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WWF-Präsident Robert Schenker mit eklatantem Interessenkonflikt © Fotomontage ktm

WWF ohne Ausschlusskriterien für Stiftungsräte

Kurt Marti /  Die Firma des WWF-Präsidenten arbeitet für die Pharma- und Strombranche. Der WWF kennt keine Ausschlusskriterien für Stiftungsräte.

Während für Mitglieder des Nationalbank-Direktoriums ein schärferes Reglement gefordert wird, um den Anschein von Befangenheit oder Interessenkonflikten künftig zu vermeiden, hat ausgerechnet der gemeinnützige WWF Schweiz für seine Stiftungsräte kein solches Reglement erlassen. Damit setzt er sich über die Richtlinien für Non-Profitorganisationen hinweg.

Infosperber deckte eklatanten Interessenkonflikt auf

Dabei wäre ein griffiges Reglement erst recht erforderlich, seit der WWF vermehrt mit der Wirtschaft zusammenarbeitet. Infosperber hatte vor zwei Wochen einen eklatanten Interessenkonflikt beim WWF aufgedeckt: WWF-Präsident Robert Schenker ist Verwaltungsratspräsident der Firma Corporate Management Solutions C.M.S. AG, die auf das Rekrutieren von Führungspersonal für die Finanz-, Pharma- und Strombranche spezialisiert ist.

Schenkers C.M.S. sucht zum Beispiel Führungspersonal für die Novartis und die Walliser Elektrizitätsgesellschaft (WEG) sowie für einen Schweizer Stromkonzern, welcher ein Atomkraftwerk betreibt. Alles Konzerne also, gegen deren Projekte der WWF einspracheberechtigt ist und zum Teil Einsprachen hängig hat. Die Glaubwürdigkeit des WWF steht bei solchen Interessenkonflikten schnell auf dem Spiel. Das scheint auch dem WWF klar zu sein. Jedenfalls verschweigt er auf seiner Homepage, dass sein Präsident gleichzeitig Verwaltungsratspräsident der C.M.S. ist.

Schenker sitzt im Vorstand des Swiss NPO-Code

WWF-Präsident Schenker erklärte gegenüber Infosperber, er sehe in dieser Doppelfunktion keinen Interessenkonflikt: «Die Ausübung der beiden Ämter hat mich noch nie in einen Interessenkonflikt gebracht – und das wird mit Sicherheit auch so bleiben.»

Dieser sorglose Umgang mit Interessenkonflikten erstaunt. Denn Schenker sitzt selbst im Vorstand des Vereins Swiss NPO-Code, welcher Corporate Governance-Richtlinien für Nonprofit-Organisationen aufstellt und von einer «unabhängigen Prüfinstitution» kontrollieren lässt. Im letzten Jahr war Schenker sogar Präsident des Vereins.

Swiss NPO-Code verlangt ausdrücklich eine Regelung

Gemäss Swiss NPO-Code dürfen Mitglieder des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung nicht eng miteinander verwandt sein. Überdies fordert der Swiss NPO-Code ganz klar: «Zusätzliche Voraussetzungen von Unvereinbarkeiten sind in einem Erlass zu regeln.» Der WWF gehört seit 2010 zu jenen Organisationen, welche vom Verein Swiss NPO-Code zertifiziert sind.

Infosperber wollte deshalb vom WWF wissen, ob es einen solchen Erlass gibt, welcher Ausschlusskriterien für private und geschäftliche Aktivitäten der WWF-Stiftungsräte festhält. Laut Auskunft von WWF-Medienchef Fredy Lüthin existiert zwar ein Anforderungsprofil für die Wahl von WWF-Stiftungsräten, «welches an oberster Stelle die Integrität als Kriterium aufführt und auch den Willen verlangt, bei WWF-Fragen persönliche und andere Interessen hintanzustellen».

«Wir sind bei der Überprüfung allfälliger Risiken darauf gestossen»

Aber Ausschlusskriterien, wie es der Swiss NPO-Code vorschreibt, gibt es laut Lühtin beim WWF keine. Das ist pikant: Denn WWF-Präsident Schenker war letztes Jahr Präsident des Vereins Swiss NPO-Code und wäre von solchen Ausschlusskriterien selber betroffen. Jetzt will der WWF handeln, wie Lüthin verspricht: «Wir sind bereits vor einiger Zeit im Rahmen einer internen Überprüfung allfälliger Risiken für den WWF auf diesen Punkt gestossen und es ist geplant, das Thema in einer der nächsten Stiftungsratssitzungen zu traktandieren.»

Das ist aber auch höchste Zeit. Auf jeden Fall wird Schenkers Verwaltungsratsmandat den Ausschluss-Test nicht überleben, wenn die Regelung wirklich etwas taugt.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Mitglied des Beirates der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) bis am 4. Januar 2012

Zum Infosperber-Dossier:

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