Kommentar
Individualbesteuerung: Wir diskutieren die falschen Fragen
Am 8. März stimmen wir über die Individualbesteuerung ab. Der Abstimmungskampf hat kaum begonnen. Doch schon jetzt zeigt sich, dass im Zentrum der Diskussionen hauptsächlich zwei Fragen stehen werden:
Wer gewinnt und wer verliert?
Können wir uns das leisten?
Doch das sind nicht die Fragen, die wir uns stellen sollten. Denn die erste Frage entspringt einer egoistischen Sichtweise. Und eine egoistische Sichtweise zeugt nicht von einem verantwortungsbewussten Umgang mit unseren demokratischen Rechten.
Die zweite Frage führt auch nicht weiter. Denn die Antwort lautet wie meist: Können schon, aber wollen nicht.
Wenn wir uns eine Meinung zur Individualbesteuerung bilden, dann müssen wir uns zwei ganz andere Fragen zu unserem heutigen Steuersystem stellen:
Ist es einfach?
Ist es gerecht?
Die erste Antwort lautet nein.
Die zweite ebenfalls.
Zur Einfachheit: Heute werden die Einkommen von Verheirateten zusammengezählt. Das führt dazu, dass ihre Steuerrechnung eigentlich höher ausfiele als bei Unverheirateten, die gleich viel verdienen. Mit dem Verheiratetenabzug, dem Zweiverdienerabzug und einem günstigeren Steuertarif wird diese Ungerechtigkeit korrigiert. Oder auch nicht.
Denn niemand weiss so genau, bei welchen Einkommenskonstellationen die Korrektur genügt und bei welchen nicht. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schreibt dazu: «Typischerweise gilt bei der direkten Bundessteuer: Mehrbelastung für Zweiverdienerehepaare mit hohen Einkommen, namentlich auch solche mit Kindern. Minderbelastung für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen.»
Dass die ESTV schreibt, «typischerweise gilt» – das bedeutet eigentlich: Man weiss es nicht genau. Man müsste jeden Einzelfall durchrechnen. Und in jedem Kanton ist es nochmals ein bisschen anders.
Fazit: Einfach ist ein System nicht, wenn Abzüge und Sondertarife nötig sind. Und wenn anschliessend niemand weiss, ob die Massnahmen die gewünschte Wirkung erzielen. Es gehört dringend revidiert.
Zur Gerechtigkeit: Heute heiraten viele Paare nicht. Auch dann nicht, wenn sie Kinder haben. Die Lebenssituation solcher unverheirateter Paare unterscheidet sich jedoch kaum von der Lebenssituation verheirateter Paare.
Auch Konkubinatspaare leben dank der Partnerschaft günstiger. Sie zahlen in der Regel nur Miete für eine Wohnung. Sie brauchen nur eine Hausratversicherung, nur eine Haftpflichtversicherung. Sie profitieren von Rabatten beim GA. Sie können sich bei der Pensionskasse gegenseitig begünstigen.
Fazit: Es gibt keinen Grund, verheiratete und unverheiratete Paare unterschiedlich zu besteuern.
So einfach wäre das eigentlich. Doch um Einfachheit und um Gerechtigkeit geht es ganz offensichtlich nicht. Das zeigte sich in den Tamedia-Zeitungen vom 15. Januar. Die Schlagzeile lautete: «Reform begünstigt reiche Rentner statt arbeitende Frauen.». Das gehe aus «einer Analyse» der Tamedia-Redaktion hervor.
Die «Analyse» ist ein grosser Zahlensalat, den die Leute auf der Tamedia-Redaktion wohl selber nicht ganz überblicken. Denn:
Zum einen schreiben sie: «Am stärksten profitiert dabei die Gruppe der Rentner in der höchsten Einkommensklasse.»
Zum anderen schreiben sie: «Am stärksten profitieren würden Doppelverdiener mit hohen Einkommen und mehreren Kindern.»
Ja, was nun? «Rentner in der höchsten Einkommensklasse» oder «Doppelverdiener mit hohem Einkommen»?
Die Tamedia-Redaktion bedient sich ausgefallener Beispiele für ihre «Analyse». So geht sie etwa von Müllers aus – einem «Doppelverdiener-Ehepaar mit Gesamteinkommen zwischen 400’000 und 500’000 Franken und vielen Kindern». «Würden Müllers je 222’000 Franken verdienen und hätten sie vier Kinder, würden sie dank der Reform insgesamt 11’600 Franken an Bundessteuern einsparen.» Klingt eindrücklich. Nur wirken Müllers mit ihren Einkommen von je 222’000 Franken doch arg konstruiert.

Anderes Beispiel: In der «Analyse» vergleicht die Redaktion zwei Ehepaare. Müllers sind noch erwerbstätig, Rebers bereits pensioniert. Bei Müllers verdienen beide 90’000 Franken im Jahr, Rebers erhalten aus AHV, Pensionskasse und Dividenden ebenfalls je 90’000 Franken im Jahr.
Die Leser haben es gemerkt
Das ist ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Wer als Erwerbstätiger 90’000 Franken verdient hat, bekommt als Rentner deutlich weniger. Das Vermögenszentrum VZ geht davon aus, dass das entsprechende Renteneinkommen bei 45’000 bis 55’000 Franken liegt.
Die Leser haben sogleich gemerkt, dass der Vergleich hinkt. Die Kommentarspalte der Tamedia-Zeitungen enthält etliche Kommentare wie: «Die Beispiele sind hanebüchen! Rentnerehepaar mit zwei Mal 90’000 Franken Einkommen aus AHV, PK und Vermögenserträgen? Wohl eher nicht üblich, oder? Ist das neutraler Journalismus?» «Die zitierten Beispiele wirken auf mich sehr tendenziös.» «Solche Zahlen sind realitätsfremd.» «Wo lebt der Autor eigentlich?»
Das Bundesgerichtsurteil von 1984
Die Individualbesteuerung wäre einfacher und gerechter als das heutige Steuersystem. Und auch die rechtliche Situation spricht für die Individualbesteuerung. Bereits 1984 bezeichnete das Bundesgericht die Heiratsstrafe als verfassungswidrig. Heute steht in der Bundesverfassung ausdrücklich: «Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.» Das Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer müsste also schon seit über 40 Jahren revidiert sein.
Die Tamedia-Zeitungen bezeichnen die Individualbesteuerung sowohl in der gedruckten Zeitung als auch online mehrmals als «Steuergeschenk». Das zeugt von einem eigenwilligen Verständnis unseres Rechtsstaats. Die Individualbesteuerung ist nämlich kein Steuergeschenk, sondern nichts anderes als der seit über 40 Jahren fällige Vollzug eines Bundesgerichtsentscheids.
Eine reine Behauptung
Das Unwissen über die Folgen von individueller und gemeinsamer Besteuerung von Ehepaaren ist hüben wie drüben gross. Im «Echo der Zeit» vom 18. Januar 2026 auf Radio SRF 1 sagte Wirtschaftsredaktorin Susanne Schmugge zur heutigen Situation: «Mitunter bleibt gar nicht mehr Geld in der Haushaltskasse, wenn einer der Partner etwa das Pensum erhöht – wegen der Progression.»
Stimmt das? Infosperber hat grosse Zweifel. Denn dann müsste der Grenzsteuersatz 100 Prozent betragen.
Deshalb Frage an Susanne Schmugge: «Können Sie uns sagen, bei welchen Einkommen das der Fall ist?» Schmugge kann es nicht sagen. Sie habe das mal von einer Familie gehört. Aber sie habe nicht nach den genauen Zahlen gefragt …
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Der Autor ist verheiratet. Er hat nicht berechnet, ob er von der Individualbesteuerung profitieren würde.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









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