Kommentar

Sprachlust: Hat der Regierungsrat Lohn verdient?

Daniel Goldstein © Grietje Mesman

Daniel Goldstein /  Viel zu reden geben die Nebeneinnahmen, aber wichtiger ist eine andere Frage: Heissen die Haupteinkünfte von Magistraten «Lohn»?

Es gibt noch Leute, die wissen, was sich gehört – auch sprachlich. Ein Leser findet, unbeirrt von der Empörung über Nebenverdienste bernischer Magistraten und Magistratinnen, ein Regierungsrat habe doch keinen Lohn, sondern «vielleicht ein Gehalt, aber eher Bezüge». Er stört sich daran, dass das «gewisse Journalisten nicht unterscheiden können».
Zur Ehrenrettung dieser Berufskollegen sei gesagt, dass es ihnen weder an Unterscheidungsvermögen noch gar an Respekt für die gehobene Tätigkeit von Regierungsräten mangelt: Vielmehr halten sie sich, bewusst oder unbewusst, an das bernische Gesetz von 2002 «über die finanziellen Leistungen an die Mitglieder des Regierungsrates». Darin steht: «Der Lohn … entspricht 115 Prozent des Maximums der höchsten für das Kantonspersonal geltenden Lohnklasse». Der Gesetzgeber hat sich also spätestens damals nicht gescheut, diesen erhabenen Bezügern ihr Übermaximum ganz banal als «Lohn» auszahlen zu lassen.
Gehaltvolle Arbeit für alle
Dieser Umstand ist umso bemerkenswerter, als es gar keine «Lohnklassen» mehr gibt, nach denen man die Regierungsratslöhne ansetzen könnte, sondern gemäss dem Personalgesetz von 2004 lauter «Gehaltsklassen». Das gewöhnliche Kantonspersonal bezieht eben keine Löhne mehr, sondern vermeintlich noblere «Gehälter». Man hat es aber offenbar nicht für nötig gehalten, diese sprachliche Beförderung auch dem Überpersonal zuteilwerden zu lassen. Und somit sind die Regierungsräte die letzten Vertreter der lohnabhängigen Massen im bernischen Kantonsdienst.
Früher war die Klassengesellschaft auch den Bezeichnungen ablesbar: In der Privatwirtschaft gab es Arbeiter, und es gab Angestellte. Die ersten bekamen Lohn, die zweiten Saläre oder Gehälter. Während Gewerkschaften bis heute gern Lohnverhandlungen führen, geht es dabei wohl in den meisten Betrieben um Gehälter: Die Unterscheidung ist dahingefallen, und zumindest auf dem Papier hat man vermutlich häufiger die gehobener klingende Bezeichnung gewählt.
Im öffentlichen Dienst wirkten in den wohlgeordneten früheren Zeiten Beamte, und die waren mindestens so angesehen wie in der Privatwirtschaft die Angestellten. Nun haben sich die Zustände auch zwischen Staats- und Privatpersonal angeglichen: Alle sind (kündbar) angestellt, ihre Bezahlung wird in der Regel Gehalt genannt. Wie hoch es ist, bestimmen die Bewirtschafter des Humankapitals, unter anderem gemäss Zielerreichung und anderen für messbar gehaltenen Leistungsgrössen.
So wird das Amt zum Job
Auch für jene Spitzenkräfte, die nicht angestellt, sondern vom Volk gewählt werden, gelten vermehrt Kriterien aus der Arbeitswelt, wenn auch nicht die gemessene Leistung. Die Bezahlung muss – selbst wenn sie wie im Kanton Bern bescheiden «Lohn» genannt wird – «konkurrenzfähig» mit jener in der Privatwirtschaft sein, und in der Wahlpropaganda werden Anforderungen genannt wie in Stelleninseraten, «Führungserfahrung» vor allem. Es ist in der Ostschweiz bereits mehrmals vorgekommen, dass eine Stadt per Inserat einen Präsidenten suchte, auch schon mithilfe professioneller Kopfjäger.
Aus dem Amtsträger, den Bürgerpflicht, Macht und Ansehen lockten, ist ein Kaderangestellter geworden, dessen Job sich nach Angebot und Nachfrage richtet. Auch die manchenorts diskutierte Zwangspensionierung mit 65 gehört in dieses Kapitel. Der Einsatz für die Öffentlichkeit ruft nach angemessener «Entschädigung», als erlitte der Magistrat durch sein Wirken einen Schaden. Nun, wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Zum Beispiel für diesen, wenn er denn nicht als Kompliment gemeint ist: «Der Regierungsrat verdient mehr, als er verdient.»
— Zum Infosperber-Dossier «Sprachlust»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Er betreibt die Website Sprachlust.ch.

Zum Infosperber-Dossier:

Portrait_Daniel_Goldstein_2016

Sprachlupe: Alle Beiträge

Daniel Goldstein zeigt, wie Worte provozieren, irreführen, verharmlosen – oder unbedacht verwendet werden.

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3 Meinungen

  • am 26.01.2014 um 17:56 Uhr
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    Undank ist der Welt Lohn, dieser Ansicht sind viele Beamte, sprich Regierungs- und Stadträte, wenn sie ihre Entschädigung beziehen, in vielen Fällen wird hingegen der Bürger erst dann teilweise entschädigt, wenn der Politiker zurücktritt. In den allermeisten Fällen erfolgt der Rücktritt allerdings erst, wenn die «Ruheentschädigung» sicher gestellt ist. Dafür werden dann die Bürger in Ruhe gelassen…..

  • am 27.01.2014 um 13:52 Uhr
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    Und spannend wirds, wenn wir uns überlegen, worin denn der Schaden besteht, welcher der Regierungsrat erlitten hat, damit er entschädigt werden kann.

  • am 27.01.2014 um 15:12 Uhr
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    Madame de Meuron, die legendäre Dame aus dem Raume Bern (1882-1980), pflegte jeweils zu fragen «sit Dir öpper oder bezieht Dir Lohn?"… Im Ancien Régime war das offenbar klar geregelt. In der Schweizerischen Volksbank kam der Personalchef einmal zu mir (die Marketingabteilung und die Personalabteilung waren zeitweise in der gleichen Aussenstelle untergebracht) und bat mich um Klärung: sagt man jetzt Lohn oder Gehalt? Wir einigten uns dann auf Salär. Und aus der Lohnbuchhaltung wurde dann die Salärzentrale. Das ging auch in den anderen Landessprachen auf. Und ab dann bezog der Hauswart bis zum Generaldirektor einfach ein Salär. Englisch war damals noch kein (grosses) Thema…

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