Sperberauge

Medienfreiheit: «Pikettdienst wäre ein wichtiger Fortschritt»

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Pascal Sigg /  JournalistInnen stören sich an der Streichung eines Worts. Doch ein anderer Gesetzesvorschlag hätte viel gewichtigere Folgen.

In der Medienberichterstattung zur Änderung der Zivilprozessordnung stand die gesenkte Hürde zum Verhindern von potenziell persönlichkeitsverletzender Berichterstattung im Vordergrund. Und die Reaktion vieler JournalistInnen ist deutlich. Doch im Hintergrund bahnt sich eine viel wichtigere und von den Medien bisher kaum beachtete Gesetzesänderung an. Der Nationalrat will nämlich einen Pikettdienst an den Gerichten einführen (Infosperber berichtete). Dieser soll es betroffenen Personen und Unternehmen jederzeit erlauben, die Gerichte wegen potenziell persönlichkeitsschädigender Äusserungen anzurufen. Die Kammer stimmte am vergangenen Dienstag einer entsprechenden Motion mit grosser Mehrheit zu. Einzig die FDP-Fraktion war dagegen.

Für Medienanwalt Manuel Bertschi, früher auch Co-Geschäftsführer des Vereins Fairmedia, der von Medienberichterstattung Betroffene berät, würde dies die Rechte aller Betroffenen tatsächlich stärken – im Gegensatz zur vieldiskutierten Streichung des Wörtchens «besonders» aus dem Gesetz, was sich auf die Praxis kaum auswirken dürfte. Initiiert wurde diese Streichung von FDP-Ständerat Thomas Hefti.

Ein Pikettdienst hingegen würde gemäss Bertschi einen praxisrelevanten Fortschritt schaffen. Er würde zwar nicht materielle, wohl aber zeitliche Hürden senken. Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gerichte, besonders an Wochenenden und Feiertage, können Betroffene aktuell kaum auf Medienberichte reagieren.

Ein Pikettdienst wäre deshalb eine Anpassung an die Online- und Social Media-Realität, in der rund um die Uhr gesendet wird. In Ländern wie England wurden entsprechende Pikettdienste längst eingeführt. Für Bertschi ist klar: «In der Schweiz hinkt der Rechtsschutz für Medienbetroffene den heutigen Gegebenheiten hinterher und dies mit teilweise schwerwiegenden Folgen.» 

Nun kommt die Motion in den Ständerat. Der Bundesrat hatte beantragt, die Gesetzesänderung abzulehnen. Wohl weil er nicht zu stark in die Hoheit der Kantone eingreifen wollte. Sie organisieren die Gerichte.

Und wie würde sich diese Änderung auf den Journalismus auswirken? Infosperber-Redaktor Rainer Stadler schrieb im Januar: «Welche konkreten Folgen die Gesetzesanpassung in der gerichtlichen Praxis tatsächlich hätte, ist schwer abzuschätzen.»


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Pascal Sigg

Pascal Sigg ist Redaktor beim Infosperber und freier Reporter.