Kommentar

Wilhelm Tell grüsste den Hut nicht….

Beat Allenbach © zvg

Beat Allenbach /  Stark gegenüber einem Mächtigen, solidarisch gegenüber Schwachen. So war Tell. In der heutigen Schweiz ist es genau umgekehrt.

Wilhelm Tell, wie ihn Friedrich Schiller darstellte, hat wahrscheinlich nie existiert. Doch die Legende ist so eindrucksvoll und faszinierend, dass sein Mythos zu unserer Wirklichkeit gehört. Sind wir nicht stolz, dass ein einfacher Bürger sich weigerte, den Gesslerhut zu grüssen, der auf die Stange gesteckt worden war, um die Unterwürfigkeit der Leute zu prüfen?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie wir heute unter ähnlichen Umständen handeln würden? Klar, jene die früher die Herren waren, sind bei uns heute demokratisch gewählt, sie können von uns keine Bücklinge verlangen. Unterwürfigkeit wird heute eher von Politikern praktiziert.

Ungerechte Privilegien für Reiche und Mächtige

Wünscht ein reicher Ausländer seinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, bieten zahlreiche kantonale Finanzdirektoren die Pauschalbesteuerung an. Um in den Genuss dieses Privilegs zu kommen, muss der Ausländer nur zusichern, dass er in unserem Land keiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Erfüllt er diese Bedingung, sind millionenschwere Einkünfte und riesige Vermögen steuerfrei, nur die mutmasslichen Lebenshaltungskosten dieser Personen werden versteuert.

Sie kommen gut weg und zahlen sehr wenig im Verhältnis zu ihrer finanziellen Stärke, gemäss einer Statistik fürs Jahr 2008 im Durchschnitt bloss 85 000 Franken. Im Kanton Zürich ist dieses Privileg in einer Volksabstimmung abgeschafft worden, doch in zahlreichen Kantonen besteht es weiterhin. Das ist nicht nur stossend, weil es gegen das in der Bundesverfassung verankerte Gleichheitsprinzip verstösst, es ist auch ungerecht gegenüber den begüterten Schweizern, welche die gesetzlich festgesetzten Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen müssen.

Regierungsräte, Politiker und die eidgenössischen Behörden machen einen tiefen Knicks vor Unternehmen und Konzernen, denen sie sehr günstige Steuerbedingungen und überdies das Holdingprivileg für ausländische Gesellschaften gewähren. Die Unternehmen, die in die Schweiz ziehen, sind in der Lage, Verluste dort zu «produzieren», wo die Steuern hoch und das Land arm ist, während sie Gewinne im Niedersteuerland Schweiz oder in Steueroasen anfallen lassen.

Einheimische werden vertrieben

Das ist nicht alles: Viele Unternehmen werden mit vorübergehenden Steuererlassen in die Schweiz gelockt. Der Wettkampf zwischen Kantonen (und Gemeinden), um vermögende Personen und Firmen anzulocken, ist schonungslos, aber mit perversen Nebenwirkungen:

• Der Steuerwettbewerb löst einen Wettlauf um sinkende Steuersätze aus, was in mehreren Kantonen und Gemeinden zu Defiziten führt; in deren Folge werden Sparprogramme durchgesetzt, die vor allem die Bevölkerung mit mittleren und kleinen Einkommen treffen.

• Die tiefen Steuern ziehen neue Unternehmen, hoch bezahlte Manager und reiche Ausländer an, was die Preise für Liegenschaften und Wohnungsmieten in die Höhe schnellen lässt. Das führt dazu, dass manche Einheimische die steigenden Mieten nicht mehr bezahlen können und ihre Gemeinde oder ihren Kanton, z.B. Zug, verlassen müssen; sofern sie eine eigene Wohnung oder ein Haus kaufen möchten, müssen sie sich ebenfalls anderswo umsehen. Die Politiker hatten wohl nicht die Absicht, ihren Bürgern den Krieg zu erklären, aber ihr Kampf um neue Unternehmen und begüterte Steuerzahler hat fatalerweise die Wirkung, Bürger mit bescheidenen Mitteln zu vertreiben.

Wo bleibt eigentlich der Rechtsstaat

Vor den Mächtigen kuscht auch die Eidgenossenschaft. Gibt die chinesische Regierung zu verstehen, dass die Schweiz den Dalai Lama nicht empfangen soll – er befindet sich im Exil, da die Grossmacht Tibet besetzt hat –, dann trifft sich keiner der Bundesräte mit ihm. Die Schweiz erwies sich auch bei anderer Gelegenheit fügsam gegenüber Starken und hart gegenüber Schwachen. Kurz nach der Rettung der UBS gab der Bundesrat dem Druck der USA nach und liess 255 Kundennamen der UBS den Vereinigten Staaten aushändigen, ohne sich um die Verpflichtungen eines Rechtsstaates zu kümmern. Inzwischen will die Schweiz die Steuerhinterzieher jener Länder nicht mehr schützen, welche die Schweiz bedrängen könnten. Die Gelder von Steuerhinterziehern aus armen und schwachen Ländern sind hingegen weiterhin sicher in der Schweiz.

Ja, es trifft zu, dass die Schweiz gegenüber den Schwachen hart ist. Tausende Frauen und Männer verrichten in unserem Land seit Jahren schwere, schlecht bezahlte Arbeiten, die volkswirtschaftlich wichtig sind. Doch Bund und Kantone weigern sich, den Aufenthalt dieser Sans-Papiers zu legalisieren und ihnen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. So leben diese Menschen weiterhin in Angst, jederzeit kontrolliert, verhaftet und weggewiesen zu werden; das scheint unsere Behörden kalt zu lassen.

Nachdenken am 1. August

Die Unterwürfigkeit der Schweiz gegenüber reichen Ausländern, die servile Haltung gegenüber Mächtigen, die Härte gegenüber Schwachen macht uns keine Ehre – aber es steigert die Einkünfte eines Teils der Schweizer. Der 1. August bietet uns Gelegenheit, über einige der Widersprüchlichkeiten in unserem vom Glück bedachten und schönen Land nachzudenken.


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Eine Meinung zu

  • am 2.08.2012 um 23:07 Uhr
    Permalink

    @) Kollege Allenbach, ich stimme Ihnen vorbehaltlos zu. Aber warum gibt es gegen diese offensichtlichen Manipulationen von Rechtsstaat und Demokratie mit mafiösem Einschlag so gut wie keinen erkennbaren Widerstand? Bei diesen spezifischen Themen gewinnt man auch allmählich den Eindruck, man habe es mit gelenkten Medien zu tun, die kaum noch Abweichungen von einer vorgezeichneten Linie wagen. Wie ist das in einer offenen Gesellschaft überhaupt möglich?

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