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Handke. Werk und Künstlerin. Tat und Täter.

Jürgmeier /  Die oft geforderte Trennung von Werk und (umstrittenem) Autor ist nur zum Preis des Tods der Autorin zu haben.

16. Oktober 2019

Es wird in diesen Tagen – Literaturnobelpreis an Peter Handke – in unterschiedlichen Zusammenhängen gerne über die Trennung von Werk und Autor*in geredetgeschriebengestritten. Und mir wird der Satz «Verdient hat er’s, das Arschloch» zugetragen. Jede Äusserung von mir über Peter Handke beziehungsweise sein Werk wäre eine Anmassung. Ich habe, mit Schmunzeln, glaube ich, vor Jahrzehnten seine «Publikumsbeschimpfung» gelesen und mich ihr, wenn ich mich recht erinnere, irgendwann auch im Zürcher Neumarkt-Theater ausgesetzt. Ich glaubte, seine «Angst des Tormanns beim Elfmeter» stehe in einem meiner Blechregale. Aber da finde ich nur zweidrei andere Bücher des Preisträgers. Gekauft und bei Umzügen in der Hand gehabt. Ein weiteres habe ich mir auf den E-Reader geladen und nie gelesen. Bisher. Das passiert selbst einem «literarischen Seher unter Blinden». So sehe Handke selbst seine Rolle. Schreibt Paul Jandl in der NZZ online (6.12.2019). Das erinnert an die Perspektive von Geisterfahrer*innen. Auf Autobahnen mit und ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nur am Rande habe ich die Interventionen des Dichters im Kontext der Balkankriege in den Neunzigerjahren mitbekommen. Die er als literarische gesehen haben will. «Ich hasse Meinungen. Ich mag Literatur, keine Meinungen» (Spiegel online, 6.12.2019).

Was mich, ganz grundsätzlich, umtreibt – diese Denkfigur der Trennung von Werk und Autor, Kunst und Künstlerin. Wer, zum Beispiel, nähme dann Scheck und Ovationen entgegen? Man kann ja nicht alles haben: Das Werk, unabhängig von Haltungen und Aussehen des Künstlers, ehren und gleichzeitig die Autorin feiern, die (auch) ihre Biografie sowie ihr Handeln ist. Individuelle Berühmtheit, Personenkult und Überweisungen aufs persönliche Konto auf der einen, Freispruch für jede Meinung und jedes Verhalten jenseits des ausgezeichneten Werks auf der anderen Seite. Die konsequente Trennung von Werk und Autor*in ist nur zum Preis des Verschwindens der Autorin hinter dem Werk, der Anonymisierung des Künstlers zu haben. Dann würde der Text endgültig den Lesenden – die ihn, jede und jeder für sich, bei der Lektüre erst vollenden – gehören. Wie es Roland Barthes schon 1968 formuliert hat: «Die Geburt des Lesers ist zu bezahlen mit dem Tod des Autors.»

Für solche Anonymisierung gibt es innerhalb und ausserhalb des Kulturbetriebs Beispiele. Wettbewerbe, bei denen die Jury nicht weiss, von wem die Texte beziehungsweise die künstlerischen Produkte sind, die sie beurteilt. Bei der Vergabe von Lehrstellen wird teilweise mit anonymisierten Bewerbungsschreiben und Lebensläufen experimentiert, damit Jugendliche mit (vermeintlich) verräterischem Namen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Erst die Anonymisierung der Autorin, der Verzicht auf persönlichen Ruhm und individuelle Schande sowie auf den durch die Friedfertigkeit oder die Grausamkeit des Künstlers gesteigerten Marktwert würde es möglich machen, dass auch Werke von Vergewaltigern, Rassistinnen, Mördern, Genozidleugnerinnen und Kriegsverbrechern, aber auch von Friedensaposteln und Gutmenschen ausgezeichnet würden – oder nicht. Wenn das «reine» Werk es verdient – oder eben nicht. Nur – wer holte dann den Preis für einen Roman ohne Autorin, für eine Skulptur ohne Bildhauer ab? Wer erhielte die Preissumme? Und teilte sie mit wem?

Im Übrigen: Wer für die Trennung von Werk und Künstler plädiert, wer für die Auszeichnung des Textes (insbesondere seiner «reinen» Form), nicht der Autorin ist – weil sie im Werk eine ganz andere sein könnte als in ihrem Alltagsleben –, der müsste, konsequenterweise, auch die Trennung von Tat und Täterin fordern. Das heisst, die Tat strafen, nicht die Täter*innen. Weil ja auch der Täter – der meist ein Teilzeittäter ist – in seinem übrigen Leben ein ganz anderer sein kann als in seiner Tat. (Keiner und keine stiehltvergewaltigtmordet ja 24 Stunden im Tag, 366 Tage im Schaltjahr.) Nur, wer käme dann für einen Mord ins Gefängnis? Für einen Massenmord an den Galgen? Eine Tat kann man ja nicht wegsperren und wenn, würde es potenzielle Opfer nicht wirklich schützen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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2 Meinungen

  • am 3.05.2020 um 12:02 Uhr
    Permalink

    Der Vergleich Tat und Täter ist ein falscher, denn Kunst ist keine Tat. Ein Luftschloss ist in Gegensatz zu einer Garage kein Bauwerk, unterliegt keine baurechtlichen Normen. Kunst darf ausnahmslos alles, unterliegt höchstens ästhetischen Normen (aber auch das nicht zwingend). Taten kann man strafbewehren und kulturell tabuisieren. Kunst kennt weder Strafe noch Tabu.
    Auch muss man die Kategorie des Künstlers von dem Menschen, welcher Künstler ist, unterscheiden. Der Mensch Handke, Trump oder der ich bin, hat im öffentlichen Raum keinerlei Bedeutung. Öffentlich gibt es nur den Schriftsteller, den Präsidenten und den Leser und Kommentator. Deswegen hat der Autor auch kein Geschlecht. Nur der Mensch hinter dem Autor ist geschlechtsbehaftet, der existiert öffentlich aber nicht.

  • am 29.05.2020 um 16:45 Uhr
    Permalink

    „Kunst darf ausnahmslos alles, unterliegt höchstens ästhetischen Normen… Kunst kennt weder Strafe noch Tabu.“
    Diese Aussage stimmt nur dann in dieser Absolutheit, wenn auch nur eine einzig allgemein akzeptierte Definition von „Kunst“ herrscht – etwas, das seit jeher Anlass zu weltweit endlosen Diskussionen gibt und nichtsdestotrotz – oder genau deswegen – von diktatorischen Regierungen immer wieder aufzuzwingen versucht wird.
    Solange aber – glücklicherweise – keine so eindimensionale Definition von Kunst herrscht und jedes Kunstwerk als Produkt einer Tat unlösbar mit Tat und Täter verbunden ist, ist eine Trennung von Tat und Täter, bzw. Kunstwerk und Künstler, vollkommen unsinnig.

    Damit läsdt sich auch die Verantwortlichkeit des Täters/Künstlers bis zu einem gewissen Mass für seine Tat/Werk nicht wegdiskutieren – was auch gut ist:
    Wenn dies nämlich tatsächlich möglich wäre, würde das Kunstwerk auf unverbindliche Dekoration reduziert und die Tat zum Selbstzweck degradiert – womit jedes Tun im Endeffekt eines Zusammenhangs beraubt und totale Unverbindlichkeit herrschen würde.
    Wollen wir das?

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