Kommentar

Die SVP stellt der Schweiz eine Falle

Beat Allenbach © zvg

Beat Allenbach /  Blochers Partei hat den Bogen mit ihrer Volksinitiative gegen Menschenrechte und Völkerrecht überspannt.

Kleinen Staaten, wie der Schweiz und Österreich, bietet das Völkerrecht Schutz vor Willkür der Grossmächte, einfache Bürger sind dank der Menschenrechte vor Benachteiligungen durch Staat und Gesellschaft geschützt. Die Schweiz sieht sich seit einigen Jahrzehnten als Teil der Weltgemeinschaft: Als Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen von der BGB, heute SVP, Aussenminister war, wurde die Schweiz 1963 Vollmitglied des Europarats. Bereits ein Jahrzehnt zuvor hatte der Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgearbeitet.

Zusatzprotokoll nimmt SVP Wind aus den Segeln
Ausgerechnet der SVP-Übervater Christoph Blocher und der Zürcher Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt haben eine Volksinitiative ausgeheckt, welche die Europäische Menschenrechtskonvention in Frage stellt und wohl bedeuten würde, dass die Schweiz den Europarat verlassen sowie Abkommen des internationalen Rechts aufkünden müsste. Die SVP wettert gegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der fast immer im Sinne der Schweiz entscheidet, in einigen Fällen jedoch gegen die Schweiz. Dabei gab es wenige Urteile, die in unserem Land vielen gegen den Strich gingen.

Das 15. Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention, das der Bundesrat Anfang März dem Parlament unterbreitete, will gerade das Subsidiaritätsprinzip stärken. Das bedeutet: Die Schweiz und die andern Vertragsstaaten erhalten mehr Ermessenspielraum beim Umsetzen der Menschenrechtskonvention, um den lokalen Umständen und Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Dadurch wird Vorbehalten von bürgerlichen Politikern Rechnung getragen und der SVP-Initiative Wind aus den Segeln genommen. Der Nationalrat wird das Zusatzprotokoll voraussichtlich im Herbst beraten.

Nicht weniger, sondern mehr Menschenrechte nützen der Schweiz

Weniger Menschenrechte wäre nicht allein für die Schweiz ein gefährlicher Irrweg, sondern für alle demokratischen Staaten. Für die Schweiz und die meisten andern Länder der globalisierten Welt wären mehr Menschenrechte in allen Staaten eine Wohltat. Die Globalisierung verlöre ihr hässliches Gesicht, denn wenn die Menschenrechte weltweit gelten würden, gäbe es die Schmutzkonkurrenz vieler Länder nicht mehr, die dank Zwangs- und Kinderarbeit sowie Gewerkschaftsverbot so billig produzieren können, dass ein Land mit einem gezähmtem Kapitalismus nicht konkurrenzfähig sein kann.

Der von vielen verehrte Übervater der SVP, Christoph Blocher, sagte vor den Medien mit Bezug auf die neue Volksinitiative: «Die höchste Staatsgewalt in der Schweiz ist der Souverän (das Volk, Anm.BA), für die Bundesverfassung Volk und Stände, für die Bundesgesetze das Schweizer Volk.» Das Volk ist einer der wesentlichen Akteure in der Schweiz, doch zu den Säulen der Demokratie gehören gleichzeitig das Parlament als Gesetzgeber, der Bundesrat als Regierung sowie die Justiz. Alle diese Kräfte sind durch ihre Rechte und Pflichten eingebunden ins komplexe politische System der Eidgenossenschaft. Keiner dieser Träger unserer Demokratie hat eine absolute Vormacht: das Volk kann nicht alleiniger Machtträger sein – ein Volk kann auch verführt werden. Deshalb braucht es ein Gleichgewicht der Kräfte.

Gegenwärtig vertraut die SVP-Spitze allein dem Volk, das der SVP zwar viele Abstimmungsniederlagen bescherte, aber wegweisende Vorlagen im Sinne der SVP entschieden hat, wie beim Europäischen Wirtschaftsraum, dem Minarettverbot, der Ausschaffung von kriminellen Ausländern und der Masseneinwanderung. Gross ist das Misstrauen gegenüber dem Bundesrat, und Blocher spricht zudem verächtlich über das Parlament, dem er immerhin 26 Jahre angehörte und in dem seine Partei am meisten Sitze innehat; hart kritisiert wird auch das Bundesgericht. Wer so schlecht über Regierung, Parlament und Justiz spricht, dem darf man unterstellen, dass er ein sonderbarer Demokrat ist.

Verfassungstreue nach Belieben

Die jüngste SVP-Initiative stammt von einem Wirtschaftsrechtler, dem Zürcher Uni-Professor und SVP-Kantonsrat Hans-Ueli Vogt. Ein Intellektueller, ein Professor als Verfasser einer Volksinitiative und als SVP-Ständerats-Kandidat – das ist ein Novum. Der Tages-Anzeiger titelte: «Hans-Ueli Vogt steht für eine neue SVP». Ja, das stimmt, aber er steht für eine SVP, die an den Grundfesten unseres Staats rüttelt, für eine SVP, die uns aus der Staatengemeinschaft herauslösen will und die von der Überzeugung getragen ist, dass wir allein am besten über die Runden kämen. Solche Phantasien können sich die USA, China oder Russland leisten, aber nicht die kleine Schweiz, die mit ihren nahen und fernen Nachbarn wirtschaftlich eng verflochten ist; in vielen Bereichen über internationale Vereinbarungen und Abkommen auch politisch.

Einerseits beteuert die SVP, die Bundesverfassung stehe über allem, andererseits grollt SVP-Präsident Toni Brunner, weil das Parlament beim Anwenden der Ausschaffungsinitiative die Bundesverfassung ernst nimmt und das in Artikel 5 verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip wenigstens in Härtefällen beachtet. Das ist ein eklatanter Widerspruch, denn Brunners Partei kann doch nicht auf der automatischen Ausschaffung von kriminellen Ausländern beharren, da die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss. Das zeigt, dass für die SVP die wortreich gelobte Bundesverfassung nur ausschlaggebend ist, wenn es ihr passt. Das weckt Misstrauen. Also Hände weg von der Verfassungsinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», die mit dem neuen Extrablatt der SVP allen Haushalten in der Schweiz zugestellt wurde.


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53 Meinungen

  • am 2.04.2015 um 15:17 Uhr
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    Zu sagen, die SVP widerspreche sich und interpretiere unsere Verfassung nach Belieben, sei diffamierend, meint E. Jacob. Er aber möchte Organisationen, die den herrschenden Kapitalismus überwinden wollen, verbieten lassen. Wer gemerkt hat, dass wir in erschreckendem Ausmass von Finanzjongleuren abhängen, soll das nicht sagen dürfen. Das schränkt die Meinungsfreiheit ein.
    Und «das Menschenrecht, sich überall niederzulassen, wo es einem gefällt» – gilt das für die aus dem Land Schweiz zu vertreibenden oder auch für die aus den anderen Ländern vertriebenen?

  • am 2.04.2015 um 16:23 Uhr
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    Das Ziel der SVP und der Rachefeldzug Ihres Rädeslführers ist die Destabilisierung und Zerstörung der demokratischen Schweiz, wohl um endlich einen Volkstribun zu installieren. Frieden sei dereinst seiner Asche.

  • am 2.04.2015 um 17:28 Uhr
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    Unsere Bundesverfassung definiert unsere Freiheitsrechte, wir haben nunmal eine freiheitliche und liberale Demokratische Staatsform. Diese freiheitliche Demokratieform aber abschaffen zu wollen, widerspricht in elementarster Form unserer Verfassung. Und die geplante Abschaffung de Kapitalismus ist ein direkter Frontalangriff auf Alles, was in dieser Verfassung niedergeschrieben ist. Wer so etwas nicht versteht, kennt den Inhalt der Bundesverfassung und das Wort Freiheit nicht. Fakten, da kann man mir vorwerfen, was immer man will.

    Und wenn ich über Linke schreibe, über ihre Ideologie, genau die Gleiche, die schon Marx, Lenin, und wie sie alle heissen mögen, vertraten, und einige Jahrzehnte lang ausprobierten, erfolglos, weil’s im Osten keine Bananen gab, oder dann nur für die Doppel-Gleichen, dann schreibe ich doch auch nichts, was nicht stimmt.

    Aber vielleicht hat ja auch nur das Grosskapital, mit seiner Werbung, seinen Winkelzügen und Uebertreibungen, dafür gesorgt, dass alle Frauen meinen, Blond, Bottox, Silikon und mehr gehöre zur modernen, naturbewussten und sozial hochkompetenten Frau.

    Sicher aber sorgte es dafür, den Dreibeinern bewusst zu machen, dass, wenn sie der Softie+ Stoss – Linie konsequent folgen würden, sie modetechnisch und frauen-verträglich eine viel bessere Form machen würden, als nur den immer Macho spielen zu wollen, der sie doch eigentlich gar nicht seien.

    Soll Jede|r glauben was er/sie will, und solange man glaubt, zahlt man ja auch gern dafür.

  • am 3.04.2015 um 09:53 Uhr
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    Lassen wir mal Ihr Links- und Rechtsproblem beiseite, obwohl beide Systemansichten z. T. erhebliche Probleme mit der Freiheit haben. So nebenbei bemerkt.

    Offensichtlich – eine Annahme – verstehen Sie, was Freiheit bedeutet. Sie haben das freie Wort: Erklären Sie die Freiheit!

    Ein paar Tipps aus der Literatur:

    Kants Theorie der Freiheit findet sich in der
    Kritik der reinen Vernunft (KrV), A532/B560-A558/B586.
    Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (dritter Abschnitt, S. 105-130)
    Kritik der praktischen Vernunft (KpV), A169-179.

    Sekundärliteratur
    Peter Baumann, Die Autonomie der Person, Paderborn: mentis 2000.
    Jonathan Bennett, Kant’s Dialectic, Cambridge: Cambridge University Press 1974, Kapitel 10.
    Charles Dunbar Broad, Kant. An Introduction, Kapitel 3.

    Ludwig Siep: Wir sind dreifach frei. «Die Zeit», 20.8.2011

  • am 3.04.2015 um 10:48 Uhr
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    Immer wieder diese «Gutmenschen"? Auch ich soll übrigens einer sein. «Gutmensch» ist als Verunglimpfung gedacht. Diejenigen, die ihren Mitmenschnen dieses Attribut anhängen, wissen es vielleicht nicht. Auch ein gewisser Goebbels hat seine innenpolitischen Gegner damit tituliert. Es scheint mir, dass in allen, die mit «Gutmenschen» herumhausieren, ein bisschen Goebbels steckt. Dass sie sich dann auch noch über die Nenschenrechte lustig machen, passt ja dazu. Etwas möchte ich diesen Zeitgenossen ins Gästebuch schreiben: Wir lassen uns von ihnen nicht perverse Gesellschaftsbilder aufschwätzen. Denn sie sind eine vorübergehende Zeiterscheinung. Schwache Menschen ohne Selbstvertrauen, die glauben, wenn sie andere in den Dreck ziehen, würden sie in (ihrer geistigen Bescheidenheit) an Bedeutung zulegen. Das war schon immer so, wenn der Untersatz eines Volkes zusehen musste, wie seine Privilegien den Bach hinuntertrieben.So bei der arroganten, schlecht gebildeten weißen Unterschicht im Apartheidstaat in Südafrika. Nun sind die Rednecks im Süden und mittleren Westen der USA an der Reihe und bald werden unsere «Rechtspopulisten» dran glauben müssen. Übrigens: Jeden Satz, den Herr Allenbach hier schreibt, finde ich treffend gut.
    Nein, wir werden es nicht zulassen, dass unser Land aus der EMRK austritt und zum Paria Europas wird.

  • am 3.04.2015 um 18:50 Uhr
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    Die SVP erfüllte alle Bedingungen einer religiösen Vereinigung und könnte elegant Steuerbefreiung erwirken. Sie ist mindestens so stramm geführt wie jede (monotheistische) Kirche oder Sekte. Wer sich dem Verkünder nicht unterordnet fliegt …. noch! (IS lässt grüssen!)

  • am 4.04.2015 um 07:33 Uhr
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    Ich habe nicht gefordert, den Kapitalismus abzuschaffen. Das ist auch nicht notwendig. Er schafft sich nämlich selber ab. Noch einige Jahre, im besten Falle im zweistelligen Bereich, dann ist er Geschichte. Was darauf folgt, das wissen die Götter.

  • am 4.04.2015 um 13:31 Uhr
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    A propos «Vordenker». Mit dem Denken kann es nicht weit her sein, bei jemandem der das Wort «intellektuell» als Schimpfwort braucht. Der Applaus der Bildungsfernen ist ihm aber alleweil gewiss. Die Frage ist: Soll die Schweiz in einer komplexen Welt zur Oase von Bildungsverweigerer werden, die sich in altertümlichen Anker-Mythos suhlen? Wie lange hätte solches Land wohl Bestand?

  • am 4.04.2015 um 14:27 Uhr
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    Das Thema scheint prädestiniert zu sein, mit Schagworten auf die Gegenseite einzudreschen. Dabei gäbe es Fragen, die durchaus viele interessieren könnten, wie zum Beispiel:

    – Wie verbindlich sind internationale Abkommen wie die EMRK eigentlich? Wie kommt es, dass Staaten (Russland, Türkei, …), die dabei sind, sich offenbar Handlungen erlauben können, die kaum EMRK-kompatibel sind?
    – Wie weit darf ein Gericht (EGMR) das Recht dynamisch weiterentwickeln, ohne den Grundsatz der Gewaltentrennung zu verletzen?
    – Wie soll das Verhältnis von internationalen Verträgen, die gar nichts mit Menschenrechten zu tun haben (z.B. Freihandelsverträge, bilateralt Verträge mit der EU, …), zur nationalen Gestaltung des Rechtes gehandhabt werden?

    Es darf keinesfalls dazu kommen, dass die Schweiz die EMRK aufkündet. Ich glaube jedoch, die Gefahr dafür wird eher grösser, wenn von Befürworterseite her heikle Fragen einfach ignoriert werden.

  • am 4.04.2015 um 16:02 Uhr
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    Dublu doza de tranchilizante, dragă asistentă.

  • am 7.04.2015 um 01:17 Uhr
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    Bravo Daniel Heierli und Oliver Bregy !

    Die ewig gestrigen aus der 68iger Bewegung sind vereinzelt tatsächlich noch aktiv und träumen immer noch von der rote Fahne in Bern.
    Und sie erdreisten sich unsere vorsichtig vorausdenkende Bürger als „Bildungsferne“ zu betiteln, vergessen aber dass es die jenige sind die morgens um 4 aufstehen um für die angeblich ach „so gebildete“ die nahrungsmittel bereitstellen, hart arbeiten.
    Diese Leute haben genau so ein recht über dieses Land zu bestimmen wie die die bis um 10 im Bett lagen … und nachmittags dann schnell für eine Stunde an die Uni rannten …
    Sorry, aber bei mir steigt die Galle wenn ich solches lese !

  • am 7.04.2015 um 17:30 Uhr
    Permalink

    Ja, Frau Bruderer da haben Sie ganz Recht. Und diese tapferen Mannen haben den Kühlschrank erfunden, Autos und Flugzeuge entwickelt und der bekannte Emmentaler Bauer Edison hat die Glühlampe erfunden. Zum Glück brauchen wir keine Intellektuellen und auch sonst niemanden auf der Welt: Oh holde Inselglückseligkeit.

  • am 7.04.2015 um 18:01 Uhr
    Permalink

    @Carmey Bruderer

    Was Sie – und denen Sie Beifall spenden – hier ausführen ist ein Klassenkampf, der weder erhellend noch weiterführend ist. Der Streit um bildungsnah und bildungsfern, um 4 oder 10 Uhr aufstehen, eine oder keine Stunde Unibesuch ist doch irrelevant, weil darin keine Kreativität zu erkennen ist.

    Es geht um Menschenrechte, die ich als universell betrachte und nicht als Pachtgut einzelner Staaten. Gerade hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen Italien ein Urteil gefällt, das dem von Italien Verurteilten recht gibt (http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/international/international-sda/Strassburg-verurteilt-Italien-wegen-Folter;art46446,514177). Um das geht es, und nicht um die Fremde-Richter-Mantras der Rechtspopulisten. Man stelle sich vor, Italien würde diesen Gerichtshof sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ignorieren, der Mann hätte nie eine Spur der Gerechtigkeit erfahren. Menschenrechte dürfen nicht als Mittel zum Zweck dienen, schon gar nicht von irgendwelchen populistischen Parteien.

    Frau Bruderer: In welcher Welt leben Sie?

  • am 7.04.2015 um 18:02 Uhr
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    Sie meint wohl eher die Germanistik- oder Geschichtsstudenten.

  • am 7.04.2015 um 18:15 Uhr
    Permalink

    @Olivier Bregy

    Wie kommen Sie darauf? Ich habe das nie bestritten! Wenn Sie – theoretisch – von einem Gericht verurteilt werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie die nächsthöhere Instanz anrufen. Richter sind Menschen und mit Urteilen nicht unfehlbar.

  • am 7.04.2015 um 18:21 Uhr
    Permalink

    Wenn der europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Pfifferling wert wäre, hätte er die Türkei massiv verurteilt, wegen dem Durschleusen der Dschihadistan nach Syrien und dem Irak. Was ist passiert? Gar nichts!
    Jeder einzelne Dschihadist, der die türkische Grenze überschreitet, begeht täglich mehrere Menschenrechtsverletzungen. Und täglich werden dort hunderte lebensmüde europäische lebensmüde Jugendliche weitergeleitet – womöglich bekommen sie in der Türkei noch ein Handgeld, Verpflegung und Waffen – und natürlich ein Versprechen auf ein paar dutzend Jungfrauen.

    Dem türkischen Richter kann ich nur sagen: «Drehen Sie von mir aus an einem Kebab-Spiess, aber bitte nicht Bundesgerichtsurteile."
    Wenn die dann mit der Verstümmelung von Kindern aufhören (Beschneidung), dann kann man dann mal über Menschenrechte sprechen.

    Was in Kiew abgeht ist auch bekannt: Seit Jahren keine Rechtssicherheit. Man höre und staune – schon vor dem Konflikt:

    http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/geld/Wer-mit-Kolomoisky-geschaeftet-landet-gelegentlich-vor-dem-Richter/story/27052314

    Jetzt werden Journalisten systematisch verfolgt:

    http://www.heise.de/tp/artikel/44/44105/1.html

    Die ukrainische Richterin möchte ich gerne fragen: «Wo haben Sie Ihr Handwerk gelernt – in der Ukraine?"

  • am 7.04.2015 um 18:48 Uhr
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    @ Uwe Pawlowski

    In welcher Welt ich lebe ?, … fragen sie eher in welche Welt ich gerne leben möchte !
    Dann antworte ich ihnen: Sicher nicht in einer die von Brüssel und Strassburg regiert ja sogar dominiert wird ! …

    Wir brauchen keine „höher gestellte“ Richter denn wer garantiert uns dass die besser, unfehlbarer … ja vielleicht göttlich sind ! Wer hat die gewählt und warum.
    Birgt eine Amtsdauer von 9 Jahre nicht auch die Gefahr der Selbstherrlichkeit ?
    Wenn schon, dann eine Universal Gerichtsbarkeit, an der sich ALLE Staaten halten müssen, denn wer sagt uns dass wir hier in Europa das „Ei des Columbus“ erfunden haben,gibt es nicht ein noch perfekteres Recht ?

    Wichtig und nicht zu vergessen : … „Die sind „Mensch gemacht“ diese Urteile aus Strassburg !!! …“

    Wie von O. Bregy schon erwähnt wir haben in unsere Schweizer Gesetze genügend Schutz für die Menschen eingebaut, für ihre Würde und auch ihre Rechte.

  • am 7.04.2015 um 19:42 Uhr
    Permalink

    Man kann es einfach auf den Punkt bringen. Es ist immer das Gleiche! Da kommt eine Organisation oder Instution und behauptet, über Allem zu stehen. Moralisch, wirtschaftlich oder was auch immer. Und so 20 bis 60% der Bevölkerung fallen darauf rein – ohne nur einen Momentlang die Menschen zu hinterfragen, die hinter diesen Institutionen stehen.

    Wer die Instutionen hinterfragt, ist für die Gläubigen Rechtspopulist oder ein Verschwörungstheoretiker.

    Nachdem das Bild der EU so langsam auch bei diesen Utopisten bröckelt, bleibt ihnen wohl nur noch der EGMR als letztes Zipfelchen, um an ihrer Europa-Idee festzuhalten. Dabei müsste doch auch der letzte Utopist irgendwann beginnen, solche Konstrukte zu hinterfragen – und dann von mir aus zu einem positiven Urteil gelangen. Aber einfach blindlings vertrauen und meinen, die folgen irgendwelchen universellen Gesetzen.

    Immer das Gleiche: Ein Eitikettenschwindel genügt, um einen erheblichen Teil der Bevölkerung zu täuschen.

  • am 7.04.2015 um 20:07 Uhr
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    Übrigens: Die Unwissenheit (Bescheuertheit?) beginnt bei denjenigen, die nicht wissen, dass die EMRK nichts mit der EU zu hat.

  • am 7.04.2015 um 20:13 Uhr
    Permalink

    »…um an ihrer Europa-Idee festzuhalten.» Herr Beutler. Bitte genauer lesen. Bescheurtheit beginnt mit Lesen, was man Lesen will.

  • am 7.04.2015 um 20:24 Uhr
    Permalink

    @20:13 Uhr: «Bescheurtheit beginnt mit Lesen, was man Lesen will."

    Auf diese Logik muss man erst kommen: Wenn man also nicht lesen will, ist man nicht bescheuert? Tolle Aussichten!

  • am 8.04.2015 um 09:48 Uhr
    Permalink

    "Nationale Parlamente werden untergraben» – von den Menschenrechten. Werden die nicht eher von allzu dominanten Vertretern von multinationalen Konzernen untergraben? Das Feindbild «fremde Richter» ist halt auch eine schöne Ablenkung von tatsächlichen Bedrohungen.

  • am 8.04.2015 um 13:31 Uhr
    Permalink

    Hier geht es nur noch um die sture und simple „Bekämpfung“ eines SVP Anliegen, nicht mehr um die Menschenrechte an und für sich, davon bin ich überzeugt !
    Der Feind muss bis in den Boden hinein geprügelt werden, koste was es wolle.

    Sollten die unfehlbare Richter in Strassburg, die von den linken nun „zu Götter“ erkoren worden sind, eines Tages entscheiden müssen ob ein Mensch ( …) auf kosten der Krankenkassen sich ein Schafskopf aufs Torso implantieren darf und dies absegnen und auch als sakrosanktes „Menschenrecht“ betrachten, … werden viele dem grossen Beifall spenden.

    Warten wir ab, so ein Fall wird bestimmt kommen, ich denke es hat genug Interessenten …

  • am 8.04.2015 um 14:11 Uhr
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    Pawlowski und Beutler stellen das Richterrecht, also einen Entscheid von 47 Richter, über Parlaments- und Volksentscheide. Wahrscheinlich wäre ihnen am liebsten nur ein Richter. Quasi Legislative, Exekutive und Judikative in Personalunion.

    Gewaltentrennung? Was soll’s. Weg damit! Lassr die Richter des EGMR unsere Gesetze machen.

    Schweizer Gesetze? Zuerst vom EGMR prüfen lassen, unser Volk ist einfach eines der dümmsten in Europa und muss bebeistandet werden.

    Hierarchie der Rechtsquellen? Antiquiert, weg damit, der EGMR soll entscheiden.

    Beutlowski – zwei Anarchisten zerstören die Rechtsordnung.

    Vielleicht solltet ihr euch der USA zur Verfügung stellen: Wenn die nämlich eine nationale Regierung stürzen wollen, müssten die nur euch in die Regierung hieven. Zwei Wochen später wären die nationalen Rechtssatzungen aufgehoben und das Ganze wesentlich unblutiger.

  • am 8.04.2015 um 14:17 Uhr
    Permalink

    Richterrecht? Was soll denn das? Ein Schwachsinn auf derselben Ebene wie der Begriff «Richterstaat». Richter fällen Urteile aufgrund von Gesetzen. Da gibt es immer einen Spielraum. In unserem und den andern europäischen Ländern kann ein Urteil weitergezogen werden. Letztendlich bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Was selten passiert. Noch viel seltener, dass Urteile unseres. Bundesgerichts zurückgewiesen werden. In letzter Zeit wegen Ausschaffungen oder Polizei- und Gefängnisgewalt. All die Verdikte des höchsten europäischen Gerichts haben sich im Nachhinein als völlig richtig erwiesen. Es waren gravierende Menschenrechtsverletzungen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die wahnwitzigen Bestrebungen, sich von der EMRK abzukoppeln, als Altlast in den Gehirnen einiger Wutbürger_innen verstaubt. Wer schreit in Europa Zetermordio gegen das Gericht in Straßburg? Der FN in Frankreich, die neonazistische NPD, die rassistischen Rechtspopulisten in den skandinavischen Ländern. In einigen Jahren werden diese politisch Abartigen eine Fußnote drei Geschichte sein.

  • am 8.04.2015 um 19:25 Uhr
    Permalink

    @ Uwe Pawlowskit

    Sie haben es schon richtig verstanden, der Feind, bzw. «euer Feind» ist doch die SVP, … verdrehen sie nicht meine Worte !
    Ausserdem verabscheue ICH Gewalt, die ist doch meistens Männersache, euere Sache, oder nicht ?

    Wir haben es hier offensichtlich mit einer fünfte Kolonne zu tun. Die Revoluzzer und Agitatoren verstecken sich unter uns und bekämpfen alles Schweizerische.
    Nicht die IS bedroht uns, … sondern diese ungesunde Ideologen die nur noch (in ihrem Obrigkeitswahn !), auf Strassburg und Brüssel blicken …

  • am 8.04.2015 um 19:46 Uhr
    Permalink

    Bei solch schwachsinnigen Verschwörungstheorien bleibt einem glatt die Spucke weg! Übrigens: Es war Blocher, der zumindest die verbale Gewalt ins Parlament und die Politik getragen. Es ist die Grundlage der Politik der SVP, persönlich zu diffamieren, da ja – nebst solchen absurden Verschwörungstheorien – wohl sachliche Argumente fehlen! Ihre Politik ist stets destruktiv, verneinend. Mir sind keine konstruktive aufbauende Vorschläge oder Initiativen bekannt.

  • am 9.04.2015 um 00:18 Uhr
    Permalink

    @ H. Fritsche

    Verunglimpft wird (dauernd) die SVP, und deren Mitglieder.
    Ich lege ihnen zusammengefasst dar was mich störte, hier die «Kostbarkeiten».

    Es fielen Adjektive wie Bescheuert, Bildungsfern, Bildungsverweigerer, Bekloppt, Rädelsführers, Goebbels, Dummheit, … arrogant und schlecht gebildet.

    Weiter mit wunderschöne Sätze wie …"Altlast in den Gehirnen einiger Wutbürger» …
    oder … „man hängt einem rückwärts gerichteten-sprich: faschistoidem, rassistischen- Menschenbild an.“ ….
    oder ….“Kreise überzeugen, denen es an geistigem Rüstzeug fehlt, die nationalistischen Scharfmacher zu durchschauen.„…
    auch …“ ein Sieg der Gerechtigkeit gegen Dummheit, Hass und bescheuertem Egoismus. „ …
    und: ….“Bildungsverweigerer, die sich in altertümlichen Anker-Mythos suhlen.“ …
    oder auch …“wenn der Untersatz eines Volkes“ …
    und: …“Schwache Menschen ohne Selbstvertrauen, die glauben, wenn sie andere in den Dreck ziehen, würden sie in (ihrer geistigen Bescheidenheit) an Bedeutung zulegen.“ …

    Es gipfelte dann mit dem Ausspruch: … „Frieden sei dereinst seiner Asche (gemeint war Blocher) !!! … So was schreibt man doch nicht.

    Alles euere Wortschöpfungen !
    Herr Allenbach hingegen hat sein Anliegen in höchst anständiger Sprache verfasst, ob man mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht wäre hier zu diskutieren gewesen, … aber was wurde daraus ?

    Ein tröstender Einwurf fand sich dann doch noch darin, denn Uwe Pawlowski sagte:

    Richter sind Menschen und mit Urteilen nicht unfehlbar !

  • am 9.04.2015 um 01:22 Uhr
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    "Strassburg verteidigt sein Territorium – die Staaten pochen auf Beschränkung. Ein jüngst auf Ministerebene ausgehandeltes Zusatzprotokoll soll nun den Konflikt entschärfen: Das Prinzip der Subsidiarität, wonach Entscheide möglichst von nationalen Gerichten nach eigenen Grundsätzen zu treffen sind, soll damit gestärkt werden. Statt wie bisher nur in der EMRK-Präambel soll die Subsidiarität als formale Regel festgeschrieben werden und Strassburg zur Räson bringen."

    -> http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Strassburger-Richter-befuerchten-ein—–politisches-Erdbeben/story/25345003?track

  • am 9.04.2015 um 01:25 Uhr
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    Mir fällt erst jetzt auf wie treffend der vergleich mit dem Schaf ist. Das Schaf ist ein Herdentier welches einen Leithammel blind hinterher läuft, egal ob der Weg direkt in den Abgrund führt …

    Na ja, die werden es wohl nie begreifen. Tröstlich ist dass die Schweiz wieder ein kleiner Schritt nach rechts macht, gerade genügend um solchem Brand gefährlichen «Ideologen Gedankengut» etwas Einhalt zu gebieten.

  • am 9.04.2015 um 12:58 Uhr
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    Herr Beutler, der EGMR hält sich an die EMRK, die Schweiz vielleicht an die Urteile des EGMR. Sie müssen da schon differenzieren. Wenn die Gegner der Initiative ähnlich betrunken argumentieren, dann besteht eine grosse Chancen für die Initiative.

    Die Feuerwehrübung, das Subsidiaritätsprinzip von der EMRK-Präambel rasch als formale Regel zu Formulieren, dürfte als Verlegenheit interpretiert werden.

  • am 9.04.2015 um 13:24 Uhr
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    Zu Martin Schubarth. Einst eine Lichtfigur der Linken. Ein
    brillanter Jurist, der an verschiedenen Universitäten lehrte, auch an nichtschweizerischen. Um 1990, damals noch in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, wurde er beinahe als Bundesrichter abgewählt – auf Betreiben der rechtsbürgerlichen Pro-Tell, einer helvetischen Lobbyorganisagion der Waffennarren. Ein Jahrzehnt später die unselige Spukaffäre. Wenige Jahre danach, ich war damals noch Luzerner Grossrat, ärgerte ich mich grün und blau über Schubarth. Gesinnungsfreunde und ich engagierten uns gegen die diskriminerende Einbürgerungspraxis der Gemeinde Emmen. Es kam zu einem BG-Urteil, das uns voll recht gab. Die SVP und Schubarth spieen Gift und Galle dagegen. Die SVP lancierte eine Initiative und fiel grandios auf die Nase. Ein Voksentscheid, der dem BG ungemein den Rücken stärkte.

  • am 9.04.2015 um 13:39 Uhr
    Permalink

    Bin ich aber froh, mussten Sie nicht nach Strassburg.

  • am 9.04.2015 um 14:18 Uhr
    Permalink

    Ja ja, … ein «Gessler Hut» vor dem wir uns alle verneigen sollten ist in Strassburg aufgerichtet worden.
    Diese Autorität hat eine Göttliche Färbung und ist unfehlbar !
    Die Entmachtung der Schweiz ist auf Kurs !

  • am 9.04.2015 um 14:23 Uhr
    Permalink

    "Die SVP und Schubarth spieen Gift und Galle dagegen."

    Da hat sich quasi die gesamte SVP zusammen mit Schubarth gegen Peter Beutler verschworen. Aber natürlich, Verschwörungstheoretiker sind die anderen.

  • am 9.04.2015 um 15:06 Uhr
    Permalink

    Wer redet denn da von Verschwörung? Die SVP-Initiative ging damals mit 65% Nein gegen 35% Ja bachab. Eidgenössischer Volksentscheid! Seitdem darf es keine Urnenabstimmungen Einbürgerungen mehr geben.
    Ich denke auch eine Abstimmung über einen Austritt der Schweiz aus der EMRK würde etwa im gleichen Zahlenverhältnis mit Bausch und Bogen abgelehnt.
    Zu Gessler und Tell: Einen Gessler hat es realiter nie gegeben, einen Wilhelm Tell auch nicht. Tell war eine dänische Romanfigur aus dem 12, Jahrhundert, GESSLER eine Erfindung SCHILLERS

  • am 9.04.2015 um 15:18 Uhr
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    … die Symbolik des «Hutes» hat bestand, es fordert Obrigkeitshörigkeit und Gehorsam … keine widerreden, und das «eigene Denken» bitte gefälligst ausschalten …

  • am 9.04.2015 um 16:20 Uhr
    Permalink

    Immerhin haben Sie Blocher 11 Mal erwähnt in Ihren Kommentaren.

  • am 9.04.2015 um 18:11 Uhr
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    Nun ja, über die Symbolträchtigkeit von Tell und dem Gesslerhut kann man durchaus einer Meinung sein. Offenbar aber nicht über den «Unabhängigkeitskampf» der «Eidgenossenschaft». Letztere gab es wahrscheinlich schon. Aber ob die Menschen dort wirklich frei waren? Waren sie nur zum kleinsten Teil. Einer der Eidgenössischen Freiheitshelden war ein gewisser Atinghausen, dessen Existenz, anders als die von Tell oder später von Winkelried verbürgt war. Atinghausen war ein Gutsherr mit Leibeigenen. Die grosse Mehrheit der Menschen damals waren Leibeigene, gleichgültig ob sie unter Fuchtel eines habsburgischen Landvogts oder eines Eidgenössischen Grossgrundbesitzers schmachteten. Entweder grüssten sie den Hut Gesslers oder den Atinghausens oder den Stauffachers. Unter allen gab es solche, die selbstständig gedacht haben. Doch sich frei zu äussern, das konnten sich damals die wenigsten leisten. Da besteht doch ein grosser Unterschied zu heute. Mir ist kein_e Schweizer_in bekannt, die wegen eines EGMR-Urteils zu Schaden kam. Umgekehrt schon. Auch Urteile gegen Schweizer_innen wurden vom Strassburgericht aufgehoben, wenn sie gegen die Menschenrechte verstiessen. Und: Der EGMR ist auch ein Schweizer Gericht. Trifft das Urteil einen Franzosen, fällt dieses kein Landsmann oder keine Landsfrau, aber vielleicht eine Schweizer Richterin.

  • am 9.04.2015 um 19:17 Uhr
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    @Pawlowski:

    "Übrigens muss Immanuel Kant nicht sein."

    -> Das haben Sie eindrücklich dargelegt

    Die Aussage von Heierli auch: «Ich glaube jedoch, die Gefahr dafür wird eher grösser, wenn von Befürworterseite her heikle Fragen einfach ignoriert werden."

    Wie recht er mit seiner Aussage hatte!

    "Aber was ich nicht machen werde: Das zu schreiben, was Sie lesen wollen. «
    -> Das haben Sie!

    Von nun gehe ich auf ideologisch verdeitigte Standpunkte gar nicht mehr ein.

    @Beutler: Tell ist Ihr Thema!

  • am 9.04.2015 um 19:30 Uhr
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    "Von nun gehe ich auf ideologisch verdeitigte Standpunkte gar nicht mehr ein."

    Das halten Sie nicht durch, ausser Sie beweisen das Gegenteil!! Und welche Ideologie sollte das sein?

  • am 10.04.2015 um 01:46 Uhr
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    Menschenrechte, was ich nicht lache.
    Wo sind diese berühmte Rechte für die Menschen ?
    Diese „Europäische Gerichte“ in Strassburg sollten sich eher mit allem was Morden, abschlachten, bekriegen, vergewaltigen, Beschneidungen und zwangs-Heirat, anbelangt beschäftigen und SOLCHE verbrechen auch kräftig verurteilen bevor die sich ans „Kleinzeug“ ran machen wie «Wer für eine Geschlechtsumwandlung im Renten alter bezahlen soll» oder «War da ein Wort zu viel und wohl rassistisch» wenn jemand einem anderem seine Hautfarbe vorhält.
    Für so was müssten wir nicht an das Teuere Strassburg gehen müssen.

    Wir treiben alles ad absurdum aber an die WESENTLICHE PUNKTE geht der Mensch nicht ran !

    Wo ist so ein Tribunal zu finden ? Der hätte eher das Appellativ
    „Gericht für Menschenrechte“ verdient !

  • am 10.04.2015 um 09:33 Uhr
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    @Bruderer: «Menschenrechte, was ich nicht lache.» – «Wo sind diese berühmte Rechte für die Menschen ?"

    Warum sollten Menschenrechte zum Lachen sein? Übrigens sind die Menschenrechte dort zu finden, wo sie gelebt und geachtet werden.

  • am 10.04.2015 um 10:33 Uhr
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    Biertischphilosophische Befindlichkeiten sind das Eine, Tatsachen das Andere.
    Von 1974 bis Ende 2013 wurden vom EGMR insgesamt 5’611 Beschwerden aus der Schweiz entschieden. Die überwiegende Anzahl dieser Beschwerden wurde vom EGMR für ungültig erklärt. In nur 86 der zugelassenen Fälle hat der Gerichtshof eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz festgestellt. Dies entspricht in etwa 1.5% der eingereichten Beschwerden.
    http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle/
    Im obigen Link findet man alle Urteile des EMGR, die die Schweiz seit ihrem Beitritt zur EMRK betrafen. Darin ist auch der hier oft zitierte Fall über eine Geschlechtsumwandlung enthalten. Von 5611 Beschwerden eine einzige.
    Dabei ging es bei diesem Urteil nicht einmal um Geschlechtsumwandlungen, sondern um Verfahrensfehler im diesbezüglichen Prozess. Der Gerichtshof in Strassburg hat nie ein Urteil darüber gefällt, ob Geschlechtsumwandler_innen einen Anspruch auf Krankenkassenleistungen haben. Auch hier die Details.
    http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/egmr/ch-faelle-dok/schlumpf-schweiz
    Nicht dass mich die Art und Weise, wie einige Forumpoet_innen auf dieser Plattform bersecken, beunruhigen würde. Wie hier zum Teil argumentiert oder treffender: wie hier nicht argumentiert wird, zeigt doch, wie einfach es wäre, in einem allfälligen Abstimmungskampf die EMRK-Mitgliedschaft der Schweiz zu verteidigen.
    Infosperber eine Spielwiese für einen anstehenden Abstimmungskampf?

  • am 10.04.2015 um 11:11 Uhr
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    Danke Herr Beutler, sie selbst zeigen nun auf wie unnötig diese «Instanz» ist !
    Von 5611 Fälle die aus der CH weitergezogen wurden waren gerade mal 86 erfolgreich !
    Ausser Spesen nichts gewesen bestätigt sich hier wieder einmal.
    Abschaffen, austreten ist das einzige richtige, diese Herren in Strassburg können es auch nicht besser !
    Und hören sie auf immer auf den «Mann /Frau zu spielen» mit beleidigende verbale Seitenhiebe …

  • am 10.04.2015 um 14:59 Uhr
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    Bruderer: «Danke Herr Beutler, sie selbst zeigen nun auf wie unnötig diese «Instanz» ist !»

    Ihr Dank ist völlig daneben, weil Beutler genau nicht gezeigt hat, dass diese Instanz unnötig ist. Gäbe es diese Instanz nicht – weil nach Ihrer Auffassung unnötig –, dann müssten die erwähnten 86 Fälle (Menschen) mit einer ungeahndeten Menschenrechtsverletzung leben.

    Sie verallgemeinern Ihr Mantra, wenn Sie von einer «unnötigen Instanz» schreiben. Für die 86 Fälle war und ist die Instanz nicht unnötig, es sei denn, Sie befürworten Kollateralschäden. Sie eröffnen ein «Friendly Fire» in den Rücken der Schweiz, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angehört. Wenn sich jetzt die Schweiz zurückzieht, dann ist dies ebenso ein «Friendly Fire» in den Rücken der europäischen Befürworter.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sowie die Europäische Menschenrechtskonvention existieren nicht wegen der Schweiz oder irgend eines anderen europäischen Landes, sondern wegen der Notwendigkeit, dass Menschen an diese, dem Nationalstaat übergeordnete Instanz appellieren können, wenn nationale Gerichte versagen. Die 86 Urteile bezüglich der Schweiz sind nicht viel. Aber seit Bestehen geht es um rund 15‘000 (15 Tausend) europäische Fälle – allein im Jahre 2007 um rund 500. Volksentscheid hin oder her, er würde bei einem Ja beweisen, dass unverantwortliche SVP-Ideen zu einer international unverantwortlichen Schweiz führen.

  • am 11.04.2015 um 22:12 Uhr
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    Noch ein Hinweis zu Martin Schubarth. Ich habe zwischenzeitlich seine Artikel über den EGMR (nochmals) gelesen. Immerhin muss man ihm zugute halten, dass er nicht einen Austritt aus der EMRK fordert. Obwohl seine Kritik am Menschenrechtsgerichtshof in meinen Augen unverständlich ist. Schade um diesen einst brillanten Rechtsgelehrten, den ich lange bewundert habe. Doch es ist natürlich sein Recht, in dieser Sache seine eigenen Ansichten zu vertreten. Vielleicht ist das ja auch Ausdruck einer Verbitterung über seine eigene Partei, die mit Genossen wenig zimperlich umspringt, wenn sie von der Parteilinie abweichen oder etwas tun, das als parteischädigend ausgelegt werden kann. Habe das selbst schon erfahren. Aber das war für mich nie ein Grund, die Grundzüge der EMRK in Frage zu stellen..
    Ich hoffe sehr, Martin Schbarth wird sich nicht von den Initianten eines Austritts aus der ERMK einspannen lassen.

  • am 25.04.2015 um 18:50 Uhr
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    Diese Isolationspolitik macht die Schweiz zunehmend unglaubwürdig. Ein Austritt aus den EMRK würde die Schweiz als in Verträgen unzuverlässiges Subjekt darstellen. Die wirtschaftlichen Folgen davon wären unabsehbar. Etliche Schweizer Exportprodukte basieren auf dem Ruf der Schweiz, als ein Land der Verlässlichkeit und Qualität. Auch Schweizer Führungskräfte sind deswegen weltweit begehrt. Das Siegel Schweiz ist international Gewähr für Qualität. Sollte das Ansehen der Schweiz insgesamt leiden, würde dies die Beliebtheit Schweizer Produkte schmälern. Z.B. Es gibt etliche Produzenten wie in Belgien oder Frankreich, die ebenso gute, qualitativ hochstehen Schokolade herstellen, doch vermögen sie wenig gegen den Nimbus der Schweizer Schokolade, die noch immer weltweit die beliebteste ist. Gleiches gilt auch für Uhren: Japanische Uhren laufen nicht schlechter! Doch noch kommen Touristen vom weit her (z.B. China) um «echte» Schweizer Uhren zu kaufen und die die eigenen «copy-watch». Wir spielen mit dieser Politik nicht nur im Inland mit der Stabilität und Verlässlichkeit.

  • am 25.04.2015 um 23:07 Uhr
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    Interessant, Herr Fritsche behauptet

    …"ein austritt aus der EMRK macht die Schweiz unglaubwürdig»… und dann folgt ein «Lob» auf Schweizer Produkte, Kaderleute und Erzeugnisse !
    Na, immerhin, ansonsten liest man dauernd nur «wüstes» über unsere Nation mit ihren «rückständige» Älpler-Magroni-Verzehrende Bewohner.

    Genau,… solches dürfen wir nicht vergessen, denn diese Leute und ihre Nachkommen haben dieses solide Land aufgebaut, … nicht Bücher-Intellektuelle …

  • am 27.04.2015 um 10:12 Uhr
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