Manuela E. Patientin von Aebi Implantat nach 4 Jahren im Rücken 2

Das zerbröckelte Bandscheiben-Implantat einer Patienten von Max Aebi. Es hatte Löcher in den Wirbel gefressen. © SRF

Max Aebi sieht sich selber als Opfer, nicht seine Patienten

Esther Diener-Morscher /  Der Berner Chirurg bleibt uneinsichtig. Möglicherweise will er das Urteil – 17 Monate bedingt – weiterziehen.

Der Berner Wirbelsäulen-Chirurg Max Aebi ist gestern wegen eventualvorsätzlicher, versuchter schwerer Körperverletzung, begangen an sieben Patientinnen und Patienten, verurteilt worden. Das Gericht verhängte 17 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Max Aebi hat vor 15 Jahren bei sieben Patienten die von ihm mitentwickelte, jedoch wenig erprobte Bandscheiben-Prothese Cadisc-L implantiert.

Eine Betroffene schilderte vor Gericht das Leiden, das ihr diese Operation bereitet hatte. Sie habe nicht mehr selber aus dem Bett aufstehen können, habe weder haushalten noch sich um die Kinder kümmern können. Das Implantat frass sich in ihren Wirbelknochen – ohne dass sich ihr Chirurg darum gekümmert hätte.

Das Gericht kam laut den Tamedia-Zeitungen ohne Zweifel zum Schluss, dass Aebi

  • sich in einem finanziellen Verhältnis mit der Herstellerfirma befunden hatte, als er die sieben Patienten operierte,
  • sich dafür eingesetzt hatte, das Implantat auf dem Markt bekannt zu machen
  • es in wissenschaftlichen Beiträgen beworben hat,
  • wusste, dass das Implantat in Versuchen bei Affen Risse bekam und brach,
  • die Patienten falsch informiert und ihr Vertrauen missbraucht hat,
  • die Patienten auch dann nicht informierte, als die Herstellerfirma Ranier 2014 das Implantat vom Markt zurückzog,
  • und schliesslich seine Patienten auch nicht kontrollierte, obwohl Ranier das ausdrücklich empfohlen hatte.

«Persönliche Niederlage»

«Das Scheitern der Cadisc-L ist zur persönlichen Niederlage geworden, mit der er sich nicht abfinden konnte», fasste der Richter zusammen. Er warf dem Angeklagten verwerfliches Handeln und eine erschreckende Gleichgültigkeit vor.

Max Aebi hingegen sieht die Verantwortung, die er als Arzt hatte, immer noch nicht ein. Vor drei Wochen sagte er bloss: «Nie wollte ich jemandem schaden.» Im Verfahren verweigerte er jegliche Aussage. Durch seine Anwältin liess er sämtliche Vorwürfe bestreiten. Er forderte nicht nur einen Freispruch in allen Punkten, sondern verlangte darüber hinaus 862’000 Franken Schadenersatz und 56’000 Franken Genugtuung – für sich selber. Das Urteil brachte keine Kehrtwende. Er und seine Anwältin Sarah Schäppi nehmen es «mit Enttäuschung zur Kenntnis», heisst es in einer Mitteilung der Anwältin. Und weiter: «Wir teilen die rechtliche Würdigung des Gerichts jedoch nicht.»

Erneut sind laut der Mitteilung der Anwältin nicht die sieben Patienten des Chirurgen die Opfer, sondern Max Aebi selber: «Die vergangenen sieben Jahre waren für unseren Mandanten und seine Familie eine ausserordentlich belastende Zeit.» Er brauche jetzt Zeit, «um das Urteil zu verarbeiten» und zu prüfen, ob er es an die nächste Instanz weiterziehen wolle.

Medien dürfen Max Aebis Namen immer noch nicht nennen

Infosperber verfolgte die Verkündung des Urteils nicht vor Ort, sondern fasst die wichtigsten Aussagen zusammen, welche die Tamedia-Zeitungen veröffentlicht haben. Im Gerichtssaal waren nur Journalisten und Journalistinnen zugelassen, die unterschrieben haben, dass sie den Namen des Beschuldigten nicht nennen. Aus diesem Grund nannten die Gerichtsberichterstatter vor Ort den Namen von Max Aebi nicht.

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