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«Expertenkommission und Zufall haben zu Unrecht schlechten Ruf»

Margrit Osterloh /  Margit Osterloh, die über Zufallsentscheide geforscht hat, befürwortet Zufallswahl von Bundesrichtern und Expertenkommission.

Red. Bundesrichter-Vorschläge durch eine Expertenkommission und dann Losentscheide werden breit abgelehnt. Deshalb geben wir hier der Ökonomie-Professorin Margit Osterloh Gelegenheit, ihre Argumente darzulegen.


«Mehr kompetente Querköpfe ins Bundesgericht»


Einige Freunde und Bekannte, mit denen ich über die Justizinitiative diskutiere, sind dem Losverfahren gegenüber aufgeschlossen, welches die richterliche Unabhängigkeit und die Qualität der Bundesrichterinnen und Bundesrichter sichern will. Aber sie wenden ein, dass die in der Initiative vorgeschlagene Expertenkommission problematisch sei. Diese würde keine bessere Wahl treffen als die derzeitige Gerichtskommission, sie wäre politisch weniger ausgewogen und sie würde Querköpfe mit eigenständigen Auffassungen verhindern. Es gibt aber gute Argumente dafür, dass eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission, kombiniert mit einem Losverfahren nicht nur zu einer unabhängigeren, sondern auch zu einer besseren und ausgewogeneren Richterschaft und zu erheblich mehr originellen Querköpfen führen würde:

Derzeit haben bei der Wahl der Bundesrichter nur die Mitglieder der im Parlament vertretenen Parteien eine Chance – genauer, nur diejenigen, die gerade in der Partei Mitglied sind, deren Sitz frei wird. Zwar könnten alle Kandidierenden dieser Partei beitreten – und manche haben es auch flugs getan – aber sind das die bestmöglichen Kandidaten? Fügt man dem Kriterium der Parteizugehörigkeit noch weitere hinzu – etwa Quoten nach Geschlecht, Sprachzugehörigkeit, sexueller Orientierung – engt sich der Spielraum möglicher Richter immer weiter ein und damit die Chance, die Position bestmöglich zu besetzen. 

Hingegen erhöht sich  mit dem Losverfahren die Chance für bestmögliche Kandidierende und dazu noch für originelle  Querköpfe gleich auf mehrere Weise.

  1. Der in Frage kommende Kreis der Personen ist viel grösser. Auch Nicht-Partei-Mitglieder können sich bewerben. Will man das Spektrum der Kandidierenden erweitern, etwa nach Kriterien wie Geschlecht, Vermögenshintergrund oder Migrationshintergrund, braucht es keine Einengung durch Quoten. Im Losverfahren werden diese Aspekte automatisch berücksichtigt. Die unterschiedlichen Werthaltungen in der Bevölkerung sind damit viel besser abgebildet als derzeit mit der Parteizugehörigkeit bei gleichzeitiger Erhöhung der möglichen Anzahl von Kandidierenden. 
  2. Es bewerben sich – so  unsere Forschungsergebnisse –  bei der Ankündigung qualifizierter Losverfahren viel mehr leistungsstarke Aussenseiter als bei herkömmlichen Prozeduren. Damit steigt die Chance beträchtlich, dass hochqualifizierte Aussenseiter zum Zuge kommen. In einem Experiment haben sich dreimal so viele leistungsstarke Frauen beworben wie im herkömmlichen kompetitiven Verfahren (Berger, Osterloh & Rost, 2020).  Ein ähnliches Ergebnis zeigten historische Untersuchungen über die qualifizierte Zufallsauswahl von Mitgliedern des kleinen Rats in Basel im 18. Jahrhundert.  Dort sind  durch dieses Verfahren dreimal so viele Bürger gewählt worden, die nicht dem berüchtigten „Basler Daig“ angehörten (Doehne, Geweke, Rost, 2021). Der Grund:  Bei einem qualifizierten Losverfahren rechnen sich Menschen, die nicht der herrschenden Schicht angehören, viel mehr Erfolgschancen aus. Bei herkömmlichen Verfahren fehlt ihnen häufig die Selbstsicherheit derer, die immer schon „dazu gehörten“ und die über einschlägige Netzwerke verfügen. Damit kann man  zum Beispiel  auch erklären, warum in deutschen Grossunternehmen etwa 80 Prozent der CEOs grosser Unternehmen immer noch aus dem Grossbürgertum kommen. Erfolgreiche Aussenseiter werden gern als „Emporkömmlinge“ oder unliebsame Querköpfe diskreditiert. Das wird durch das Los abgeschwächt: Die Verlierer in den bisherigen Eliten verlieren nicht ihr Gesicht, wenn ein „Emporkömmling“ gewinnt. Auf diese Weise wird der Pool an hochqualifizierten und  originellen Bewerbern für ein Amt  nicht nur um ein Vielfaches vergrössert, sondern  es bewerben sich auch mehr originelle Querköpfe.  Die Chance steigt, ein Amt bestmöglich zu besetzen. 
  3. Mit dem Losverfahren wird die Macht des Expertengremiums im Vergleich zur heutigen Gerichtskommission  viel kleiner. Die neue Expertenkommission wählt nur diejenigen aus, die zum Losverfahren zugelassen werden, nicht wie die Gerichtskommission diejenigen, welche die Position erhalten. Das verhindert Postenschacher und ermutigt Aussenseiter und kompetente Querköpfe zur Bewerbung zusätzlich. Der Einwand, dass die Mitglieder der Fachkommission ebenso wie die der derzeitigen Gerichtskommission politische Präferenzen spielen lassen würden, verliert erheblich an Bedeutung.
  4. Durch das Los Gewählte geben freiwillig mehr Macht ab und sind bescheidener im Vergleich zu denen, die in einem Wettbewerb gesiegt haben. Hybris wird reduziert (Berger, Osterloh, Rost & Ehrmann, 2020). Durch qualifizierte Zufallsverfahren wird das Verhalten und damit die Qualität der Amtsinhaber also auch nach der Wahl positiv beeinflusst. Wären die Bundesanwälte durch das Los anstatt durch die  Gerichtskommission  gewählt worden, wären uns vielleicht die Affären um Bundesanwalt Michael Lauber erspart geblieben.

Selbstverständlich muss der Gesetzgeber die Regeln präzisieren, nach denen die Fachkommission vorzugehen hat. Die wichtigste Regel wäre: Je zu besetzende Stelle muss eine fixe Anzahl von Kandidierenden vorgeschlagen werden, um Manipulationen zu verhindern. Bei der Anwendung des Losverfahrens für den kleinen Rat in Basel im 18. Jahrhundert hat sich gezeigt, dass es mindestens sechs Kandidierende pro Position sein sollten: Die „Wahl zu Sechsen“ hat viel mehr Aussenseiter von ausserhalb des „Daigs» in den kleinen Rat gebracht als die „Wahl zu Dreyen“.

Warum sind die Regierung, das Parlament und die politischen Parteien von rechts bis links gegen die Justizinitiative? Weil sie die Macht abgeben müssten, die Bundesrichter zu bestimmen. Das  weist erstaunliche Parallelen auf zur Rückkehr der direkten Demokratie im Jahr 1949. Es ging damals um die während der Kriegszeiten ausgesetzten Volksrechte. Die Regierung und das Parlament (mit Ausnahme des Landesringes unter  Führung von Gottlieb Duttweiler) waren einhellig dagegen, ihre in Kriegszeiten gewonnene Macht wieder aufzugeben. Sie mussten erst durch eine Volksabstimmung dazu gezwungen werden (Beglinger, 2017). Das können wir auch am 28. November tun. 


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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LITERATUR

  • Beglinger, M. (2017). Die Rückkehr zur direkten Demokratie. In: NZZ Geschichte,18.5. 2017, S. 44-53.
  • Berger, J., Osterloh, M., Rost, K. (2020). Focal random selection closes the gender gap in competitiveness. In: Science Advances. Vol 6, Issue 47, DOI: 10.1126/sciadv.abb2142.
  • Berger, J., Osterloh, M., Rost, K., Ehrmann, T. (2020). How to prevent leadership hubris. Comparing competitive selections, lotteries, and their combination. In: The Leadership Quarterly, 31(5).
  • Doehen, M., Geweke, J., Rost, K. (2020). You can make it if you try: Focal random selectionbreaks up power monopolization, Working Paper University of Zürich.
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6 Meinungen

  • am 19.11.2021 um 11:46 Uhr
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    Allein die Idee, dass «Experten» den Kreis der «Losbaren» bestimmt, lässt mich diese Idee ablehnen, aber auch, weil eine politisch unausgewogene Richterschaft unserem Land mehr schadet als nützt.
    Wer glaubt, dass Politik (oder besser gesagt: der politische Standpunkt des Richters) und die Rechtsprechung nichts miteinander zu tun hat, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

  • am 19.11.2021 um 14:27 Uhr
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    Danke für diesen sehr guten Artikel. Die Argumente sind überzeugend, auch die Gründe für die Ablehnung durch die etablierten Parteien.

  • billo
    am 19.11.2021 um 21:06 Uhr
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    Davon abgesehen, dass ich es problematisch finde, wenn Millionäre Volksinitiativen lancieren: So hanebüchen ist der Vorschlag gar nicht. Der bisherige courant normal führt ja auch nicht grad zum Gelben vom Ei.
    Die Volksinitiative stellt im Kern die Grundsatzfrage, welche Gremien auf welcher Ebene gescheiter durchs Los als durch eine (mit Millionen manipulierbare) Wahl zusammengesetzt werden sollen. Beispiel Parlamente: da lässt die Repräsentativität der Repräsentanten trotz oder gerade wegen der Volkswahl doch meist sehr zu wünschen übrig…
    Die realexistierende Demokratie ist heute wohl in jedem Land eine Karikatur ihrer Idee, darum sieht unsere Welt ja auch so aus, wie sie sich präsentiert. Mitverursacht von Politikern, die einen grossen Teil ihrer Energie nicht für Lösungen einsetzen, sondern dafür, da zu sitzen, wo sie jetzt sind, und nur vier Jahre weit denken, bis zu ihrer nächsten Wiederwahl. Die angebliche Volkswahl ist vor allem ein Bestätigungsritual einer längst zuvor erfolgten negativen Selektion, von der die allermeisten ausgeschlossen sind oder sich aus Widerwillen selber ausgeschlossen haben.
    Stell Dir dagegen ein Parlament vor, dessen Mitglieder durch das Los bestimmt wurden: Hier wären nicht nur Geschlechter, Altersgruppen und soziale Schichten ihrem Gewicht entsprechend vertreten, sondern auch Ideen und Wünsche, die in der üblichen politischen Tretmühle keine Chance haben. Endlich Vielfalt und frische Luft! Endlich Konzentration auf die drängenden Fragen

  • am 19.11.2021 um 23:02 Uhr
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    In der Schweiz haben alle qualifizierten Bürgerinnen und Bürger das Stimm- und Wahlrecht, und im internationalen Vergleich fahren wir sehr gut damit. Wenn die obersten Richterinnen und Richter ebenfalls in demokratischer Abstimmung von allen qualifizierten Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten gewählt werden, wird das Resultat mit Sicherheit besser, als wenn das von Politikern gemacht wird. Nur so kann die Gewaltentrennung unserer Staatsfunktionen gewahrt werden, das heisst die gegenseitige Unabhängigkeit von Exekutive, Legislative und Judikative.

  • am 20.11.2021 um 12:11 Uhr
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    Das übergeordnete Ziel des Losentscheids ist ja die Qualität der Bundesgerichts zu erhöhen. Nun wird im Text öfters angeführt, dass aus diesem Grund «originelle Querköpfe» eine Chance haben müssten. Mir ist nicht klar warum die zufällige Wahl von Querköpfen die Qualität ingesamt erhöhen soll. Kann nicht auch das Gegenteil passieren?
    Und was ist überhaupt ein:e gute:r Bundesrichter:in?

  • am 22.11.2021 um 12:23 Uhr
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    Sehr guter Artikel! Wissen Sie, liebe Stimmende, welcher Lobby jeder Politiker angehört? Dann wissen Sie welche unpolitische neutrale Ansicht die Richterwahl bestimmen. Da praktisch jeder Parlamentarier auch Lobbyvertreter ist, ist es möglich, dass die Wahl vielleicht doch etwas beieinflusst wird?
    Die Fachkommission sollte nach definierten, transparenten Kriterien entscheiden müssen! Wer diese Bedingungen erfüllt, muss zugelassen werden!
    Pro Position müssen auch mindestens 6 besser 10 Personen zur Verfügung stehen!

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