Kommentar

Bundesrat krebst vor Trump und Big Tech zurück

Leo Keller © zVg

Leo Keller /  Im neuen Plattformgesetz fehlt ein strenger Schutz vor Fake News, Verleumdung, Nötigung, Betrug und Kinderpornografie.

Red. – Leo Keller, der Autor dieses Gastbeitrags, ist seit 2000 Internetunternehmer und Unternehmensberater. Er ist Geschäftsführer der Firma Ocean Blue Semantic Web Solutions GmbH.

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Eigentlich wollte der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) schon im Herbst 2024 verabschieden. Es sollte die Menschen vor widerrechtlichen Angriffen im Internet schützen und den Plattformbetreiber endlich in die dringend notwendige Verantwortung einbinden.

Der Bundesrat zögerte nach den Warnungen von Vize J.D. Vance in München, dass Trump jegliche Einschränkungen «seiner» Plattformen als Kriegserklärung betrachten würde, mit der Publikation des Entwurfs. In der Zwischenzeit hat er ihn offenbar nochmals verschlimmbessert. Was er nun in die Vernehmlassung gegeben hat – sie läuft bis zum 16. Februar – könnte man als tieferen Kniefall interpretieren. Tiefer als die EU, die mit ihrem «Digital Services Act», in Kraft seit 2024, den Zorn des «US-Monarchen» auf sich gezogen hat. Denn die USA haben kurz vor Weihnachten Sanktionen gegen fünf EU-Beamte und Digital-NGO-Aktivistinnen verhängt.

Warum es das neue Bundesgesetz KomPG braucht

Kommunikationsplattformen wie Facebook, X, Instagram, Tiktok, Ricardo, Ebay u.a. sind heute aus dem öffentlichen und privaten Leben nicht mehr wegzudenken. Sie gehören zum digitalen Service Public. Sie sind natürliche Monopole, weil sie nach den Regeln der Netzwerk-Ökonomie funktionieren. Das heisst, sie können nicht wirklich zerschlagen werden. Darum müssen sie gesellschaftlich kontrolliert und reguliert werden. So ist sicherzustellen, dass sie ihre Monopolmacht nicht ungebremst missbrauchen können.

Um es gleich vorwegzunehmen: Der Gesetzesentwurf ist nicht im Ansatz dazu geeignet, diese Monopolplattformen gesellschaftlich zu kontrollieren.

Gesetz über natürliche Monopole für einen existentiellen Service Public erfordert andere Ziele

Suchmaschinen und Kommunikationsplattformen funktionieren als natürliche Monopole, weil sie extrem von der Netzwerk-Ökonomie profitieren, in der der Grenznutzen mit dem Wachstum nicht ab, sondern massiv zunimmt – für alle Marktteilnehmenden. Darum gibt es im Westen nur ein einziges Facebook, X, Instagram, Tiktok, Google. Das ist in der Wissenschaft schon lange klar. Darum wirkt das amerikanische Instrument der Zerschlagung der Monopole nicht. Darum müssen diese Unternehmen, wie die anderen natürlichen Monopole (Wasserversorgung, Stromversorgung und Bildung), verstaatlicht oder sehr stark reglementiert und kontrolliert werden.


Plattformen sind ein Instrument der Freiheit

Es ist wichtig, dass die Plattformen allen Nutzenden das gleiche Recht einräumen, ihre Meinung zu veröffentlichen: Meinungsäusserungsfreiheit. Und das Recht ihre Produkte anzubieten: Handelsfreiheit. In diesem Sinne sind diese Plattformen ein wichtiges Freiheitsinstrument für alle – ein Demokratisierungsinstrument der Entfaltung: für die Meinungsäusserung, die Meinungsbildung, die Unterhaltung, den Austausch von Waren und Dienstleistungen. Diese Freiheitsrechte müssen die Betreiber allen Nutzenden in gleicher Weise gewähren.

Die Gewährleistung dieser Freiheiten für alle muss die Gesellschaft sicherstellen und darum kontrollieren. Das vorgeschlagene Gesetz (KomPG) hat hier grosse Mängel. Selbst die Mittel der Nutzerinnen, dieses Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit selber durchzusetzen, wenn die Plattform sie behindet, sind sehr schwach ausgebildet. Für Nutzerinnen und Nutzer würde es schnell sehr teuer, weil sie zivilrechtlich klagen müssten.

Plattformen sind ein Instrument der Gerechtigkeit

Der Betrieb dieser Plattformen muss Gerechtigkeit auf vielen Ebenen gewährleisten – gerade weil sie so gross sind und so vielfältig genutzt werden können. Das ist überhaupt nicht selbstverständlich. Wir kennen auch die Problematik vom Missbrauch durch die Plattformbetreiber selber (Zensur, Benachteiligung unliebsamer Meinungen, selektive Anzeige von Beiträgen, Missbrauch der Meta-Daten durch den Plattformbetreiber). Ein Beispiel war die Brexit-Abstimmung in England.

Der Entwurf thematisiert den selektiven Machtmissbrauch durch den Plattformbetreiber gar nicht. Der Machtmissbrauch ist auch vom einzelnen Betroffenen fast nicht feststellbar – ausser er wird total geblockt.
Der vorliegende Entwurf ist aus einer ganz anderen Optik geschrieben: der missbräuchlichen und strafrechtlichen Nutzung durch Nutzenden. Das ist richtig, aber beinhaltet nur die eine Hälfte des Problems.

Die Verantwortung der Betreiber fehlt weitgehend

Es geht im Einzelnen um die

  • Gerechtigkeit im
    • Zugang zu allen Funktionen und Diensten für alle Nutzenden nach den gleichen Regeln
    • Anzeigen oder Verbergen von Posts gegenüber anderen Nutzenden
    • Anzeigen oder Verbergen von anderen potentiellen Netzwerkpartnern
    • Anzeigen oder Verbergen von bestimmten Werbungen
  • Transparenz in der verborgenen Qualität, die der Plattformbetreiber kennt
  • Korrekte Reichweiten-Angaben
  • Identifizierung der KI-Herstellung
  • Korrekte Angaben der Herkunft
  • Gerechtigkeit in der Anwendung der Algorithmen – Transparenz gegenüber Schlichtungs- und Evaluations-Instanzen und Gerichten

Die Durchsetzung des Rechtsstaates ist Sache der Gesellschaft

Der Entwurf weckt den Verdacht, dass es vor allem die Aufgabe der Nutzenden sei, missbräuchliches Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern zu erkennen. Das kann in einem Rechtsstaat nicht die Lösung sein. Der Verstoss gegen Recht und Gesetz muss auch im Netz primär Sache der Gesellschaft und der verantwortlichen wirtschaftlichen Akteure sein, mit anderen Worten: der Plattformbetreiber selber, die damit ja auch viel Geld verdienen. Dies kommt im Entwurf kaum vor. Bund und Kantone übernehmen – wie schon im Falle der internetbasierten Kinderpornographie – überhaupt keine Verantwortung. Das ist falsch und sehr bedenklich.

Das KomPG ist ein radikal neoliberales Produkt. Es privatisiert sogar die Kontrolle des Rechtsstaates im Internet. Es sollen Internet-Bürgerwehren geschaffen werden. Bürgerinnen müssen suchen, prüfen und melden und klagen. Behörden müssen gar nichts ausser den Meldungen der Bürgerinnen nachgehen. Dabei kann und muss man dies mit hochkomplexen vollautomatischen Cybercrime-Instrumenten machen. Die notwendigen Bestimmungen, dass die Behörden selber diese Kontroll-Aufgaben aktiv übernehmen müssen, fehlen vollständig in diesem Gesetzesentwurf.

Die Plattformbetreiber tragen zu wenig Verantwortung

Die Plattformbetreiber müssen nicht aktiv sicherstellen, dass die Rechte gewährleistet und die Pflichten eingehalten werden. Das Gesetz erweckt den Eindruck, die Plattformbetreiber müssten nur den Meldungen der Benutzenden nachgehen. Das reicht aber bei weitem nicht. Es muss primär ihre Aufgabe sein, widerrechtliche Inhalte rechtzeitig zu entdecken und gesetzeskonform zu entfernen. Die indirekte Beschreibung (Art. 6.1.) resp. die in Art. 13 und 14 aufgeführten Vorgehensweisen genügen bei weitem nicht, denn das Gesetz formuliert keinen Auftrag und keine Selbstverpflichtung für die Plattformbetreiber. Es ist aber sehr wichtig, dass die Plattformbetreiber selber die Hauptverantwortung dafür tragen, dass die Rechte für alle eingehalten und die missbräuchlichen Nutzungen (Art. 4.1.) entdeckt und korrekt entfernen werden (Art. 6 ff). Es muss ihre Aufgabe sein, die Betroffenen richtig zu informieren, damit die Meinungsäusserungs- oder Handelsrechte der Nutzenden gewährleistet werden können.

Solidarität auf den Plattformen fehlt völlig

In einer Demokratie ist es wichtig, dass bei Monopol-Plattformen, die primär nach den Regeln der Netzwerk-Ökonomie funktionieren, die im realen Leben existierenden Ungleichheiten nicht noch weiter verschärft werden. Das erfordert einen algorithmischen Minderheitenschutz. Das heisst:

  • Besonderer Schutz von Minderjährigen (Filter, algorithmische Kontaktüberwachung, etc.)
  • Besonderer Schutz von vulnerablen Minderheiten
  • Monitoring von Hass-Angriffen und Eingriffe von «Amtes wegen»
  • Aktive Unterstützung bei erfolgten Angriffen auf Einzelne (Opferschutz)
  • Gut ausgebaute unabhängige Meldestelle für Betroffene
  • Hilfsprogramme für Betroffene, finanziert durch die Plattformbetreibenden

Diese Schutzmassnahmen fehlen im vorliegenden Entwurf gänzlich.

Das KomPG im Zeitalter der KI und der kommenden Superintelligenz

Der vorliegende Entwurf ist offenkundig aus der Erfahrung und Praxis vor der breitflächigen Nutzung von sehr potenten ChatGPT-Anwendungen entstanden. Diese Entwicklung ist äusserst rasant und im Moment schwer absehbar. Darum müsste das neue Gesetz folgende Vorschriften machen:

  • Zwingende Deklarationspflicht für alle KI-generierten Inhalte
  • Verpflichtende Vorgaben für die Veröffentlichung von KI-generierten Bildern
  • automatische Prüfung und ev. Sperrung nichtdeklarierter KI-Contents

Unkoordiniertes Controlling wird zum Systemkollaps führen

Das Controlling der Plattformen ist von zentraler Bedeutung, leider aber im Gesetzesentwurf ungenügend geregelt: Er sieht drei verschiedene Controlling-Prozesse vor, die nicht koordiniert sind. Das BAKOM wird mit deren inhaltlichen Integration völlig überlastet sein. Der Vollzugsnotstand ist absehbar. So entsteht der Verdacht, dass der Controlling-Prozess bewusst unordentlich gestaltet ist. Das Controlling muss nicht nur überarbeitet werden, sondern mit einer scharfen Haftungsverantwortungen für die externen Controllinginstanzen ergänzt werden, denn sie sind die einzigen, die in diesem neoliberalen Bürgerwehr-System einen Überblick erarbeiten können.

Profite aus privaten Monopolen im Service Public müssten stark besteuert werden. Das Gesetz regelt gar nichts.

Die Plattform-Ökonomie ist heute weltweit die mit grossem Abstand profitabelste Branche. Führende Wirtschaftswissenschaftler reden bereits vom neuen Technofeudalismus. Dieses Gesetz legt keine Grundlagen für die Besteuerung dieser Plattform-Firmen. Die Schweiz muss diese Firmen nur mit einer rechtlich verbindlichen Konzession arbeiten lassen, wie das in vielen Monopolsektoren ganz normal der Fall ist. In der Konzession können auch Sicherheits- und Fairnessauflagen gemacht werden, faire Steuern und Abgaben vorgegeben und Bussen oder Voraussetzungen für einen Konzessionsentzug festgelegt werden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.
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