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Asylsuchende am Pranger © HO

Tages-Anzeiger übernimmt SVP-Stimmungsmache

Erich Schmid /  Ein «Dunkelhäutiger» habe «gepinkelt, dann geprügelt»: So gibt der Tages-Anzeiger einen SVP-Auftritt im Zürcher Gemeinderat wieder.

Ein SVP-Politiker aus Zürich-Seebach entrüstete sich im Stadtparlament über einen Vorfall am Sonntagmorgen, von dem er offenbar gehört hatte: Als ein Buschauffeur einen urinierenden Mann beim Snackautomaten der Endstation gestellt habe, sei er von einem zweiten Mann angegriffen worden. Es habe ein Gerangel gegeben, worauf die beiden mit Steinwürfen die Frontscheibe des Busses beschädigten, die Carrosserie mit Steinen verbeulten und flüchteten.

Diesen Zwischenfall brachte der Tages-Anzeiger vom Freitag 29. Juni auf der Frontseite und in Fortsetzung als Aufhänger auf der ersten Seite des zweiten Bunds. Doch die Story wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Nicht nur weil die Stadtpolizei Zürich den Vorfall als Bagatelle eingestuft und ihn nicht publiziert hatte, sondern weil es eine ganze Reihe von Ungereimtheiten gibt.

Der Tages-Anzeiger als Lokomotive

Pressesprecher Mario Cortesi von der Stadtpolizei meinte gegenüber «Infosperber», wenn er anfangen würde, über solch alltägliche Kleinigkeiten zu berichten, würde dies kein Ende nehmen. Gegenüber dem Tages-Anzeiger hatte Cortesi erklärt, die Polizei suche den Täter, habe ihn jedoch noch nicht gefunden.
Ganz anders sieht es der SVP-Politiker Thomas Schwendener, der die Bagatelle im Zürcher Gemeinderat breit schlug, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Es ging ihm um die Verhinderung einer geplanten Asylunterkunft im Quartier. Und in dieser Sache spielte der Tages-Anzeiger die Lokomotive.

Die Redaktion hat die Schilderung im Gemeinderat aufgegriffen, und sozusagen als Zwitter wurde die Geschichte dann zweigleisig hochgefahren: Der eine Teil der Story dreht sich generell um vermehrte Tätlichkeiten gegenüber dem VBZ-Fahrpersonal (drei im letzten halben Jahr) und in anderen Teil wird der Einzelfall benutzt, um die Opposition gegen eine geplante Asylunterkunft für 120 Personen zu erklären.

«Am Sonntagmorgen», schreibt Reporter Stefan Hohler im Indikativ, «pinkelte ein unbekannter Mann an den Snackautomaten an der Endhaltestelle Seebach. Als der dunkelhäutige Mann von einem VBZ-Chauffeur zur Rede gestellt wurde, erhielt der Beamte von hinten mit geballter Faust einen Schlag in den Nacken. Bei den beiden Unbekannten handelt es sich um Nordafrikaner. Ob es Asylbewerber aus der Containersiedlung Leutschenbach sind, ist nicht bekannt. Die SVP wehrt sich vehement gegen eine weitere Siedlung im nahen Eichrain.»

Viele offene Fragen

Beim genaueren Lesen stellt sich dann im 2. Zeitungsbund heraus, dass der Tagi-Reporter die kolportierten Angaben von SVP-Politiker Schwendener übernommen hat, der sich seinerseits auf die «Beschreibung des Chauffeurs» beruft. VBZ-Sprecherin Daniela Tobler habe die Verletzungen des Chauffeurs als «nicht gravierend» bezeichnet, er sei schon wieder im Einsatz.
Der ganze Bericht im Tages-Anzeiger stützt sich auf Informationen aus dritter Hand.

Dies ist aber nicht das Einzige, was daran problemtisch ist. Die ganze Story geht nicht auf. Sie wirft zahlreiche Fragen auf:

– Wie will der Chauffeur erkannt haben, dass es sich um Nordafrikaner handelte, wenn sie ihm unbekannt sind und flüchten konnten?

– Oder wurde die angeblich nordafrikanische Herkunft dem «Dunkelhäutigen» nur zugeschrieben, weil im Quartier eine Asylunterkunft geplant ist?

– Mit der Feststellung, «ob es Asylbewerber aus der Containersiedlung Leutschenbach sind, ist nicht bekannt», erhebt der Reporter den Verdacht, dass die Übeltäter von dort stammen könnten. Dies ist insofern eine Parteinahme, als sie unterschwellig den Protest der SVP gegen ein weiteres Asylzentrum «im nahen Eichrain» unterstützt. Eine andere Begründung für den konkreten Verdacht, dass die Übeltäter Asylbewerber der bestehenden Unterkunft sein könnten, bleibt der Tages-Anzeiger schuldig.

– Der Bus, bei dem durch Steinwürfe der beiden Unbekannten die Scheibe in Brüche ging, wird im Tages-Anzeiger als «Kleinbus» bezeichnet. Aber auf der fraglichen Buslinie 29 verkehren seit längerer Zeit keine Kleinbusse mehr, sondern Busse, die neun Meter lang sind.

– Eine weitere Nachfrage bei den Verkehrsbetrieben ergab, dass am Montag zwar ein Bus mit einer defekten Scheibe zur Reparatur eingeliefert wurde. Laut Tages-Anzeiger wurde jedoch nicht nur die Frontscheibe demoliert, sondern auch die Carrosserie. Hingegen hat die VBZ-Werkstatt bei dem Bus mit der defekten Frontscheibe keine Carrosserieschäden festgestellt.

– Warum hat der Busschauffeur von sich aus derart aktiv ins Geschehen eingegriffen, dass ein «Gerangel» entstehen konnte? Und warum hat er nicht einfach die Polizei gerufen?

– Die Frage stellt sich, weil es Richtlinien für das Fahrpersonal gibt, wonach es Konflikten ausweichen soll, besonders wenn sie in Gewalt münden könnten. – Warum hat sich der Chauffeur nicht daran gehalten?

– Da der Chauffeur objektiv nicht selbst gesehen haben konnte, dass er «von hinten mit geballter Faust» einen Schlag in den Nacken erhielt, stellt sich die Frage nach der Qualität der Quelle. Denn der Reporter hat offensichtlich nicht mit dem Buschauffeur gesprochen, sondern nur mit dem SVP-Gemeinderat, der den Tathergang aufgrund «der Beschreibung des Chauffeurs» schilderte, sowie mit der Sprecherin der VBZ. Bei den Aussagen der SVP handelt es sich um eine parteiliche Aussage, die im Gemeinderat ein Ziel verfolgte.

– Der Buschauffeur sei nach dem Faustschlag in den Nacken ins Spital gegangen, um eine allfällige Verletzung feststellen zu lassen. Laut übereinstimmenden Auskünften des VBZ-Sprechers und der Polizeipressestelle hatte der Buschauffeur jedoch keine Verletzung davongetragen und nahm die Arbeit anderntags wieder auf. Am Sonntag sei er zwar freigestellt worden, jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung.

– Die Endstation Seebach wird mit Video überwacht. Was ist mit den Aufzeichnungen?

– Der VBZ-Sprecher meinte, der Tages-Anzeiger habe sich nicht nach den Videoaufzeichnungen erkundigt, obschon die Überwachungseinrichtung so gut sichtbar ist, dass sie nicht nur aufzeichnen kann, sondern auch abschrecken soll.

– Eine weitere Nachfrage bei den VBZ ergab, dass die Aufzeichnungen untersucht würden, um den genauen Hergang abzuklären. Dies sei jedoch Sache der Stadtpolizei, nicht der VBZ.

– Mario Cortesi von der Stadtpolizei meinte dazu allerdings, er wisse nicht, ob solche Aufzeichnungen überhaupt existieren. Er wisse auch nicht, ob diese sichergestellt wurden.

Weshalb es notwendig ist, diese Titelstory des Tages-Anzeigers näher zu betrachten, liegt in der Tatsache, dass sie in erster Linie auf einer prätenziösen Darstellung aus dritter Hand beruht, die unüberprüft als Plattform für einen SVP-Politiker aufbereitet wurde, der den Vorfall bloss vom Hörensagen kannte, und der wieder einmal einen Einzelfall benutzte, um die notorische Stimmungsmache der SVP gegen Ausländer anzuheizen und im konkreten Fall eine geplante Asylunterkunft zu bekämpfen. Was der Tages-Anzeiger unkritisch kolportierte, war sogar für die Stadtpolizei, die sonst in solchen Angelegenheiten nicht zimperlich ist, zu viel Propaganda.

Herkunftsnennung dient der Ausgrenzung

Zum Beispiel macht die Stadtpolizei in ihren Pressebulletins seit vielen Jahren auf die Herkunft und oft auch auf die Hautfarbe bei ausländischen Straftätern speziell aufmerksam. Lange Zeit hatten sich die Medien aus Gründen des Respekts gegenüber der ausländischen Bevölkerung geweigert, dies zu übernehmen. Heute nennen die Medien bei ausländischen Straftätern mit der grössten Selbstverständlichkeit, als wäre es schon immer so gewesen, deren Herkunft und oft auch die Hautfarbe, um sie von einheimischen Straftätern zu unterscheiden. Im Kanton Solothurn wurde eine solche Nennpflicht von den Rechtskonservativen gar mit einer Volksabstimmung erzwungen. Die Nennung der Herkunft und Hautfarbe führt jedoch nicht zum Nachdenken über die Verhältnisse und Lebensbedingungen der ausländischen Straftäter, sondern dient allein der Ausgrenzung.
Befürworter der Namensnennung sind der Ansicht, die Angabe der Herkunft diene dazu, nicht alle «Ausländer» in einen Topf zu werfen. Eine Herkunftsangabe für Schweizer Delinquenten fordern sie jedoch nicht.
Mehr Verständnis für delinquierende Drogenkonsumenten
Über straffällige Jugendlichen mit Drogenproblemen wird heute differenzierter berichtet. Viele Leute liessen sich überzeugen, für deren Verhältnisse Verständnis aufzubringen, indem man die verübten Straftaten als Beschaffungskriminalität erkannte. Daraus wuchs schliesslich, wenn auch langsam, die Einsicht, dass man die Verhältnisse ändern, sprich das Drogenproblem angehen muss, um die Kriminalität zu bekämpfen. Man hat dann auch tatsächlich wirksame Instrumente gefunden, die nicht nur auf Ausgrenzung setzten. Dies jedoch nur, weil es sich bei den Betroffenen vor allem um Söhne und Töchter von Schweizerinnen und Schweizern handelte.
«Beschaffungskriminalität» auch von Ausländern?
Es stellt sich somit die Frage, weshalb das Verständnis und die Lösungsansätze, die für straffällige jugendliche Schweizer gefunden wurden, nicht auch für renitente oder kriminelle Ausländer zur Anwendung kommen. Der Trend geht jedoch in eine ganz andere Richtung. Man schränkt den Lebensunterhalt der Asylsuchenden weiter ein und verschlechtert damit die Verhältnisse. Nur käme es niemandem in den Sinn, im Zusammenhang mit straffälligen Ausländern, die weit unter dem normalen Existenzminimum leben müssen, von Beschaffungskriminalität zu reden, wenn sie sich widerrechtlich etwas aneignen.

Neu ist, dass die Medien mitlärmen

Im Gegenteil, im gegenwärtigen Klima entsteht bei jeder Kleinigkeit der bekannte repetitive Ausschaffungslärm. Wenn dann sogar ein «dunkelhäutiger Nordafrikaner» an Esswaren uriniert, deren sich gerne Schweizer Schulkinder bedienen, dann ist diese Story besonders gut geeignet, zu gut, um Ekel und Abscheu auszulösen. Denn wenn sie sich wirklich so zugetragen haben sollte, dann wäre es bloss ein Einzelfall gewesen, mit dem man auf die Asylsuchenden insgesamt zielte. Neu an der Sache ist jedoch, dass nun auch der Tages-Anzeiger wegen einer Bagatelle anfängt zu lärmen.
Das Aufbauschen von Einzelfällen ist diskriminierend
Eine Menschenrechtsorganisation räumt ein, dass die Lebensumstände der Asylsuchenden teilweise prekär seien und manchmal zu Friktionen mit der Schweizer Bevölkerung führten. Die grösste Problematik seien jedoch nicht solche Vorfälle an sich, sondern dass man sich in den Medien kaum mehr Gehör verschaffen könne, um einerseits die tatsächlichen Lebensumstände darzustellen und andererseits darauf aufmerksam zu machen, dass es diskriminierend sei, wenn man Einzelfälle aufbausche, um gegen ganze Gruppen Stimmung zu machen. Man komme nur noch in die Medien, wenn man nachweisen könne, dass bei der Darstellung von solchen Einzelfällen gelogen worden sei. Dies sei oft sehr schwierig. Im vorliegenden Fall ist diese Frage noch offen.

Infosperber hat den Tages-Anzeiger am 30. Juni mit den Vorwürfen in diesem Artikel konfrontiert. Sobald eine Stellungnahme eintrifft, werden wir sie berücksichtigen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

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Eine Meinung zu

  • am 3.07.2012 um 14:02 Uhr
    Permalink

    Dieser Artikel ist sehr erhellend. Gratulation!

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