TitelExpertenbericht

Der schubladisierte Expertenbericht des Bundes liefert die Begründung für einen Speicherzuschlag © -

Wasserzinsen sind 65 Millionen Franken zu tief

Kurt Marti /  Aus einer Studie des Bundes folgt, dass die Stromkonzerne den Bergkantonen jährlich 65 Millionen zu wenig Wasserzinsen zahlen.

Die Stromkonzerne wollen in Kooperation mit dem Bundesamt für Energie (BFE) die Wasserzinsen der Bergkantone massiv kürzen, um damit die milliardenschwere Misswirtschaft und die Fehlinvestitionen im Ausland abzufedern. Im Schönsprech der Strombranche heisst das «Flexibilisierung-Modell». In Wirklichkeit ist es ein kolonialistischer Angriff auf die Finanzen der Bergkantone und -gemeinden.

Aufgrund der Zahlen, welche die Interessenvertreter der Stromkonzerne in letzter Zeit aufgetischt haben, könnten die finanziellen Ausfälle der Gebirgskantone Graubünden und Wallis und deren Gemeinden im Extremfall 75 Millionen Franken beziehungsweise 100 Millionen Franken betragen. (siehe Infosperber: Bergkantone: Anti-Wolf statt Pro-Wasserzinsen).

Strombranche verhinderte zweimal den Speicherzuschlag

Statt nun die Verantwortlichen der Stromkonzerne zur politischen Rechenschaft für die jahrelange Misswirtschaft zu ziehen, hat das BFE auf politischen Druck der Stromwirtschaft eine Gesetzesrevision zur Senkung der Wasserzinsen ausgearbeitet und will diese im Mai in die Vernehmlassung schicken.

Doch für eine Senkung gibt es gar keinen Grund. Ganz im Gegenteil. Die Stromkonzerne haben in den letzten 20 Jahren nicht zu viel, sondern zu wenig Wasserzinsen bezahlt. Durch geschicktes Lobbying ist es ihnen 1996 und 2009 im National- und Ständerat gelungen, den sogenannten Speicherzuschlag zu verhindern; 1996 nur äusserst knapp mit Stichentscheid des Nationalratspräsidenten. Das heisst, die wertvolle, regulierende Leistung der Speicherkraftwerke für das gesamte Schweizer Stromnetz wird im heutigen Wasserzins gar nicht berücksichtigt.

Bericht des Bundesrats empfiehlt den Speicherzuschlag

Bei Einbezug der besonderen System-Leistung der Speicherkraftwerke müssten die Wasserzinsen für den Kanton Wallis um 24 Prozent und für die anderen Gebirgskantone 9 – 15 Prozent höher sein. So steht es im Expertenbericht «Ökonomische Überlegungen: Grundlagen Wasserzinspolitik», den der Bundesrat in Auftrag gegeben hat und der seit 2008 ungenutzt in den Schatullen des BFE schlummert:

Und der Expertenbericht hält weiter fest: «Bundesrechtlich einheitlich festgesetzte Speicherzuschläge erlauben es, die Qualität der Stromproduktionsmöglichkeiten aus Speicherseen sowie die höhere Wertschätzung von Spitzen- und Regelenergie aus Speicherkraftwerken mit einem nach einer einheitlichen Regel ermittelten Zuschlag zu berücksichtigen.»

Auf der Grundlage dieses Bundesberichts hätte der Kanton Wallis heute Anrecht auf zusätzliche 38 Millionen Wasserzinsen (24 Prozent von 160 Millionen) und der Kanton Graubünden auf zusätzliche 18 Millionen (15 Prozent von 120 Millionen). Alle Gebirgskantone kämen zusammen auf ein Plus von rund 65 Millionen pro Jahr.

Hochgerechnet auf die letzten 20 Jahre (bis 2010 mit dem alten Basissatz von 80 Fr./kW, ab 2011 mit dem neuen Basissatz von 100 Fr./kW und ab 2015 mit 110 Fr./kW) resultiert daraus rund eine Milliarde, die den Gebirgskantonen vorenthalten wurde beziehungsweise die Gewinne der Stromkonzerne steigerte.

Trauerspiel zum Expertenbericht

Die Geschichte des Expertenberichts des Bundes ist ein Trauerspiel sondergleichen: Anfang 2006 weckte ich als damaliger Redaktor der «Roten Anneliese» die Alpen-Opec mit einem Wasserkraft-Report aus dem Tiefschlaf. In der Folge reichte der damalige Walliser SP-Nationalrat Jean-Noël Rey im Nationalrat das Postulat «Anpassung der Wasserzinsen» ein , das von 52 NationalrätInnen aller Fraktionen unterzeichnet wurde und das vom Bundesrat einen Expertenbericht zur Erhöhung der Wasserzinsen verlangte.

2008 erschien der brisante Expertenbericht des Bundes, ohne dass die parlamentarischen Vertreter der Gebirgskantone ihn öffentlich erwähnten und für das Lobbying nutzten. Stattdessen liessen sie sich hinter geschlossenen Türen von den Interessenvertretern der Strombranche – zu denen ein Teil von ihnen selbst gehörte – einseifen und machten der Strombranche ein jährlich wiederkehrendes Weihnachts-Geschenk von 65 Millionen Franken.

In den fetten Jahren 560 Millionen zu wenig

Zum Milliarden-Geschenk beim Speicherzuschlag kommt ein weiteres Geschenk der Bergkantone an die Mittellandkantone hinzu: In den sieben fetten Jahren 2001 bis 2008 waren die Wasserzinsen im Vergleich zu den Milliardengewinnen eindeutig zu tief angesetzt. Die Stromkonzerne zahlten durchschnittlich nur 470 Millionen. Im Vergleich zu den 550 Millionen, die heute gelten, ist das eine Differenz von 80 Millionen und kumuliert über die sieben goldenen Jahre ergeben sich daraus 560 Millionen, welche die Stromkonzerne zu wenig bezahlten beziehungsweise einsparten und im Ausland in den Sand setzten. Dass nun die Bergkantone ein zweites Mal die Geprellten sein sollen, widerspricht jeder Gerechtigkeits-Logik.


CVP-Ständerat Stefan Engler: «Wie war das bis 2009?»

Der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler brachte dies anlässlich der Generalversammlung der «Grischelektra AG», deren VR-Präsident er ist, mit der folgenden Frage auf den Punkt: «Wie war das bis 2009, als die Stromkonzerne mit dem Strom aus der Wasserkraft jahrelang hohe Gewinne erzielten und diese die Wasserschlosskantone aufgrund zu tiefer Wasserzinsen und der Gewinnbesteuerung im Mittelland zu wenig davon profitieren liessen?»

Steuerflucht aus den Bergen ins Mittelland

Dabei spricht Engler eine weitere skandalöse Benachteiligung der Bergkantone an, nämlich die Besteuerung der Gewinne der Speicherkraftwerke. Was viele nicht wissen: Nicht nur die Milliarden-Gewinne, welche die Stromkonzerne mit dem Strom aus der Wasserkraft in den goldenen Jahren erzielten, flossen mehrheitlich Richtung Mittelland, sondern auch die Gewinnsteuern.

Denn paradoxerweise wurden die Wasserkraft-Gewinne mehrheitlich nicht in den Bergkantonen versteuert, wo der Strom produziert wurde, sondern in den Kantonen und Städten des Mittellandes, wo die Stromkonzerne ihren Sitz haben. Das System funktionierte ähnlich wie jenes der internationalen Rohstoffkonzerne, deren Muttergesellschaften ihren Sitz in der Schweiz haben. Und gleich wie bei den Rohstoffkonzernen gibt es kaum Transparenz und damit Zahlen.

Die «Rote Anneliese» publizierte im Jahr 2008 die transferierten Gewinne und Gewinnsteuern für das Walliser Speicherkraftwerk «Electra-Massa AG» aufgrund der Berechnungen der Expertenbüros «Brugger Hanser und Partner» und «easi»: Demnach flossen durchschnittlich 30 Millionen Franken pro Jahr an die Eigentümer der «Electra-Massa AG». Dabei entgingen den Standortgemeinden und dem Kanton Wallis zusammen schätzungsweise Gewinnsteuern von jährlich rund fünf Millionen Franken, die bachab ins Mittelland flossen. Die gleiche Rechnung präsentierte die «Rote Anneliese» damals auch für die «Kraftwerke Mattmark AG».

Hochgerechnet auf die gesamte Speicherproduktion der Bergkantone dürften sich die ins Mittelland verschobenen Gewinnsteuern zwischen 2001 und 2008 auf schätzungsweise 500 bis 800 Millionen Franken belaufen haben. Genaue Zahlen fehlen jedoch bis heute (siehe dazu die Bemerkung unten).

Es ist höchste Zeit, dass die Gebirgskantone diese ungefähren Hochrechnungen zum Speicherzuschlag, zum Wasserzins und zu den Gewinnsteuern jetzt von Experten genau berechnen lassen und der Öffentlichkeit medienwirksam präsentieren.

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Bemerkung: Dies ist eine grobe Schätzung, weil in Bezug auf die Gewinne und Gewinnsteuern aus der Wasserkraft in der Stromwirtschaft völlige Intransparenz herrscht. Die beiden genannten Expertenbüros haben die Gewinnmargen aus der Differenz der damaligen Gestehungskosten der «Electra-Massa AG» und dem damaligen Preis für Spitzenstrom an der Strombörse in Leipzig (EEX) berechnet. Die so berechnete Gewinnmarge pro kWh multipliziert mit der jährlichen Stromproduktion ergibt den geschätzten Gewinn.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war Geschäftsleiter (bis 1996), Redaktor (bis 2003) und Beirat (bis Januar 2012) der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES). Von 2000 bis 2010 war er Redaktor der «Roten Anneliese».

Zum Infosperber-Dossier:

Stromleitungd

Die Politik der Stromkonzerne

Elektrizitätsgesellschaften verdienen am Verkaufen von möglichst viel Strom. Es braucht endlich andere Anreize.

Staudamm

Streit um die Höhe der Wasserzinsen

Die Stromlobby und der Bund wollen im Parlament tiefere Wasserzinsen für die Bergkantone durchsetzen.

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3 Meinungen

  • am 26.03.2017 um 12:22 Uhr
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    Ich finde es etwas befremdlich, wenn man hier das Steuermodell der Schweiz, welches insbesondere von den Bergkantonen gestützt wird, angeprangert wid.
    Dieses baut ja genau darauf, dass nicht dort versteuert wird, wo Gewinne erzielt und Kosten für die Allgemeinheit (Infrastruktur etc) anfallen.
    Das dies unfair ist, ist offensichtlich, aber es ist immer unfair, nicht nur, wenn es statt ausländische Standorte oder die grossen Kantone zur Abwechslung mal Bergkantone trifft.

  • am 26.03.2017 um 13:22 Uhr
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    Das ist ja alles richtig, wenn dieses so ist oder jenes anders. Um beim «Wenn» zu bleiben: Wenn ich im Untergrund meines Gartens ein antikes Goldstück finde, dann gehört dieses Goldstück nicht mir. Es gehört der Eidgenossenschaft. Das ist mal so festgelegt worden. Warum sollte es auch mir gehören, nur weil es zufällig (völlig ohne mein Zutun) unter meinem Garten lag? Warum sollen aber die Gebirgskantone Wasserzinsen einheimsen dürfen? Haben sie die Täler etwa selbst gebaut und und machen sie den Regen selbst? Nicht wirklich! Darum haben sie auch nicht mehr Recht auf eine Gewinnabschöpfung aus der Wasserkraft, im Jargon auch eine Knappheitsrente genannt, als irgendwer sonst. Das Recht auf eine Knappheitsrente, für die Gebirgskantone ist total willkürlich. Das Recht ist obendrein schrecklich, weil es einen Fehlanreiz zur Zerstörung von Landschaft und Fliessgewässern führt, weil der Kanton (GR, z.B.) sowohl die Kraftwerke bewilligt als auch auch Knappheitsrente, genannt Wasserzinsen, einheimst.
    Im Fall des Goldstücks wäre eine Rente eher gerechtfertigt, als bei der Wasserkraft. Es macht nichts kaputt und ich hätte einen grösseren Anreiz, es auszugraben. Bei der Wasserkraftnutzung ist die selektive Verteilung der Knappheitsrente dagegen einfach nur Blödsinn.
    Wenn man der Meinung ist, dass via Finanzausgleiche Regionalpolitik gemacht werden soll, dann soll man das bitte so sagen und bitte korrekt tun — nicht via Wasserzinsen, bitte.

  • am 26.03.2017 um 22:05 Uhr
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    Herr Vogelsanger ihre Argumentation bleibt FALSCH, auch wenn Sie mit viel abstrakter Theorie (Knappheitsrenten, antikes Fundstückrecht, Gewinnabschöpfung) versuchen vom effektiven Missstand der ausbeuterischen Machenschaften der Stromkonzerne abzulenken.
    Mit Wasserzinsen sind schlichtweg fundamentale Nutzungsrechte abzugelten, wie diese im europäischen Rechtsverständnis seit Jahrhundert gelten. Es kann nicht sein, dass nun innerhalb der Schweiz mit einem liberalen Anstrich der verpasste Kolonialismus nachgeholt wird, und die ganze Bürde für das faire Einkommen von Gebirgskantonen der Regionalpolitik (Finanzausgleich) und somit dem Steuerzahler angelastet wird.

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