Sperberauge

Experten fahren Ensi an den Karren

Kurt Marti © Christian Schnur

Kurt Marti /  Die Atomaufsicht Ensi hat eine PR-Broschüre publiziert, die bei Fachleuten auf harsche Kritik stösst.

Die neuste Ensi-Publikation nennt sich grossspurig «Regelwerksstrategie» und beinhaltet fünf «Leitsätze», die in ihrem nichtssagenden Inhalt kaum zu übertreffen sind:

  1. «Das Ensi-Regelwerk ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert und umfassend.
  2. Das Ensi-Regelwerk stützt sich auf bewährte bestehende Regeln, wo diese für die Anwendung in seinem Aufsichtsbereich geeignet sind.
  3. Das Ensi erlässt nur dann eigene Richtlinien, wenn dies erforderlich ist.
  4. Die Erarbeitung von Ensi-Richtlinien erfolgt transparent und unter Einbezug aller Anspruchsgruppen.
  5. Der Detaillierungsgrad des Ensi-Regelwerks richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und dem Risiko.»

Das neuste PR-Produkt der Atomaufsicht wird von den beiden Geologen Marcos Buser und Walter Wildi auf ihrem Blog arg zerzaust. Buser und Wildi sind keine Unbekannten, ihre Kritik hat Gewicht: Buser war beispielsweise Mitglied der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit KNS (2008 – 2012) und Geologieprofessor Wildi präsidierte im Auftrag des Bundesrates die Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle».

«Eigenkontrolle? Warum? Fremdkontrolle? Wie?»

Laut Buser und Wildi findet man in der Ensi-Broschüre

«5 regulierende Gemeinplätze – gross aufgemacht, in übergrossen Lettern, auf insgesamt 5 von 12 Seiten Gesamtumfang – ohne Rahmen und Erklärung, warum diese just jetzt erscheinen, ohne Einbettung in einen weiteren Kontext der Aufsichtstätigkeit und ohne den kleinsten Hinweis auf das, was bei dieser Aufsichtstätigkeit am meisten fehlt: nämlich Unabhängigkeit sowie strategische und praktische Kompetenz, Eigenschaften, die für die Tätigkeit einer Sicherheitsbehörde zwingend sind, und die seit Jahren eingefordert werden. Genau das hätte in einen derart fundamentalen Bericht gehört: Warum und wie wird die internationale Regulierung harmonisiert und unter welchen prozeduralen Regeln? Wie wird sichergestellt, dass solche Regulierungen auf nachvollziehbare und transparente Art und Weise formuliert und umgesetzt werden und die geforderten Sicherheitsanforderungen abdecken?

Welche Schwachstellen und Widersprüche sind erkennbar und wie geht man damit um, etwa wenn sich nationale und internationale Regelwerke widersprechen, wie das bei der Rolle der Kommission für nukleare Sicherheit KNS der Fall ist? Wer ist dann entscheidungsbefugt? Wie erfolgt diese Umsetzung der Regelwerke und wer kontrolliert diese? Eigenkontrolle? Warum? Fremdkontrolle? Wie? Sind internationale Körperschaften wie die Internationale Atomenergie-Organisation IAEA im Fall von schweren Unfällen durch falsche Regulierungen haftbar? Wie wird mit Schnittstellenproblemen umgegangen und wo ist der entsprechende Erfahrungshintergrund?»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Geschäftsleiter, Redaktor und Beirat der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES)

Zum Infosperber-Dossier:

Ensi

Atomaufsichtsbehörde Ensi

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi entscheidet darüber, ob AKWs noch sicher genug sind.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

3 Meinungen

  • am 24.04.2015 um 13:49 Uhr
    Permalink

    ein unglaubliches WISCHIWASCHI!
    1. «Das ENSI Regelwerk ist umfassend, indem es hiervon jene Anforderungen umsetzt, welche im Aufsichtsbereich des ENSI anwendbar sind.»
    umfassend und gleichwohl selektiv?
    2. »….falls es zum Schluss kommt, dass deren
    Anwendung in seinem Aufsichtsbereich sinnvoll ist."
    falls das ENSI…..
    3. »…Einzelfälle sind nicht über Richtlinien zu regeln,…."
    auch sehr ernsthafte nicht?
    4. «Wo für verschiedene Kernanlagen oder Tätigkeiten unterschiedliche Regelungen angemessen sind, trifft das ENSI in seinem Regelwerk die nötigen Unterscheidungen."
    das ENSI entscheidet… angemessen an was denn?

  • am 24.04.2015 um 19:57 Uhr
    Permalink

    Ich glaub, nach der Lektüre des Papers, ich könnt ein Wörterbuch ENSI – Deutsch / Deutsch – ENSI gut gebrauchen…

  • am 28.04.2015 um 00:53 Uhr
    Permalink

    Uuiii wie schlimm – Markus und Walter sind empört!

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...