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Eine Corona-Versammlung der Rechtspopulisten wurde rechtswidrig verboten. © FPÖ

Wiener Gericht: «Fallzahlen sind für Demo-Verbot irrelevant»

Urs P. Gasche /  Wien hätte eine von der FPÖ beantragte Corona-Versammlung nicht verbieten dürfen. Der Richter zerzauste insbesondere die PCR-Tests.

Die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie eines der höchsten Güter. Das gilt auch, wenn extreme Gruppierungen dieses Recht wahrnehmen möchten. Einschränkungen und Verbote sind deshalb überzeugend zu begründen. Dies hat die Landespolizeidirektion Wien nicht getan, als sie eine für den 31. Januar 2021 von der rechtspopulistischen FPÖ beantragte Versammlung verbot. «Das Verbot erfolgte zu Unrecht», urteilte das Verwaltungsgericht Wien am 24. März.

Die Polizei begründete das Verbot mit den vielen zu erwartenden Ansteckungen, wenn sich die Teilnehmenden – wie aufgrund früherer Erfahrungen – nicht an Abstandsregeln halten und keine Masken tragen. Für die Einschätzung des Risikos stützte sich die Polizei auf den Gesundheitsdienst der Stadt. 

Die Korrespondenz mit den Gesundheitsbehörden

Der Polizeipräsident hatte die oberste Gesundheitsbehörde der Stadt zum gesundheitlichen Risiko der beantragten Versammlung wie folgt befragt:

«Ist bei einer Versammlung von mehreren hundert bis u. U. mehreren tausend Menschen, die den verordneten Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten und überdies überwiegend keinen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen, damit zu rechnen, dass unter Bedachtnahme darauf, dass die Menschen im Regelfall laut skandieren und ihren Forderungen so freien Lauf lassen – auch im Hinblick auf die neu auftretenden Mutationsvarianten des Virus (und die damit zusammenhängenden besorgniserregenden Medienberichte) –, eine erhebliche Gefahr der Ansteckung unter den Versammlungsteilnehmern entstehen wird und somit mit einer unkontrollierbaren Weiterverbreitung des Virus in der Bevölkerung gerechnet werden kann?»

Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien antwortete unter anderem: 

«Die Corona-Kommission als beratendes Gremium des für Gesundheit zuständigen Bundesministers weist in der letzten Empfehlung vom 21.1.2021 auf die erhöhte Übertragbarkeit der Sars-CoV-2-Virus-Mutante B.1.1.7 und die sich daraus ergebende Gefahr eines neuerlich sehr starken exponentiellen Anstiegs der Fallzahlen hin … Es wurde auch angemerkt, dass die Akzeptanz der Bevölkerung notwendig ist, um auch weiterhin die notwendigen Rückgänge des Fallgeschehens erreichen zu können … Wenn Personen, die das Virus ausscheiden, an der Versammlung teilnehmen, ohne den geforderten Abstand einzuhalten und ohne einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann es vor diesem Hintergrund zu Übertragungen kommen, die speziell auch aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit von Kontakten die Bemühungen zur Reduktion der Fallzahlen konterkarieren.»

Die zitierte Lagebeurteilung des Gesundheitsdienstes sei «in sehr allgemeiner Form» gehalten und gehe auf die konkrete Veranstaltung nicht ein, stellt das Gericht fest. Aufgrund dieser allgemeinen Einschätzung «könnten hinkünftig alle Versammlungen ohne weiteres untersagt werden». Es fehle eine Abwägung des Risikos für die öffentliche Gesundheit mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

Begriffe wie «Fallzahlen», «Testergebnisse» oder «Zahl an Infektionen»

In der Risiko-Einschätzung des Gesundheitsdienstes, auf den sich die Polizei stützte, würden Begriffe wie «Fallzahlen», «Testergebnisse» oder «Zahl an Infektionen» verwendet, die «keine wissenschaftliche Beurteilung» der Seuchenlage erlaubten:

  • Laut WHO sei die Zahl der Ansteckenden entscheidend. Die von den Behörden zitierten «Fälle» oder «positiv Getesteten» seien jedoch nicht mit Erkrankten oder Ansteckenden gleichzusetzen. 
  • Bei den geltend gemachten «Fällen» sei nicht klar, mit welchem Ct-Wert sie getestet wurden. Auch sei nicht klar, ob bei den positiv Getesteten, die keine Symptome hatten, ein zweiter Test und eine klinische Untersuchung folgten.

Die WHO folge dem Erfinder der PCR-Tests, dass «ein PCR-Test für die Diagnose einer Ansteckung nicht geeignet ist und für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt». Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 sei bei Ct-Werten, die grösser als 24 sind, kein vermehrungsfähiges Virus mehr nachweisbar und ein PCR-Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen. (Red. In der Schweiz und in Deutschland werden fast alle PCR-Tests mit einem Ct-Wert bis zu 40 durchgeführt, falls der Test nicht vorher schon positiv ausfällt. Je höher der Ct-Wert, desto kleinere Viren-Bruchstücke werden entdeckt, die nicht mehr vermehrungsfähig und ansteckend sein können.)

Ein Berufungsgericht in Portugal kam bezüglich der PCR-Tests zum gleichen Schluss: Es hob im November 2020 die Quarantäne von Getesteten auf, weil der PCR-Test unzuverlässig sei.

Das Wiener Gericht äusserte sich auch zu den Antigentests: Diese seien «bei fehlender Symptomatik hochfehlerhaft».

Ausserdem sei «besonders hervorzuheben», erklärte das Gericht, «dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind».

«Kein Beweis, dass Versammlungen im Freien zu einer Ansteckungswelle führen»

Das Gericht erkennt in der polizeilichen Begründung des Versammlungsverbots «keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen zum Seuchengeschehen». Zudem stelle der Gesundheitsdienst selber fest, dass «auf die Wirksamkeit einzelner Massnahmen kein Rückschluss gezogen werden kann, weil davon auszugehen ist, dass diese in Wechselwirkung zueinander stehen und sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen». Das gelte auch für die Wirkung von Masken. Die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Schutzwirkung von FFP2-Masken seien «uneinheitlich». 

Für Massenansteckungen (Cluster) anlässlich einer Versammlung gebe es von seuchenmedizinischer Seite bis heute keine evidenzbasierten Daten.* «Blosse allgemeines Befürchtungen» würden nicht ausreichen, um eine Versammlung zu verbieten. 

____________________________________________

upg. Das Wiener Gericht hat meines Erachtens insofern recht, als dass es sehr hohe Anforderungen an Verbote von politischen Versammlungen stellt. Und es stimmt wohl ebenfalls, dass die gesundheitlichen Risiken einer grossen Versammlung, an der sich viele Teilnehmende wahrscheinlich nicht an Schutzmassnahmen halten, aufgrund von Daten abgeschätzt werden, die wissenschaftlich unzureichend oder wenig aussagekräftig sind*.
Doch das Gericht verkennt, dass die Gesundheitsbehörden nicht darauf warten können, bis in einer sich ständig verändernden Pandemie-Lage wissenschaftlich genau abgeklärt ist, wer jeweils ansteckend ist und unter welchen Bedingungen sich das Virus wie rasch verbreiten kann.
Der grösste Fehler der Polizei war wohl, mit den Veranstaltern keine Verhandlungen zu führen über den sichersten Ort der Versammlung sowie über die genauen Rahmenbedingungen. Auch diese Unterlassung hat das Gericht ausdrücklich beanstandet.
«Allgemeine Befürchtungen» reichen zwar nicht, aber eine sehr grosse Wahrscheinlichkeit von vielen Ansteckungen* kann ein Verbot zum Schutz der öffentlichen Gesundheit rechtfertigen.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

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Coronavirus: Information statt Panik

Covid-19 fordert Behörden und Medien heraus. Infosperber filtert Wichtiges heraus.

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14 Meinungen

  • am 5.04.2021 um 11:37 Uhr
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    Ich bin dankbar, dass wenigstens der Infosperber das Urteil aufgreift. Wobei ich mir von Herrn Gasche oft doch eine etwas mehr dedizierte Wortewahl wünschen würde. Es vermittelt etwas den Eindruck, ja keine Angriffsfläche zu bieten. Aber das Thema wird angesprochen und da drauf wird man in den MSM noch lagen warten oder dann nur als «Taster» um die Meinung der Masse zu spüren.
    Hier noch der Link zum Urteil:
    http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

  • am 5.04.2021 um 11:43 Uhr
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    Danke, Herr Gasche, für einen sehr interessanten Bericht. Er zeigt, dass auch die Justiz in einen Zwiespalt kommen kann, nämlich zwischen Recht und Verantwortung. Auch Ihr Kommentar zum Fehler der Polizei ist vielsagend und betrifft im Kern uns alle: Die Obrigkeit muss – besonders bei einer schwierigen, undurchsichtigen Situation wie einer Pandemie – den Dialog mit allen Betroffenen führen, auch wenn das viel Verständnis auf beiden Seiten erfordert. Diverse Länder (z.B. Neuseeland und Korea) haben gezeigt, dass sich dadurch positive Ergebnisse erzielen lassen. Vor der Herdenimmunität kommt die Herdenintelligenz!

  • am 5.04.2021 um 12:09 Uhr
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    Die Pandemie und deren Bewältigung basiert auf diesen obskuren PCR Tests die beispielsweise mittels CT Werten und diversen Primern fast beliebig manipulierbar sind. Der Gesetzgeber scheint sich nicht dafür zu interessieren was in diesen Testlabors genau vor sich geht. – Bezüglich «Ansteckungen» bei Demos gibt es Erfahrungswerte: Grössere Demos in Deutschland, weitgehend ohne Einhaltung von Coronaregeln, blieben ohne nachweisbaren Einfluss auf irgendwelche Fallzahlen und Inzidenzen. Ansteckungen im Freien sind seit Beginn dieser Pandemie so gut wie unbekannt. Selbst einen Zusammenhang von Fallzahlen mit Lockdowns und Masken konnte mir noch niemand nachweisen. Alles beruht auf blossen Vermutungen und Befürchtungen. So kann man doch weder ein Geschäft noch einen Staat führen.

  • am 5.04.2021 um 14:04 Uhr
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    Leider habe ich in den Mainstream Medien rein nichts von diesem Urteil gehört. Irgendwie haben wir nur noch Riesengrosse heilige Kühe. Da ich dieses Urteil bereits kenne, wollte ich in Kommentarspalten derjenigen darauf hinweisen. Leider wurde das abgewürgt.

  • am 5.04.2021 um 14:54 Uhr
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    Sehr geehrter Herr Gasche,
    prinzipiell finde ich den Infosperber gut und kritisch – bei Corona vermisse ich das. Ihr Kommentar geht am Essentiellen vorbei. Wenn der PCR-Tisch eben nicht dazu geeignet ist, die Infektiösität zu bestimmen, sondern nur Virusstücke, of infektiös oder nicht, dann ist die aus dem PCR-Test bestimmte Inzidenz eben nicht dazu geeignet zu bestimmen, welche Maßnahmen gegen Corona getroffen werden müssen. Kommt hinzu, dass der PCR-Test eine Spezifität von 99.9% hat, die Inzidenzzahlen jedoch berechnet werden, als ob der PCR-Test eine Spezifität von 100% hätte, dann heißt das nun einmal, ass die Inzidenzzahlen deutlich überschätzt sind. Wenn Sie dann noch berücksichtigen, dass bei den Ergebnissen des PCR-Tests der ct-Wert nicht angegeben wird, häufig mit ct-Werten (Zyklen) von bis zu 43 getestet wird, infektiöse Virusteile bis zu einem ct-Wert von 25-30 nachgewiesen werden, bei einer größeren Anzahl von Zyklen (höherer ct-Wert) werden eben nicht infektiöse Virusstücke nachgewiesen, dann ist die Anzahl falsch positiv getesteter Menschen eben sehr hoch, das kann bis zu zwei Dritteln falsch positiver gehen. Vielleicht recherchieren Sie dies, bevor Sie kommentieren, dass die Gesundheitsämter bei einer Pandemie nicht warten könnten. Prof. Ionnanidis hat erst publiziert, dass die Mortalitätsrate von Covid19 bei 0.15% liegt, also im Bereich einer mittleren Grippe. Derartige Artikel erwarte ich vom Infosperber statt irgendein Nachplappern. Prof. Dr. G. Schneider

  • am 5.04.2021 um 14:57 Uhr
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    Endlich einmal ein Gericht, das sich auf weitgehende Tatsachenwürdigung stützt und nicht auf «allgemeine Erfahrungsgrundsätze» und «Befürchtungen». Das Gericht folgt auch nicht dem (in Deutschland durchweg gängigen) neuartigen Rechtsgrundsatz «in dubio contra libertatem» .

    Danke an Herrn Gasche für den Bericht.

  • am 6.04.2021 um 09:41 Uhr
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    Meine Frage an alle, die Impfen, Lockdowns, Masken usw. kritisieren: WAS EMPFEHLEN SIE? Was würden SIE unternehmen, wenn SIE die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit tragen würden?

    • am 7.04.2021 um 09:47 Uhr
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      Herr Mortier: einfach mit dem Testmarathon aufhören und der angstverbreitenden Medienpandemie die Grundlage entziehen.
      Schauen sie auf Play SRF den Beitrag in der Rundschau vom 07. April 2010 und sie werden sich die Augen reiben warum das, was die WHO schon zweimal versucht hat und dabei gescheitert ist, nun wie am Schnürchen funktioniert…. Auch Die haben in Zwischenzeit durch einige Planspiel-Manövern dazugelernt, wie man die Masse auf Pandemiehörigkeit trimmt!

  • am 7.04.2021 um 16:53 Uhr
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    @Mortier
    Empfehlung zur Prophylaxe mit Zink, Vitamin D3 und Ivermectin für ältere Menschen oder Menschen mit einem erhöhten Risiko und lediglich eine Empfehlung von Vitamin D3 während den Wintermonaten für gesunde Menschen unter 60. Weiter würde ich den Menschen raten, sich gesund zu ernähren, regelmässig raus gehen und sich bewegen sowie soziale Kontakte zu pflegen, stress abzubauen und das Leben zu geniessen.
    Des weiteren würde ich einen Diskurs unter Wissenschaftlern zu lassen anstatt ihn zu unterdrücken und Evidenz anstatt «vermutlich» und «könnte sein» einfordern. Als Massstab für die Gefährlichkeit würde ich die Sterberate und die Hospitalisierungsrate verwenden und keine Fallzahlen die auf einem Test beruhen der keine Infektion und keine Krankheit diagnostizieren kann.

    Auf keinen Fall würde ich unnötige Angst schüren, ständig neue Horrorszenarien prognostizieren die sich als falsch herausstellen, soziale Kontakte verbieten, Demonstrationen verbieten, Masken obligatorisch machen, das Kleingewerbe zerstören und Impfungen mit erpresserischen Mitteln durchdrücken. Ebenso wenig würde ich (mathematische) Tricks verwenden wie das kumulieren von Absolutwerten, andere Todesursachen wie zb Verkehrsunfall als Coronatote labeln, mit Absolutwerten statistische Veränderungen quantifizieren, die Selbstmordrate nicht mehr erheben und immense Kollateralschäden leugnen etc. um zu suggerieren, dass diese extremistischen Massnahmen notwendig und alternativlos seien.

  • am 7.04.2021 um 20:42 Uhr
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    Ich finde das einen sehr guten Kommentar von Herr Gasche (fehlender Ansteckung im Freien).
    Das wird m.E. zu wenig kommuniziert.
    Die Relativierung des PCR Tests in diesen Kommentarspalten empfinde ich allerdings als sehr einseitig.
    Es hat sich jetzt schon mehrfach klar gezeigt, dass die positiven PCR Tests für die Früherkennung von Clustern und Wellen sehr nützlich sind und ernst genommen werden müssen.
    Wenn einige positiv getesteten Leute nicht ansteckend sind, müssen sie zwar leider unnötigerweise in Quarantäne, aber im Verhältnis zu den etwa 95% negativ getesteten ist das keine Aufregung wert.

    • Favorit Daumen X
      am 8.04.2021 um 09:02 Uhr
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      Es sind sehr viele positive PCR-Resultate, die erst mit einem Ct-Wert von über 30 «entdeckt» werden. Alle diese betroffenen Menschen werden völlig unnötig in Quarantäne geschickt. Leider veröffentlichen weder die Labors noch das BAG, mit welchem Ct-Wert die positiven Resultate erzielt wurden. Das ist nach einem Jahr PCR-Test fahrlässig. Denn Quarantänen sind drastische Einschränkungen unserer Freiheit.

  • am 8.04.2021 um 10:45 Uhr
    Permalink

    Meine Erfahrung mit Leuten wie Herr Mortier ist, dass sie nicht bereit sind, eine Antwort auf diese, ihre Frage zu akzeptieren, die in die Richtung der anderen Kommentare gehen. Dies ist verständlich, wenn man sich nur aus den etablierten Medien informiert (welche tatsächlich es nicht nötig zu haben scheinen, sich mit einem solchen Urteil herum zu schlagen wie hier sehr löblich Herrn Gasche). Solange Herr Mortier glaubt (genau so wie jene anderen, die mir im persönlichen Gespräch schon die gleiche Frage gestellt haben), nur weil meine Antwort nicht seiner Blase entspricht, wäre sie schon widerlegt und nicht bereit ist, sich ernsthaft damit auseinander zu setzten, wie und warum es nicht bloss Leichtsinn (im besten Fall) ist, einfach alle Massnahmen aufzuheben, kommen wir da nicht weiter. Diese Frage stellt Herr Mortier nämlich wahrscheinlich nur, um sein Weltbild zu bestätigen, dass die Kritiker etc. ja auch keine Lösung haben und drum die Regierung noch immer das Beste aus der Situation tun würden…

  • am 9.04.2021 um 09:42 Uhr
    Permalink

    Taskforce
    Gerne möchte man von der Swiss National COVID-19 Science Task Force erfahren, warum sie nicht interveniert, wenn Schweizer Labors beim PCR Test 40 – 47 sog. Augmentations-Zyklen anwenden und nicht nur maximal die 30, wie es die WHO empfiehlt. Jedoch: keine Antwort von dort, resp.: Jedes Labor darf machen, wie es will.
    Zudem möchte man wissen, warum bei immer weniger Kranken immer mehr getestet werden soll, denn Statistiker haben gezeigt, dass bei weniger Kranken in der Bevölkerung (Prävalenz) und gleichzeitig aber immer mehr Tests, die „falsch-positiven“ Coronatest-Resultate im Verhältnis zu den „richtig-positiven“ Überhand nehmen und es deshalb zu völlig verzerrten Ergebnissen kommen kann, Aber auch hier: Kein Kommentar seitens der Wissenschaftler. Man bekommt den Eindruck, dass in diesem Gremium Statistiker fehlen, die dieses Problem (er)klären könnten oder wollten, resp. dass die Taskforce den Bundesrat, das BAG, die Journalisten und das gewöhnliche Volk nicht noch „zusätzlich“ verwirren möchten.
    Geht es der Taskforce in erster Linie darum, die Angst bei den Behörden und in der Bevölkerung so lange zu schüren, bis jedermann zum Impfen bereit ist oder direkt oder indirekt dazu gezwungen werden kann? Bill Gates, einer der finanzkräftigsten Antreiber und Ideengeber in der Pharma Branche, will bekanntlich, dass alle Menschen auf dieser Erde gegen Corona und all seine Mutanten dauerhaft geimpft werden.

  • am 9.04.2021 um 20:04 Uhr
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    @Michel Mortier, Zug
    Zitat: «Meine Frage an alle, die Impfen, Lockdowns, Masken usw. kritisieren: WAS EMPFEHLEN SIE? »
    Im Prinzip gelten die Empfehlungen, die Pietro Vernazza letzten Herbst auf seinem Blog veröffentlichte:
    1) Wer wirklich krank ist mit Husten oder gar Fieber soll zuhause bleiben und sich nicht unter die Leute mischen. Quarantäne für tatsächlich Kranke nimmt genügend infektiöse Virenträger aus dem Verkehr, dass die Epidemie gebrochen werden kann.
    2) Gezielter Schutz der Risikopopulation in den Altersheimen. Dazu gehört, dass sowohl das Personal wie sämtliche Bewohner zweimal pro Woche auf das Vorkommen von SARS-CoV-2 im Rachen getestet werden. Die Testkapazitäten sollen für diese Risikopersonen reserviert und nicht blindwütig für die Allgemeinbevölkerung vertublet werden.
    3) Personen, die die Infektion bereits überstanden haben, sind immun. Mittels Antikörpertests können diese immunisierten identifiziert werden. Diese können dann gezielt an den neuralgischen Orten eingesetzt werden.
    Bundesrat Berset erklärte Ende letzten November öffentlich vor der Presse, dass er nicht will, dass die Bevölkerung die natürliche Immunisierung kennt, weil man sonst den Leuten nicht mehr Angst machen kann.
    4) Die Theoretiker mit ihren Computersimulationen aus dem wissenschaftlichen Beirat des Bundesrates entfernen (Salathé, Althaus, Tanja Stadler, etc.) und durch Praktiker mit Spitalerfahrung und Infektionen ersetzen (Vernazza, Beda Stadler).

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