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Volksrechte fordern nun auch die EU-Kommission an ihrem Sitz in Brüssel heraus. © Eoghan Oliannain/flickr/cc

EU: Holpriger Start der direkten Demokratie

Jürg Müller-Muralt /  Die EU macht erste Schritte Richtung direkte Demokratie: nicht ganz pannenfrei und mit dem ersten Dämpfer für die Initianten.

Gegen die Vivisektion, für den Schutz von Milchkühen und für ein Menschenrecht auf Wasser als öffentliches Gut: Mit diesen Themen beginnt ein neues Kapitel in der Geschichte der Europäischen Union – jenes der direkten Demokratie. Still und zumindest hierzulande fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit sind im Mai und Juni 2012 die ersten EU-Bürgerinitiativen gestartet worden. Die Bürgerinitiative gilt als bedeutendste Demokratiereform der EU seit Einführung des Direktwahlrechts ins Europäische Parlament im Jahr 1979. Während die Demokratiedefizite der EU immer wieder Gegenstand umfassender Erörterungen sind, werden die Schritte in Richtung mehr Demokratie medial kaum registriert. Zugegeben: Es sind zaghafte Schritte, die Auswirkungen auf den Gang der Brüsseler Politik sind überschaubar. Aber immerhin, der Bann ist gebrochen.

Sieben Initiativen am Laufen

Formell eingeführt wurde das EU-Volksbegehren per Verordnung der EU-Kommission auf den 1. April dieses Jahres. Gemäss dem amtlichen Register (siehe Link unten) wurde die erste Bürgerinitiative am 9. Mai lanciert, die derzeit jüngste stammt vom 22. Juni, insgesamt laufen sieben Unterschriftensammlungen. Dieses direktdemokratische Instrument geht auf den Vertrag von Lissabon zurück. Es ist nicht vergleichbar mit der schweizerischen Volksinitiative, seine Durchschlagskraft ist bescheiden. Eine Europäische Bürgerinitiative ist lediglich eine Aufforderung an die Europäische Kommission, eine rechtliche Regelung in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist.

Ein Jahr für eine Million Unterschriften

Vor dem Start muss ein Bürgerausschuss aus mindestens sieben wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und –Bürgern aus sieben Mitgliedstaaten gebildet werden. Nach dem formellen Prüfverfahren durch die EU-Behörden müssen innert eines Jahres eine Million Unterschriften gesammelt werden. Kommt das Volksbegehren zustande, können die Initiantinnen und Initianten ihr Projekt vor dem EU-Parlament präsentieren. Die EU-Kommission muss sich mit dem Anliegen beschäftigen und entscheiden, ob sie eine Gesetzesvorlage unterbreiten will oder nicht; sie muss ihren Beschluss ausführlich begründen.

Ungenügende Vorbereitung

Man darf also gespannt sein, wie sich die Sache entwickelt. Der Start zumindest ist nicht ganz geglückt, wie die Non-Profit-Organisation EUobserver berichtet (siehe Link unten). Es sei nämlich noch gar nicht möglich, im grossen Stil Unterschriften zu sammeln, weil das dafür notwendige, von den EU-Behörden zur Verfügung gestellte Online-System nicht betriebsbereit sei. Gemäss EUobserver sind die EU-Behörden zudem nicht in der Lage, «die einfachsten Fragen zum Prozess der Bürgerinitiative zu beantworten.» Es fehlen Personal, wichtige Informationen zum Ablauf sowie die nötige Infrastruktur.

Anti-Atom-Initiative zurückgepfiffen

Rascher scheinen die EU-Behörden zu handeln, wenn es darum geht, unliebsame Initiativen gar nicht erst zuzulassen. Bereits sind mehrere Projekte zurückgepfiffen worden. Am meisten Staub aufgewirbelt hat die Initiative mit dem Titel «Meine Stimme gegen die Atomkraft». Geplant war ein Volksbegehren zum europaweit koordinierten Atomausstieg. Alle Hochrisiko-Reaktoren sollten rasch abgeschaltet werden, für die übrigen Meiler waren verbindliche Ausstiegspläne vorgesehen. Zudem sollte in der Europäischen Union bis 2050 der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien vollzogen sein.

Doch da haben die Initiantinnen und Initianten nicht mit dem wachsamen Auge der EU-Kommission gerechnet. In gedrechselter juristischer Sprache teilte Catherine Day, Generalsekretärin der Europäischen Kommission, dem Initiativkomitee unter anderem mit: «Die Rechtsgrundlagen der Europäischen Verträge können nicht dahingehend interpretiert werden, dass sie der Kommission die Möglichkeit geben, einen Rechtsakt vorzuschlagen, der auf eine Änderung bzw. Aufhebung einer Bestimmung des Primärrechts (im vorliegenden Fall des Euratom-Vertrags) hinausläuft.» Eine Änderung des Euratom-Vertrags sei zudem nur möglich, wenn alle Vertragsparteien damit einverstanden seien.

Gegen den Geist der Bürgerinitiative

Anders interpretiert die Organisation EUobserver die Rechtslage. Die EU-Kommission sei gemäss den Europäischen Verträgen ermächtigt, Änderungen zu EU-Verträgen vorzuschlagen. Damit sollte es konsequenterweise auch möglich sein, mit Volksbegehren entsprechende Änderungen anzuregen. Jedenfalls sei die Rückweisung «kaum mit dem Geist der EU-Bürgerinitiative und ihren Regeln zu vereinbaren.»

Das letzte Wort ist tatsächlich noch nicht gesprochen. Die Initianten, hinter denen Umweltorganisationen aus zwölf EU-Ländern stehen, geben jedenfalls nicht auf. «Wir werden weiter für einen europäischen Atomausstieg eintreten und die Durchführung eines europäischen Volksbegehrens sicherstellen», heisst es auf der Homepage von «Meine Stimme gegen Atomkraft». Und der deutsche Umweltverband BUND, einer der Mitinitianten, prüft derzeit juristische Schritte. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger spricht von einem «Affront gegen die europäische Umweltbewegung, für die wir ein Jahr nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima keinerlei Verständnis haben. Die Ablehnung schadet auch der Weiterentwicklung der Demokratie in der Europäischen Union.»

Demokratiepolitisch entwicklungsfähig

Der letzte Satz von Hubert Weiger muss so nicht zutreffen. Wenn sich aus diesem holprigen Start der direkten Demokratie in der Union eine breite Debatte entwickelt, dann kann aus der EU-Bürgerinitiative mit den Jahren durchaus ein Instrument mit Biss werden. Das Bewusstsein wächst, dass die EU nur eine Zukunft hat, wenn sie auch in demokratiepolitischer Hinsicht entwicklungsfähig bleibt. Die Frage der demokratischen Legitimation stellt sich gerade auch jetzt, mitten in der Eurokrise, wenn die Nationalstaaten weitere Souveränitätsrechte an die Union abgeben sollten.

Hier gibt eine am 11. Mai 2012 lancierte Initiative mit dem Titel «Let me vote» zumindest eine Teilantwort. Das Begehren will «die Rechte des Unionsbürgers ergänzen durch ein Recht zur Teilnahme an jeder politischen Wahl in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, zu denselben Bedingungen wie die Angehörigen dieses Mitgliedstaats.» Eines der Hauptziele ist für die Initiantinnen und Initianten «die Entwicklung der politischen Dimension des europäischen Projekts durch die Verstärkung des Gefühls der Zugehörigkeit zu einer Schicksalsgemeinschaft.»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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