Reiner_Eichenberger

Provokateur Reiner Eichenberger: «Die Schweiz ist eine Steuerhölle» © srf

In welcher «Steuerhölle» lebt Prof. Eichenberger?

Kurt Marti /  Für den Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger ist die Schweiz eine «Steuerhölle». Die Fakten sprechen dagegen!

Die Reichen aus aller Welt und viele internationale Unternehmen wählen die Schweiz als Steuerdomizil. Trotzdem behauptet Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger immer wieder: «Die Schweiz ist eine Steuerhölle». Letztmals in der Rundschau auf SRF (siehe Link unten), wo Eichenberger die Steueroptimierung der Ammann-Gruppe verteidigte, der früheren Firma von Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

In welcher Steuerhölle lebt also der Uni-Professor Eichenberger, der seinen Wohnsitz in Meilen an der Zürcher Goldküste unweit von Blochers Kommando-Zentrale hat, und der notabene grosszügig mit Steuergeldern entlöhnt wird? Auf jeden Fall kann es nicht die Steuerhölle des Bundesrates sein, auch nicht der offiziellen Schweizer Wirtschaftsförderung und der nationalen und internationalen Statistiker, denn deren Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache.

Wirtschafts-Departement: «Attraktives Steuersystem»

Bundesrat Schneider-Ammanns Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) widerspricht der Behauptung Eichenbergers in seiner Broschüre «Die Schweiz – Unternehmensstandort mit Zukunft» (siehe Link unten), welche im November 2013 publiziert wurde: «Die Schweiz verfügt über ein attraktives Steuersystem. Die Gesamtbesteuerung ist verglichen mit anderen hoch entwickelten Industrieländern moderat.» In der Rangliste der OECD-Staaten liegt die Schweiz bei der Unternehmensbesteuerung im ersten Drittel, weit vor den Nachbarländern.

Trotz der «vergleichsweise niedrigen Steuern» erhalten laut WBF-Broschüre Private wie Unternehmen «ein besonders hohes Niveau an staatlichen Leistungen». Die Infrastruktur in der Schweiz sei «sehr gut ausgebaut» und die soziale Sicherheit liege auf «sehr hohem Niveau». Schneider-Ammanns Wirtschaftsdepartement kommt zum Schluss: «Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist für Steuerzahler in der Schweiz vorbildlich». Keine Rede also von Professor Eichenbergers «Steuerhölle».

Finanz-Departement: «Attraktives Pflaster»

Auch beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) ist von der Steuerhölle Schweiz keine Spur. Im Gegenteil, auf der EFD-Internetseite (siehe Link unten) steht euphorisch: «Die Schweiz ist im internationalen Steuervergleich ein attraktives Pflaster». Ein Blick auf die Fiskalquote bestätigt laut EFD diesen Befund. Unter der Fiskalquote versteht man das Verhältnis von Steuereinnahmen und Sozialversicherungsabgaben zum Bruttoinlandprodukt. Laut EFD lag die Fiskalquote der Schweiz mit 28,6 % «deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 34,1 %. In Europa war nur noch die Fiskalquote Irlands tiefer».

Wirtschaftsförderung: «Wettbewerbsfähiges Steuersystem»

«Switzerland Global Enterprise» (S-GE, früher Osec) heisst die offizielle Schweizer Wirtschaftsförderung, welche von Alt-Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold präsidiert wird und den Bund jährlich 30 Millionen Franken kostet. Laut S-GE hat die Schweiz im internationalen Vergleich «ein konstant sehr wettbewerbsfähiges Steuersystem». In der S-GE-Rangliste ist die Schweiz ganz vorne platziert: Im Jahr 2010 betrug die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen in der Schweiz nur 30,1 %. Vor der Schweiz lagen nur Luxemburg und Irland (siehe Link unten).

Die vier Nachbarländer verzeichneten eine massiv höhere Belastung: Deutschland (46,7 %), Österreich (53,1 %) und Frankreich (65,7 %). Die Gesamtsteuerbelastung misst die Summe aller von den Unternehmen zu entrichtenden Steuern und Pflichtabgaben, ausgedrückt in Prozent des Unternehmensgewinns. Darin enthalten sind Gewinn- oder Körperschaftssteuern, vom Arbeitgeber gezahlte Sozialabgaben und Lohnsteuern, Vermögenssteuern, Verkehrssteuern, Umsatzsteuern, Mehrwertsteuer, Gemeindeabgaben sowie Automobil- und Mineralölsteuern.

Immer mehr Reiche in der Berner «Steuerhölle»

Von welcher Steuerhölle der umtriebige Wirtschaftsprofessor redet, hat er dem Tagesanzeiger vom 27. Januar anvertraut (siehe Link unten): Eichenberger geht nämlich nicht vom Durchschnittsverdiener aus, sondern sorgt sich um seinesgleichen oder reicher, also um Spitzenverdiener mit einem Einkommen ab 200 000 Franken. Für sie sei der Kanton und die Stadt Zürich im internationalen Vergleich eine «Steuerhölle».

Wie Eichenberger in der SRF-Rundschau vom letzten Mittwoch behauptete, ist auch der Kanton Bern eine «Steuerhölle» für die Reichen. Paradoxerweise wohnen in der angeblichen Berner Steuerhölle aber «immer mehr Reiche», wie «Der Bund» im April 2013 aufgrund von Zahlen der Berner Steuerverwaltung berichtete (siehe Link unten). Als prominentes Beispiel führte «Der Bund» die Familie Bertarelli an, die laut der Wirtschaftszeitschrift «Bilanz» über ein Vermögen von rund 10 Milliarden verfügt und die 2007 den Wohnsitz vom Genfersee nach Gstaad verlegte.


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19 Meinungen

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 10:17 Uhr
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    Die «Steuerhölle» findet, sofern es sie gibt, was relativ ist, in gewissen Kantonen, wie Luzern und Bern, wenn schon, beim unteren Mittelstand statt, der es sich gewohnt ist, auf hohem Niveau zu jammern. Eine spürbare Wirkung bei dieser Schicht, der ich von den objektiven Verhältnissen her selber angehöre, ist die abnehmende Bereitschaft, den Sozialstaat als eine der «grössten Errungenschaften der Kultur» (Frank A. Meyer) zu begreifen, obwohl diese Aussage nicht ganz falsch ist.

    Selbstverständlich gibt es in den Steuersystemen der Kantone Unverhältnismässigkeiten, welche dann nicht nur im Grenzfall zu verhaltensauffälligem Abstimmungs- und Wahlbenehmen führen können. Die ungleich verteilte Solidarität, vor allem die ungleich verteilten Pflichtigkeiten, können mit der Zeit zu einem Solidaritätsdefizit in der Gesellschaft führen.

    Ein Beispiel des Protests gegen die angebliche Steuerhölle ist die überraschende Abschaffung der Liegenschaftssteuer im Kanton Luzern am letzten Sonntag, ein theoretisch berechtigtes FDP- u. Eigentürmer-Anliegen, das wegen fehlenden 32 Millionen Nationalbankgewinnausschüttung besser verschoben worden wäre in einem Kanton, wo man im Ernst an Schuljahresverkürzungen auf gewissen Schulstufen dachte – aus Spargründen.

    Hochinteressant ist, dass Hauseigentümerinteressen es an der Urne oft nicht leicht haben. Nun aber war es anders: der untere Mittelstand hatte am letzten Sonntag die allerbeste Stimmbeteiligung, was Abstimmungsverhalten erklärt.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 10:26 Uhr
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    "Eigentürmer-Anliegen» ist ein Verschrieb, womit unfreiwillig die Mentalität gewisser Hauseigentümer nicht nur in San Giminiano (Turmstädtchen bei Florenz) beschrieben wird.

  • am 13.02.2014 um 12:28 Uhr
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    Als Generalist, mag. oec. HSG, kann ich über die … Aussagen des Herrn Prof. Eichenberger nur den Kopf schütteln. Was lernen denn seine Studentinnen und Studenten?

  • am 13.02.2014 um 14:26 Uhr
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    "Wettbewerb» müsste zum Unwort des Jahres erkoren werden! Weshalb messen wir uns mit Andern statt an unsren Idealen? Der Steuerwettbewerb wird auch mit Null-Steuern nicht aufhören, Steuergeschenke sind an der Tagesordnung. Linke wie rechte Regierungen lassen sich auf Steuerhandel mit Konzernen ein. Der Steuerwettbewerb bringt Druck auf Gebühren, wo es ja keine Progression gibt. Steuercharakter haben auch gewisse Lohnprozente. Der Staat hat kein Geld für den Lohn seiner Soldaten und Feuerwehren, dies übernimmt die EO. Da zahlen wir alle, die wir Produkte und Dienstleistungen aus Schweizer Herkunft kaufen, Importgüter werden geschont. Es ist leider die Dummheit der Gewerkschaften, welche das «Arbeitende Volk» unter dem Titel Sozialversicherung abkassieren hilft. Das BVG funktioniert nach Geschmack der Vermögensverwalter, die Versicherten bezahlen dafür. ALV bezahlen jene, die (noch) Erwerbsarbeit haben, wobei die hohen Löhne geschont werden. Soziale Sicherheit ist Staatsaufgabe und nicht diejenige von Unternehmen, Arbeitern und Kunden. Ein übler Trick, an den sich alle gwöhnt haben…. zur Vermeidung der «Steuerhölle". Es gibt noch unzählige Beispiele für Abgaben mit Steuercharakter zur Umgehung der Progression. Sogar die Steuerabzüge sind ungerecht, da sie beim steuerbaren Einkommen wirksam werden, können bescheidenere Einkommensklassen viel weniger fürs gleiche abziehen, als Gutverdienende. Jene, die es nötig hätten, können real am wenigsten abziehen.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 14:52 Uhr
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    Der Begriff «Steuergeschenk» ist wenigstens aus liberaler Sicht nicht unproblematisch.

    Eigentlich müsste alles dem Staat gegeben werden, vgl. die Idee hoher Erbschaftssteuern. Was übrig bleibt, ist eben das Steuergeschenk. Im Oberwallis, der Heimat von Kurt Marti, gab es vor Napoleon (allerdings zu Ungunsten der Unterwalliser) keine Einkommenssteuer. Noch mehr als Kurt Marti oder Peter Bodenmann oder Oskar Freysinger bedeutet mir der Oberwalliser Freiheitsheld Sebastian Weger, genannt Wegerbaschi, der letzte Riese im Alpenraum, der für 100 Feiertage (in diesem Sinn klarer Sozialist) und keine Einkommensteuer (in diesem Sinn klar neoliberal) einen Volksaufstand organisierte. Nach der Niederlage begab er sich dann trotzdem als Soldat Napoleons nach Russland. Er starb 1832 und wuchs in der mündlichen Überlieferung pro Jahr etwa einen Zentimeter, so dass er schon nach 1900 der grösste Mann der Welt war. Der Begriff «Steuergeschenk» wäre also zumindest unoberwalliserisch. Steuergeschenke konnte es theoretisch nur für die unfreien Unterwalliser geben, so wie es im Prinzip nur in unfreien Ländern Steuergeschenke geben kann.

    Die von mir bekämpfte Abschaffung der LU-Liegenschaftssteuer, die wegen der seit 1942 eingeführten Gebühren nicht mehr begründet war, war trotz meiner Opposition kein Steuergeschenk an die Hauseigentümer, sondern ein Akt der Gerechtigkeit. Aber wegen dem Sparen bei der Bildung wollte ich in dieser Sache lieber noch zugewartet haben, obwohl selber Hausbesitzer.

  • am 13.02.2014 um 15:10 Uhr
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    Eichenberger gehört offensichtlich zum Zirkel der «Begriffsdefinierer» der Neoliberalen, SVP-Führungsriege und anderer, die die schweizerische Politik systematisch vergiften. «Steuerhölle", «Masseneinwanderung", «Dichtestress", «Scheininvalide» und bald beliebig andere perfide Wortschöpfungen verhindern faire politische Auseinandersetzungen und kreatives politisches Zusammenarbeiten, bei dem das Wohl aller Menschen im Zentrum steht. In deren Worten ausgedrückt: die «Brunnenvergifter» des 21. Jahrhunderts.

  • am 13.02.2014 um 15:20 Uhr
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    Also Historiker Meier, bitte definieren Sie… es geht zwar nicht primär um Begriffe, sondern um Steuergerechtigkeit und natürlich auch mir, um eine tiefe Staatsquote.
    Wenn wir von der verfassungsmässigen Steuerpflicht ausgehen, dabei aber linkse wie rechtse Regierungen mit ihrer «Standortförderung» ansiedlungswilligen Firmen Kompensationen für ihre Steuerpflicht schenken… darf das (aus liberalem Verständnis) nicht «Steuergeschenk» genannt werden? Haben Sie vielleicht einen «unproblematischeren» Begriff für diese unliberale Unsitte?

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 15:43 Uhr
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    Selbstverständlich gebe ich Ihnen, geschätzter Herr Lachenmeier, in der Sache recht. Es ist in der Tat eine Frage des Wortgebrauchs, und wie schon Herr Glauser soeben dargetan hat, gibt es demagogischen Wortgebrauch, zum Beispiel «Dichtestress", ein allerdings geniales Schlagwort, das ungeachtet der tatsächlichen Probleme zuerst mal im Kopf sich festsetzen muss und dann zur massenpsychologischen Entladung kommt, ev. auch an der Urne.

    "Steuergeschenk» ist für mich, entschuldigen Sie, wie «Schwangerschaftsunterbrechung", ein Ausdruck, dem die letzte Präzision mangelt und das wie andere politische Begriffe als Kampfbegriff zu verstehen ist. Selbstverständlich gehört auch das Schlagwort «Standortförderung» zu den Kampfbegriffen.

    Weniger von Ihnen oder von mir, aber vielleicht von den Professoren der Wirtschaft und der Politik wäre es vielleicht mal zu erwarten, sauberere Begriffe zu kreieren, ohne dann gleich in läppische politische Korrektheit zu verfallen. Auf lange Sicht sollte man bei verlogenen Begriffen nicht mitmachen, bei der «Optimierung des Personalbestandes» oder der «Vorwärtsverteidigung» (Israel) würden Sie mir vielleicht sogar recht geben.

  • am 13.02.2014 um 15:57 Uhr
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    ich bin auch sehr für klare Begriffe. Was wäre nun Ihr Vorschlag für diese «Steuergeschenke"? – ohne den starken Baschi zu bemühen 😉

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 16:53 Uhr
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    @Lachenmeier. Ich komme mit historischen Beispiel. 1685 wurden Schweizer aus dem Kanton Bern, so auch die Gehrig aus Ammerswil bei Lenzburg, heute Aargau, vom Gründerkönig Friedrich Wilhelm in die Mark Brandenburg zur Einwanderung eingeladen, nachdem der 30jährige Krieg Bevölkerungsaderlass bewirkt hatte. Sie konnten beinahe eine Generation lang steuerfrei in der Mark Brandenburg leben, was Sie in Fontanes vierbändigem Werk über diesen Landstrich nachlesen können.

    Das waren «leistungsbezogene befristete Privilegien in Steuersachen", nicht Steuergeschenke.

    Mit Begriff Privileg wird nicht verleugnet, dass es sich um eine Begünstigung handelt. Wer glaubt, in Preussen hätte man je leben können ohne strenge Pflichten, täuscht sich. Auch die Schweiz verdankt Preussen trotz der unangenehmen Erinnerungen an den Neuenburger Handel von 1856/57 einiges. Bis 1798 war Neuenburg der liberalste Kanton der Schweiz, weil gleichzeitig preussisches Fürstentum. Nur hier konnte Rousseau länger als drei Jahre friedliches und fruchtbares Exil (bis zum Krach mit intoleranten Theologen) verbringen, Genf und Bern wollten ihn nicht tolerieren, von der Petersinsel wurde er nach wenigen Wochen vertrieben. Aber Neuenburg, dessen Wohlstand zwar zum Teil auch auf Sklavenhandel in der Kolonialwelt beruhte, war vor der 300 Jahren der Ort in Europa, wo Geistesfreiheit auf beeindruckendem Niveau gelebt werden konnte. Auch dort gab es Privilegien in Steuersachen, vielleicht nicht immer leistungsbezogen.

  • am 13.02.2014 um 18:28 Uhr
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    ich zweifle nicht an Ihren Geschichtskenntnissen… bin froh, dass Neuenburg zur Schweiz gehört (und dass die Neuenburger ebenso vollwertige Schweizer sind, wie alle andern…;-)
    Aaaaalso «Privilegien in Steuersachen". Privileg ist gemäss Wiki leider kein klarer Begriff, Wiki holt aus… beim römischen Recht, (was Ihnen als Historiker gefallen könnte…) Doch bitte nun endlich ein klarer Begriff bzw Vorschlag dazu!

  • am 13.02.2014 um 21:02 Uhr
    Permalink

    Wie ist es möglich, dass gestandene, amtierende und Studenten belehrende Universitätsprofessoren wie Reiner Eichenberger im Bereich der Ökonomie oder ein Heda Stadler im Bereich der Gentechnik / Alternativmedizin höchst polemisch poltern und völlig faktenresistent ihre ganz persönlichen Interessen verfolgen können? Ich verstehe nicht, warum diese Leute offenbar ungehemmt ihre privaten Launen austoben dürfen, ohne dass das von ihren vorgesetzten Gremien bemerkt wird.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 13.02.2014 um 22:52 Uhr
    Permalink

    @Roth. Man nannte das früher akademische Freiheit, vergleiche Polemiker wie Mörgeli und Jean Ziegler, wobei sich letzterer mit aus seiner Sicht guten Gründen für ersteren einsetzte.

  • am 14.02.2014 um 14:28 Uhr
    Permalink

    @Pirmin Meier: Dass Sie die akademische Freiheit mit der Einschränkung «früher» versehen haben, ist völlig berechtigt. Freiheit heisst ja eben nicht, dass jeder tun und lassen (und schreiben) kann, was er will – das geht nur auf Kosten anderer. Dass die akademische Freiheit nicht grenzenlos ausgeschöpft wird, liegt in der Verantwortung der betreffenden Professoren (und -innen), die offensichtlich nicht von allen (genannten und anderen) wahrgenommen wird.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 14.02.2014 um 14:52 Uhr
    Permalink

    @Roth. Danke herzlich. Leider ist die akademische Freiheit genau so wie «nationale Souveränität» und vieles andere nicht mehr in der ursprünglichen Meinung praktikabel. Das, was daran gut war, sollte jedoch nicht vollständig – wie das Kind mit dem Bade – ausgeschüttet werden. Zu den bedeutenden Professorenentlassungen in der Schweiz, rein aus politischen Gründen, gehören Paracelsus (1528), Troxler (1831) und David Friedrich Strauss (1837). Mörgeli, dessen tatsächliche Schwächen als Medizinhistoriker zum Teil mangels Kompetenz seiner Vorgesetzten noch nicht analysiert sind, wurde nach dem derzeitigen Erkenntnisstand aus politischen Gründen entlassen. Eichenberger und Beda Stadler sollen kritisiert werden, desgleichen wie Ziegler vor seiner Pensionierung. Derlei Entlassungen hätten im oben genannten Sinn durchaus historische Dimensionen.

  • am 20.02.2014 um 23:02 Uhr
    Permalink

    Obwohl ich den Rundschaubeitrag nicht gesehen habe, kann ich Prof. Eichbergers Gedanken nachvollziehen, er wurde offensichtlich falsch interpretiert. Ich denke wie folgt: Zum heutigen Zeitpunkt kann man (noch) nicht von der Schweiz als Steuerhölle sprechen, aber die Schweiz ist auf dem besten Wege dorthin, BR Eveline Widmer-Schlumpf wird uns dorthin führen und bei den Unternehmenssteuern alsbald klein beigeben. 49,7 Prozent der Schweizer wünschen sich ja einen EU-Beitritt, also den direkten Gang in die Steuerhölle, wohlbekomms…! Der Unterschied zwischen der Steueroase Schweiz und der Steuerhölle EU wird immer kleiner, wenn auch noch immer ein Unterschied besteht. Und zu BR Schneider-Ammann: Unter den Blinden ist bekanntlich der Einäugige König. Wir sollten uns nicht immer damit brüsten, dass es bei uns besser ist, als bei den anderen, sondern dafür sorgen, dass es so bleibt.
    Aber ein Erfolgsmodellminister vergisst schnell seine Arbeit. Es erstaunt nicht, dass Ernesto Bertarelli sein Steuerdomizil von Genf nach Gstaad in den Kanton Bern verlegt hat, Nehmen ist bekanntlich angenehmer als Geben und in Gstaad lebt man erst noch sicherer…….wahrscheinlich hat Bertarelli seinen Entscheid im Hinblick auf die vergangene SVP-Initiative wohlweislich bereits frühzeitig gefasst!

  • NikRamseyer011
    am 22.02.2014 um 15:41 Uhr
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    Wenn ich im Kanton Bern gemäss Lohnausweis (geht für die grosse Mehrzahl der Steuerzahlenden per «automatischem Informationsaustausch» direkt vom Lohnbüro zum Steueramt!) jeden Rappen Einkommen versteuern muss, während gleichzeitig der durch Steuergelder gut entlohnte Herr Knüsel (Chef der Berner Steuerverwaltung) dem Grossunternehmer Johann Schneider-Ammann erlaubt, seine Gewinne steuerfrei in einer Briefkastenfirma in Luxemburg zu «bunkern» – und so Millionen geschuldeter Steuern zu «sparen»: Ist das denn kein «Geschenk»?
    Was zudem den Herrn Professor angeht, so sagt er schlicht die Unwahrheit. Gerade bei den Unternehmensgewinnsteuern liegen die meisten Länder Europas im Prozentsatz weit über der Schweiz. Nur etwa Rumänien und Bulgarien sind tiefer – und Irland, das sich damit inzwischen mehr oder weniger ruiniert hat. N. Ramseyer

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 22.02.2014 um 18:33 Uhr
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    @Niklaus.Ramseyer. Meine Übereinstimmung mit Ihnen wächst stündlich. Wenn mir der Ausdruck «Steuergeschenk» unsympathisch ist, dann bloss wegen dem Anspruch, jede Entlastung in Sachen Steuern sei automatisch ein «Steuergeschenk», weil aus der Sicht eines konsequenten Etatismus eigentlich alles, was behalten darf, quasi ein Steuergeschenk ist. Dass es hingegen auf dem Gebiet der Steuern in verschiedene Richtungen, nicht zuletzt auch in die soziale Richtungen, Ungerechtigkeiten gibt, wer wollte das leugnen? Ihre Empörung als Berner kann ich mehr als nur begreifen. Für den Zyniker Bodenmann wäre alles i.O. gewesen, wäre das Geld sagen wir mal in Freienbach SZ gebunkert werden…

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 22.02.2014 um 18:34 Uhr
    Permalink

    …wäre das Geld in Freienbach SZ gebunkert worden….

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