Pauschalbesteuerung

Auch Auslandschweizer konnten in Graubünden mit abstimmen, auch wenn sie nie dort wohnten © sp

Tausende stimmen in Kantonen ab, wo sie nie lebten

Urs P. Gasche /  Sie wählen Regierungsräte, Kantonsparlamente und stimmen über Kantonales ab, ohne je im Kanton gewohnt zu haben: Auslandschweizer.

Brigitte K. ist im Kanton Bern aufgewachsen und lebt seit langem in Berlin. Als eine unter 583’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern kann sie das Recht wahrnehmen, in der Schweiz das Stimm- und Wahlrecht auszuüben.
Sie kann unter mehreren Kantonen auswählen
Dieses Recht wird ihnen nicht nur für gesamtschweizerische Wahlen und Abstimmungen gewährt, sondern auch für kantonale. In welchem Kanton dürfen sie auch für kantonale Angelegenheiten vom Ausland aus mitbestimmen?
Die Kantone Obwalden, Basel-Landschaft, Solothurn, Jura und Tessin geben jenen Auslandschweizern das Stimmrecht, die entweder Bürger einer Gemeinde des Kantons sind oder früher einmal, wenn auch nur kurz, im Kanton gewohnt haben.
Auch die Kantone Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Schwyz und Tessin gewähren den Auslandschweizern das Stimmrecht auf Kantonsebene. Dagegen kennen die Kantone Zürich und Basel-Stadt kein Stimmrecht für Auslandschweizer. Diese können sich dort lediglich an den Ständeratswahlen beteiligen.
Brigitte K. war überrascht, als sie frei auswählen konnte zwischen dem Kanton, in dem sie zuletzt gewohnt hatte, und einem ihrer beiden Heimatorte. Gewohnt hatte sie zuletzt im Kanton Bern, ihre beiden Heimatorte aber befinden sich im Kanton Solothurn und im Kanton Schwyz.
Sie entschied sich für Schwyz, weil dieser Kanton «etwas katholischer» sei, was ihrer Erziehung entspreche. Auch könne sie im Kanton Schwyz vielleicht eher das Zünglein an der Waage spielen. Das allerdings war lediglich «ein Gefühl», denn Brigitte K. hatte sich bisher nie um Angelegenheiten im Kanton Schwyz gekümmert.
Was in ihrem früheren Wohnkanton Bern politisch läuft, hat sie von Berlin aus allerdings auch nie mehr verfolgt.

Tausende wählen im Kanton ihres Heimatortes
Wie Brigitte K. stimmen und wählen wahrscheinlich Tausende in Kantonen und Gemeinden, zu denen sie keinerlei Bezug und keine Vergangenheit ausser dem eingetragenen «Heimatort» verbindet. Es sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die einmal in einem Schweizer Kanton gewohnt hatten, jedoch einen Heimatort als Wahl- und Stimmort wählen, wo sie nie lebten. Und es sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, meist zweiter oder dritter Generation, die nie in ihrem Leben in der Schweiz gewohnt hatten und deshalb den Heimatort als Wahl- und Stimmort wählen.

Von den insgesamt 583’000 im Ausland lebenden volljährigen Schweizerinnen und Schweizer, die potenziell stimm- und wahlberechtigt sind, haben sich nach Angaben des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten Ende 2014 145’000 in einem schweizerischen Stimmregister eingetragen. Wie viele von ihnen in einem Kanton abstimmen und wählen, in dem sie nie gelebt haben, ist statistisch nicht erfasst.
Früherer Wohnort soll stärkeres Gewicht erhalten
Erst gegen Ende Jahr tritt ein revidiertes Auslandschweizergesetz in Kraft, welches das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten grundsätzlich auf die letzte schweizerische Wohnsitzgemeinde beschränkt. Wer allerdings nie einen solche hatte, kann weiterhin den Kanton oder unter den Kantonen wählen, in dem oder in denen eine im Pass eingetragene Heimatgemeinde liegt.
Über das kantonale Mitentscheidungsrecht von Auslandschweizern befinden weiterhin die einzelnen Kantone.
Ist es angebracht?
Mit Einführung einer elektronischen Stimmabgabe wollen einige Kantone das Abstimmen und Wählen vom Ausland aus einfacher machen. Der Auslandschweizer Thomas Maissen, Direktor des Deutschen Historischen Instituts in Paris fragte in der «NZZ am Sonntag», ob «es angebracht ist, dass Schweizer, die seit Jahrzehnten im Ausland leben, durch elektronische Stimmabgabe über das Schicksal ihrer fernen Heimat mitentscheiden». Schliesslich müssten sie Konsequenzen von politischen Entscheidungen nicht tragen, über die sie mitbestimmen.
Anders Ausländerinnen und Ausländer, die seit langem im Land wohnen und Steuern zahlen. Diese sollten das Wahl- und Abstimmungsrecht wenigstens auf der Ebene ihrer Wohngemeinde ausüben können, wünscht Maissen.
Jedenfalls stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Auslandschweizer nicht nur über nationale, sondern in manchen Kantonen auch über kantonale Angelegenheiten mitbestimmen dürfen. Sie können zum Beispiel für eine Steuererhöhung stimmen, von der sie selber gar nicht betroffen sind.


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7 Meinungen

  • am 29.05.2015 um 17:17 Uhr
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    Dass Auslandschweizer wählen und und abstimmen können, ist ein sehr problematischer Systemfehler. Wer einen politischen Entscheid mitbeeinflusst, muss auch als Bewohner des Landes die politischen Folgen und als Steuerzahler die finanziellen Auswirkungenen dieses Entscheides mittragen müssen. Ist dies nicht der Fall, sind die Regelmechanismen ausgehebelt. Das System wird instabil und kann in absurde Zustände geraten.

  • am 30.05.2015 um 10:00 Uhr
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    Ich weiß zwar nicht, was man in der Schweiz wählen kann, aber in Deutschland kann man sich nur den Rechtsanwalt aussuchen.

  • am 4.06.2015 um 14:40 Uhr
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    Dass Auslandschweizer wählen und abstimmen dürfen, ist korrekt. Es ist sicher kein Systemfehler, Herr Moning. Ihre werte Betrachtung zeugt offenbar vom Standort der Froschperspektive. Es ist das fundamentale Recht eines jeden Bürgers der Schweiz, abstimmen zu dürfen. Es gibt auch keinen Unterschied von Schweizer Steuerzahlern in der Schweiz oder im Ausland. Hier herrscht die quasi Reziprozität. Und dass wir Auslandschweizer vielleicht eher rechts abstimmen, hat weniger mit Folklore, als mit einem gewissen Überblick der politischen Lage der Schweiz im direkten Vergleich mit dem Ausland zu tun. Aus unserer Vogelperspektive, respektive aus einer angemessenen Distanz lassen sich viele von der hiesigen Medieneinfalt produzierten Problemzonen besser einschätzen. Objektiver auf jeden Fall. Man darf auch davon ausgehen, dass die Auslandschweizer besser informiert sind als der Durchschnitts-Wähler mit Lohnausweis. Man sollte auch nicht vergessen, dass viele von uns später wieder in die Schweiz zurückkehren werden.

    Dass Ausländer in der Schweiz dereinst abstimmen dürfen, halte ich für unvernünftig. Wir Auslandschweizer dürfen dies im Ausland schliesslich auch nicht. Das macht Sinn.
    Dass man sich allerdings einfach einen Kanton «aussuchen» kann, halte ich eher für einen Systemfehler. Einer, welcher wohl vernachlässigbar ist.

    Herzliche Grüsse aus Südkorea, wo nicht mal die Einheimischen wirklich eine Wahl haben… so wie der grosse Rest auf unserer schönen Welt.

  • am 6.06.2015 um 23:39 Uhr
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    Dass Auslandschweizer, aus Sūdkorea oder anderswo, besser «informiert sind als der Durchschnitts-Wähler mit Lohnausweis"(!), und dass Auslandscheizer die politische Lage aus der «Vogelperspektive» besser und «objektiver» einschätzen kõnnten als die hier lebenden Schweizerinnen und Schweizer, halte ich doch für eine ziemlich arrogante Aussage.

  • am 8.06.2015 um 10:47 Uhr
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    Danke Frau Roth, dies waren auch meine spontanen Gedanken!

  • am 8.06.2015 um 13:57 Uhr
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    Herr Moning und Frau Roth; spontane Gedanken, respektive unfundierte Arroganz-Bewertungen sind nicht immer zielführend. In den seltensten Fällen sogar, zumal Sie beide keine Gegenargumente in diese Bauchreaktion mit einpacken wollten. Eigentlich schade. Oder eben vielleicht auch bezeichnend für Ihre innere Abwehr gegen alles, was nicht der eigenen Meinung entspricht. Ich mutmasse natürlich bloss, und ich denke, dass Sie nun beide etwas nachhaltiger kommentieren und vielleicht sogar ein, zwei Argumente aus dem Ärmel zaubern, um hier ein latentes Abdriften in den Boulevard zu vermeiden.
    Der Text von Urs P. Gasche ist objektiv und meiner Meinung nach völlig richtig geschrieben.
    Sie dürfen meinen Meinungs-Text noch einmal aus der objektiven Distanz durchlesen. Wenn Sie daraus immer noch Arroganz oder Ablehnung erkennen, lade ich Sie ein, wenigstens der Meinungsfreiheit eine Chance zu geben.
    Ich wünsche Ihnen beiden einen angenehmen Tag.

  • am 8.06.2015 um 14:19 Uhr
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    Na ja: über Arroganz und Überheblichkeit lässt sich streiten! Ich bin jedenfalls nicht mit Scheuklappen und à la 0815, allein mit Englischsprachkenntnissen, in der Welt herum gereist. Herr Stiefenhofer darf mich aber trotzdem belehren über «spontane Gedanken» und «diese Bauchreaktionen» und dergleichen. Er hat vielleicht die Wahrheit und Weisheit gepachtet. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.

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