Totalblockade Kubas: Kaum jemand spricht vom Völkerrecht
Kuba ist abgeschnitten von lebenswichtigen Gütern aus dem Ausland. Ohne Diesel und Benzin kein Strom. Ohne Diesel oder Benzin zu wenig Transporte und keine Abfallentsorgung. Ohne Banküberweisungen ins Ausland und aus dem Ausland ein wirtschaftliches Chaos. Ohne importierte Wirkstoffe keine Medikamente. Ohne Ersatzteile keine brauchbaren Geräte für Chirurgen.
Als Folge der Sanktionen sterben viele Kubanerinnen und Kubaner vorzeitig.

Schlagzeilen machten bei uns die eingestellten Flüge. Die Flugzeuge können in Kuba kein Flugbenzin mehr tanken. Damit fallen die Touristen aus – eine Haupteinnahmequelle der Kubaner.
Seit Fidel Castro im Jahr 1962 russische Raketen im Land stationieren liess, hat Kuba die USA nie mehr bedroht. Kuba versuchte nur noch, gegenüber den Diktaturen in Lateinamerika mit einem sozialistischen System zu trumpfen. Aus diesem Grund boykottieren die USA Kuba schon seit Jahrzehnten. Notgedrungen wandte sich Kuba an Russland und an Venezuela. Beide verkauften Kuba Rohöl, Benzin und Diesel.
Die UN-Vollversammlung verurteilt die US-Blockade gegen Kuba jedes Jahr – seit 1992. Einzig die USA und Israel stimmen regelmässig gegen die Resolution.
Doch kürzlich hat Präsident Donald Trump über Kuba eine noch viel umfassendere Blockade verhängt. Schluss mit den Importen aus Venezuela, Russland und anderer Länder, die mit Kuba «befreundet» waren. Die Bevölkerung soll ausgeblutet werden, um einen Regime-Wechsel in Havanna herbeizuführen.
Die USA machen «nationalen Notstand geltend
Zu diesem Zweck erliess Präsident Donald Trump am 29. Januar 2026 ein Kuba-Dekret. Er berief sich auf einen «nationalen Notstand». Kuba bedrohe die USA. Das wirtschaftliche und finanzielle Embargo gegen Kuba soll total sein. Trump drohte allen Ländern, die Kuba direkt oder indirekt Erdöl oder Erdölprodukte liefern, mit zusätzlichen Strafzöllen.
Kuba figuriert auch auf der US-Liste der «State Sponsors of Terrorism», was scharfe Sanktionen im Finanz- und Wirtschaftsbereich nach sich zieht.
Sämtliche US-Bürger und US-Firmen im Ausland müssen die US-Sanktionen befolgen.
Trump wirft Kuba Folgendes vor:
- Kubas Ölimporte aus dem «Schurkenstaat» Venezuela und Kubas Beziehungen mit Venezuela;
- Kubas Handelsbeziehungen mit Russland, Iran oder Nordkorea (mit wem sonst hätte das sanktionierte Kuba Handel betreiben sollen?);
- die Weigerung Kubas, Personen auszuliefern, die von den USA gesucht werden.
Ein krasser Verstoss gegen das Völkerrecht
Diese Gründe reichen laut UN-Menschenrechtsexperten bei Weitem nicht aus, um Kuba als Terrorstaat zu behandeln. Die UN-Experten fordern, «Kuba von der Terror-Liste zu streichen und alle einseitigen Zwangsmassnahmen, einschliesslich des seit 63 Jahren bestehenden US-Embargos, aufzuheben».
Die UN‑Charta schützt die souveräne Gleichheit der Staaten und verbietet Einmischungen in innere Angelegenheiten von Drittstaaten. Ein umfassendes Wirtschaftsembargo mit dem Ziel eines Regime‑Wechsels gilt als unzulässige politische Zwangsmassnahme.
Die «Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt» forderte am 31. Januar 2026, die Sanktionen gegen Kuba sofort aufzuheben.
Stellungnahmen von Völkerrechtlern
Stefan Oeter, Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, erklärte gegenüber Infosperber:
«Ich sehe keinen ernsthaften Ansatzpunkt, die ökonomische Erdrosselungsstrategie der US-Regierung in irgendeiner Weise völkerrechtlich zu rechtfertigen. Dies ist Teil des Komplexes der überschiessenden US-Sanktionsregimes mit übergriffig extraterritorialer Reichweite. Unter dem gegenwärtigen Völkerrecht gibt es eigentlich keine Befugnis, anderen Staaten vorzuschreiben, mit wem sie wie Handel treiben (oder nicht). Sich darüber Bestimmungsmacht anzumassen, ist zumindest ein Verstoss gegen das Interventionsverbot.
Das mag im Falle Russlands mit seinem laufenden Aggressionskrieg anders sein – aber ich sehe nicht, dass Kuba schwerwiegende Verstösse gegen Normen des ‹jus cogens› (des zwingenden Völkerrechts) vorzuwerfen wären, auch wenn das Regime in Havanna in menschenrechtlicher Perspektive unschöne Züge trägt.»
Rainer J. Schweizer, emeritierter Professor für Völkerrecht und Staatsrecht an der Universität St. Gallen:
«Es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Intervention der USA in Kuba, von dem heute keinerlei Gefahr für die USA ausgeht. Anders als zur Zeit von Chruschtschow, der Raketen auf Kuba stationieren wollte. Auch die Blockade Kubas ist durch nichts zu rechtfertigen, ist sie doch auch eine nicht vom Sicherheitsrat vorgesehene Gewaltanwendung gegen einen souveränen Staat, geschweige dass sie als humanitäre Intervention angesehen werden dürfte (welche unverändert völkerrechtlich umstritten ist).
Die Erfahrung aus dem US-Angriff auf Venezuela ist zudem, dass sich für die Bevölkerung nichts gebessert hat. Das dürfte in Kuba ähnlich ablaufen.»
Und schliesslich Norman Paech, emeritierter langjähriger Professor für Völkerrecht an der Universität Hamburg, der sich auch für die Friedensbewegung engagiert hatte:
«Die US-Regierung bringt als einzige Rechtfertigung für die weitere Verschärfung ihrer Sanktionen die angebliche Gefährdung der Sicherheit der USA und die Erklärung des nationalen Notstandes vor.
Das ist Unsinn. Kuba ist völkerrechtlich berechtigt, mit jedem Staat in der Welt Verträge zur Versorgung der eigenen Bevölkerung abzuschliessen. Das können die USA der kubanischen Regierung nicht verbieten.
Die Listung Kubas als Staat, der den internationalen Terror unterstützt, ist ohne faktische Grundlage. Die Handelsbeziehungen zu Russland, Iran und Nordkorea reichen dafür nicht aus.
Im Gegenteil: Die seit über sechzig Jahre andauernden ökonomischen und politischen Sanktionen der USA gegen Kuba gefährden nachweislich in zunehmendem Masse das Leben und die Existenz des kubanischen Volkes. Sie sind ein absolut unverhältnismässiger und völkerrechtswidriger Eingriff in die Souveränität Kubas.»
Infosperber hat auch Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht an der Universität Zürich, um seine Einschätzung gebeten. Er bat darum, die Anfrage an andere Kollegen und Kolleginnen zu richten. Er meinte: «Die Beantwortung Ihrer Frage ist gar nicht so einfach.»
Laut Mediendatenbank haben grosse Medien in ihren Berichten über das US-Embargo gegen Kuba das Völkerrecht nie erwähnt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









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