Wasserkraft, die am freien Markt abgesetzt werden muss, konfiskatorisch

Wasserzinsen sind gar keine Steuern

Das Bundesgericht spricht dann von einer «konfiskatorischen Besteuerung», wenn die «Wahrung des Vermögens in seiner Substanz und die Erhaltung der Möglichkeit der Neubildung von Vermögen» gefährdet ist.

Der springende Punkt dabei ist: Der Wasserzins ist gar keine Steuer, sondern «das Entgelt für das Zurverfügungstellen eines öffentlichen Gutes, d.h. der Preis für die Ressource», wie eine Studie des Bundes klipp und klar festhält.

Wieso spricht dann der Alpiq-Konzern trotzdem von einer «Steuer»? Ganz einfach, weil das Walliser «Gesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte» den Kantonsanteil der Wasserzinsen (60%) selbst als «besondere Wasserkraftsteuer» bezeichnet.

Kanton macht Rückstellungen seit 2014

Tatsächlich werden in den Walliser Kantonsrechnungen seit 2014 diesbezügliche «Rückstellungen» erwähnt, beispielsweise im Jahr 2016:

«Des Weiteren berücksichtigen die 87,6 Millionen Franken allfällige Rückstellungen für Dossiers, welche bei gerichtlichen Instanzen hängig sind.»

Obwohl dieser Satz schon seit 2014 in der Kantonsrechnung auftaucht, hält das kantonale Energiedepartement die brisanten Fakten unter dem Deckel und gibt sich auch gegenüber Infosperber wortkarg.

Joël Fournier, Chef der zuständigen Walliser Dienststelle für Energie, erklärt, eine Antwort des Staatsrates sei «in Vorbereitung». Tatsächlich will der Oberwalliser SP-Grossrat Gilbert Truffer per Interpellation vom Walliser Energieminister Roberto Schmidt wissen: «Zahlen die Wasserzins-Schuldner derzeit die geschuldeten Wasserzins-Beiträge?»

Dabei hält Truffer fest: «Hartnäckige Gerüchte besagen, dass ein grosser Wasserzinsschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder diese mit fadenscheinigen Argumenten vor den Behörden und Gerichten anficht.»

Die Strategie des Alpiq-Konzerns ist offensichtlich: Die Wasserzinsen, die vor fast zehn Jahren demokratisch im eidgenössischen Parlament beschlossen wurden, sollen mit juristischen Mitteln bekämpft werden, subsidiär zum Lobbying für die aktuelle Revision des eidgenössischen Wasserrechtsgesetzes.

Gewinnbesteuerung vor Bundesgericht

Ebenfalls auf dem juristischen Parkett wird die Gewinnbesteuerung der Wasserkraftwerke ausgefochten. Der Kanton Wallis verlangt, dass die Gewinnbesteuerung dort stattfindet, wo die Kraftwerke stehen, also im Wallis, und nicht in den Mittellandkantonen, wo die Geschäftssitze der Stromkonzerne angesiedelt sind.

Dagegen setzen sich die betroffenen Mittellandkantone zur Wehr. Der Fall ist vor dem Bundesgericht hängig. Der Entscheid wird in den nächsten Monaten erwartet, wie Beda Albrecht, Chef der kantonalen Steuerverwaltung, erklärt. Infosperber hat diese alpine Steuerflucht schon mehrmals angeprangert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)

Zum Infosperber-Dossier:

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