Kriminalität

Emotinonal aufgeladen, aber unergiebig: Angaben zur Nationalität in Polizeimeldungen. © stevepb

Polizeimeldungen: Eine überflüssige Abstimmung über Ausländer

Rainer Stadler /  Die Zürcher befinden darüber, ob die Herkunft von Tätern in Polizeimeldungen zu nennen ist. Ob sie Ja oder Nein stimmen, ist egal.

Seit Jahren taucht in medienkritischen Diskussionen immer wieder die Frage auf, ob die Journalisten in Berichten über Kriminalität die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen nennen sollen. Das Thema bekam neuen Auftrieb, als der Sicherheitsvorsteher der Stadt Zürich Ende 2017 beschloss, dass die Polizei entsprechende Angaben in Medienmitteilungen zu unterlassen habe. Die Journalisten müssen seither bei den Polizeistellen nachfragen, wenn sie sich für die Herkunft von mutmasslichen Gesetzesbrechern interessieren.

Die SVP startete darauf eine kantonale Volksinitiative, über die das Zürcher Stimmvolk am 7. März entscheiden wird. Gemäss den Vorstellungen der Initianten soll die Polizei verpflichtet werden, in Medienmitteilungen und an Medienkonferenzen das Alter, das Geschlecht und die Nationalität der jeweiligen Täter, Verdächtigen und Opfer zu nennen. Zudem müssen die Gesetzeshüter auf Anfrage darüber informieren, ob die betreffenden Personen einen Migrationshintergrund haben.

Eine Frage der Gleichheit

Letztere Forderung lehnte die Mehrheit des Kantonsrats ab. Sie erachtet es als einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit, wenn zwischen gebürtigen Schweizern und eingebürgerten schweizerischen Staatsangehörigen unterschieden würde. In seinem Gegenvorschlag stimmt der Kantonsrat jedoch der Regelung zu, dass bei kriminellen Vorfällen die Nationalität der Involvierten genannt werden soll – unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen. Eine entsprechende Praxis gibt es bereits bei der Zürcher Kantonspolizei.

Was die Presseräte sagen

Die Publikation der Nationalität von Straffälligen und Tatverdächtigen erregt bei den Kritikern Unbehagen, weil dadurch Ausländer diskriminiert werden könnten. Ob es dazu kommt, hängt zu einem guten Teil davon ab, wie die Journalisten die Öffentlichkeit unterrichten. Die Ethikorgane der Medienbranche haben dazu ein paar Grundsätze formuliert. Der Deutsche Presserat ist etwas rigider als der schweizerische. Gemäss der deutschen Richtlinie soll die Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten «in der Regel» nicht erwähnt werden; es sei denn, es bestehe ein «begründetes öffentliches Interesse». Journalisten müssten beachten, so der Deutsche Presserat, dass eine Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Der Schweizer Presserat ist offener. Er verweist in der Richtlinie 8.2 ebenfalls auf die Möglichkeit einer diskriminierenden Wirkung von derartigen Angaben. Indessen verlangt er nicht, «in der Regel» deren Publikation zu unterlassen. Vielmehr ermuntert er die Journalisten, «den Informationswert gegen die Gefahr einer Diskriminierung abzuwägen und die Verhältnismässigkeit zu wahren». Die hiesigen Redaktionen verletzen also die Berufsregeln nicht, wenn sie in jeder Meldung über einen Kriminalfall schematisch die Herkunft von Tatverdächtigen bekanntmachen. In einigen Medienhäusern ist dies denn auch Usus.

Schematische Lösungen

Eine Pauschallösung hat den Vorteil, dass sich die Redaktionen nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, eine Tatsache zu verstecken. Fraglich ist allerdings, welchen Mehrwert entsprechende Angaben schaffen. Wenn es sich bloss um eine Meldung über eine vermutete Straftat handelt, wird das Publikum mit der Nennung der Nationalität kaum klüger. Ein gewisser Nutzen liesse sich daraus erst ziehen, wenn ein Leser diese Meldungen sammeln und eine Statistik zur Herkunft der Akteure erstellen würde. Dann liessen sich allenfalls Erkenntnisse dazu gewinnen, ob ein Clan oder eine bestimmte Gruppe von Einwanderern für eine Häufung von gewissen Straftaten verantwortlich sind.

Doch welcher Laie erfasst schon solche Daten systematisch. Diese Aufgabe leisten die amtlichen Datenerfasser sowieso besser, und entsprechende Statistiken werden regelmässig publiziert. Anders ist die Situation, wenn es um einen Hintergrundbericht geht. Dann können die sozialen Verhältnisse in einen Zusammenhang gestellt werden, was die Sachlage erhellt.

Migrationshintergrund?

Wegen der migrationspolitischen Diskussionen begannen einige Medien und Pressestellen, ihre Berichte weiter zu spezifizieren. So erwähnen sie, wenn eine eingebürgerte Person involviert gewesen ist. Das wirft zusätzliche Fragen auf: Wie lange kann man jemanden als Person mit Migrationshintergrund bezeichnen? Bis zehn Jahre nach der Einbürgerung? Oder bis zu ihrem Tod? Und was bedeutet dies für die Kinder dieser Person? Man sieht: Bei Routineberichten zu Einzelfällen wird es kaum gelingen, mit Angaben zur Herkunft wirklich einen informationellen Mehrwert zu schaffen. Erkenntnisse lassen sich erst gewinnen, wenn man allenfalls einen Kontext mit wiederkehrenden Mustern von Tätern oder Opfern herzustellen vermag.

Doch solche Fragen stehen in der Zürcher Abstimmung gar nicht zur Diskussion. Ob das Volk nun Ja oder Nein stimmt, spielt keine wesentliche Rolle. Denn es kann nur darüber entscheiden, ob die Polizei eine im Einzelfall unergiebige Information zwingend publizieren muss. Wichtig bleibt weiterhin die Frage, ob die Medien intelligent, sachgerecht und frei von Scheuklappen über die wichtigen Aspekte und Ursachen von Kriminalität informieren. Das liegt in der Verantwortung der Journalisten und darf im Sinn der Medienfreiheit auch nicht zur staatlichen Angelegenheit werden.

Wegen ihres Null-Gehalts ist diese Abstimmungsvorlage allerdings ein Ärgernis. Sie verschwendet politische und administrative Energien.


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Keine.

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4 Meinungen

  • am 13.02.2021 um 11:21 Uhr
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    Ein Schweizer, ein Italiener und ein Serbe hätten den Überfall begangen. So stehts in der Zeitung. Wie relevant sind die Aussagen für den Lesenden? Hilft es? Nützt es? Wer will es wissen? Wäre es auch interessant, zu erfahren, ob bei der Schlägerei oder beim Autounfall ein Aargauer, ein Walliser und ein Luzerner involviert sind? Wieso nicht? Bei der Massenkollision auf der A1 bei Härkingen durch Nebel waren Autolenker aus dem Thurgau, aus St. Gallen, Schaffhausen und dem Jura beteiligt. Im Zürcher Lokalblatt könnte doch darauf verwiesen werden, dass ein Wollishofer, ein Stettbacher und ein Albisrieder im Nachtclub nach Belästigungen des Personals verhaftet wurden. Und in der Quartierzeitung müsste folglich erwähnt sein, dass die prügelnden Gäste von der Hinterhofstraße, der Oberaustraße und der Mittelgasse kommen und einer sogar am Waldweg wohnt.

    • am 13.02.2021 um 21:28 Uhr
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      Ja, mit der Zeit wüsste man, ob die Aargauer wirklich so schlecht autofahren wie ihr Ruf!?!?!??

  • am 14.02.2021 um 05:21 Uhr
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    „Von unseren Polizisten vernehmen wir, sie hätten seit Jahren keine Personalie mit aussprechbarem Namen mehr auf den Tisch bekommen. Dürften sie nicht hie und da einen Falschparkierer büssen, wüssten sie gar nicht, dass es in der Schweiz noch Schweizer gibt.“ (Ch. Mörgeli in Weltwoche 44/2019, 30.10.2019)

  • am 23.02.2021 um 09:16 Uhr
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    Ich denke, einen ethnischen Hintergrund zu nennen ist wichtig, sofern dies im richtigen Kontext gemacht wird. Wenn die Nennung das erkennen sozialer Probleme und konstruktives präventives Handeln fördert, so finde ich dies richtig. Es gibt Menschen mit Migrationshintergrund, die wollen dies sogar selber. So Sprach ein Bekannter aus Bulgarien zu mir: Die Leser merken es sowieso meistens, das schürt mehr Gerüchte, Spekulationen und Unbehagen als eine Klarheit, welcher man sich stellen müsste. Bei Unklarheit werden falsche verdächtigt und es riecht nach Vertuschung und Manipulation. Das nennen des ethnologischen Hintergrundes kann auch gutes bewirken und nicht nur Rassismus befeuern. Diesen Worten schließe ich mich an.

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