Gerichtsverhandlung

Ein Geschäftsmann forderte 78 Millionen Schadenersatz von der Süddeutschen Zeitung. © public-domain Daniel Friesenecker, Pixabay

Solar Millenium : Millionenklage gegen «Süddeutsche» abgewiesen

Daniela Gschweng /  Die «Süddeutsche Zeitung» habe sich nach den Regeln der Verdachtsberichterstattung korrekt verhalten, nicht jedoch der «Tagi».

Die «Süddeutsche Zeitung» ist um eine Sorge ärmer. Eine Millionenklage, die seit mehr als vier Jahren offen ist, wurde am 3. Februar abgewiesen. 2013 hatte die Zeitung den Verdacht geäussert, dass sich ein deutscher Geschäftsmann mit Insiderwissen am Niedergang des Unternehmens Solar Millenium bereichert hatte. Der «Tagesanzeiger», der die Geschichte übernahm, stellte die Insidergeschäfte jedoch als Tatsache dar.

Worum es genau ging:

Am 8. März 2010 platziert der deutsche Geschäftsmann Hannes Kuhn bei der Bank Vontobel zwei Aufträge. Im Namen der Firma Solar Invest kauft er Put-Optionen auf Aktien des Unternehmens Solar Millennium AG. Dafür verkauft er sogenannte Call-Optionen für das gleiche Unternehmen. Put-Optionen bringen dem Eigentümer Gewinn, wenn der Kurs einer Aktie fällt, Call-Optionen dann, wenn der Kurs steigt (*).

Kuhn wettet also darauf, dass die Aktie der Solar-Millenium AG einbricht. Das ist bei näherer Betrachtung erstaunlich, denn der Geschäftsmann ist Gründer und Grossaktionär von Solar Millenium. Das Unternehmen schickt sich gerade an, die grössten Solarkraftwerke der Welt zu bauen. Die letzte Aufsichtsratssitzung ist gerade ein paar Tage her.

Rücktritt nur Tage nach der Sitzung

Am 15. März 2010 gibt der Vorstandsvorsitzende von Solar Millenium, Utz Claasen, nach nur zweieinhalb Monaten seinen Rücktritt bekannt, die Aktie bricht ein. 2011 gibt das Unternehmen auf, die Anleger verlieren Millionen. Solar Invest beziehungsweise Kuhn macht viel Geld und geht weiter seinen Geschäften nach.

Bis zum 25. Juni 2013, da vermasselt ihm der Jahre zurückliegende Gewinn das Geschäft. Redakteure der «Süddeutschen Zeitung» haben von den Aufträgen bei der Bank Vontobel erfahren und sind der Sache nachgegangen. Ihre Erkenntnisse veröffentlichen sie am 25. Juni 2013 und äussern den Verdacht des Insiderhandels. 

«Tagi» verhagelt Kuhn das Geschäft

Kuhn steht gerade kurz vor dem Abschluss eines grossen Deals mit dem Schweizer Geschäftsmann J.. Es geht um ein Investment von 17 Millionen Euro, alles ist fertig, die Abmachungen unterschriftsreif. Am 26. Juni 2013 ruft der Vertreter einer Basler Investmentgesellschaft Kuhn an und tritt von dem Geschäft zurück, denn er hat den «Tagesanzeiger» gelesen, der unter Bezug auf die «Süddeutsche» von Kuhns zweifelhaften Börsengeschäften berichtet:  

«Hannes Kuhn … habe am 8. März 2010 bei einem Kundenberater von Vontobel einen heiklen Börsenauftrag platziert, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» (SZ)… Kuhn habe mit sogenannten Put-Optionen auf einen Sinkflug der Aktien der börsenkotierten Solar Millennium gewettet. Gleichzeitig habe er sogenannte Calls auf den Millennium-Titel verkauft. Und dabei sein Insiderwissen missbraucht, das er als Verwaltungsrat der Solarfirma erhielt.»

Kuhn erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die «Süddeutsche», die sich nicht wehrt. Sie befürchtet, ihre Quellen sonst offenlegen zu müssen.

Mehr als drei Jahre später hatte die Zeitung dennoch eine Schadenersatzklage über 78 Millionen Euro am Hals, weil sie, so Kuhn, ihm mit «frei erfundener» Berichterstattung ein Geschäft vermasselt habe. Für die «Süddeutsche Zeitung» ist das eine existenzgefährdende Summe. Eingereicht wurde die Klage im Dezember 2016 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist.

Korrekt im Rahmen der Verdachtsberichterstattung

Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnte Kuhns Klage am 3. Februar 2020 in zweiter Instanz ab. «Ein Sieg für die Pressefreiheit», kommentierte SZ-Chefredakteur Wolfgang Krach.

Die Journalisten der «Süddeutsche Zeitung» hätten sich nicht rechts- oder pflichtwidrig verhalten und gemäss den Regeln der Verdachtsberichterstattung richtig gehandelt. Falsch verhalten habe sich jedoch der «Tagesanzeiger», dessen Verhalten «presserechtlichen Massstäben in besonderer Weise widersprochen» habe, schreibt das Oberlandesgericht Nürnberg in einer Pressemitteilung. Für Folgeschäden sei die «Süddeutsche» nicht verantwortlich zu machen, da sich beide Artikel unterscheiden.

Es sei überdies nicht klar, ob der Artikel mit der Headline «Spur in deutschem Insiderfall führt zur Bank Vontobel» wirklich der Auslöser für den Abbruch des Geschäftes gewesen sei, gegen Kuhn liefen 2013 immerhin mehrere andere Verfahren wegen Betrugs und Insiderhandel, wovon der Geschäftspartner Kenntnis hatte. Kuhn konnte diese Vorwürfe mittlerweile ausräumen. Aber auch der Zeuge J. hatte sich in Widersprüche verwickelt.

Eine Nachfrage des «Infosperbers», ob Hannes Kuhn auch gegen den «Tagesanzeiger» rechtliche Schritte eingeleitet hat, liess der Rechtsdienst der Tamedia bislang offen.

*Eine ausführliche Erklärung des Börsenlateins findet sich bei finanztipp.de.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.