Chirurg Max Aebi wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht
Die Fakten in Kürze:
- Der Berner Orthopäde war gut bezahlter Berater der britischen Firma Ranier. Diese entwickelte für die Bandscheibe ein neues Kunststoff-Implantat namens Cadisc-L.
- Als Belegarzt im Berner Spital Salem setzte er im Jahr 2011 das neuartige Implantat sieben Patienten gleich selber ein.
- Im Jahr 2014 wurde der Verkauf des Implantats gestoppt.
- Schadensforderungen an die Herstellerfirma Ranier liefen ins Leere, weil die Firma den Konkurs anmeldete.
- Ab 12. Januar 2026 muss sich Chirurg Max Aebi vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland gegen den Vorwurf schwerer Körperverletzung verteidigen.
- Die Urteilseröffnung ist auf den 9. Februar angesetzt
- Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Auch Thomas Steffen, Medizinprofessor in Montreal, kassierte von der Firma Ranier Beratungshonorare. Er hatte die Markteinführung des Implantats Cadisc-L ebenfalls befürwortet. In der Sendung «10vor10» vom 27. November 2018 erklärte Steffen: «Wir hatten das Gefühl, es könnte klappen … Man muss etwas wagen.» Investoren würden auf das Tempo drücken.
Geschädigte zeigt ihr zerbröseltes Implantat
Noch im November 2018 beteuerte Aebi in der Sendung «10vor10», er habe keine Kenntnis davon, dass auch nur eine seiner sieben Patientinnen oder einer seiner Patienten mit seinen Implantaten Probleme bekommen habe. Allerdings hatte er diese jahrelang auch nie danach gefragt. Nach den ersten Verdachtsfällen hatte er sie nicht einmal zu einer Kontrolle eingeladen.

Nur einen Monat später zeigte seine Patientin Manuela E. in der Sendung «10vor10» ihr herausoperiertes Implantat: Es war zerbröckelt und hatte Löcher in den Wirbel gefressen.
Aebi wollte Patienten Maulkorb verhängen
Es ist das Recht des Chirurgen, sich bis zum Prozess nicht mehr öffentlich zu äussern. Doch Aebi wollte auch den Geschädigten verbieten, sich öffentlich zu äussern, um damit weitere Medienberichte zu verhindern. Ein erstinstanzliches Gericht hatte seinem Begehren auf Antrag der Berner Staatsanwaltschaft sogar stattgegeben. Doch das Berner Obergericht kassierte das Verbot im Mai 2019. Denn ein Verbot käme einem Täterschutz gleich, der gesetzlich so nicht vorgesehen sei. Auch gewichtete das Gericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit ebenso hoch wie die Unschuldsvermutung.
Verantwortlich sind auch die Behörden
Der Skandal des Ranier-Implantats, den ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung des «Tages-Anzeigers» 2018 aufgedeckt hatte, war nur ein Fall von mehreren. Bundesrat, Parlament und die Zulassungsbehörde Swissmedic taten auch nachher zu wenig, um weitere vermeidbare Implantatopfer zu vermeiden.
Infosperber hatte schon vor fünfzehn Jahren darauf hingewiesen, dass «Implantate und künstliche Gelenke medizinisch ungeprüft auf den Markt kommen». Denn bei Medizinprodukten wird nur geprüft, ob sie nach EU-Norm technisch einwandfrei produziert sind (CE-Zertifikat). Die Hersteller müssen nicht nachweisen, dass sie sich an Patienten bewähren. Deshalb kommt es immer wieder vor, dass Stents, Herzkatheter, künstliche Gelenke und andere Implantate nach Warnungen oder gar Todesfällen möglichst stillschweigend wieder aus dem Verkehr gezogen werden.
Den Herstellern wird es einfach gemacht: Sie können im ganzen EU-Raum unter rund fünfzig meist privaten Zertifizierungsstellen eine beliebige aussuchen und diese für ein CE-Zertifikat bezahlen. Falls eine Zertifizierungsstelle zögert, können die Firmen eine andere wählen, welche dann das Geschäft machen kann.
Herzschrittmacher, künstliche Gelenke und andere Implantate würden für ein CE-Kennzeichen teilweise schlechter geprüft als Haushaltsgeräte, stellte das ARD-Wirtschaftsmagazins «Plusminus» fest.
Der «Tages-Anzeiger» kritisierte die passiven Behörden: «In der Schweiz kennen die Behörden jedes Auto oder Motorrad, bis zum Halter und zur Lackfarbe. Aber bei vielen lebenswichtigen Medizinprodukten haben die Behörden keine Ahnung, wie viele dieser Geräte und welche Gerätemodelle im Umlauf sind.»
Trotzdem kommen diese Medizinprodukte europaweit zum Einsatz. Kommt es später bei Patientinnen und Patienten zu Komplikationen, sprechen Hersteller von «bedauerlichen Einzelfällen». Wie viele Betroffene es tatsächlich gibt, darüber schweigt die Branche – aus Rücksicht aufs Geschäft. Die Behörden beschaffen sich keinen Überblick. Das «Geschäftsgeheimnis» der Firmen geht vor.
Im Jahr 2012 hatte SP-Nationalrätin Bea Heim mit einer Motion für die Zulassung von Implantaten eine zusätzliche Qualitätsprüfung gefordert. Doch Bundesrat Alain Berset lehnte die Motion mit dem Argument ab, dies «könne zu Handelshemmnissen führen». Also lieber Opfer von unzulänglichen Implantaten in Kauf nehmen als ein Handelshemmnis.
Zulassungsbehörde Swissmedic: «Kein Interessenkonflikt» bei den Prüfstellen
Der Bundesrat hat die Verordnung über Medizinprodukte zweimal den neuen Vorgaben der EU angepasst (2021 hier und 2023 hier). Ob sich Swissmedic in den Fachgremien der EU für härtere Vorgaben eingesetzt hatte, gibt sie nicht bekannt.
Swissmedic habe im Zusammenhang mit Implantaten aus der Schweiz im Jahr 2024 6317 Meldungen zu schwerwiegenden Vorkommnissen erhalten (beispielsweise vorzeitige Revision eines Hüftimplantates infolge Lockerung oder Bruchs des Schaftes). Sie sagt jedoch nicht, um welche Implantate und Hersteller es sich handelte.
Swissmedic sieht «keinen Interessenkonflikt» darin, dass die Prüfstellen weiterhin von den Implantat-Herstellern bezahlt werden und die Firmen unter mehreren Prüfstellen im EU-Raum eine auswählen können. Begründung: Nach der neuen EU-Regulierung müssen die Gutachter der Prüfstellen von den Herstellern und anderen am Produkt Interessierten finanziell unabhängig sein. Swissmedic lehnt die Forderung ab, dass die Prüfstellen nicht mehr von den Firmen direkt bezahlt werden und damit von ihnen abhängig sind.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.










Die Idee von Bandscheiben-Prothesen ist eigentlich genial, leider haben sich Schweizer Chirurgen mit untauglichen Produkten wiederholt die Finger verbrannt und wenden daher heute fast nur noch die klassische Versteifung an, die aber nicht nur die Mobilität einschränkt, sondern oft zu Folgeproblemen wie weiteren Bandscheibenschäden führt.
Wer weiss, vielleicht wird sich in 15 Jahren auch jemand mit dem gigantisch schweren Thema der Corona-Impfungen befassen.