Kommentar

Der Bundesrat schickt Unternehmen in den Sumpf der Schulden

Werner Vontobel © zvg

Werner Vontobel /  Im Kampf gegen Corona hat der Bundesrat die Schweiz in drei Teile gespalten. Der Staat soll Schulden machen, nicht die Unternehmer.

Red. Dies ist eine am 30. März um 21.30 Uhr erweiterte und aktualisierte Version des Kommentars von Werner Vontobel.


Weil wir Abstand halten müssen und weil der Bundesrat Läden, Restaurants, Fitnesszentren etc. geschlossen hat, konsumieren wir deutlich weniger als gewohnt. Ein Blick auf die Statistik der Haushaltsausgaben zeigt, dass der Durchschnittshaushalt mit zwei Kindern etwa 30 Prozent der Konsumausgaben sparen dürfte. Davon allein etwa 700 Franken in der Abteilung Gast- und Beherbergungsstätten, etwa 500 Franken für Unterhaltung, Erholung und Kultur, weitere gut 300 Franken für Kleider, Möbel etc., die man nur noch per Internet einkaufen kann. 200 Franken für Pauschalreisen und 60 Franken für Coiffeur und Körperpflege.

Da einerseits auch die Investitionen zurückgehen, der Staatskonsum aber unverändert bleibt, dürfte die ganze Wirtschaft für die Dauer der Einschränkungen um etwa einen Viertel schrumpfen. In einer flexibel organisierten Wirtschaft wäre das kein Problem: Es würden einfach alle 25 Prozent weniger verbrauchen, 25 Prozent weniger arbeiten und auch 25 Prozent weniger verdienen. Ist der Spuk vorüber, würden alle wieder mehr konsumieren und arbeiten. Es sei denn, wir hätten uns an die neue Bescheidenheit gewöhnt.

Doch unsere extrem arbeitsteilige Wirtschaft ist viel komplexer und extrem krisenanfällig. Deshalb wirken sich die Corona-Krise bzw. die Massnahmen des Bundesrates – schematisch gesehen – so aus: 75 Prozent arbeiten und verdienen wie bisher, konsumieren aber 25 Prozent weniger und sparen dank der Krise viel Geld. Weitere gut 20 Prozent – Angestellte, Temporäre, etc. – werden auf Kurzarbeit gesetzt und verlieren 20 Prozent ihres Einkommens. Da sie auch weniger konsumieren können, ist das in vielen Fällen erträglich.

Für die restlichen rund 4 Prozent – die Kleinunternehmer und Selbständigerwerbenden – sieht die Rechnung weniger gut aus. Sie sind die grossen Corona-Verlierer. Erstens sind sie mit einer Pauschale von maximal 3320 Franken im Schnitt weniger gut gegen den Verdienstausfall versichert als die meisten andern. Vor allem aber werden sie vom Bundesrat gezwungen, die laufenden Kosten per Kredit zu decken und sich so mit einem letztlich nicht tragbaren Schuldenberg zu belasten. Es sei denn, sie melden gleich jetzt schon Konkurs an.

Schuld daran sind die 20 Milliarden Franken Überbrückungskredite, die ihnen der Bund zur Deckung der laufenden Kosten anbietet. Vermittelt werden diese von der jeweiligen Hausbank. Beträge von maximal 500’000 Franken oder 10 Prozent des Umsatzes sind zinsfrei und werden vom Bund zu 100 Prozent garantiert, aber die Bank muss vorab prüfen, ob das Unternehmen «grundsätzlich solvent» ist.

Ein Gastronomiebetrieb als Beispiel

Sehen wir uns auf der Grundlage der Statistik der «Buchhaltungsergebnisse schweizerischer Unternehmen» einmal an, was das für einen durchschnittlichen Gastronomiebetrieb bedeutet: Die Fixkosten inkl. Finanzaufwand, Abschreibungen und vor allem Miete machen rund 30 Prozent des Umsatzes aus. Der Überbrückungskredit (von 10 Prozent des Umsatzes) reicht also maximal für vier Monate. Nach diesen vier Monaten hat sich die Verschuldung um 10 Prozent des Umsatzes erhöht, was bedeutet, dass 60 Prozent des ohnehin knappen Eigenkapitals weg sind. Das sind Durchschnittswerte. Bei Unternehmen im Kultur- und Unterhaltungsbereich würde der Kredit sogar nicht einmal für zwei Monate reichen. Falls das Programm verlängert würde, wäre das ganze Eigenkapital nach 8 Monaten aufgebraucht.

Bei dieser Ausgangslage stellt sich nicht nur für die Gastrounternehmer die Frage, ob sie nicht lieber gleich Konkurs anmelden und so den Schaden begrenzen sollen. Und die Banken müssen sich fragen, ob solche Betriebe «grundsätzlich solvent» sind, und ob sie ihnen überhaupt einen Überbrückungskredit gewähren dürfen. Da bei einem Konkurs vermutlich längst nicht alle Forderungen beglichen werden können, drohen eine Pleitewelle und dann auch ein Immobiliencrash.

Erwünscht wäre eine gewisse Opfersymmetrie

Vom Standpunkt der Opfersymmetrie aus ist eh nicht einzusehen, warum Angestellte und Unternehmer unterschiedlich behandelt werden. Von den Arbeitnehmern erwartet man auch nicht, dass sie die Arbeitslosengelder später wieder abstottern. Das Geld, das sie während der Arbeitslosigkeit für ihren Lebensunterhalt ausgeben, ist definitiv weg. Dasselbe gilt aber auch für die Fixkosten, mit denen die Unternehmer den «Lebensunterhalt» ihrer Firma bestreiten und die Arbeitsplätze erhalten. Auch dieses Geld ist definitiv weg, bzw. wird von den (Nicht-)Konsumenten gehortet.

Nun kann man argumentieren, dass die Unternehmer eher über finanzielle Reserven verfügen als Arbeitnehmer. Zudem macht die Miete in der Regel den Löwenanteil an den Fixkosten aus. Wenn der Staat diese Mieten à-fond-perdu übernimmt, finanziert er damit oft auch völlig überrissene Mieten. Vermittelt er hingegen bloss einen – knapp bemessenen – Überbrückungskredit, muss sich der Unternehmer dreimal überlegen, ob dieser auch für die Miete reicht.

Der Bundesrat hat deshalb verfügt, dass die Frist für die Bezahlung von Mieten von 30 auf 90 Tagen verlängert wird. Das ändert aber nichts daran, dass die Schulden der Unternehmen steigen. Der FDP-Nationalrat und Besitzer von Franz Carl Weber, Marcel Dobler, fordert deshalb, dass der Bund die Firmen mit Direktzahlungen für die Miete unterstützt. Die Vermieter ihrerseits müssten während des Notstands auf einen Teil Miete verzichten.

Das ist durchaus im Sinne der Opfersymmetrie. Ein Verzicht auf 20 Prozent der Miete wäre schon deshalb gerechtfertigt, weil auch viele Arbeitnehmer auf einen Fünftel ihres Lohns verzichten müssen. Aus dem gleichen Grund sollte man auch allen, die von Lohnkürzungen betroffen sind, 20 Prozent der Mieten (zulasten der Vermieter) erlassen. Das ist auch im Interesse der Immobilienbesitzer, denn die Alterative zu einem geordneten Verzicht ist ein Immobiliencrash, der niemandem nützt und auch viele Pensionskassen in grosse Schwierigkeiten brächte.

Also wäre es gerecht und volkswirtschaftlich zwingend, dass der Staat nicht nur die Löhne, sondern auch die laufenden Betriebskosten samt einem Teil der Miete à-fond-perdu übernimmt, und zwar von Anfang an, nicht erst hinterher, wenn ihm eh nichts anderes übrig bleibt, als die Guthaben abzuschreiben. Das wäre auch im Sinne des Verursacherprinzips. Schliesslich hat der Staat die Betriebe schliessen lassen, also soll er auch den Schaden decken.

Technisch wäre das wohl kein Problem. Bei der jetzigen Lösung wird der Kredit auf ein Kontokorrent verbucht, von dem die nötigen Zahlungen gemacht werden. Neu wäre bloss, dass der Schuldner des Kontokorrents der Bund ist. Die Bank müsste – ähnlich wie bei einem Baukredit – bloss prüfen, ob die Zahlungen dem angestrebten Zweck, nämlich der Deckung der Fixkosten, dienen. Da der Bund Einsicht in alle Transaktionen (auf seinen Konten) hat, sind nachträgliche Kontrollen und Sanktionen jederzeit möglich.

Doch kann sich die Staatskasse eine volle Entschädigung überhaupt leisten? Der Thinktank Avenir Suisse schätzt den Bedarf für die Kurzarbeitsentschädigung auf 7 Milliarden und den an Liquiditätskrediten auf 5 Milliarden Franken pro Monat. Selbst wenn die Krise 6 Monate dauern würde, wären das bloss 72 Milliarden Franken oder etwa 10 Prozent des BIP. Kein Vergleich zu dem, was eine Depression kosten würde. So wie es heute aussieht, könnte der Bund das Geld sogar mit einem Negativzins von etwa 0,5 Prozent finanzieren und so jährlich noch 360 Millionen dazu verdienen.

Theoretisch könnte sich der Bund das nötige Geld auch bei jenen 75 Prozent holen, die wegen der Krise genau das Geld sparen, das den andern fehlt. Vom Gesichtspunkt der Opfersymmetrie her wäre das sogar wünschenswert. Doch mit solchen Eingriffen könnte man den eh schwierigen Wiederaufschwung nach der Krise behindern. Das will niemand in Kauf nehmen. Die «Profiteure» der Krise werden also noch eine Weile auf ihren Reserven sitzen bleiben.

Die Verteilungsfrage muss neu gestellt werden

Doch die Corona-Krise hat die Verteilungsfrage eh völlig neu gestellt und akzentuiert. Warum wird unser Reinigungs- und Pflegepersonal viel schlechter bezahlt als etwa Börsenmakler? Warum sind die Mieten so hoch, dass sie sich viele Arbeitnehmer schon vor der Kurzarbeit kaum leisten konnten und dass sie viele Kleinunternehmen schon vor der Krise an den Rand des Ruins brachten?

Solche Fragen zu stellen, hiess bisher, die Weisheit des Marktes anzuzweifeln. Inzwischen empfinden es selbst viele Neoliberale schon als wohltuend, dass der Staat ganz massiv in die Wirtschaft eingreift. Das wirft ein ganz neues Licht auf die verteilungspolitische Diskussion.


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7 Meinungen

  • am 30.03.2020 um 12:10 Uhr
    Permalink

    In diesem System der exponentiell explodierenden Schulden kann jeder Player nur noch neue Fehler – neue Schulden – machen.

    Wir erleben gerade ein globales Geldsystem-Versagen.

    Logische Forderung: Vom alten, müden Gaul absteigen und
    ein besseres, nicht-inflationäres, zinsloses Geldsystem einführen mit solide finanziertem Grundeinkommen: Die Humane Marktwirtschaft (HMW).
    Am besten kombiniert mit der Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ).

    Haben wir den Mut dazu?
    Wann?

  • am 30.03.2020 um 12:24 Uhr
    Permalink

    Werner Vontobel spricht mir aus dem Herzen. Ich hätte ebenfalls eine Lösung favorisiert, welche v.a. die Kleinunternehmer und deren ungedeckte laufende Kosten abdeckt. Es braucht nicht neue Kredite, sondern eine vom Staat bereitgestellte «Versicherungsleistung» für die durch das Lockout entstehenden Schäden. Kredite lassen sich zwar leicht über den Bankensektor organisieren, aber können leicht missbraucht werden (Mitnahmeeffekte), sind nicht nachhaltig und können in den kommenden Jahren zu Streu-Schäden führen. W. Bussmann

  • am 30.03.2020 um 12:57 Uhr
    Permalink

    Es kümmern sich jetzt alle um die angestellten und gewerkschaftlich organisierten Lohnbezüger, die Wirte und Hoteliers etc., aber die selbständig erwerbenden z. B. Psychologen und Psychotherapeuten gehen leer aus, wegen der permanenter Verletzung des Artikel
    Art. 114 Arbeitslosenversicherung der Bundesverfassung durch Bund und Parlament

    1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Arbeitslosenversicherung.

    2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:

    a.
    Die Versicherung gewährt angemessenen Erwerbsersatz und unterstützt Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
    b.
    Der Beitritt ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.
    c.
    Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern.
    3 Die Versicherung wird durch die Beiträge der Versicherten finanziert, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen.

    4 Bund und Kantone erbringen bei ausserordentlichen Verhältnissen finanzielle Leistungen.

    5 Der Bund kann Vorschriften über die Arbeitslosenfürsorge erlassen.

    Sie können sich deshalb nicht einmal gegen Arbeitslosigkeit versichern.

    Dr. Heinrich Balmer, früherer Präsident des Schweizer Psychotherapeuten Verbandes SPV/ASP

  • am 30.03.2020 um 13:45 Uhr
    Permalink

    Ich vermute Folgendes: Wenn der Bund von Anfang an kommuniziert, dass er Geld zu verschenken hat, werden Begehrlichkeiten geweckt, die nicht auf Not fussen, sondern auf Lust.
    Da die Krise von absehbarer Dauer sein wird, sind Überbrückungsdarlehen vermutlich für den Moment das kleinere Übel. Hinter vorgehaltener Hand wird herumgereicht, dass – später – echte Härtefälle von einer Rückzahlung immer noch entbunden werden könnten.
    Ich gehöre eindeutig mit zu den ersten, welche Behörden kritisieren – doch das vom Bund gewählte Vorgehen halte ich hier für vernünftig. Ausserdem, und das wurde auch in Radiomoderationen klar angetönt, würde es die arbeitende Bevölkerung und KMU ab-so-lut nicht verstehen, wenn der Bund in dieser Krise geizelt, aber für Banken- und Bonirettungen jedesmal die halbe Bundeskasse hinterherwirft. Ich denke da auch an eine gewisse genossenschaftlich organisierte Bank, wo es eine einzelne Person schafft, eine Viertelmilliarde verpuffen zu lassen.
    Ich als KMU bekäme jetzt echt einen furchtbar dicken Hals, wenn der Bund uns jetzt sitzen lassen würde. Wenn wegen einem vorübergehenden Liquiditätsengpass beispielsweise ein Familienunternehmen schliessen müsste, wäre jeder Folgeschaden massiv grösser als ein mässig grosses Darlehen a fond perdu. Gerade Familienunternehmen leiden auf der privaten Seite (wie alle Privaten) ebenfalls an den sehr hohen Fixkosten – können also nicht von Privat ans Geschäft verschieben.

  • am 30.03.2020 um 17:18 Uhr
    Permalink

    Ich bin einverstanden mit den Aussagen des Artikels!
    Bloss der Titel ist etwas irreführend. Es ist ja nicht der Bund, der in den Sumpf der Schulden marschiert. Er schickt viele Kleinbetriebe dahin. –
    Red./cm: Wir haben den Titel in diesem Sinne geändert. Siehe Nachtrag.

  • am 31.03.2020 um 13:42 Uhr
    Permalink

    @Leonhard Fritze
    Ich sehe die Massnahmen des Bundes etwas kritischer.
    Natürlich muss man vorsichtig sein, wenn man Geld verteilt. Aber zumindest den zwangsgeschlossenen Betrieben à fonds perdu ein gewisses Mass an Unterstützung zukommen zu lassen wäre nicht allzu heikel bezüglich Missbrauch.
    Es entsteht viel Unsicherheit, wenn man jetzt Kredite vergibt, und hintenrum so gemunkelt wird, möglicherweise müssten diese gar nicht zurückbezahlt werden. Mehr Unsicherheit ist gewiss nicht das, was wir im Moment brauchen.

  • am 31.03.2020 um 23:01 Uhr
    Permalink

    Der artikel ist wohltuend sachlich, da analytisch statt moralisierend. Nur im letzten absatz stört, dass herr vontobel, wie andere schreibende vor ihm auch schon, corona zur beförderung seiner individuellen weltverbesserungsansichten benützen will.
    Tun sie solches bitte auf dem vorgesehenen politischen weg, und laden es nicht corona auf.

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