Abtreibungsgegner attackieren Fristenregelung

Barbara Marti /  «Ja zum Leben» will mit einer Volksinitiative Abtreibung und Suizidhilfe wie Exit in der Bundesverfassung verbieten.

Abtreibungsgegner wollen noch vor den eidgenössichen Wahlen im Herbst eine Initiative lancieren, die eine Ergänzung der Bundesverfassung verlangt. Neu soll Artikel 7 heissen: «Menschliches Leben ist geschützt». Der bisherige Artikel 7 («Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen») soll zum neuen Artikel 7a werden. Dies kündigt Heinz Hürzeler von «Ja zum Leben» im neusten Heft der Vereinigung an.
Kandidaten sollen Farbe bekennen
«Damit meinen die Abtreibungsgegner insbesondere ein Totalverbot des Schwangerschaftsabbruchs und der Suizidhilfe», sagt Anne-Marie Rey von der Informationsstelle Schwangerschaftsabbruch.
Die Initiative soll vor den Wahlen lanciert werden, damit die Kandidatinnen und Kandidaten «Farbe bekennen müssen», schreibt Hürzeler. «Ja zum Leben» sei allein kaum in der Lage, die benötigten 100’000 innert nützlicher Frist zu sammeln.
«Abgetriebene erhöhen Staatsdefizit»
Die Initianten wollen deshalb ihr Begehren «vordergründig» nicht mit ethischen, sondern mit wirtschaftlichen Argumenten begründen und damit auch «Wirtschaftsmagnate» ansprechen. Jedes nicht geborene Kind leiste nie Beiträge an das nationale Volkseinkommen oder die Sozialwerke. Hürzeler: «Daraus resultieren Fehlbetrage in Milliardenhöhe, die eine gedeihliche Entwicklung unserer Wirtschaft stark beeinträchtigen.»
Der Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger hatte allerdings ausgerechnet, dass ein durchschnittlicher Neugeborene den Staat mehr kostet, als dass er mit Sozialbeiträgen und Steuern beitragt: «Die weitverbreitete Meinung, Kinder seien für die Allgemeinheit finanziell gut, ist schlicht falsch.»
Initiative gegen Kassenpflicht bereits zustande gekommen
Zustande gekommen ist kürzlich bereits die Volksinitiative «Abtreibung ist Privatsache». Sie verlangt, dass die obligatorische Krankenversicherung grundsätzlich keine Abtreibungen mehr zahlen muss. Nur zwei Ausnahmen soll es geben: Wenn die Frau vergewaltigt worden ist oder die Schwangerschaft ihr Leben gefährdet, soll weiterhin die Krankenkasse bezahlen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift FrauenSicht.

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