Nidwalden ringt um mehr Transparenz
psi. Dieser Gastbeitrag erschien zuerst auf der Website des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch.
Nach Jahren der Vorbereitung hat der Landrat die erste Lesung des Öffentlichkeitsgesetzes abgeschlossen. Das Parlament unterstützt das Prinzip, schränkt es aber deutlich ein – aus der fortschrittlichen Vorlage droht ein zurückhaltendes Gesetz zu werden.
Wenig Offenheit im Parlament
Die beratende Kommission beantragte in der Eintretensdebatte, Protokolle des Landratsbüros und der Parlamentskommissionen von der Öffentlichkeit auszunehmen. Grüne-SP und GLP widersprachen: Thomas Wallimann (SP) betonte, Kommissionsprotokolle seien keine Wortprotokolle, der Persönlichkeitsschutz bleibe gewahrt. Annette Blättler (GLP) forderte Transparenz auch dort, wo politische Grundlagen entstünden. Regierungsrätin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) warnte vor einem «Flickenteppich» und empfahl Ablehnung – doch der Landrat folgte der Kommissionsmehrheit.
Transparenz mit Preisetikett
Bereits nach der Vernehmlassung wurden Abstriche gemacht: Statt kostenloser Einsicht sieht die Vorlage nun Gebühren «nach Zeitaufwand» vor. Ursprünglich wollte die Regierung den Zugang gebührenfrei halten – unterstützt von SP, Grünen und GLP. Doch eine Mehrheit der Teilnehmenden, darunter Mitte und FDP, lehnte dies ab.
Besonders bedauert wird von Transparenzorganisationen, dass in der Gesetzesvorlage auf eine Schlichtungsstelle verzichtet wird. Öffentlichkeitsgesetz.ch bezeichnete dies in seiner Vernehmlassungsantwort als «verpasste Chance»: Schlichtungsverfahren seien niederschwelliger, effizienter und kostengünstiger als Gerichtsverfahren.
Zweite Lesung entscheidet über Richtung
In der zweiten Lesung wird sich zeigen, ob Nidwalden wirklich mehr Offenheit wagt oder nur ein Gesetz mit vielen Ausnahmen schafft. Für die Regierung ist der Schritt überfällig, für Kritiker bleibt er halbherzig. Die Motion zum Öffentlichkeitsprinzip wurde 2018 von Christoph Keller (SVP) und Urs Amstad (SVP) eingereicht.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Martin Stoll ist Geschäftsführer des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch. Dieser setzt sich für die für die konsequente Umsetzung der schweizerischen Öffentlichkeitsgesetze ein.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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