Kommentar

Von Mehrheiten und Minderheitenschutz

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Abstimmende entscheiden bei Urnengängen in der Schweiz nicht immer logisch, sondern möglicherweise auch verquer.

In der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Verträte die Mehrheit ihre Interessen konsequent, nähme sie die Initiative «1:12» der Jungsozialisten haushoch an. Denn dieses Volksbegehren verlangt, dass die höchsten Löhn in einem Unternehmen nur noch zwölf mal so hoch sein dürfen wie die tiefsten. Diese Bedingung erfüllen heute mehr als 99 Prozent aller Lohnabhängigen. Lediglich die winzige Minderheit, die jährlich mehr als eine halbe Million Franken kassiert, müsste mit Gehaltskürzungen rechnen.
Trotzdem empfahlen zwei Drittel aller vom Volk gewählten Mitglieder im nationalen Parlament, die 1:12-Initiative abzulehnen. Und das Risiko besteht, dass die Mehrheit des abstimmenden Volkes dieser Empfehlung folgen wird. Denn in der Schweiz, so zeigen frühere Volksabstimmungen zu Gunsten von Hausbesitzern, Aktionärinnen und Millionenerben, besteht ein ausgeprägtes Gespür für Minderheitenschutz.
Um den Schutz einer andern Minderheit geht es bei der Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften. Diese verlangt für alle Frauen und Männer, die in der Schweiz arbeiten, einen minimalen Lohn von 22 Franken pro Stunde; das entspricht für eine Vollzeitstelle je nach Berechnung einem Jahresgehalt von 42’000 bis 48’000 Franken. Ob das Parlament, das die Initiative im Lauf des Jahres beraten wird, diese – grössere, aber ärmere – Minderheit ebenfalls schützen will, bleibt abzuwarten.
Unterstützung müsste die Mindestlohn-Initiative zumindest von jener Minderheit erhalten, die die heute mehr als halbe Million Jahreslohn bezieht; dies allerdings nicht aus humanitären Gründen oder Gerechtigkeitssinn, sondern aus Eigennutz. Denn je höher der Mindestlohn steigt, desto geringer fällt die Lohnkürzung für die Spitzenverdiener aus, falls das Volk die 1:12-Initiative annimmt.


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keine

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