Sperberauge

«Lex USA»: Eine der Drohungen fällt

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Bundesrat und Banken hatten versucht, das Parlament mit Angstszenarien unter Druck zu setzen.

Das notrechtliche Gesetz müsse bis spätestens am 30. Juni unter Dach sein, sonst würden die USA Strafuntersuchungen einleiten. Jetzt hat der Bundesrat offensichtlich doch mehr Zeit, um seine Taktik festzulegen, schreibt Sarah Nowotny in der heutigen «NZZ am Sonntag».
In den Unterlagen zu Handen des Parlaments hatte das Finanzdepartement wörtlich geschrieben: «Die Dringlichkeit…ist darin begründet, dass ohne die Möglkchkeit der Kooperation mit den US-Behörden bis Ende Juni 2013 ernsthaft damit zu rechnen ist, dass einerseits gegen weitere Banken eine Strafuntersuchung eröffnet und andererseits gegen weiter Banken…Anklage erhoben wird.»
Jetzt plötzlich erklärte Mario Tuor, Sprecher des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, der «NZZ am Sonntag»: «Es gibt von amerikanischer Seite keinen Termin für die Aufschaltung des Steuerdeals.» Die Amerikaner wollten einfach so rasch als möglich wissen, ob die Schweizer Banken die gewünschten Informationen liefern können.
Die Drohung des Finanzdepartements mit der Deadline vom 30. Juni erweist sich damit als frei erfunden. Das bedeutet allerdings nicht, dass andere angedrohte Folgen eines Neins zur «Lex USA» ebenfalls nicht eintreten werden. Die US-Behörden werden versuchen, die Daten der US-Bürger, die mit Hilfe von Schweizer Banken Steuergesetze der USA verletzt haben, zu erhalten, um die Sünder zu bestrafen.
Entweder geben die Schweizer Banken-Manager die Namen dieser US-Steuersünder bekannt und riskieren, in der Schweiz dafür verurteilt zu werden, oder die Banken geben mit dem Segen des Bundesrats lediglich die Namen der Bankangestellten, Treuhänder und Anwälte bekannt, die solche Kunden betreut haben. Dies würde den USA erlauben, auf dem Weg der amtlichen Rechtshilfe zu den Namen der US-Steuersünder zu gelangen.


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