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Das SBB Bürohaus in Brig: Das eine Büro weiss nicht, was im Büro andernorts vorgeht. © zvg

Die SBB sind vom Coronavirus überfordert

Urs P. Gasche /  Im SBB-Bürohaus in Brig werden Abstandsregeln offensichtlich nicht nur in Büros, sondern auch im E-Mail-Verkehr strikt eingehalten.

Am 19. Juni erhielt der Schreibende von der Post eine eingeschriebene Mahnung der SBB. Für das Generalabonnement seien noch 236 Franken plus 15 Franken Mahngebühren ausstehend. Auf eine Zahlungserinnerung sei nicht reagiert worden. Sollte der offene Betrag bis zum 24. Juni nicht beglichen werden, «müssen wir das Abo sperren … und Ihren Vertrag danach kündigen». Als Kontaktmöglichkeit gaben die SBB ihr «Contact Center» in Brig an, mit einer kostenpflichtigen Telefonnummer.

Die eingeschriebenen Mahnungen und die Kündigungsdrohungen verursachen bei den GA-Kunden lästige Umtriebe und bei den SBB unnötige Kosten. Denn die Forderungen der SBB beruhen auf einer schon längst erkannten Verwirrung bei den SBB. Noch am 10. Juni hatte das «SBB Contact Center» in Brig mitgeteilt, man könne die beanstandeten Zahlungserinnerungen «vernichten». Doch trotzdem versenden die SBB jetzt Mahnungen an eine unbekannt grosse Zahl von GA-Besitzerinnen und Besitzern.

Es geht um die Gutschriften der coronabdingt hinterlegten Abonnemente

Während der Reiseeinschränkungen wegen der Corona-Krise konnten alle GA-Besitzenden ihr Abo rückwirkend auf den 15. März während eines Monats hinterlegen. Es genügten dazu einige Klicks auf der SBB-Webseite. Einem Senioren-GA beispielsweise wurden dafür die eingangs genannten 236 Franken gutgeschrieben.
Trotz hinterlegten Abos verschickten die SBB GA-Rechnungen, ohne die Gutschrift zu berücksichtigen. Die Medienstelle der SBB wollte dazu nicht Stellung nehmen, sondern verwies Infosperber an die Medienstelle von «Alliance SwissPass». Dort verstrichen fünf Tage ohne Antwort.
Auf eine Reklamation bei den SBB meldete sich am 23. April das «SBB Contact Center» in Brig: «Da unser Rechnungssystem automatisiert ist, wurde die Rechnung zugeschickt, bevor die Hinterlegung beendet wurde.»
Damit waren die Umtriebe mit den SBB jedoch nicht erledigt. Eineinhalb Monate später, Anfang Juni, verschickten die SBB «Zahlungserinnerungen». Der Beitrag von 236 Franken sei immer noch ausstehend.
Wieder brauchte es einen Kontakt zum «SBB Contact Center» in Brig. Dieses meldete zurück: «Sie können die Zahlungserinnerung vernichten. Unser System hat die Gutschrift von 236 CHF erst zu einem späteren Zeitpunkt verbucht. Daher hat sich das Ganze leicht überschnitten.»
Die «leichte Überschreitung» dauert an. Noch am 19. März versandten die SBB eingeschriebene Briefe mit «Mahnung» und drohten «Sperrung des Abos» und «Kündigung» an, wenn die 236 CHF und zusätzlichen 15 Franken Mahngebühren nicht sofort bezahlt werden.

Auf eine nochmalige Reklamation beim «SBB Contact Center» verzichtet der Schreibende – in der Hoffnung und mit dem Wunsch, dass die SBB von weiteren Corona-Folgen verschont bleiben.

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3 Meinungen

  • am 22.06.2020 um 12:59 Uhr
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    Das hat mir ‹Corona› das falsche label. Leider scheinen einfache Buchhaltungssysteme in der Schweiz ‹brainless› zu gehen, hier bei der SBB, aber auch andernorts, Krankenkassen, bei der ESTV, bis zur Folge von Mahnungen und Beitreibungen, weil Zahlungen nicht zuerst auf älteste Forderungen verbucht werden, Zahlungen teils nur mit den original Einzahlungsscheinen möglich sind etc. und keiner scheinbar unsinnige Automatismen überschreiben kann.

    Bei der SBB ist die Frage mit Ducrot anstelle Meyer, ob da auch sonst ein bisschen Intelligenz reinkommt: nicht einfach Wagen nicht warten und dann gibt es Ausfälle und Verspätungen; nicht Reinigen und die Wagen sind versifft; nicht Schaffner abbauen und dazu deren Befugnisse mindern und Fahrkartenverkauf- und Umtausch erschweren wie zuletzt; nicht einfach Verkaufsstellen und Personal abbauen, und jeden zwingen online oder mit App Fahrkarten zu kaufen oder wie aktuell über Online Sondertickets günstiger (und dann ist die Batterie Natel leer etc.); der komplette Fahrplan sollte auch auf den Fahrkartenautomaten sein, dort sollten auch Auslandstrecken zu kaufen sein. Man sollte auch am Automat hingewiesen werden, wenn Tageskarte billiger kommt als die normale Fahrkarte Hin-und-Zurück.

    Ausserdem haben scheinbar die Zugkonstrukteure oder das Ordering der SBB Geschmacksverirrung, die neueren Züge werden immer uncharmanter und uneleganter, nur noch bürokratisch-kantig-grau. In den neuen Giruno macht das Restaurant keinen Spass mehr.

  • am 22.06.2020 um 14:10 Uhr
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    Das kommt doch auch bei den grossen privaten Konzernen vor, dass die Linke Hand nicht weiss, was die rechte Hand tut,
    war auch schon immer so.
    Umso grösser eine Institution ist und durch äussere Umstände veränderte Geschäftsabläufe in sowieso schon hochkomplizierten Strukturen nötig werden, steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit für solche Miss-Stände.
    Dass die SBB diese Möglichkeit angeboten hat, ab 15.März für einen Monat die GA-Laufzeit um einen Monat zu Verlängern, wäre viel eher lobend zu erwähnen.

  • am 22.06.2020 um 14:43 Uhr
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    Zu Beginn der Corona-Krise hörte ich espresso auf srf: es sei immer wieder die Frage gestellt worden, wie man das Geld für bereits einbezahlte Tickets usw. zurückfordern könne. Die espresso-Antwort darauf: überlegen Sie sich, ob sie sparen wollen auf Kosten von jemandem, der sich jetzt in einer schwierigen Situation befindet. Wenn Sie es sich leisten können, so verzichten Sie auf die Rückforderung. In diesem Sinn diskutierte ich die GA-Hinterlegung mit meiner Frau – wir verzichteten darauf. (Und ich verzichte hier auf die Moral von der Geschicht.)

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