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Nachtflug der Schweizer Luftwaffen-Drohne über der italienischen Grenze © Screenshot

Schweizer Drohnen im Einsatz gegen Flüchtlinge

Christian Müller /  Was Infosperber schon im Januar 2017 beschrieben hat, wird jetzt von SRF bestätigt: der regelmässige Einsatz von Militär-Drohnen.

SRF liegen jetzt mehr und genauere Daten vor als Infosperber im Januar 2017. Aber auch jetzt schweigen das VBS und das für die Grenzwache zuständige Finanzdepartement. Einmal mehr möchte die Schweiz wohl menschenfreundlicher dastehen, als sie es in Wirklichkeit ist.

Hier anklicken zu den brisanten Infos von SRF.

Die Armee hat inzwischen auch bestätigt, dass ihre Drohnen nicht mehr auf Flightradar24 zu finden sind – da, wo Infosperber sie im Januar entdeckt hatte. Damit kann auch SRF den Einsatz von Drohnen gegen Flüchtlinge nicht mehr verfolgen. Das Grenzwachtkorps und das Militär entziehen damit der Öffentlichkeit geschuldete Informationen.

Wo sind die Politikerinnen und Politiker, die sich gegen diese Geheimniskrämerei zur Wehr setzen?

Drohnen fast nur zwischen 22.00 und 03.00 Uhr im Einsatz. Grössere Auflösung hier. Grafik SRF

Zum Infosperber-Artikel vom 19. Januar 2017:

Drohne der Schweizer Luftwaffe überwacht Chiasso

Der Radar-Bildschirm zeigt: Zur Überwachung der Grenze zu Italien kommen in der Nacht Drohnen der Schweizer Luftwaffe zum Einsatz.

Wer, zum Beispiel als Pilot, gestern Abend, Mittwoch, 18. Januar 2017, am Radar-Bildschirm den Luftraum über der Schweiz beobachtete, fand im Graubünden, wo zurzeit das WEF stattfindet, zwar nichts, wohl aber im südlichen Tessin, an der Grenze zu Como. Dort drehte eine Drohne der Schweizer Luftwaffe – Registration D-126 – über der Region Mendrisio/Chiasso zwischen 21 und 23 Uhr unendlich viele Kreise. Sie flog auf einer konstanten Höhe von 7300 feet, was in jener Region 2000m über Grund entspricht. Um 23 Uhr flog die Drohne zurück zum Waffenplatz Monteceneri, von wo aus sie offensichtlich schon gestartet war.

Während die Politiker in Bern darüber diskutieren, ob die Armee zur Verstärkung der Grenzwache im Tessin (gegen Flüchtlinge und asylsuchende Migranten) eingesetzt werden darf und soll, fliegen bereits Drohnen eben dieser Armee vom Typ Aerospace ADS-95 Ranger Drone SU-27 in der Nacht eben über dieser Grenze.

Wir bitten Bundesrat Guy Parmelin, den Vorsteher des VBS und damit den obersten Verantwortlichen der Schweizer Armee, um möglichst konkrete Antworten auf folgende

Fragen:

1. Welche Stelle hat diese Nachtflüge von Drohnen der Schweizer Luftwaffe beantragt?

2. Welche Stelle hat diese Flüge bewilligt?

3. Ist das mit den italienischen Behörden abgesprochen?

4. Wie lautet der genaue Auftrag für den Einsatz solcher Drohnen an der Grenze zu Italien?

5. Sind diese Drohnen mit Infrarotkameras ausgerüstet, um in der kalten Nacht Menschen in freier Natur erkennen zu können?

6. Was meldet die sich im Einsatz befindliche Drohne an ihre Einsatzstelle während dem Flug?

7. Seit wann sind solche Aufklärungsflüge von Drohnen an der Grenze zu Italien im Einsatz?


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor hatte die Private Pilot Licence PPL und die Validation in Südafrika und kennt sich deshalb im Flugwesen und insbesondere auch in der Flugnavigation aus.

Zum Infosperber-Dossier:

Afghanischer_Flchtling_Reuters

Migrantinnen, Migranten, Asylsuchende

Der Ausländeranteil ist in der Schweiz gross: Die Politik streitet über Asyl, Immigration und Ausschaffung.

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9 Meinungen

  • am 19.01.2017 um 13:35 Uhr
    Permalink

    Schlimm, schlimm! Die armen Italiener!

  • am 19.01.2017 um 14:00 Uhr
    Permalink

    Wann überwacht eine Drohne endlich das Bundeshaus, den Bundesrat und insbesondere das VBS?………

  • am 19.01.2017 um 16:40 Uhr
    Permalink

    Und wo ist jetzt hier das Problem?

  • am 21.01.2017 um 18:27 Uhr
    Permalink

    Und was bezwecken Sie mit dieser Fragestellung? Beschäftigung von Regierung und Verwaltung?
    Die sollten doch schlanker werden und sparen. Mit der Beantwortung von immer neuen Fragen, die sicherlich schon öfters beantwortet wurden, bleibt weniger Zeit für vielleicht wichtigere Aufgaben.

  • am 23.01.2017 um 17:42 Uhr
    Permalink

    Diese Fragen sind berechtigt, obwohl die Antwort lauten wird: Es war nur ein Test.
    Die Drohne ist unbestritten Arme Eigentum und somit dem VBS unterstellt.
    Der Einsatz des Militärs muss vom Parlament abgesegnet sein.
    Wen keiner hinschaut darf jeder machen, was er will?
    Nein es ist Pflicht auf Verfehlungen hinzuweisen. (Zivilcourage)
    Gehört zu den Bürgerpflichten jedes Schweizers. (Auch Medienschafenden)

  • am 23.01.2017 um 23:14 Uhr
    Permalink

    Muss die Schweizer Luftwaffe auch bei Infosperber anfragen, welche Trainings-Flüge sie durchführen darf, Herr Eckart?

  • am 24.01.2017 um 00:25 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Hauptmann aD Beda Düggelin.
    Ich Pz Sdt aD Hanspeter Eckart, bin überzeugt das nur der Bundesrat entscheidet wie und mit welchen mitteln, die Schweizer Armee im Innern eingesetzt werden darf.

    Publiziert: 20.04.16
    Zurzeit sehe er keinen Bedarf, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Mit seinen Beschlüssen vom Mittwoch stelle er aber sicher, dass er einen Armeeeinsatz wenn nötig rasch anordnen könne. Die Beschlüsse des Bundesrates basieren auf dem Notfallplan, auf die sich Bund, Kantone, Städte und Gemeinden vergangene Woche geeinigt hatten.

    Ein Armeeeinsatz wäre gemäss diesem Plan nötig, wenn innert weniger Tage 30’000 Asylsuchende in die Schweiz kämen. Bei 10’000 Asylgesuchen innerhalb von 30 Tagen oder je 10’000 während dreier aufeinanderfolgender Monate käme ein Armeeeinsatz dann in Frage, wenn erschwerende Faktoren hinzukämen, zum Beispiel eine Terrorbedrohung.

    Der Bundesrat weist darauf hin, dass solche Situationen bisher nie eingetreten sind, auch nicht während der Kosovokrise. Im März des laufenden Jahres wurden knapp 2000 Asylgesuche verzeichnet.

    Zivile Behörden erteilen Auftrag.

    Ein Assistenzdienst der Armee für das Grenzwachkorps (GWK) würde sich auf das Militärgesetz stützen. Zuständig für das Aufgebot und die Zuweisung der Truppen an die zivilen Behörden ist der Bundesrat.

    Muss die Schweizer Luftwaffe auch bei Infosperber anfragen, welche Trainings-Flüge sie durchführen darf, Herr Eckart? Klare Antwort: Nein

  • am 24.01.2017 um 08:50 Uhr
    Permalink

    Danke Herr Eckart, dass Sie mit Ihrem Schlusssatz meine Frage beantwortet haben.
    Ob es sich bei diesem Drohnenflug um einen Armeeeinsatz handelte, überlasse ich gerne dem profunden Urteil aller Meinungsäusserungen, für mich war dies ein ganz normaler Trainingseinsatz! Schliesslich können wir ja, um ein anderes Beispiel zu nennen, dem NDB (Nachrichtendienst des Bundes) auch nicht vorschreiben, wo er seine Recherchen anzustellen hat.

  • am 25.07.2017 um 06:57 Uhr
    Permalink

    Als erstes sollten wir damit aufhören, von pauschal von «Flüchtlingen» zu sprechen. Denn gerade mal ca. 2 – 5 % der in Europa ankommenden Immigranten sind per Definition Flüchtlinge, der Rest, also 95 – 98 % sind Wohlstandsmigranten.
    Ausserdem ist es nur zu verständlich, dass das VBS die Drohnenflüge nicht für jeden sichtbar macht. Logisch, dass man den Schleppern und deren Unterstützern nicht anzeigen will, wo bald eine Überwachungsdrohne auftaucht, damit die illegalen Reisegruppen vorübergehend ihre Köpfe einziehen können, bis die Luft wieder rein ist.

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