Kommentar

Wie uns mit Solarstrom ein Licht aufgeht

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Photovoltaik-Anlagen hui, Gebote und Verbote pfui.

Das Bundesamt für Energie in Bern erwäge, Fassadenbeleuchtungen zu verbieten und Schaufensterbeleuchtungen einzuschänken. Das stünde, so berichtete die «NZZ am Sonntag», in einem «internen Arbeitspapier». Damit lösten die nationalen Energiebehörden schweizweit Empörung aus.

Auch Energieministerin Doris Leuthard distanzierte sich am Montag unverzüglich von solchen Plänen: «Die Schweiz ist ein freiheitliches Land. Jeder soll selbst entscheiden, zu welchem Zweck er Strom konsumiert und wo er spart», sagte Leuthard laut «Berner Zeitung» und beruhigte damit die am Montag am nationalen Stromkongress versammelten Stromverkäufer.

Doris Leuthard hat Recht. Denn statt unsinnige Stromanwendungen zu verbieten soll die Energiepolitik erneuerbare Energie fördern. Darum mein Kompromiss-Vorschlag: Die Illumination von Fassaden und Schaufenstern soll jederzeit erlaubt bleiben, sofern diese Beleuchtungen mit ungespeichertem Solarstrom aus Schweizer Photovoltaik-Anlagen versorgt werden. Damit allen ein Licht aufgeht.


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Eine Meinung zu

  • am 17.01.2013 um 17:30 Uhr
    Permalink

    … und selbst der Kompromiss ("… sofern diese Beleuchtungen mit ungespeichertem Solarstrom aus Schweizer Photovoltaik-Anlagen versorgt werden") ist nicht nötig. In wenigen Jahren werden es sich Geschäfte schon aufgrund von negativen Konsequenzen für ihre Reputation schlicht nicht mehr leisten können, Energie aus nicht erneuerbaren Quellen für Fassaden und Schaufenster zu «verbraten": «Was? Sie beleuchten Ihr Schaufenster, Ihre Fassaden noch mit Atomstrom? Pfui!"

    Roberto Rivetti, wettstein21.ch

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