Mexiko hat Anbau von Gentech-Mais in der Verfassung verboten
Mexiko ist wohl das erste Land, das den Anbau von genverändertem Mais sogar in der Verfassung des Landes verboten hat. Bereits am 7. März 2025 haben die beiden Parlamentskammern zwei entsprechende Verfassungsartikel verabschiedet.* In der Schweiz hat lediglich die landwirtschaftliche Fachzeitung «Schweizer Bauer» darüber informiert.
Laut Artikel 4 der Verfassung geht es um «den Schutz der Biodiversität, die Ernährungssouveränität, das agroökologische Management, die Förderung wissenschaftlich-humanistischer Forschung, Innovation und um traditionelles Wissen». Totillas aus Mais sind das mexikanische Grundnahrungsmittel.
Internationale Saatgutkonzerne hatten in Mexiko dafür lobbyiert, auf 2,5 Millionen Hektar Land Gentech-Mais anbauen zu können. Der grossflächige Anbau hätte kleine Bauern und viele indigene Gemeinschaften von den Konzernen abhängig gemacht oder zur Aufgabe gezwungen. Denn das genveränderte Saatgut ist patentiert, teuer und muss jedes Jahr neu gekauft werden, häufig zusammen mit Pestiziden und Dünger.
Gentech-Mais darf weiter importiert, jedoch nur an Tiere verfüttert oder industriell verwendet werden.
Selbstversorgung mit Mais in Mexiko
Zeitraum | Selbstversorgungsgrad | Bemerkung |
Bis ca. 1990 | Nahezu 100 % | Import nur als Ausnahmen |
1990er Jahre | Rückläufig | Beginnende Abhängigkeit |
Ab 2000 | < 75 % | Vor allem gelber Mais… |
2025 | ca. 50 % | … für die Futterindustrie |
Weil importierter Gentech-Mais schon bisher fast ausschliesslich als Futtermittel und für industrielle Nahrungsmittel verwendet wurden, ändert sich wenig. Mexiko, das bis 1990 noch kaum Mais importierte, deckt seinen Bedarf heute zu rund der Hälfte mit Importen, und zwar fast nur aus den USA. Grund ist der enorm gestiegene Bedarf an Futtermitteln für die industrielle Tierhaltung.
Das Perverse: US-Maisbauern erhielten im Jahr 2024 über drei Milliarden Dollar an direkten Subventionen. Davon können mexikanische Maisbauern nur träumen. Immerhin erhalten auch sie Kredite zu niedrigeren Zinsen und der Staat kauft ihnen fünf Prozent der Ernte, um damit in bedürftigen Regionen günstigen Mais abzugeben.
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Die beiden Verfassungsartikel im Wortlaut (spanisch und deutsche Übersetzung):
Artículo 4 y Artículo 27 de la Constitución Mexicana (Reforma sobre Maíz Transgénico, 2025)
Artículo 4 (fracción reformada)
Toda persona tiene derecho a la alimentación nutritiva, suficiente y de calidad.
El Estado garantiza este derecho.
México es el centro de origen y diversidad del maíz, que es un elemento de la identidad nacional, un alimento básico del pueblo mexicano y la base de la existencia de los pueblos indígenas y afromexicanos.
Su siembra en el territorio nacional debe ser libre de modificaciones genéticas que se obtengan con técnicas que superen las barreras naturales de la reproducción o recombinación, como la transgénesis.
Cualquier otro uso del maíz genéticamente modificado debe ser evaluado conforme a las disposiciones legales para que no represente riesgos para la bioseguridad, la salud y el patrimonio biocultural de México y su población.
Se prioriza la protección de la biodiversidad, la soberanía alimentaria, la gestión agroecológica, la promoción de la investigación científico-humanista, la innovación y los saberes tradicionales.
Artículo 27 (adición de la fracción XX)
El Estado fomentará las condiciones para el desarrollo rural, cultural, económico y sanitario con el fin de crear empleo y garantizar el bienestar de la población campesina, así como su participación e integración en el desarrollo nacional.
Fomentará la actividad agropecuaria, las culturas tradicionales con semillas nativas, en particular el sistema milpa, para el aprovechamiento óptimo del suelo libre de maíz genéticamente modificado, conforme a lo establecido en el artículo 4, con acciones de infraestructura, insumos, créditos, servicios de capacitación, investigación, innovación, conservación de la agrobiodiversidad y apoyo técnico para fortalecer las instituciones públicas nacionales.
Asimismo, expedirá leyes reglamentarias para la planeación, organización y vigilancia de la producción agropecuaria, su industrialización y comercialización, considerándolas de interés público.
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Art. 4 der Verfassung
Mexiko ist das Ursprungs- und Vielfaltszentrum des Mais, der ein Element der nationalen Identität, ein Grundnahrungsmittel des mexikanischen Volkes und die Grundlage der Existenz indigener und afromexikanischer Völker ist.
Sein Anbau im nationalen Hoheitsgebiet muss frei von genetischen Modifikationen sein, die mit Techniken erzeugt wurden, die die natürlichen Barrieren der Fortpflanzung oder Rekombination überwinden, wie beispielsweise Transgenik.
Jede andere Verwendung von gentechnisch verändertem Mais muss gemäss den gesetzlichen Bestimmungen daraufhin bewertet werden, dass keine Gefahren für die Biosicherheit, die Gesundheit und das biokulturelle Erbe Mexikos und seiner Bevölkerung bestehen.
Vorrangig ist der Schutz der Biodiversität, der Ernährungssouveränität, das agroökologische Management, die Förderung wissenschaftlich-humanistischer Forschung, Innovation und traditionellen Wissens.
Art. 27 der Verfassung
Der Staat fördert die Bedingungen für die ländliche, kulturelle, wirtschaftliche und gesundheitliche Entwicklung mit dem Ziel, Beschäftigung zu schaffen und das Wohlergehen der bäuerlichen Bevölkerung sowie deren Teilhabe und Integration in die nationale Entwicklung zu gewährleisten.
Er fördert die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, traditionelle Kulturen mit einheimischem Saatgut, insbesondere das Milpa-System, zur optimalen Nutzung des Bodens frei von gentechnisch verändertem Mais, gemäss den in Artikel 4 festgelegten Bedingungen, mit Infrastrukturmassnahmen, Betriebsmitteln, Krediten, Schulungsdiensten, Forschung, Innovation, Erhaltung der Agrobiodiversität und technischer Unterstützung zur Stärkung nationaler öffentlicher Institutionen.
Ebenso erlässt er Regelungsgesetze zur Planung, Organisation und Überwachung der landwirtschaftlichen Produktion, ihrer Industrialisierung und Vermarktung, wobei diese als von öffentlichem Interesse betrachtet werden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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