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«This is no bailout. This is a commercial solution»: Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz vom 19. März 2023. © Der schweizerische Bundesrat auf youtube.com

Die Ausrede vom «laufenden Verfahren»

Marco Diener /  Wenn Politiker keine Auskunft geben wollen, dann behaupten sie, dass sie nicht dürfen. Meist ist das eine Ausrede.

Sind sie Geheimniskrämer? Angsthasen? Oder Feiglinge? Manche Politiker behaupten, sie dürften Fragen nicht beantworten, weil es sich um ein «laufendes Verfahren» handle. Drei Beispiele:

Kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Abschreibung der so genannten AT1-Anleihen der Credit Suisse rechtswidrig gewesen sei. Mitentscheidend für das Urteil war ein Satz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP). Sie hatte im März 2023 gesagt: «This is no bailout. This is a commercial solution.» Oder auf Deutsch: «Das ist keine Rettungsaktion. Das ist eine kommerzielle Lösung.»


Kürzlich gab sie den Tamedia-Zeitungen ein Interview. Frage der Journalisten: «Bedauern Sie, diesen Satz gesagt zu haben?»

Antwort von Keller-Sutter: «Es handelt sich um ein hängiges Verfahren. Deshalb darf ich mich gegen diese Darstellung nicht wehren.»

Wechseln wir in den Kanton Schaffhausen: Kaum hatten die Bauarbeiten an der Badi Büte in Thayngen begonnen, wurden sie am 2. Oktober wieder gestoppt. Die Umstände sind unklar. Möglicherweise gab es noch keine rechtsgültige Baubewilligung. Gemeinderat Christoph Meister (FDP) sagte der «Schaffhauser AZ»: «Da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt, bei dem die Badesaison 2026 auf dem Spiel steht, kann ich mich grundsätzlich nicht dazu äussern.»

Und noch kurz in den Kanton Bern: Ein Architekt wollte in Köniz ein Generationenhaus bauen. Das Projekt halte alle rechtlichen Vorgaben ein, sagt er. Trotzdem wurde es von der Gemeinde nicht bewilligt. Der Architekt deckte Gemeindepräsidentin Tanja Bauer (SP) und den zuständigen Gemeinderat Christian Burren (SVP) mit Vorwürfen ein. Die «Berner Zeitung» schrieb: «Zum konkreten Fall dürfe er sich nicht äussern, so Burren; weil der Bauherr den Entscheid mit einer Beschwerde beim Kanton anficht, handle es sich um ein laufendes Verfahren.»

Wirklich? Darf sich Keller-Sutter nicht wehren? Darf sich Meister nicht äussern? Und Burren auch nicht?

«Unsere Antwort ist abschliessend»

Infosperber fragte nach. Zuerst beim Eidgenössischen Finanzdepartement von Karin Keller-Sutter: «Wo genau ist festgeschrieben, dass Karin Keller-Sutter sich nicht wehren darf?» Und: «Nennen Sie uns bitte den genauen Gesetzes- oder Verordnungsartikel.»

Pascal Hollenstein, Leiter Kommunikation im Finanzdepartement, schrieb zurück: «Es ist durchaus üblich, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äussern.»

Infosperber hatte allerdings nicht gefragt, ob es üblich sei. Infosperber wollte vielmehr wissen, wo es verboten werde. Deshalb nochmals die Frage: «Wo ist festgeschrieben, dass sie sich nicht wehren darf?»

Pascal Hollenstein schrieb – sichtlich genervt – zurück: «Unsere Antwort war abschliessend.»

Mit anderen Worten: Kein Gesetz, keine Verordnung verbietet es Karin Keller-Sutter, über ihre – höflich ausgedrückt – unglückliche Aussage «This is no bailout. This is a commercial solution» zu sprechen. Die Sache mit dem hängigen Verfahren ist nichts als eine bequeme Ausrede.

«Das ist eine interessante Frage»

Und wie sieht es in Thayngen aus? Infosperber fragte Gemeinderat Christoph Meister: «Wo genau ist festgeschrieben, dass Sie sich nicht äussern können?» Meister schrieb: «Das ist eine interessante Frage.» Und er fragte zurück, warum sich Infosperber dafür interessiere. Infosperber antwortete artig.

In seiner ausführlichen Antwort räumt Meister ein, dass ihm kein Gesetzesartikel bekannt sei, der ihm verbiete, Auskunft über den Baustopp zu geben. Aber er erklärt – ein bisschen umständlich: «Solange wir unabhängige Behörden und Gerichte haben, denen wir vertrauen, sollten wir auf keinen Fall damit beginnen, die öffentliche Meinung für unsere eigenen Ziele zu beeinflussen, und haben deshalb als Behörde eine höhere Verantwortung als zum Beispiel eine Privatperson.»

Was allerdings nicht erklärt, warum Meister zum Baustopp im Schwimmbad und zum weiteren Vorgehen nichts sagt.

«Ist die Frage ernst gemeint?»

Infosperber fragte auch in Köniz nach, wo die «Berner Zeitung» keine Antwort zum abgelehnten Baugesuch erhalten hatte. Frage an Gemeinderat Christian Burren: «Wo genau ist festgeschrieben, dass Sie sich nicht äussern dürfen?»

Seine Entgegnung: «Ist die Frage ernst gemeint?»

Infosperber antwortete: «Natürlich.»

Also erklärte sich Burren: «Es geht um ein laufendes Verfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion. Dort nehmen wir Stellung.» Und weiter: «Ich darf mich nicht äussern, damit ich das Beschwerdeverfahren nicht beeinflusse.»


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7 Meinungen

  • am 10.11.2025 um 11:14 Uhr
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    Zu unterscheiden ist immer:
    – Ist die Behörde Partei in einem Verfahren
    – oder ist sie Bewilligungs-/Beschwerde-/Rekursinstanz.
    Im zweiten Fall ist es tatsächlich richtig, dass sich die betreffende Instanz bis zum Entscheid micht zu einem laufenden Verfahren äussert. Sie müsste sich sonst Befangenheit vorhalten lassen.
    Im ersten Fall gibt es tatsächlich keine Vorschriften, die eine Stellungnahme untersagen. Häufig äussert man sich aber aus verfahrenstaktischen Gründen nicht (um seine Position durch ungeschickte Äusserungen nicht negativ zu beeinflusssen). Öfter aber ist der Verweis auf ein «laufendes Verfahren» eine bequeme Ausrede, um unangenehmen Fragen auszuweichen. In den im Artikel geschilderten Fällen dient sicher im Fall «Keller Sutter» und im Fall «Köniz» der Verweis auf das laufende Verfahren als Ausrede, im Fall «Schaffhausen wird dies aus dem geschilderten nicht ganz klar.

  • am 10.11.2025 um 11:25 Uhr
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    Sehr spannend. So generell ist diese Haltung tatsächlich meist eine faule Ausrede; vieles dürfte und könnte meist problemlos gesagt werden.
    Wenn es «üblich» ist, bedeutet das nur, dass sich eine allenfalls verdächtigte oder angeschuldigte Person keine zusätzliche Last aufladen will, oder auch nicht öffentlich allen alles sagen will, was sie vielleicht nur der einen Partei (Beschwerdeinstanz, Bewilligigungsbehörde, Anklage, Verteidigung) sagen möchte.

  • am 10.11.2025 um 13:46 Uhr
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    Christoph Meister hat bezüglich BadiBaustopp Thayingen m.E. richtig geantwortet. Er ist Prozesspartei – und das nicht als Privatperson. Würde er in der Tagespresse seine Sichtweise dartun, würde mich das stören. Ich würde mich beeinflusst fühlen, und dies einseitig mit behördlichem Segen und Interesse. Eine allfällige Gegenpartei – die uns noch unbekannt ist – müsste sich zu erkennen geben oder wäre benachteiligt, weil sie in der Öffentlichkeit ungehört ist. Nur für die Pressefreiheit dürfen wir die Anonymität einer Klagepartei nicht gefährden. Da wiegt meine Sensationslust weniger.

    • Portrait Marco Diener.1 Kopie
      am 10.11.2025 um 14:11 Uhr
      Permalink

      Dass ein Gemeinderat die öffentliche Meinung nicht beeinflussen soll – das ist völlig klar. Aber wenn es auf einer Baustelle der Gemeinde von einem Tag auf den anderen zu einem Baustopp kommt, dann ist er meines Erachtens der Bevölkerung schon eine kurze Erklärung schuldig. Insbesondere wenn die Gemeinde einen Fehler gemacht hat. Ins Detail muss er ja nicht gehen. Und einen allfälligen Einsprecher oder Rekurrenten muss er auch nicht nennen.
      Dass er nicht Auskunft geben kann, ist eine Ausrede. Er will nicht.

      • am 10.11.2025 um 17:50 Uhr
        Permalink

        Um die Neugier zu stoppen: «Anlässlich einer Informationsveranstaltung im Reckensaal gab der Thaynger Gemeinderat bekannt, welche Konsequenzen der Rekurs gegen das Bauvorhaben nach sich ziehen wird: Mehrkosten, eine Busse und eine ungewisse Zukunft der Badi Büte.» (Schaffhauser Nachrichten, 23. Oktober 2025)
        Ich bleibe bei meiner Ansicht, dass das genügen muss – auch dem Infosperber.

        • am 11.11.2025 um 12:58 Uhr
          Permalink

          Ungehalten rabiate Antwort.
          In einer Demokratie hat eine staatliche Verwaltung keine Geheimnisse zu haben, jederzeit transparent, ausgenommen Militär, Internationale Angelegenheiten und Privatpersonen ohne Oeffentlichkeitsbezug . Gilt für Thayngen wie für Frau Suter.
          Voilà

        • am 12.11.2025 um 10:18 Uhr
          Permalink

          @Adolf Schoch, gerne möchte ich Ihnen zustimmen. Jedoch ist es in der Schweiz nicht überall möglich, auch nur schon Gemeinderatssitzungen öffentlich abzuhalten. Ich erinnere mich, wie in den Achzigerjahren ein Gemeinderat in globo zurücktreten wollte, weil die Bevölkerung mit einer Initiative öffentliche Sitzungen – mit den von Ihnen genannten Ausnahmen – verlangen wollte. Die Initiative wurde vom Verwaltungsgericht mit dem Hinweis auf «ungeschriebenes Recht (!)» für ungültig erklärt.

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