KOnzernverantwortungsInitiative

Gegenargumente der Wirtschaftsverbände sind unhaltbar. © konzern-intitiative.ch

Konzerne provozieren internationale Kritik

Markus Mugglin /  Die Wirtschaftslobby hat im Streit um die Konzernverantwortung einen Etappensieg errungen – aber mit fehlerhaften Informationen.

Es war ein Etappensieg von economiesuisse und SwissHoldings. Ihr Lobbying zusammen mit dem Grossaufgebot von 19 Konzernvertretern war erfolgreich. Der Ständerat setzte in der letzten Woche der Herbstsession auf Antrag des FDP-Vertreters Ruedi Noser die Diskussion über einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative aus und vertröstete auf ein Vernehmlassungsverfahren des Bundesrates zu einer Berichterstattungspflicht über Nachhaltigkeit. Er tat, was ihr die Wirtschaftsverbände in einem Brief im August vorgeschlagen hatten.
Die von London aus koordinierte Plattform «Business and Human Rights Resource Centre» bat darauf die Unternehmen, ihre Haltung zur Konzernverantwortungsinitiative zu erläutern. Am 13. September und damit gut zehn Tage vor der Debatte im Ständerat rechtfertigten sich stellvertretend die beiden Wirtschaftsverbände.1) Die Rechtfertigung ist missglückt. Sie enthielt gleich mehrere Fehler und provozierte Reaktionen: eine Klarstellung einer der Wirtschaft nahestehenden Person, eine Richtigstellung eines Beratungsunternehmens und einen kurzen Nachhilfeunterricht durch den geistigen Vater der UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte, Professor John Ruggie von der Harvard Unversity.
Die Klarstellung stammt von Ron Popper, CEO der Global Business Initiative on Human Rights. Der ehemalige ABB-Verantwortliche für Corporate Responsibility verwahrte sich gegen die im Brief geäusserte Behauptung, dass economiesuisse oder SwissHoldings an der von ihm geleiteten Initiative beteiligt seien. Das stimme nicht. Popper verweist darauf, dass nur eine kleine Zahl von Schweizer Unternehmen bei der Initiative mitmache. Es sind gerade mal vier. Und von den Unternehmen, die den Brief der Wirtschaftsverbände an den Ständerat unterzeichnet haben, ist Syngenta das einzige Unternehmen, das bei der von Popper geleiteten Menschenrechts-Initiative mitmacht.

Mit einer Richtigstellung reagierte das Beratungsunternehmen «focusright gmbh». Aus der von ihm mitverfassten Studie könne nicht gefolgert werden, wie im Brief fälschlicherweise behauptet, dass die grossen Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der UNO-Prinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte weit fortgeschritten seien. Die Studie legte im Gegenteil zahlreiche Mängel offen, welche die Vertreterin und der Vertreter von focusright in ihrem Schreiben auflisten. Der Kenntnisstand über das Regelwerk der UNO sei gering, eine beträchtliche Mehrheit der befragten Schweizer Unternehmen wisse nicht, was die UNO-Leitlinien bedeuten und was sich daraus für sie ableiten würde, nur 20 Prozent der Unternehmen würden sich bei ihren menschenrechtlichen Vorsätzen an den UNO-Grundsätzen orientieren, auch fehle es oft an Massnahmen, um Menschenrechtsrisiken zu bewerten, usw. (Siehe dazu auf Infosperber: «Schwarze Schafe» – mehr als nur «hie und da».)

John Ruggie’s Belehrung

Zur Klarstellung und zur Richtigstellung kommt noch ein kurzer Nachhilfeexkurs von John Ruggie. Als geistiger Vater der UNO-Leitsätze zu Wirtschaft und Menschenrechte und Experte für «Business and Government» der Harvard University ist er der bestausgewiesene Kenner in dieser Sache. Seine Erwiderung ist also von besonderem Gewicht. Gleich zwei fundamentale Fehler hält Ruggie den Schweizer Wirtschaftsverbänden vor.
Erstens müssten die Unternehmen die Menschenrechte respektieren unabhängig davon, ob Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen. Das sei gerade eine der wichtigen Errungenschaften des UNO-Regelwerks. Von den Staaten werde auch erwartet, dass sie Massnahmen ergreifen, damit Unternehmen die Menschenrechte respektieren. Damit würden den Unternehmen keineswegs, wie behauptet, staatliche Verpflichtungen aufgebürdet.
Auch gegen die einseitige Lesart der extraterritorialen Wirkung des Regelwerks, welche die Wirtschaftsverbände im Brief an die Ständeräte als angeblichen «Rechts-Kolonialismus» diffamieren, verwahrt sich John Ruggie. Er erinnert sie an das zweite Leitprinzip, laut dem die Respektierung der Menschenrechte für die gesamten Operationen eines Unternehmens gelten soll. Nationale Gesetze könnten folglich durchaus extraterritoriale Wirkung haben. Das widerspreche keineswegs den UNO-Prinzipien, wie die Autoren des Briefes Eindruck erwecken würden.
Die Richtigstellungen, wenige Tage vor der Ständerats-Debatte auf der international als Referenz geltenden Plattform «Business and Human Rights Resource Centre» publiziert, machten der Mehrheit im Ständerat keinen Eindruck. Entgegen dem Antrag ihrer Kommission gehorchte sie dem Ruf der Wirtschaft. Das von economiesuisse und SwissHoldings offen deklarierte Ziel, das «Experiment Gegenvorschlag» zu beendigen, ist damit näher gerückt. Dafür wird auch ein Imageschaden auf internationaler Ebene in Kauf genommen.
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FUSSNOTE


1) Die Konzerne LafargeHolcim, Nestlé, Novartis und Sonova haben noch selber geantwortet. Die 12 Unternehmen Bucher Industries, Clariant, CS, Geberit, Rieter, Roche, Schindler, Swiss Re, Syngenta, UBS, Vifor Pharma und Zurich nahmen Bezug zur «konsolidierten» Antwort der Verbände. Die drei Unternehmen Bühler, Lonza und Sika antworteten nicht. Zu finden über https://www.business-humanrights.org/en/companies-clarify-position-on-swiss-mandatory-human-rights-due-diligence-initiative/?page=1#c195106

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Autor des Buches «Konzerne unter Beobachtung – Was NGO-Kampagnen bewirken können», 2016, 29 CHF.

Zum Infosperber-Dossier:

Konzerne_UggBoyUggGirl

Die Macht von Konzernen und Milliardären

Wenn Milliarden-Unternehmen und Milliardäre Nationalstaaten aushebeln und demokratische Rechte zur Makulatur machen.

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2 Meinungen

  • am 13.10.2019 um 12:09 Uhr
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    Sorry, Ich werde aus diesem Text nicht klug. Der Schreiber wechselt mehrmals die Perspektive. Es ist zuwenig prägnant dargestellt. Welche Schlussfolgerungen soll ich also daraus ziehen? Sind jetzt Schritte zu unternehmen, dass die Wirtschaftslobby ihre Fehlinformationen zugibt, oder muss der Ständerat nochmals über die Bücher. Wer soll da die Verantwortung für die Richtigstellung / Korrektur übernehmen?

  • am 13.10.2019 um 15:08 Uhr
    Permalink

    Es geht bei dieser und anderen Angelegenheiten, in denen Economiesuisse und Co verwickelt sind, eigentlich grundsätzlich um Vertrauen, um Vertrauen in die Ehrlichkeit der Leute, die diese Gremien und die dahinter stehenden Konzerne führen . Dieses Vertrauen ist menschlich kaum gerechtfertigt. Es wird laviert und lobby-ert, falsche Infos rumgereicht ( wie es der Artikel erwöhnt), über hauseigene Medien einseitige Meinungen veröffentlicht, Millionen investiert um die öffentliche Meinung mit Reklame-Tricks zu beinflussen usw usw – alles hinter aalglatten und freundlich guckenden Masken …. Es ist mehr als notwendig, die Konzernverantwortungs – Initiative anzunehmen.

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