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In der Schweiz kracht es eher am 1. August, in anderen Ländern eher zum Jahreswechsel. Die Böllerei ist jedoch je länger je weniger beliebt. © cc-by-nd Dennis Skley/Flickr

Die Niederlande verbieten Silvesterfeuerwerk

Daniela Gschweng /  Zum Jahreswechsel darf noch geböllert werden, ab Ende 2026 ist Schluss für Private – vor allem wegen zunehmender Gewalt.

Kommendes Silvester darf es noch einmal krachen, dann hat es sich in den Niederlanden ausgeböllert. Das Parlament verbietet privates Feuerwerk zu Silvester, voraussichtlich ab dem Jahreswechsel 2026/2027. Erlaubt bleiben lediglich Produkte der Kategorie F1 wie Knallerbsen und Wunderkerzen.

Das Gesetz war jahrelang in Vorbereitung, zuletzt lenkte auch die rechtsliberale niederländische Regierungspartei VVD ein. Am 1. Juli stimmte nach der Zweiten Kammer auch die Erste Kammer des niederländischen Parlaments (vergleichbar mit dem Ständerat) für ein Verbot privaten Feuerwerks an Silvester.

Hauptgrund: Zunehmende Gewalt

Vor allem Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste begrüssten die Entscheidung. Hauptgrund für das Verbot ist die zunehmende Gewalt zum Jahreswechsel. Feuerwehrleute, Rettungspersonal und Ordnungsdienste wurden wiederholt mit Böllern angegriffen, an manchen Orten wurden absichtlich Brände gelegt. Es gebe immer wieder Verletzte und Tote, fasst die DPA zusammen.

Für das Verbot waren zahlreiche Organisationen eingetreten. Neben Tier- und Umweltschützer:innen hatten sich auch Ärzt:innen, Polizei und Gemeinden dafür ausgesprochen. Ausser enormen Abfallmengen verursacht Feuerwerk jedes Jahr auch eine erhebliche Menge Feinstaub, belastet Haustiere und schadet Wildtieren, die durch Licht und Lärm in Panik geraten.

Professionelle Feuerwerks-Shows weiter zulässig

Ganz auf Knallerei verzichten müssen die Niederländerinnen und Niederländer zukünftig nicht. Feuerwerke von Gemeinden sind weiter erlaubt, auch private, organisierte Feuerwerke. Diese muss sich der Veranstalter aber zuvor genehmigen lassen. 

Polizei und Rettungsdienste hätten ein Verbot schon in diesem Jahr begrüsst, berichtet das deutsche Expat-Netzwerk «Dachist». Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste befürchteten nun ein «letztes Chaos-Jahr». Früher lasse sich ein Verbot nicht umsetzen, kommentierte Staatssekretär Thierry Aartsen. Rahmenbedingungen für Verbot und Ausnahmen müssten noch festgelegt werden und eine Kompensationsregelung für Feuerwerksverkäufer stehe noch aus.

Feuerwerksverbote in der Schweiz und in anderen Ländern

Die Niederlande fügen sich damit ein in eine ganze Reihe von Ländern und Regionen, in denen Feuerwerk ganz oder teilweise untersagt ist. Zum Beispiel hatten Paris und das Elsass zuletzt privates Silvesterfeuerwerk verboten. In Irland gibt es im ganzen Land grundsätzlich nur Knallerbsen und Tischfeuerwerk, und Australien verbietet private Böllerei wegen des Brandrisikos – Silvester fällt dort in den Hochsommer.  

In der Schweiz gibt es zahlreiche lokale und regionale Einschränkungen, sowohl am Nationalfeiertag wie auch an Silvester. Davos etwa verbietet das Abbrennen von privatem Feuerwerk grundsätzlich, das Verbot wird auch weitgehend eingehalten. Viele andere Bündner Gemeinden haben ein Feuerwerksverbot an Silvester und am 1. August.

In Liestal ist Feuerwerk nur vom 1. auf den 2. August bis 0:30 Uhr erlaubt. Wer dagegen verstösst, wird gebüsst. Mehrere Gemeinden in den Bezirken Baden und Zurzach haben kürzlich ein Feuerwerksverbot erlassen, auch in einigen Zürcher Gemeinden gilt ein solches. Diese Liste ist nicht abschliessend. Die 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative, die Einschränkung von lautem Feuerwerk in der ganzen Schweiz fordert, befindet sich im parlamentarischen Prozess.

In Deutschland, wo es in den vergangenen Jahren mehrere Vorfälle gab, wird seit Jahren über ein nationales Verbot diskutiert. Zum Jahreswechsel 2024/2025 schoss zum Beispiel ein Influencer eine Silvesterrakete in das Fenster eines Wohnhauses.

Viele deutsche Städte wie München, Stuttgart, Bremen, Köln oder Frankfurt verbieten Böllern schon jetzt oder schränken es ein. Inseln wie Rügen, Usedom, Sylt, Föhr-Amrum, der Kreis Nordfriesland, der Landkreis Rostock und die Stadt Schwerin verbieten Böllern wegen Brandgefahr. In vielen deutschen Städten ist Feuerwerk innerhalb historischer Stadtteile aus demselben Grund verboten.


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