Kommentar
Nach der rassistischen Hetze gegen einen verunfallten Jungen
upg. Suthakaran Ganapathipillai engagiert sich als Präsident der «SP Migrant:innen des Kantons Solothurn heute». Er lebt seit 1984 in der Schweiz. Ein Gastbeitrag.
Der Tod eines 14-Jährigen nach einem Stromschlag auf einem Güterzug in Langenthal ist ein tragischer Unfall. Ein Kind verliert sein Leben, Eltern verlieren ihren Sohn. Doch was diesen Fall zu einem gesellschaftlichen Problem macht, ist die Reaktion danach: eine Welle aus Hass, Entmenschlichung und offenem Rassismus in den Social Media – begünstigt durch eine öffentliche Kommunikation, die rechtlich zulässig, aber menschenrechtlich hoch problematisch ist.
Der Unfallhergang war klar: Zwei Jugendliche kletterten auf einen abgestellten Güterzug. Ein elektrischer Lichtbogen führte zum Tod eines der beiden. Für diesen Unfall gab es keinen Grund – weder die Aufklärung des Falls noch die öffentliche Sicherheit –, dass die Polizei die Nationalität des Opfers nannte. Er war Eritreer.
Die frühe Nennung der Herkunft verschob die Wahrnehmung vom individuellen Unglück hin zur kollektiven Zuschreibung – in einem gesellschaftlich aufgeladenen Kontext.
Einige Kommentare aus der Facebook-Seite von polizei-schweiz.ch
Die Eltern und Verwandten des gestorbenen Jugendlichen mussten lesen:
«Wer sagt, dass er das nicht bewusst gemacht hat?» / «Selber schuld, ein Idiot weniger» / «Selber schuld – sicher ungeimpft» / «wir verdienten unser taschengeld mit arbeiten, die heutige jugend steht auf stromschläge.»
Weitere Facebook-Einträge:
«Ein Idiot weniger»
«Ke beduure söue no blöder due»
«Macht nüt, kein Bedauern»
«In Eritrea isch au kä Krieg was hed er denä do verlorä gha? Wär lieber dähai bliebä»
«Eine weniger wo was chlaut….»
«Einer weniger, den wir durchfütterm.»
«Perfekt gloffä»
«Tja, eine weniger zum dure füetere»
«SUUPER!! Eis Problem glöst!!!»
Menschenwürde endet nicht mit dem Tod
Die Bundesverfassung garantiert in Artikel 7 die Achtung und den Schutz der Menschenwürde. Dieses Grundrecht gilt absolut – unabhängig von Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Nationalität. Es endet nicht mit dem Tod einer Person und es ist auch im digitalen Raum gültig.
Wer den Tod eines Kindes verhöhnt, relativiert oder bejubelt, verletzt nicht nur moralische Grundwerte, sondern greift die Würde des Menschen und seiner Angehörigen an. Doch Social Media haben menschenunwürdige Beschimpfungen und Verhöhnungen öffentlich und unwidersprochen weit verbreitet. Das fordert die Gesellschaft heraus: Muss der Staat die Grundrechte der Betroffenen schützen?

Racial Profiling jenseits von Polizeikontrollen
Im vorliegenden Fall liegt kein klassisches polizeiliches Fehlverhalten vor. Trotzdem nannte die Polizei ohne zwingenden Grund die Herkunft. Damit entstand ein indirekter, aber wirksamer Mechanismus rassistischer Zuschreibung. Der einzelne Mensch verschwindet, die Gruppe tritt an seine Stelle.
Menschenrechtsorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass genau solche Mechanismen diskriminierende Dynamiken verstärken – auch ohne explizite Diskriminierungsabsicht.
Racial Profiling aufgrund äusserer Merkmale oder Zugehörigkeiten kategorisiert und aktiviert damit stereotype Deutungsmuster.
Diskriminierungsverbot und staatliche Schutzpflicht
Artikel 8 der Bundesverfassung verbietet Diskriminierung unter anderem aufgrund der Herkunft. Dieses Verbot ist nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe, sondern begründet auch eine Schutzpflicht. Der Staat ist verpflichtet, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Diskriminierung verhindern – auch mittelbar.
Wenn absehbar ist, dass bestimmte Informationen regelmässig zu Stigmatisierung und Hass führen, stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit. Was juristisch erlaubt ist, lässt sich nicht automatisch menschenrechtlich rechtfertigen. Gerade Behörden sind zu einer besonders sorgfältigen Abwägung verpflichtet.
Meinungsfreiheit – kein Freipass für Entmenschlichung
Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht. Sie schützt auch provokative und unbequeme Aussagen. Sie schützt jedoch nicht die systematische Entmenschlichung, die Verächtlichmachung von Toten oder die kollektive Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen. Der Persönlichkeitsschutz ist im Zivil- und Strafgesetzbuch verankert.
Wenn Hassrede und menschenverachtende Äusserungen massenhaft auftreten und kaum sanktioniert werden, entsteht ein gefährlicher Gewöhnungseffekt – rechtlich wie gesellschaftlich.
Ein rechtlicher und gesellschaftlicher Appell
Die Schweiz beruft sich national und international auf ihre humanitäre Tradition und ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen. Diese Glaubwürdigkeit steht nicht nur in internationalen Gremien auf dem Prüfstand, sondern im Alltag – in Polizeimeldungen, in Medienberichten, in der Moderation öffentlicher Diskurse.
Die rassistische Hetze nach dem Tod dieses Jugendlichen darf nicht folgenlos bleiben – weder strafrechtlich, sondern gesellschaftlich. Es braucht
- eine kritische Überprüfung staatlicher Kommunikationspraxis,
- klare Leitlinien gegen stigmatisierende Berichterstattung,
- konsequentes Vorgehen gegen rassistische Hetze im Netz, besonders wenn sie gegen das Zivil- und Strafrecht verstösst,
Es geht um unseren Rechtsstaat: Wie ernst nehmen wir Menschenwürde, Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung – gerade dann, wenn die Betroffenen keine Stimme mehr haben?
Ein Jugendlicher ist tot.
Der Rechtsstaat misst sich daran, wie er die Würde der Schwächsten schützt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









Was man der Geschichte abgewinnen kann, ich wollte fast schreiben «Gutes», aber das passt wohl nicht, ist, dass der Schleier gelüftet wird. Rassistische und entmenschlichende Kommentare zeigen auf, wie moralisch verrottet gewisse Menschen sind. Das kann man dann Politikern vorhalten, welche uns weismachen wollen, «wir Schweizer» seien ja moralisch erhaben.
Ob das was nützt, ist dann eine andere Frage. Wohl nicht. Da wir in den letzten Jahrzehnten mit ein paar Jahren Verzögerung jeden Trend aus den USA übernommen haben, ist zu befürchten, dass auch hier bald obskure staatliche Schlägertruppen Jagd zuerst auf «illegale Fremde», dann auf grundsätzlich alle machen, die sich ihnen entgegenstellen.
Aber vielleicht schaffen wir es, rechtzeitig auszusteigen.
Wir haben uns, wenigstens formal, unsere politische Unabhängigkeit gewahrt, wofür ich Christoph Blocher verrückterweise dankbar bin. Es wäre an der Zeit, dieses Potenzial zu nutzen und es besser zu machen.
Sollten durch die menschenverachtenden Posting Gesetze in der Schweiz verletzt worden sein, wird wohl die StA tätig werden und Ermittlungen beauftragen. So mies diese Postings auch sind; früher wurde solches Stroh an Stammtischen, im Club, im Verein gedroschen, heute im Internet. Am besten hält man sich fern, so erspart man sich auch eine Menge Ärger. Ich finde es im übrigen völlig richtig, Nationalität und Ethnie von Opfern und Tätern zu nennen. Hieraus lässt sich kein Rassismus ableiten, wenn sie bei allen benannt wird, also auch bei autochthonen Inländern. Für die Verletzung der Menschenwürde ist ein Tatsubstrat Voraussetzung – bloße Kommentare reichen nicht bzw. muss hier der Nachweis geführt werden, wie diese Kommentare genau die Menschenwürde des Opfers verletzten – das wird schwierig.
Dazu zwei Bemerkungen:
Erstens ist es gemäss unseren Gesetzen und unserer Rechtssprechung ein grundlegender Unterschied, ob Verunglimpfungen oder unnötig herabsetzende Qualifikationen gegen Personen im privaten Kreis geäussert werden, oder ob sie öffentlich verbreitet werden.
Zweitens ist der Jugendliche, der sich durch einen Stromschlag selber tötete, kein Täter. Es war ein Unfall. Es gab keinen vernünftigen Grund, seine Nationalität zu nennen.
Leider wurde der zahlenmässig meist beschränkte Stammtisch durch social media ersetzt, womit alle dummen, rassistischen, falschen oder bösartigen Kommentare allen Menschen zugänglich werden. Ich bin mit Herrn Gasche einverstanden, dass bei einem Selbstunfall die Polizei die Nationalität des Opfers nicht melden sollte.
Anders sieht es bei straffälligen Erwachsenen aus. In der Strafanstalt Thorberg sind von den 170 Insassen 72% Ausländer aus 40 verschiedenen Nationen. Jeder Strafgefangene kostet den Steuerzahler 1’300 Franken im Tag. Hier drängt sich eine ernsthafte Auseinandersetzung auf, was nichts mit Rassismus zu tun hat, dies auch im Interesse der überwiegenden Mehrheit an wohnsitzberechtigten Ausländern in der Schweiz, die nie straffällig wurden.
Die jahrzehntealten Schilder der SBB, die auf die Stromschlaggefahr aufmerksam machen, sind antiquiert. Erstens ist nicht nur das Berühren der Fahleitungen lebensgefährlich, wegen des Lichtbogens ist es auch die Annhäherung an diese Leitungen. Zweitens müssten diese Schilder mindestens auch auf Englisch abgefasst sein.
Rassismus und Gewalt gegebüber anderen Menschen mit anderer Hautfarbe ist zutiefst abzulehnen.
Waren es wirklich rassistische Kommentare, die Sie hier aufführen?
Von den 13 Sätzen, zieht ein Satz Bezug zur Herkunft:
«in Eritrea isch au kä Krieg»
Einer. Und das ist schlimm genug.
3 Sätze, könnten Abwertung sein gegen die Altersgruppe, soziale Hierarchie, Geschlecht, oder Herkunft:
einer weniger der klaut. (Jedoch kann auch gemeint sein, das Jugendliche eher klauen. Nicht Eritreer.)
(2x) einer weniger, den wir durchfüttern
Bei allen anderen kann ich nicht erkennen, was auf Rasse bezogen gelesen wird.
Zeigt sich der InfoSperber in dieser aufgeladenen Diskussion mit Hang zu Click-Bait und dadurch in Meinungs Schieflage?
Das würde ich mir gerade von Ihnen jedoch nicht wünschen, weil ich die Nüchternheit Ihrer Gegenpositionen jeweils sehr schätze.
Diese Beschimpfungen wurden verbreitet, nachdem und weil bekannt wurde, dass es sich um einen Eritreer handelt.