Fake News 1

Angeblich israelische Kinder in Käfigen: X (Twitter) hat den Fake-Tweet auch nach drei Tagen nicht gelöscht © Screenshot Twitter

Sogar im Krieg lässt X (Twitter) sämtliche Sorgfalt fallen

Red. /  Das Bild stammt weder aus Gaza noch aus Israel. Doch X lässt den Kinder-Käfig seit dem 8. Oktober ungehindert verbreiten.

upg. Ein krasses Beispiel, wie verantwortungslos X (Twitter) von Elon Musk gefälschte Bilder und Nachrichten verbreiten lässt: Das Bild soll israelische Kinder zeigen, welche die Hamas in Käfigen gefangen hält. Das Bild sei «millionenfach verbreitet» worden, erklärt «Correctiv»:

«Die Behauptung: Das Video zeige von der Hamas entführte israelische Kinder. Doch auch mit der gegensätzlichen Erklärung, es handle sich um palästinensische Kinder in Israel, wurde das Video auf X (ehemals Twitter) geteilt.»

Fake News 2
Dieser Tweet ist auf X von vielen weiterverbreitet worden.

Das Video habe nichts mit der aktuellen Situation zu tun und sei bereits Wochen zuvor auf verschiedenen Plattformen aufgetaucht, berichtet «Correctiv». Es komme in den letzten Tagen oft vor, dass alte Videos mit Aufnahmen aus Syrien oder Ägypten als aktuell verbreitet würden.

Nicht immer steckt hinter dem Verbreiten von Fake News eine politische Absicht. Manche Nutzer würden versuchen, damit ihre Reichweite zu erhöhen. Das funktioniere am besten mit viralen Videos. 

Das öffentliche Verbreiten solcher Falschmeldungen mit unerhörten Anschuldigungen oder Beschimpfungen ist in ganz Europa rechtswidrig. Doch entsprechende Paragraphen in den Strafgesetzbüchern bleiben toter Buchstabe, weil die Mediengiganten national schwer zu fassen sind und die Strafverfolgungsbehörden den Aufwand scheuen.

Die Politik könnte dafür sorgen, dass sich auch Konzerne wie X, Facebook und andere an unsere Gesetze halten müssen.


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20 Meinungen

  • am 12.10.2023 um 11:33 Uhr
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    Ich kann es es nur begrüssen, dass Elon Musk die «X»-User für mündig erachtet, die selbst recht gut – wenn nicht sogar weniger tendenziös als Faktenchecker – zweifelhafte Information als solche erkennen können.
    Vielmehr sind es die Gegner von Elon Musk und der freien Meinungsäusserung, die uns Bürger für unmündig erachten. Klar gibt es unter dieser Prämisse immer mehr Bürger, welche diese Meinung übernehmen und ebenfalls nach Zensur rufen.
    Allerdings ist mir kein Zensor bekannt, der je auf der guten Seite der Geschichte gestanden ist…

    • Favorit Daumen X
      am 12.10.2023 um 16:43 Uhr
      Permalink

      Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit oder umstrittene Fakten, sondern um rechtswidrige Verleumdung und üble Nachrede. Zum Glück können sich Betroffene bei uns dagegen wehren! StGB: Wer eine «üble Nachrede weiterverbreitet, wird auf Antrag mit Geldstrafe bestraft». Wer eine «Verleumdung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
      Dass Besitzer von Social Media ihre Macht nutzen, um Einträge mit unerwünschten Fakten zuweilen zu zensurieren, ist kein Grund, Verleumdungen und üble Nachrede zuzulassen.

      • am 12.10.2023 um 20:49 Uhr
        Permalink

        Wie lange braucht ein Gericht, um den Tatbestand der Verleumdung beurteilen zu können?
        Und wie sollen Social Media Plattformen bei täglich Tausenden von Posts Verleumdungen erkennen können, ohne sich zum Richter aufzuschwingen und ohne grossflächig alles Zweifelhafte nach ihrem rein subjektiven Ermessen zu zensurieren?
        Wenn das StGB Medienplattformen zu solcher Selbstzensur zwingt, dann zeigt das nur, wie totalitär auch die CH bereits in Bezug auf Meinungsfreiheit unterwegs ist.

      • Favorit Daumen X
        am 12.10.2023 um 21:25 Uhr
        Permalink

        Alle Personen, Vereine und Unternehmen sind vor ungerechtfertigten öffentlichen Verleumdungen und übler Nachrede zu schützen. Die Betroffenen müssen das Recht haben, Verleumder anzuzeigen und sich vor Gericht zu verteidigen. Das gehört in einer Demokratie zu den Grundrechten.
        Auch online-Ausgaben von Schweizer Verlagen haften für den Inhalt der von ihnen verbreiteten Kommentare. Sie haben entsprechendes Personal eingesetzt, um entsprechende Kommentare zu löschen und sich vor Klagen zu schützen. Auch wenn Verfahren zuweilen lange dauern, will kein Medium verurteilt werden und in den Ruf eines Verleumders und Beschimpfers kommen.
        Unliebsame und unerwünschte Tatsachen darf man verbreiten, aber auf eine Art, die nicht beschimpft und nicht unnötig herablassend ist. Sogar klar ehrverletzende Tatsachen darf man verbreiten, sofern sie zutreffen und im öffentlichen Interesse sind.

  • am 12.10.2023 um 11:54 Uhr
    Permalink

    Informationsfreiheit bedeutet, dass auch gefälschte Nachrichten veröffentlich werden können. Das muss man in Kauf nehmen. Verbote und Zensur helfen da nichts und sind immer ein zweischneidiges Schwert, richten m.E. mehr Schaden an, als sie Nutzen stiften. Der Nachrichtenkonsument bzw. X-Konsument muss einfach lernen, nichts unbesehen zu glauben. Ist das so schwer?

    • Favorit Daumen X
      am 12.10.2023 um 16:44 Uhr
      Permalink

      Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit oder gefälschte Nachrichten, sondern um rechtswidrige Verleumdung und üble Nachrede. Zum Glück können sich Betroffene bei uns dagegen wehren! StGB: Wer eine «üble Nachrede weiterverbreitet, wird auf Antrag mit Geldstrafe bestraft». Wer eine «Verleumdung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
      Dass Besitzer von Social Media ihre Macht nutzen, um Einträge mit unerwünschten Fakten zuweilen zu zensurieren, ist kein Grund, Verleumdungen und üble Nachrede zuzulassen.

      • am 12.10.2023 um 18:01 Uhr
        Permalink

        «Meinungsfreiheit» ist sowieso ein untauglicher Begriff. Es geht um die Freiheit, Informationen zensurfrei zu verbreiten und (auf Seiten des Lesers) um die Freiheit, sich umfassend und zensurfrei zu informieren. Sie kommen mit dem StGB. Na wunderbar, die Strafverfolgungsbehörden mögen einschreiten, wenn jemand mit einem Social-Media-Post eine strafbare Handlung begeht. Einschreiten natürlich nicht gegen die Plattform, auf der die strafwürdige Mitteilung erscheint, sondern gegen den User, der sie reingesetzt hat. Die Plattform sollte lediglich verpflichtet sein, der Staatsanwaltschaft die Identität des betreffenden Users zu offenbaren, damit sie ihn ggf. anklagen kann.

      • Favorit Daumen X
        am 12.10.2023 um 18:05 Uhr
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        Mit Ihrem letzten Anliegen bin ich einverstanden. Doch die Plattformen machen sich ebenfalls strafbar, weil das Verbreiten oder Weiterverbreiten von Verleumdungen und übler Nachrede ebenfalls strafbar sind. Das ist auch gut so.

  • am 12.10.2023 um 11:56 Uhr
    Permalink

    Zensur birgt immer die Gefahr dass auch korrekte Inhalte willkürlich von den Zensurbeauftragten gelöscht werden können. Eine Gefahr die sich während der Corona Krise negativ ausgewirkt hat. Ohne Zensur ist es dem Individuum überlassen zu glauben oder nachzuforschen. Ich finde es beruhigend, dass wenigstens X nicht den Weg der Entmündigung geht, sondern dafür sorgt dass die Nutzer selber entscheiden können was sie glauben «wollen» und was nicht, was einem gebildeten Menschen zugemutet werden darf. Es ist an der Zeit dass die Nutzer auch im digitalen Raum lernen zwischen ernsthaften Informationen und Tratsch wie auch manipulativer Information zu unterscheiden.

    • Favorit Daumen X
      am 12.10.2023 um 16:48 Uhr
      Permalink

      Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit oder um die Glaubwürdigkeit von Fakten, sondern um rechtswidrige Verleumdung und üble Nachrede. Zum Glück können sich Betroffene bei uns dagegen wehren! StGB: Wer eine «üble Nachrede weiterverbreitet, wird auf Antrag mit Geldstrafe bestraft». Wer eine «Verleumdung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
      Dass Besitzer von Social Media ihre Macht nutzen, um Einträge mit unerwünschten Fakten zuweilen zu zensurieren, ist kein Grund, Verleumdungen und üble Nachrede zuzulassen.

  • am 12.10.2023 um 12:20 Uhr
    Permalink

    Das Problem sind doch nicht die Fake News sondern die Frage wer entscheidet, was eine Fake News ist. Die Twitter Files haben gezeigt, dass die Regierung als Wahrheitsbehörde nur zu gerne wahre News als Fake News löschen lässt (Hunter Biden LapTop from Hell) wenn es sie betrifft.

    Lässt man es die Mediengiganten machen, geraten sie in einen Interessenskonflikt mit Ihren Werbekunden. Dies führte dazu, das wahre Aussagen zur Impfung als Fake News gelöscht wurden.

    Musk bei X lässt jetzt Nutzer Kommentare zu den News scheiben, ist teilweise hilfreich.

    Es gibt einfach keine objektives Wahrheitsministerium, auch Faktenfinder werden bezahlt. Es wird immer immer die Meinungsfreiheit leiden und zwar prinzipbedingt, die der Minderheiten und Schwächeren.

    Die einzige Möglichkeit ist besser Bildung und ein Lerneffekt, dass nicht alles was man liest stimmt. Gilt übrigens für alle Medien (siehe Brutkastenlüge) und auch ganz massiv für Wikipedia.

    • Favorit Daumen X
      am 12.10.2023 um 16:46 Uhr
      Permalink

      Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit oder um Objektivität, sondern um rechtswidrige Verleumdung und üble Nachrede. Zum Glück können sich Betroffene bei uns dagegen wehren! StGB: Wer eine «üble Nachrede weiterverbreitet, wird auf Antrag mit Geldstrafe bestraft». Wer eine «Verleumdung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
      Dass Besitzer von Social Media ihre Macht nutzen, um Einträge mit unerwünschten Fakten zuweilen zu zensurieren, ist kein Grund, Verleumdungen und üble Nachrede zuzulassen.

  • am 12.10.2023 um 12:45 Uhr
    Permalink

    Das Problem mit der Meinungsfreiheit ist nunmal, daß auch Dummköpfe ihre Fake News verbreiten dürfen. Das muß der Rest nunmal ertragen und darauf vertrauen, daß sich die Wahrheit durchsetzt. Im Gegensatz zu dem Foto (objektiver Fakt) gibt es manchmal Ansichten (subjektive Meinung), wo man sich aus verschiedenen Perspektiven streiten kann, was nun Wahrheit ist, und was nicht.

    So, wie es keine halbe Schwangerschaft gibt, gibt es keine halbe Meinungsfreiheit: Entweder – Oder. Darüber haben sich schon viele große Denker – von Voltaire bis Noam Chomsky ausgelassen. Und jede Einschränkung der Meinungsfreiheit ist letztendlich der Anfang von geistiger Bevormundung und Diktatur (was natürlich auch nur meine subjektive – durch Diktaturerfahrung geprägte – Meinung ist ;-). Insofern stehe ich (ausnahmsweise!) mal hinter Elon Musk.

    • Favorit Daumen X
      am 12.10.2023 um 16:47 Uhr
      Permalink

      Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit oder falsche Tatsachen, sondern um rechtswidrige Verleumdung und üble Nachrede. Zum Glück können sich Betroffene bei uns dagegen wehren! StGB: Wer eine «üble Nachrede weiterverbreitet, wird auf Antrag mit Geldstrafe bestraft». Wer eine «Verleumdung wider besseren Wissens verbreitet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
      Dass Besitzer von Social Media ihre Macht nutzen, um Einträge mit unerwünschten Fakten zuweilen zu zensurieren, ist kein Grund, Verleumdungen und üble Nachrede zuzulassen.

    • am 12.10.2023 um 18:20 Uhr
      Permalink

      «Im Gegensatz zu dem Foto (objektiver Fakt) …» Diese Aussage müssten Sie nochmals prüfen, Herr Witten. Sonst entsteht hier der Eindruck, Sie würden Fakenews verbreiten. Objektiver Fakt ist, dass seit über hundert Jahren Fotos gefälscht werden. Und die aktuellen Bilder generierenden Algorithmen können das in solch verstörendem Maße, dass Ihre Formulierung wie ein schlechter Scherz klingt.

  • am 12.10.2023 um 17:32 Uhr
    Permalink

    Correctiv schiesst aus politischen Gründen gegen Musk. Tatsache ist, dass das neue System mit den Notes durch die Benutzer sehr gut funktioniert und viele Fakes rasch als solche gekennzeichnet werden, ganz ohne staatliche Zensur. Sogar solche von Biden, von der Leyen, oder Musk selbst.

    Bei Ausbruch dieses Konflikts haben sich die Meldungen natürlich überschlagen und es konnte nicht alles sofort überprüft werden. Der Tweet im Artikel oben stammte vom 8. Oktober!

  • am 12.10.2023 um 18:58 Uhr
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    Ich bin erschüttert über die Leichtigkeit, mit der sich die – bis jetzt – wahrgenommenen Kommentare über die Grundsätze der fairen Berichterstattung hinwegsetzen glauben zu müssen. Offenbar ist es tolerierbar, dass offensichtliche Lügen im Sinne der Meinungsfreiheit verbreitet werden MUESSEN.

  • am 12.10.2023 um 21:51 Uhr
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    Also correctiv schiesst erst gegen Twitter seit den Twitter-files.. Einfach mal nachschlagen, was denn genau da drin stand.. Und von wem correctiv seine Finanzspritze bekommt.

  • am 13.10.2023 um 08:06 Uhr
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    Hamas hat Kinder nicht in Käfige gesperrt, sondern einfach ermordet und verbrannt. Das ist durch mehrfache Augenzeugenaussagen belegt und einige Bilder dazu kann man auf dem X Kanal des Israelischen Premierministers ansehen, wenn man dazu die Nerven hat.

  • am 14.10.2023 um 09:37 Uhr
    Permalink

    Jeder, der hier meint, Musk als edlen Verfechter der Meinungsfreiheit und Zensurfreiheit darstellen zu müssen, kann ja mal frei recherchieren wie Musk mit Nachrichten und Usern seiner Plattform verfährt, die ihm persönlich nicht in den Kram passen.

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