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Homepage der ärztlichen Abstimmungs-Lobby © ss

«Freie Arztwahl» steht gar nicht auf dem Spiel

upg /  Der «Verein für freie Arztwahl» vernebelt die Realität, um die Förderung von Qualitäts-Netzwerken in der Abstimmung zu bodigen.

Die sogenannte «Managed Care»-Vorlage «schafft die freie Arztwahl ab», behauptet der Ärzte-Lobby «Verein für freie Arztwahl» und im Chor mit ihm viele Politikerinnen und Politiker.
Das Gegenteil von der «freien Arztwahl» ist «keine freie Arztwahl». Mit dieser Aussage suggeriert der Lobby-Präsident und pensionierte Berner Arzt Daniel Bracher eine Unwahrheit: Patientinnen und Patienten, die sich einem Qualitäts-Netzwerk anschliessen, haben erstens innerhalb dieses Netzwerk die freie Wahl zwischen allen angeschlossenen Ärzten, und zweitens können sie auch das Netzwerk wechseln. In Gegenden, wo keine Netzwerke entstehen, müssen Patienten auch keinem Netzwerk beitreten, um von den günstigsten Selbstbehalten und Franchisen zu profitieren.
Die freie Arztwahl wird also nicht abgeschafft wie Bracher & Co ständig behaupten, sie wird lediglich eingeschränkt. Dass jeder Patient jede der über 14’000 Arztpraxen im ganzen Land ohne Mehrkosten aufsuchen kann, gibt es ausser in der Schweiz nur noch in Deutschland. Alle andern Länder Europas praktizieren ein Modell mit Netzwerken oder Hausärzten. Keine einzige seriöse Studie hat bisher Nachteile aufgezeigt.

Das Argument der freien Arztwahl krankt in dreifacher Hinsicht

Erstens wird man also mit der neuen Vorlage immer noch unter Hunderten von Netzwerke-Ärzten in der ganzen Schweiz auswählen können (solange es auf dem Land keine Netzwerke gibt, zahlt man dort gemäss Übergangsbestimmungen auch in der Einzelpraxis keinen höheren Selbstbehalt). Eine derart grosse Ärzteauswahl in der Grundversicherung gibt es in praktisch keinem andern europäischen Land.

Zweitens wäre die freie Wahl des Chirurgen im Spital noch wichtiger als die freie Wahl sämtlicher Praxisärzte. Im Spital geht es um die Folgen einer erfolgreichen oder einer missglückten Operation und um vermeidbare schwere Komplikationen.
Eine freie Arztwahl im Spital hat bei uns jedoch nur, wer sich eine teure Privatversicherung leisten kann. Für die freie Arztwahl im Spital haben sich weder die Ärzte hinter dem «Verein für freie Arztwahl» noch andere Gegner der Vorlage wie die SP in der Vergangenheit je stark gemacht.
Darauf angesprochen meinte Daniel Bracher, dass wir «nicht im Paradies leben können». Wer die freie Arztwahl im Spital wolle, könne ja eine Zusatzversicherung abschliessen.
Eine solche Zusatzversicherung kostet jedoch rund 1800 Franken (halbprivat) oder 3000 Franken (privat) im Jahr. Zum Vergleich: Um sich auch nach Annahme der «Managed Care»-Initiative die Wahl unter sämtlichen 14’000 Praxisärzten der Schweiz zu sichern, muss man lediglich 300 Franken im Jahr mehr zahlen als heute (Selbstbehalt von maximal 1000 Franken statt heute 700 Franken). Das aber sei «unzumutbar», meint Daniel Bracher.

Drittens ist der Schwenker der SP von der Befürworterin zur Gegnerin unglaubwürdig. Die SP wollte die Vorlage am Schluss unterstützen, falls die Räte die unterschiedlichen Selbstbehalte mit 15 und 7,5 Prozent festlegen. Es braucht schon eine starke Dosis Psychopharmaka um zu verstehen, weshalb 15 statt 10 Prozent Selbstbehalt die freie Arztwahl einschränken sollen, 15 statt 7,5 Prozent jedoch nicht.
Unheilige Allianz mit Spezialärzten
Die Vorlage über die Qualitäts-Netzwerke (Managed Care) will den direkten Zugang zu Spezialärzten etwas erschweren und der Zugang zu Gruppenpraxen und Qualitätsnetzen von Ärzten etwas fördern.
Es ist nachvollziehbar, dass Radiologen, Urologen und andern Spezialärzte die Vorlage bekämpfen. Diese fürchten, künftig im schlimmsten Fall statt einer Million nur noch 800’000 Franken zu verdienen. Deshalb hatten sie das Referendum gegen die Vorlage des Parlaments finanziert. Mit Hilfe der SP und neustens auch der SVP wird es diesen Interessenvertretern und der Ärztevereinigung FMH und dem «Verein für freie Arztwahl» gelingen, die bescheidene Reform zu bodigen.
Das Argument des Sozialabbaus krankt ebenfalls

Der direkte Gang zu Spezialarzt-Praxen ist mit hohen Risiken behaftet: Unzählige Patientinnen und Patienten lassen sich zu diagnostischen Verfahren, Eingriffen und Behandlungen überreden, die ihnen nichts nützen, sondern nur schaden und die Solidarität der Prämienzahler strapazieren.
Je mehr gynäkologische Chirurgen in einer Gegend sind, desto mehr Frauen haben keine Gebärmutter mehr. Je mehr Herzspezialisten in einer Gegend, desto mehr Patienten unterziehen sich einer risikohaften Katheteruntersuchung und noch risikoreicheren Herzeingriffen. Die vielen Überbehandlungen bringen den Patientinnen und Patienten keinen Nutzen, sondern setzen sie einem unnötigen Risiko aus. Die betroffenen Patienten glauben dann allerdings fälschlicherweise, der Eingriff habe sie vor Schlimmerem bewahrt.

Spezialärzte erhöhen Kosten ohne Zusatznutzen

Der direkte Zugang zu Spezialarzt-Praxen treibt damit die Kosten enorm in die Höhe. Es gibt in der Schweiz immer mehr Spezialisten und immer weniger Allgemeinpraktiker. Wo die Spezialisten-Dichte besonders gross ist wie etwa in den Kantonen Waadt, Bern und Zürich, sind auch die Kosten und Prämien viel höher als in andern Kantonen – ohne einen auch nur im Ansatz bewiesenen gesundheitlichen Nutzen. Höhere Prämien ohne Zusatznutzen sind das Unsozialste. Das ist sozialer Raubbau, gegen den sich die SP und die Gewerkschaften wehren müsste.

Ärzte-Gruppenpraxen und -netzwerke senken längerfristig nachweislich die Gesundheitskosten und steigern durch die gute Koordination die Behandlungsqualität. Deshalb ist es gesundheitspolitisch kurzsichtig, wenn die SP einen «Sozialabbau» diagnostiziert, weil der direkte Zugang zu Spezialarzt-Praxen mit einem leicht höheren Jahresselbstbehalt wenigstens ein bisschen erschwert wird.
Erholungsaufenthalt in Skandinavien

Den Gegnern der Vorlage täte ein Erholungsaufenthalt in Skandinavien oder Holland gut. Deren Sozialsysteme gelten in der Regel als vorbildlich. Sie würden dort entdecken, dass es mit guten Gründen in keinem dieser Länder einen direkten Zugang zu Spezialarzt-Praxen gibt, nicht einmal gegen einen höheren Selbstbehalt.

Redaktor Patrick Feuz hat es im Berner «Bund» auf den Punkt gebracht: «Faktisch genommen ist die SP nur mit einer Gruppe solidarisch: mit den gut verdienenden Spezialärzten. Diese bekämpfen die Reform am heftigsten – weil sie um ihren Umsatz und ihre Macht in den Tarifverhandlungen bangen.»


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3 Meinungen

  • am 23.05.2012 um 16:13 Uhr
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    Die Behauptung, die freie Arztwahl stehe nicht auf dem Spiel, ist grober Unfug. Wer in einem Managed Care-Modell versichert ist, kann zwar innerhalb seines Netzwerkes den Art oder die Ärztin frei wählen, das Netzwerk wechseln kann er oder sie aber noch lange nicht.
    Denn mit der Managed Care-Mogelpackung über die wir am 17. Juni abstimmen werden kommt hier eine entscheidende Neuerung hinzu: Die Kassen können fortan mehrjährige Knebelverträge mit den Versicherten abschliessen. Aus diesen kann man sich vor Ablauf der Vertragsdauer lediglich auskaufen – eine maximale Höhe dieser Auskaufprämie legt das Gesetz jedoch nicht fest. Die Versicherten sind also jahrelang an ihre Kasse gebunden.
    Zusätzlich besteht keine Vertragspflicht der Krankenkassen mit allen Netzwerken. Sie können mit Netzwerk A einen Vertrag abschliessen und mit Netzwerk B keinen Vertrag abschliessen. Und genau deshalb können die Versicherten bei Annahme der Mogelpackung am 17. Juni auch nicht einfach so das Netzwerk wechseln: Sie können nur in ein Netzwerk wechseln, welches auch ein Vertragspartner ihrer Krankenkasse ist.

    Die Managed Care-Mogelpackung führt in erster Linie zu einem Kassendiktat. Die Versicherten dürfen noch genau zu den Ärztinnen und Ärzten gehen, welche ihnen ihre Kasse vorsetzt. Und die Ärztinnen und Ärzte ihrerseits dürfen noch genau so viel behandeln wie ihnen ihre Vertragspartner unter den Kassen erlauben.
    Wer möchte, dass künftig die Krankenkasse den Arzt und die passende Behandlung auswählt, der oder die stimmt am 17. Juni ja. Wer seine Ärztin weiterhin selber wählen will und bei der passenden Behandlung auf die fachliche Kompetenz lieber ihr vertraut als seiner Kasse, der stimmt zurecht NEIN zur Managed Care-Mogelpackung am 17. Juni.

  • am 23.05.2012 um 16:31 Uhr
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    Sie haben recht wenn Sie sagen dass man immer noch freie Arztwahl hat aber dass diese freie Arztwahl auch mehr kostet ist auch klar. Glauben Sie dass wenn man in einem Netzwerk ist dass die Prämien dann fallen, ich nicht das geht dann wie bei der Abstimmung zur Obligatorischen Krankenversicherung, auch dort wurde versprochen dass alles billiger wird und die Prämien sinken werden. Was ist seither geschehen, die Prämien haben sich mehr als verdoppelt und die Auswirkung davon ist dass Hunderttausende ihre Prämien nicht mehr zahlen können. Sie würden sich besser dafür einsetzen dass die Medikamentenpreise sinken und dann sinken auch die Prämien.

  • am 28.05.2012 um 15:37 Uhr
    Permalink

    Interessant, wie im Abstimmungskampf Befürworter wie Gegner dieser Vorlage so oberflächlich über die Sicherung der med. Qualität sprechen, obwohl es prinzipiell um die Gesundheit geht. Ziel jeglicher Gesundheitsreformen, mit oder ohne freie Arztwahl, sollte stets die Förderung der med. Qualität über eine gezielte Stärkung der Verordnungs- und Behandlungssicherheit im Interesse des Patienten sein. D.h.: Zuerst die Gesundheit, dann die Kosten! Würde man den med. Nutzen einer Therapie kennen, könnten die individuellen Behandlungsversuche med. leistungs- und kostengerecht gesteuert werden. Der Nutzennachweis wurde im finanz. Interesse der Leistungserbringer bisher politisch nicht eingefordert und widerspiegelt die doppelzüngige Rolle der Mehrheit unserer Parlamentarier zur Wahrung der finanz. Interessen aller Leistungserbringer (insbes. Pharma und Versicherer).

    Mit der Vorlage versuchen sie nur allfällig vermeidbare Doppelspurigkeiten wie Röntgenbilder, Labortests und Doctor-Hopping zu reduzieren. Diese Massnahmen werden aber nicht zu den angestrebten Qualitätsverbesserungen führen, da diese den Nutzen, resp. die med. Outcome-Qualität, welche für den Hauptteil der anfallenden Kostenbelastung einer Therapie verantwortlich zu machen ist, nur in geringster Weise pos. zu beeinflussen vermag. Im Gegenteil, häufig ist ein durch einen Hausarzt angefertigtes Röntgenbild nur für eine 1. Diagnose und Rechtfertigung der Überweisung an einen Spezialisten ausreichend. Für die qualitative Absicherung des folgenden Eingriffes benötigt der Spezialist aufgrund der med. Sorgfaltspflicht jedoch häufig weitere bildgebende Massnahmen, um den individuellen Behandlungserfolg optimieren zu können. Nichtmediziner sind gar nicht in der Lage, diese komplexen Zusammenhänge sachlich beurteilen zu können. Sie sehen darin nur oberflächliche kostspielige Doppelspurigkeiten. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Versicherer, wenn man den Nutzen einer Behandlung nicht kennt, dank Budgetmitverantwortung der Netzwerkärzte den Leistungskatalog gezielt nach ihren wirtschaftl. Kriterien zu steuern beginnen. Der Arzt gerät unter Druck, entscheiden zu müssen, wer es noch wert ist, med. optimal behandelt zu werden.

    Wäre ich nach den aktuellen Kriterien dieser Vorlage, insbes. der Budgetmitverantwortung und Gewinnmitbeteiligung der Netzwerkärzte behandelt worden, wäre ich zu 100 Prozent im Rollstuhl. Ein obligates Budget verursacht stets Leistungskürzungen durch Beschneidung der Therapiefreiheit und Sorgfaltspflicht der Ärzte und des Behandlungs- und Selbstbestimmungsrechts der Patienten. Wer sich in Zukunft eine freie Arztwahl ausserhalb des Ärztenetzwerkes und damit verknüpft Zweitmeinungen und Therapiefreiheit der behandelnden Ärzte finanziell nicht mehr leisten kann, gefährdet je nach zugrundeliegender med. Grunderkrankung die Gesundheit aufgrund wirtschaftl. motivierten Kürzungen des Leistungsgeschehens in der obligaten Grundversicherung im rein finanz. Interesse unserer Parlamentarier, Netzwerkärzte und Versicherer. Weshalb soll bei Annahme dieser Vorlage aber nur noch ein Mitbürger, der sich die Therapiefreiheit des Arztes noch leisten kann, das Recht erkaufen können, noch gehen zu dürfen?! Diese asoziale und unethische Vorlage ist für einen Arzt, dem das Wohl des Patienten gemäss Medizinalberufegesetz am Herzen liegt, deshalb abzulehnen. Dies erklärt nebenbei die grosse Anzahl der Hausärzte, die diese Vorlage ebenfalls ablehnen, obwohl sie sich damit finanziell absichern könnten!

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