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Die gefesselte Valentina Gloria in der Sicherheitszelle © RNN

Psychisch kranke 19-Jährige wird in US-Gefängnis gefoltert

Red. /  Missbräuche und Übergriffe kommen in Gefängnissen vor. Bedenklich ist, wenn die Behörden sie nicht zugeben und nicht eingreifen.

Das entlarvende Video einer Überwachungskamera wurde bereits im Juli 2019 publik. Doch die Tortur ging weiter. Die im Februar 2019 im US-Bundesstaat Arizona eingesperrte 19-jährige Valentina Gloria blieb bis im Oktober in einer Sicherheitszelle häufig an ein Bett gefesselt. Gloria leidet unter Autismus, bipolaren Störungen und Schizophrenie. Das Gefängnis war dafür überhaupt nicht eingerichtet.
Am 17. Januar 2020 verbreitete «The Real News Network» das Video erneut, zusammen mit Aussagen der Mutter. Und die inzwischen aus dem Gefängnis Entlassene erzählt einige Erlebnisse erstmals selber aus einer stationären Klinik.

Die begangene Straftat: Während eines Anfalls spuckte sie einen Polizisten an. Wegen dieses einzigen Anklagepunkts wurde sie acht Monate lang in einem Sicherheitsgefängnis für Männer eingesperrt und – häufig in einer Sicherheits-Isolationszelle – wie ein Tier behandelt. Dank des herausgeschmuggelten Videos einer Überwachungskamera kamen diese Behandlungsmethoden an die Öffentlichkeit. Polizei und Gefängnisverantwortliche haben die Echtheit des Videos nicht bestritten. Doch bis heute kam es zu keiner Entschuldigung, geschweige denn zu einer Anklage gegen das handelnde Personal und deren Vorgesetzte.

Die wichtigste Szene zeigt, wie das Aufsichtspersonal die an ein Bett gefesselte Gloria zur Toilette gehen liess:


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Aussagen von Glorias Mutter:


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Nach ihrer Freilassung äusserte sich Valentina Gloria aus einer stationären Pflegeanstalt wie folgt:


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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5 Meinungen

  • am 22.01.2020 um 12:06 Uhr
    Permalink

    Wer sich für die Funktionsweise der US-Amerikanischen Gefängnisindustrie interessiert, dem sei dieses sehr interessante Interview empfohlen:
    https://www.youtube.com/watch?v=GQPKGc3-AY0

    Wie sieht es eigentlich in der Schweiz aus? Wenn man diese zwei Fälle miteinander vergleicht, so bekomme ich ein mulmiges Gefühl. Nicht nur die Bestrafung sondern auch die Behandlung durch Behörden und Medien scheinen in einem direkten Zusammenhang mit den finanziellen Möglichkeiten der beschuldigten Person zu stehen.

    Fall 1
    https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_%C2%ABCarlos%C2%BB

    Fall 2
    https://www.suedostschweiz.ch/polizeimeldungen/2019-11-27/zuercher-obergericht-schickt-galeristensohn-in-sucht-klinik

  • am 22.01.2020 um 13:31 Uhr
    Permalink

    im ersten Moment sieht das Alles unglaublich aus; wie ein Mensch so menschenverachtend zwangsweise behandelt werden kann. Und das alles wegen bipolarer (?) Störung und Autismus (!? wie Greta?).
    Ich kann mir aber jetzt vorstellen; dass es viele ähnliche Fälle in der Psychiatrie, nicht nur in den USA, sondern auch Europa und besonders in diktatorischen Ländern gibt.
    Hier sollten dringendst mehr Kontrollen von neutraler Seite, abwechselnd durchgeführt werden. Dieses unbekannte «Feld» (Psychiatrie) lässt viel Spielraum für schlimmste Absurditäten zu; in vielen Ländern.
    Aber solche Torturen würden nicht mal dem schlimmsten Straftäter zugemutet werden dürfen, das ergäbe einen Riesenskandal.
    Wie hoch ist hier in diesem Falle nachträglich das Schmerzensgeld? Eigentlich ist USA ja bekannt für sehr hohe Schadensersatzleistungen!

  • am 22.01.2020 um 16:24 Uhr
    Permalink

    Schrecklich… aber leider Realität in einem Land, wo die Psychiatrie zugrunde gerichtet wurde und viele Menschen mit psychischen Erkrankungen kriminalisiert werden, resultierend in 2 Mio. Inhaftierungen pro Jahr (15% der Männer und 30% der Frauen in US Gefängnissen haben eine psychische Erkrankung).
    https://www.nami.org/Learn-More/Public-Policy/Jailing-People-with-Mental-Illness

  • am 23.01.2020 um 08:42 Uhr
    Permalink

    Kleinste Abweichungen werden von den USA unerbittlich verfolgt – in der Psychiatrie wie in der Politik. Die ziehen ihr Ding einfach durch.

  • am 27.01.2020 um 18:55 Uhr
    Permalink

    Es handelt sich bei dem in der Sicherheitszelle aufgenommenen Film ganz klar NICHT, wie behauptet, um Aufnahmen einer Überwachungskamera. Solche Kameras sind fest installiert, hier aber wird die Kamera von einem Kameramann oder einer Kamerafrau im Raum herum geführt, bewegt und gezoomt. Selbst wenn die Filme mit einem Smartphone aufgenommen worden wären, könnte die Aufnahme von fast 20 Minuten und z.T. weniger als einen halben Meter von der Patientin entfernt dem Gefängnispersonal unmöglich verborgen geblieben sein. Der Weg des Films in die Öffentlichkeit, so wichtig er auch ist, entspricht drum nicht den Angaben.

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